Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Persönlicher Geltungsbereich

1.5.1 Allgemeines Rz. 16 § 10d EStG gilt für alle unbeschränkt Stpfl., ab Vz 2009 auch für beschr. Stpfl. Die Einschränkungen des § 50 Abs. 1 S. 2 EStG, wonach § 10d EStG nur anwendbar ist, wenn die Verluste in wirtschaftlichem Zusammenhang mit inländischen Einkünften stehen und sich aus den Unterlagen ergeben, die im Inland aufbewahrt werden, ist durch das JStG 2009 v. 19.12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Ermittlung der abziehbaren negativen Einkünfte

2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 40 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, also Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Verbleiben nach Durchführung des Verlustausgleichs (§ 2 EStG Rz. 68ff.) negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen Vz zu berücksichtigen. Rz. 2 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die gesetzliche Regelung 1.1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Verbleiben nach Durchführung des Verlustausgleichs (§ 2 EStG Rz. 68ff.) negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen Vz zu berücksichtigen. Rz. 2 einstweilen frei 1.1.2 Rechtslage ab Vz 1999 Rz. 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.1 Mantelkauf

Rz. 13 § 10d EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für die KSt. Hierbei sind aber Abweichungen zu beachten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 30 Auch bei Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs. 8 EStG sind negative Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe erlitten hat. Im Falle der Heirat, z. B. in 2019, kann kein Verlustabzug von Gewinnen des anderen Ehegatten in 2018...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1.3 Rechtslage ab Vz 2004

Rz. 4 Durch G. v. 22.12.2003[1] wurde die Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 S. 2 bis 6 EStG aufgehoben und § 10d EStG entsprechend angepasst. Der Verlustausgleich erfolgt wieder wie bis Vz 1998, d. h. ohne Beschränkung auf die Einkunftsarten als negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. § 10d Abs. 3 EStG wurde daher aufgehoben. Der Rücktrag ist wie in Vz 2002 zulässig bis zum Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 51 Soweit ein Verlustrücktrag erfolgt, sind die negativen Einkünfte zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr zuzuordnen und bilden demzufolge auch nicht (mehr) die Grundlage für die Ermittlung des Einkommens im Entstehungsjahr. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (Rz. 56) im Entstehungsjahr (§ 2 Abs. 3 EStG) ist nach Durchführung des Verlustrücktrags um den Betrag der zurückge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Sachlicher Geltungsbereich des § 10d EStG

Rz. 8 § 10d EStG gilt unmittelbar für die ESt. Er erfasst alle negativen Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, weil keine oder unzureichende positive Einkünfte vorhanden sind. Für diese negativen Einkünfte greift § 10d EStG ein. 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Rz. 15 Für die GewSt enthält § 10a S. 2 GewStG eine Sonderregelung, die nur einen Verlustvortrag und die gesonderte Feststellung vortragungsfähiger Fehlbeträge vorsieht. Die Beschränkung auf den Verlustvortrag ist verfassungsgemäß.[1] Der Vortrag ist beschränkt auf 1 Mio. EUR, für darüber hinaus gehende Fehlbeträge auf 60 %.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.3 Rechtslage durch JStG 2018

Rz. 14a § 8c Abs. 1 S. 1 KStG ist aber mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb verfassungswidrig für Zeiträume bis Inkrafttreten des § 8d KStG ab 1.1.2016. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2018 rückwirkend für die Zeit v. 1.1.2008 bis 31.12.2015 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.[1] Dem ist der Gesetzgeber mit Art. 6 des G. v. 11.12.201...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 6 Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem Vz bezogen hat; sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich Vz mit Gewinnen u...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10.6 Verbleibender Verlustabzug

Ein verbleibender Verlustabzug kann unabhängig vom Wertansatz nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden, weil ein Wechsel aus dem Bereich der Einkommensteuer in die Körperschaftsteuer nicht möglich ist. Dies gilt nach § 23 Abs. 5 UmwStG auch für den Verlustabzug zur Gewerbesteuer.mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.10.1 Grundsätzlich kein Untergang der Verlustabzüge der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Nicht ausgeglichene Verluste und Verlustvorträge der übernehmenden Kapitalgesellschaft gehen nicht nach § 12 Abs. 3 UmwStG i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG unter. Allerdings können diese Verlustabzüge nach § 8c KStG untergehen, weil auch die Verschmelzung einen schädlichen Beteiligungserwerb auslösen kann, sofern z. B. ein kapitalerhöhungsbedingten Anteilserwerb von mehr al...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.10 Ausschluss des Verlustabzugs

Bei Verschmelzungen gehen Verlustvorträge der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 10d EStG durch die Verschmelzung gem. § 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG unter. Dies gilt nach § 19 Abs. 2 UmwStG auch für vortragsfähige Gewerbeverluste i. S. des § 10a GewStG.[1] Damit sind trotz Gesamtrechtsnachfolge künftig Verlustvorträge und Verluste des Übertragungsjahres...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10.7 Eigene Verluste der aufnehmenden Kapitalgesellschaft

Hat die aufnehmende Kapitalgesellschaft aufgrund eigener Verluste bereits einen vortragsfähigen Verlust i. S. des § 10d Abs. 3 Satz 2 EStG, sind für die Prüfung des Verlustabzuges nach der Einbringung die Grundsätze des Mantelkaufs i. S. der §§ 8c, 8d KStG zu beachten.[1] Dies gilt dann, wenn sich durch die Einbringung die Beteiligungsverhältnisse bei der übernehmenden Kapit...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.10.2 Verluste der übertragenden Kapitalgesellschaft im Rückwirkungszeitraum

§ 12 Abs. 3 UmwStG i.V. mit § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG gilt nicht für im Rückwirkungszeitraum entstandene laufende Verluste der übertragenden Körperschaft., denn diese sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG steuerlich bereits der übernehmenden Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Hinweis Einschränkung der Verlustnutzung Für solche Verluste der übertragenden Kapitalgesellschaft im Rückwirkungsz...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 11 Rückbeziehung

Das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft sowie der Übernehmerin sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Kapitalgesellschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt (steuerlicher Übertragungsstichtag) auf die Übernehmerin übergegangen wäre. Nach § 17 Abs. 2 UmwG darf die handelsrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene des stillen Gesellschafters auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung seiner im BV ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 und 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 und 4 EStG, § 10c und § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Alternative Sanierungstechniken: Gestaltungspotenzial

Rn. 711 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu weiteren Wertungswidersprüchen des vorstehend dargestellten Regelungszusammenhangs zwischen dem Beschluss BFH BStBl II 1998, 307 (Einlagebeschluss) einerseits und der Gesetzesneufassung ab 1999 andererseits kommt es bei Vergleich des Forderungsverzichtes (auf eine wertlose Forderung) des Gesellschafters mit anderen Gestaltungen zur Errei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 2 Abs. 5 S. 1 AStG regelt den anwendbaren Steuersatz. Die Norm ordnet die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht an, indem der "Steuersatz [...], der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt", zur Anwendung kommt. Dies gilt auch in Fällen, in denen § 2 Abs. 1 AStG nicht zu einer Ausdehnung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 290 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG liegt ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse in Abhängig von den Einkünften des Steuerpflichtigen vor. Ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse wird begründet, wenn die nicht-ausländischen Einkünfte eine relative oder absolute Grenze überschreiten. Dies ist nicht stichtagsbezogen, sondern muss zeitraumbezogen für den V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Technisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Vortrag nicht angerechneter ausländischer Steuern

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG nationalen Regelungen entgegen, nach denen Ausschüttungen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochtergesellschaft bei einer Verluste erzielenden inländischen Muttergesellschaft zu einer Kürzung ihres Verlustvortrags in Höhe dieser Ausschüttungen führen, die von der Tochtergesellschaf...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.10.4 Behandlung von Verlusten

Ein verbleibender Verlustabzug nach § 10d EStG geht nicht über.[1] Dies gilt nicht für den Verlustabzug gem. § 10a GewStG, weil § 24 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 UmwStG nicht auf § 22 Abs. 4 UmwStG verweist.[2] Hier besteht jedoch das Problem der Unternehmer- und Unternehmensidentität. Bei Übergang auf eine Körperschaft geht – nach Ansicht der Verwaltung – der gewerbesteuerliche ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Ermittlung des Einkommens bei der Organgesellschaft

Das Einkommen der Organgesellschaft ist grds. nach den allgemeinen Vorschriften zu ermitteln.[10] Vertragsverhältnisse zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sind dabei anzuerkennen. § 15 KStG schreibt sodann verschiedene Modifikationen vor, indem einzelne allgemeine Regelungen von der Anwendung ausgeschlossen werden. So findet auf Ebene der Organgesellschaft kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6 Gewerbeverluste

Ein Verlustrücktrag entsprechend der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist bei der Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Die Verluste sind aber zeitlich unbeschränkt vortragsfähig, was eine gesonderte Feststellung der Verluste auch für die Gewerbesteuer erforderlich macht. Nur festgestellte Verlustvorträge können in folgende Verlustfeststellungen vorgetragen werden. Maßgebend für ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6.2 Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften

Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen beim Verlustabzug im Falle von Gesellschafterwechseln ergänzende Regelungen.[1] Diese Regelungen sind beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug entsprechend anzuwenden.[2]mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.2 Verlustverwertung bei Einbringung durch natürliche Personen oder Personengesellschaften

Tz. 217 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Betriebseinbringung Der Abzug eines Fehlbetrags nach § 10a GewStG ist bei identitätswahrender Fortführung des eingebrachten Betriebs (s Tz 209–210) im jeweiligen EZ der Höhe nach nur insoweit möglich, als Unternehmeridentität besteht. Ein Einzelgew hat als Unternehmer des Betriebs den Gewerbeverlust erlitten und kann nach Einbringung des (Tei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.3 Unternehmeridentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 216 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als (weitere) Voraussetzung für einen Verlustabzug nach § 10a GewStG ist erforderlich, dass der Gewerbetreibende den Verlust in eigener Pers erlitten hat (Unternehmeridentität). Der Einbringende muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 204 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden Pers-Ges. Gleiches gilt im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt steuerpflichtigen ArbN > Ausländische Arbeitnehmer im Inland Rz 4 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Zur Ermittlung der LSt auf > Sonstige Bezüge, die bei einem ehemaligen ArbN nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht einzubehalten ist, gehört der während der Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG)

Tz. 198 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann (s Heinicke, in Schmid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 19 KStG befasst sich mit zwei Bereichen, und zwar in den Abs 1 bis 4 mit der Anwendung besonderer Tarifvorschriften und in Abs 5 mit dem St-Abzug beim OT; die Überschrift ist insoweit unvollständig. § 19 KStG wurde durch das KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) eingeführt. Die Vorschrift ist beim Systemwechsel vom Vollanrechnungs- zum Ha...mehr