Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein st-schädlicher Beteiligungserwerb an der OG hat bezogen auf § 8c Abs 1 KStG folgende Auswirkungen: Ein vororganschaftlicher Verlustabzug der OG iSd § 15 S 1 Nr 1 KStG geht – vorbehaltlich des § 8c Abs 1 S 4–8 KStG – insges unter (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017). Bezogen auf einen lfd Verlust der OG kann sich ein Verlustuntergang nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betrifft, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen in § 5b E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine übertragende Kö hat gem § 17 Abs 2 UmwG auf den dem Verschmelzungsstichtag unmittelbar vorangehenden Tag eine hr-liche Schlussbil aufzustellen, die der Anmeldung der Verschmelzung zur HReg-Eintragung beizufügen ist. Der Stichtag, auf den diese Schlussbil aufgestellt wird, darf höchstens acht Monate vor dem Tag der H-Reg-Anmeldung liegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Schaubild

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 2009 enthielt § 8c Abs 1 KStG keine Sonderregelung für konzerninterne Beteiligungserwerbe (s Tz 59ff). Durch das WachstumsBG wurde in dem damaligen § 8c Abs 1 S 5 KStG für schädliche Beteiligungserwerbe nach dem 31.12.2009 eine sog Konzernklausel eingefügt, die den Untergang kstlicher Verlustabzüge infolge konzerninterner Umstruk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.8 Stille-Reserven-Klausel und Organschaft

Tz. 278 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei Bestehen einer Organschaft stellt sich, je nachdem, ob die Beteiligung am OT oder an einer OG erworben wird, die Frage, auf welche stillen Reserven in welcher Gesellschaft es für die Anwendung des § 8c Abs 1 S 5 KStG ankommt. Nach umstr Verw-Auff (s Rn 59 des BMF-Schr v 28.11.2017) ist auch in Organschaftsfällen für jede Verlustgesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.3 Anteile im Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögen

Tz. 247 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach der Begr des Reg-Entw des StÄndG 2015 (damals noch als ProtErklUmsG bezeichnet; s BT-Drs 18/4902, 47) muss sich die Beteiligung an dem übertragenden (Nr 1) bzw an dem übernehmenden Rechtsträger (Nr 2) zu 100 % im Gesamthandsvermögen der Pers-Handelsgesellschaft befinden. Im Ges-Wortlaut hat dieses Zusatzerfordernis allerdings keinen Ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Rechtsbegriff "Durchführung der Besteuerung" trat anlässlich des StBerG 1985 v 14.12.1984 (BStBl I 1984, 659) im Zusammenhang mit der Neuregelung der St-Erklärungspflichten bei der ESt (s § 25 EStG) an die Stelle des Begriffs "Veranlagung". Die nunmehr verwendete Formulierung ist umfangreicher und deckt – neben den Vorschriften des III. T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Allgemeines zur Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungserwerbe

Tz. 95 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wie bereits erwähnt (s Tz 57), knüpft die Versagung des Verlustabzugs nach § 8c Abs 1 KStG nicht an die Veräußerung von mehr als 50 % der Anteile an der Verlustgesellschaft innerhalb einer Fünfjahresfrist an, sondern an einen mehr als 50%igen Beteiligungserwerb durch einen Erwerber, durch diesem nahestehende Pers (dazu s Tz 102) oder durch P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Hechtner, Neue ges Rahmenbedingungen im Sanierungs-St-Recht, DB 2019, 10; Pohl, Ges Umsetzung des Sanierungs-Erl – Besonderheiten im KSt-Recht, GmbH-StB 2019, 135; Suchanek/Herbst, Die Sanierungsklausel des § 8c Abs1a KStG – Ein ges-geberisches "Relikt" kommt wieder zur Anwendung, Ubg 2019, 146. Tz. 370 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch das Ges gegen schädliche St-Prakti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ausnahme Konzernklausel (§ 8c Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 205 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch im zeitlichen Geltungsbereich des § 8c Abs 1 KStG wird eine Gestaltung empfohlen, die bereits zur Vermeidung des Verlustuntergangs nach § 8 Abs 4 KStG eingesetzt worden ist (s Pohl, DB 2008, 1531; s Rolf/Pankoke, BB 2008, 2274; s Becker/Pape/Wobbe, DStR 2010, 506; s Brinkmann, StBp 2010, 33; s S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 63) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Braun/Geist, Forderungsverzichte im "Bermudadreieck" von Sanierungsgewinn, Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, BB 2013, 351; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster, Die Entsch des GrS des BFH zum Sanierungs-Erl und ihre Folgen, FR 2017, 1002; Förster/Hechtner, StBefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 250 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das WachstumsBG v 22.12.2009 (BStBl I 2009, 3950) wurde der damalige § 8c Abs 1 KStG mit erstmaliger Geltung für nach dem 31.12.2009 erfolgte schädliche Beteiligungserwerbe um drei weitere S 6–8 (sog Stille-Reserven-Klausel) erweitert. Durch das JStG 2010 v 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) schließlich wurden in § 8c Abs 1 KStG idFd Wac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allg Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht sich wie ein roter Faden du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ernst, Verlustuntergang nach § 8c KStG – Wünsche zum (nächsten) Fest, BB 51–52/2017, I; Brandis, 65. Berliner St-Gespräch: Die Entsch des BVerfG zu § 8c KStG und ihre Folgen, FR 2018, 81; Dorenkamp, Mantelkaufsvorschrift in einer Welt nach § 8c KStG, FR 2018, 83; Holle/Weiss, Kstliche Verlustverrechnung – Änderung des § 8c KStG im "JStG 2018", DB 2018, 3008; Höreth/Stelzer, Reg-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ausschluss des Verlustausgleichs (Abs. 8)

Rz. 29 Nach § 34a Abs. 8 EStG dürfen negative Einkünfte nicht mit ermäßigt besteuerten Gewinnen i. S. d. § 34a Abs. 1 S. 1 EStG ausgeglichen werden. Sie dürfen insoweit auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Das gilt aber nicht bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte. Hier ist immer ein horizontaler und vertikaler Verlustausgleich durchzuführen (Rz. 2b)[1]. Nach § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.4 Einschränkung bei unentgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 301 Die Regelung für unentgeltlich erworbene Anteile in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a) EStG (zum Begriff des unentgeltlichen Erwerbs vgl. Rz. 154ff.) ist nicht nur auf den unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden, sondern auch auf den Erwerb von Todes wegen anwendbar. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die innerhalb der letzten fünf Jahre ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.2 Rechtsentwicklung

Rz. 296 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] ist die Vorschrift neu gefasst worden. Hierdurch sollen verfassungsrechtliche Bedenken, die gegen die Vorgängerfassung geltend gemacht wurden, beseitigt werden. Während nach der bisherigen Fassung der Verlust grundsätzlich nicht abziehbar war und nur ausnahmsweise abgezogen werden konnte, wenn bestimmte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 287 Führt die Veräußerung zu einem Verlust (d. h. einem Übersteigen der Anschaffungskosten über den um die Veräußerungskosten geminderten Veräußerungspreis), ist dieser Verlust als Verlust aus Gewerbebetrieb nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften im Rahmen von Verlustausgleich und Verlustabzug zu berücksichtigen. Rz. 288 Der Ansatz von Veräußerungsverlusten ist in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.3 Systematik der Regelung

Rz. 298 Die Regelung über die Beschränkung des Verlustabzugs ist anteilsbezogen in dem Sinne, dass sie nur für den Verlust aus Anteilen gilt, für die einer der beiden Tatbestände in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a und b EStG vorliegt. Das bedeutet, dass die Beteiligung nicht als Gesamtheit beurteilt wird, sondern das Schicksal jedes einzelnen Anteils, der die Beteiligung bildet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.5 Einschränkung bei entgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 304 Die Regelung für entgeltlich erworbene Anteile ist in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. b) EStG enthalten. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die nicht während der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG gehört haben.[1] Entgeltlicher Erwerb liegt vor bei Erwerb durch Kauf, Tausch und bei Erwerb der Anteile geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.2 Ermittlung und Besteuerung des Gewinns

Rz. 350 Für die Ermittlung des Gewinns aus Auflösung der Kapitalgesellschaft, aus Kapitalherabsetzung oder aus Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos gelten die Regeln des § 17 Abs. 2 EStG entsprechend. "Veräußerungspreis" ist der Betrag, den der Stpfl. aus der Auflösung bzw. Kapitalherabsetzung bzw. aus dem steuerlichen Einlagekonto erhält, soweit dieses Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Abgrenzung § 17 EStG zu § 20 EStG

Rz. 210a Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG geht die Anwendung des § 17 EStG der Anwendung von § 20 EStG grundsätzlich immer vor, sodass eine Berücksichtigung eines Darlehensverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG nur möglich ist, soweit keine Berücksichtigung nach § 17 EStG erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt im Falle des Verlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.8 Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rz. 180 Gem. § 22 Nr. 3 S. 3 EStG dürfen Werbungskosten, soweit sie die Einnahmen übersteigen (Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG eines Vz insgesamt), bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; der übersteigende Betrag darf auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Gem. § 22 Nr. 3 S. 4 EStG mindern jedoch die Verluste nach Maßgabe des § 10d EStG, d. h. in den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.2 Höhe der abziehbaren Kirchensteuer

Rz. 121 Der Abzug ist nur in der gesetzlich festgelegten Höhe zulässig. Derzeit betragen die Kirchensteuersätze in den einzelnen Bundesländern 8 % bzw. 9 % der ESt, die abweichend von § 2 Abs. 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre (§ 51a Abs. 2 S. 1 EStG). § 35 EStG ist nicht anzuwenden. Rz. 121a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Abzugsbeschränkung für noch nicht verrechnete Verluste einer GmbH aus typisch stiller Beteiligung an einer AG

Streitig ist die Anwendbarkeit bzw. die Reichweite der Abzugsbeschränkung für noch nicht verrechnete Verluste einer GmbH aus einer typisch stillen Beteiligung an einer AG i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 4 S. 6-8 EStG im Jahr 2013. Das FG entschied: Erster Schritt: Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15 Abs. 4 S. 6-8 EStG ist verfassungskonform dahingehend...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG n.F. bei mehrfachen Anteilsübertragungen zwischen Altgesellschaftern

Streitig ist, ob ein zum 31.12.1997 festgestellter Verlustvortrag zur KSt i.R.d. KSt-Festsetzung 1998 abzuziehen ist oder dem Verlustabzug § 8 Abs. 4 des KStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997, BGBl. I 1997, 2590 (§ 8 Abs. 4 KStG n.F.) entgegensteht. Das FG entschied: Ein mittelbarer Beteiligungserwerb unterfällt weder dem Regelbeisp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2.1 Anwendungsbereich

Nach der BFH-Rechtsprechung[1] setzt die Anwendung des Progressionsvorbehalts in DBA-Fällen lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet. Die im jeweiligen Methodenartikel enthaltene Aussage über eine evtl. Anwendung des Progressionsvorbehalts haben demnach nur eine deklaratorische Wirkung. Damit ist der Progre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Verlustabzug in Umwandlungsfällen

1.6.1 Formwechselnde Umwandlung Rz. 21 Unter Formwechsel im handelsrechtlichen Sinn (§§ 190–304 UmwG 1995) versteht das Gesetz den Formwechsel von Personengesellschaft in Personengesellschaft, von Körperschaft in Körperschaft, von Personengesellschaft in Körperschaft und von Körperschaft in Personengesellschaft, z. B. die Umwandlung einer GmbH in eine AG (§§ 376ff. AktG) oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10d Verlustabzug

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die gesetzliche Regelung 1.1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Verbleiben nach Durchführung des Verlustausgleichs (§ 2 EStG Rz. 68ff.) negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen Vz zu berücksichtigen. Rz. 2 einstweilen frei 1.1.2 Rechtslage ab ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzugs

Rz. 62 Liegt für das Rücktragsjahr noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[1] Rz. 63 Ist für den vorangegangenen Vz bereits ein ESt-Bescheid erla...mehr