Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.7 Gestalterische Maßnahmen

Sollen die oben dargestellten Rechtsfolgen des § 8c KStG vermieden oder abgemildert werden, gilt es primär, das noch bestehende Verlustpotenzial vor einer Anteilsübertragung zu nutzen, sprich mit einem (Mehr-)Gewinn zu verrechnen. In der Praxis können hierbei folgende Maßnahmen hilfreich sein: Realisierung von stillen Reserven, z. B. sale and lease back, Verzicht auf Forderung...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.1 Konzern-Klausel

Großen Bedarf von der strikten Regel abzuweichen, zeichnete sich vor allem bei konzerninternen Übertragungen ab. Der Gesetzgeber hat deshalb hierzu mit Wirkung für Übertragungen nach dem 31.12.2009 eine Ausnahme geschaffen.[1] Damit werden Umstrukturierungen, wie z. B. die Verkürzung bzw. die Verlängerung einer Beteiligungskette oder ein sog. Umhängen einer Beteiligung ermögl...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5.2 Schädliche Tatbestände

Negative Tatbestandsmerkmale, die einem Verlustvortrag entgegenstehen, liegen vor, wenn sich die Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, die Stellung eines Organträgers einnimmt oder Wirtschaftsgüter unterhalb des gemeinen Wertes in die Körperschaft eingebracht werden. Zudem sind folgende Verluste von den Vorteilen des § 8d KStG ausgeschlossen: Verluste aus der Zeit...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Der Gesetzgeber hat 2016 mit Rückwirkung auf den 1.1.2016 einen weiteren Ausnahmetatbestand geschaffen. Ein neuer § 8d KStG wurde ergänzend zu den Grundregeln des § 8c KStG in das Gesetz eingefügt.[1] Die Finanzverwaltung hat umfassend zu diversen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dieser neuen Regelung Stellung genommen.[2] Damit noch nicht genutzte Verluste erhalten bleib...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.2 Korrekturen

Stille Reserven in Wirtschaftsgütern im Ausland waren zunächst ausgenommen. Doch nach einer gesetzlichen Änderung[1] können auch stille Reserven von im Ausland belegenem Betriebsvermögen in die Berechnung einbezogen werden, soweit Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht. Es verbleiben damit die folgenden Korrekturtatbestände bei der Ermittlung der Höhe der stillen Reserven:...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.3 Eigenkapital

Liegt ein Fall vor, in dem ein vollständiger Verlustuntergang droht (schädliche Übertragung > 50 %),[1] ist das gesamte steuerliche Eigenkapital in die Berechnung einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung selbst weniger als 100 % der Anteile umfasst. Entsprechend wird dann auch der gesamte gemeine Wert aller Anteile einbezogen. Praxis-Beispiel 60 %ige Übertragung A e...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1.1 Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach grds. auf 1.000.000 EUR begrenzt. Bis einschl. VZ 2021 musste ein Verlustrücktrag nicht zwingend in voller Höhe des entstandenen Verlustes erfolgen; vielmehr konnte die Höhe des Betrags für den Rücktrag frei gewählt werden – zwischen 1 EUR und dem Maximalbetrag. Für Verluste bis zum VZ 2012 lag das Rücktragsmaximum bei 511.500 EUR.[1] Wi...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.1 Ermittlung der stillen Reserven

Die stillen Reserven sind gesetzlich als Unterschiedsbetrag zwischen dem (anteiligen oder gesamten) in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem auf dieses Eigenkapital jeweils entfallenden gemeinen Wert der Anteile an der Körperschaft definiert. Maßgebend sind die stillen Reserven zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs. Um unerwünschte E...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5.1 Fortgeführter Geschäftsbetrieb

Ob der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird, ist nach qualitativen Merkmalen zu beurteilen. Dazu gehören die angebotenen Dienstleistungen oder Produkte, der Kunden- und Lieferantenkreis, die bedienten Märkte und die Qualifikation der Arbeitnehmer. Hierbei müssen nicht alle der o. g. Merkmale gleich stark ausgeprägt vorliegen bzw. gewichtet werden. Relevant ist das Gesamt...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2 Beschränkung des Verlustabzugs

4.2.1 Frühere Regelung Bis 2007 war eine Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften in § 8 Abs. 4 KStG geregelt – der sog. Mantelkauf. Die Vorschrift griff ein, wenn mehr als 50 % der Anteile übertragen worden sind und sodann überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde. In diesem Fall galt die Gesellschaft als wirtschaftlich nicht mehr identisch mit der Gesells...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.2 Aktuelle Regelung

Die seit 2008 geltende Regelung in § 8c KStG umfasst als alleiniges Kriterium nur noch den Anteilseignerwechsel: Werden mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft übertragen, geht der Verlustabzug vollständig unter. Hinweis Quotaler Verlustuntergang war verfassungswidrig In § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. war zunächst eine weitere Variante geregelt – der sog. quotale Verlus...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundregeln für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer Körperschaft sind in der Praxis meistens geläufig und bekannt. Anders verhält es sich hingegen bei den nicht alltäglichen Korrekturen, die bei der Berechnung vorzunehmen sind. Angefangen bei den abweichenden Werten zwischen Handels- und Steuerbilanz, Hinzurechnungen beim Schuldzinsenabzug oder...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.1 Frühere Regelung

Bis 2007 war eine Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften in § 8 Abs. 4 KStG geregelt – der sog. Mantelkauf. Die Vorschrift griff ein, wenn mehr als 50 % der Anteile übertragen worden sind und sodann überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde. In diesem Fall galt die Gesellschaft als wirtschaftlich nicht mehr identisch mit der Gesellschaft, die den Verlust...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.1 Spendenabzug einer Körperschaft

Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher bzw. als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke entspricht in weiten Teilen den Regelungen im Einkommensteuerrecht. Die Regelung des § 10b EStG wird in § 9 Nr. 2 KStG dem Grunde nach übernommen. Auch bei einer Kapitalgesellschaft sind solche Zuwendungen damit in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.2 Verlustabzug

Rz. 67 Eine Minderung der voraussichtlichen ESt kann sich auch aus einem Verlustabzug (§ 10d EStG) ergeben. Soweit es sich um einen Verlustvortrag handelt, ist die Herabsetzung unproblematisch, da die Höhe des Abzugs aufgrund der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags aus einem Vorjahr für das Abzugsjahr feststeht. Problematisch ist dagegen die Herabsetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Grundlagen

Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde liege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes

Rz. 38 Bei der Vermietung eines Gebäudes können Verluste für die Festsetzung von Vorauszahlungen für Kj. geltend gemacht werden, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beginnen; bei anderen Vermögensgegenständen für Kj., die nach der Aufnahme der Nutzung der Vermögensgegenstände durch den Stpfl. beginnen. Für das LSt-Ermäßigungsverfahren ist § 39a EStG dur...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / I. Bandbreite und Kernfragen dieser Grundsatzentscheidungen des VIII. Senats

Der VIII. Senat des BFH hat 2024 und 2025 mehrere Grundsatzentscheidungen zu Kapitaleinkünften und deren Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten getroffen, die für die Gestaltungsberatung erhebliche Bedeutung haben. Die Bandbreite ist beachtlich: zwei Urteile betreffen typisch stille Mitarbeiterbeteiligungen und Arbeitnehmer-Genussrechte,[1] eines die Abgrenzung zur Mitunt...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / IV. Fazit und Ausblick

Beide in diesem Beitragsteil behandelten Themenbereiche verbindet ein gemeinsames dogmatisches Grundmuster: Der VIII. Senat des BFH stellt die zivilrechtliche Vertragsgestaltung in den Mittelpunkt der steuerrechtlichen Beurteilung; Angemessenheits- und Fremdvergleichsfragen treten zurück. Bei der Mitarbeiterbeteiligung entscheidet das Sonderrechtsverhältnis über die Zuordnun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 Voraussetzungen für den Verlustabzug

4.1 Allgemeines Rz. 47 Der Verlustabzug erfordert Unternehmens- und Unternehmeridentität. Dies gilt uneingeschränkt für Personenunternehmen. Besonderheiten gelten insoweit bei Körperschaften (Rz. 65ff., Rz. 90ff.).[1] Die Unternehmensidentität muss – ebenso wie die Unternehmeridentität – im Zeitraum zwischen dem Anrechnungs- und dem Verlustentstehungsjahr ununterbrochen besta...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Durchführung des Verlustabzugs (§ 10a S. 1 und 2 GewStG)

2.1 Allgemeines Rz. 29 Nach § 10a S. 1 GewStG sind vom maßgebenden Gewerbeertrag im Abzugsjahr bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR die Fehlbeträge abzuziehen, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags der vorangegangenen Ez – hiermit sind die Verlustentstehungsjahre gemeint – ergeben haben. Dies gilt allerdings nur, soweit diese Fehlbeträge nicht bereits ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.4 Doppelstöckige Personengesellschaft

Rz. 77 Bei der Beteiligung einer Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft, sondern ist die Obergesellschaft als solche Gesellschafterin der Untergesellschaft.[1] Ein Gesellschafterwechsel bei der Obergesellschaft hat daher keinen Einfluss auf den gewerbesteuerlichen Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 67 Weitere Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10a GewStG ist neben der Unternehmensidentität die Unternehmeridentität.[1] Danach kann der Gewerbeverlust bei bestehender Unternehmensidentität nur dann abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugsjahr von demselben Unternehmer betrieben wird, der den Verlust im Entstehungsjahr erlitten hat. Der Gewerbebetrieb ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 10a S. 1 und 2 GewStG regelt die Kürzung des Gewerbeertrags des Abzugsjahrs um Fehlbeträge, die in vorangegangenen Ez entstanden sind (Rz. 29ff.). Nach § 10a S. 1 GewStG wird der Gewerbeertrag des Abzugsjahrs bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Ez ergeben haben, soweit s...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.2 Einzelunternehmen

Rz. 54 Bei Einzelunternehmen setzt der Verlustabzug nach § 10a GewStG neben der Unternehmeridentität voraus, dass Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb besteht, in dem der Verlust entstanden ist, und demjenigen, mit dessen positivem Gewerbeertrag er verrechnet werden soll. Übt ein Einzelunternehmer nacheinander oder gleichzeitig mehrere gewerbliche Tätigkeiten au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.4 Körperschaften

Rz. 65 Die Tätigkeit einer Körperschaft gilt nach § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.[1] Auch bei verschiedenen Tätigkeiten – gleich welcher Art – unterhält die Körperschaft nur einen Gewerbebetrieb. Vor diesem Hintergrund kommt es bei Körperschaften für die Frage des Verlustabzugs nach § 10a GewStG nicht auf die Unternehmensidentität an, da...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 70 Bei Personengesellschaften sind Inhaber des Unternehmens und damit Träger des Rechts auf den Verlustabzug die einzelnen Gesellschafter, sofern sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können, nicht dagegen die Personengesellschaften selbst.[1] Dies deshalb, weil das gewerbliche Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG nicht nur die sachlichen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9.1 Allgemeines

Rz. 82 Die Mitunternehmer sind entsprechend ihrer Beteiligung am Gewinn und Verlust Träger des Unternehmens der Personengesellschaft. Gesellschafterwechsel führen zu Einschränkungen des Verlustabzugs. Gleiches gilt für vertragliche Änderungen des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.2 Einzelunternehmen (§ 10a S. 8 GewStG)

Rz. 69 Wird ein Einzelunternehmen auf einen anderen Einzelunternehmer, auf eine Personengesellschaft, an der der bisherige Einzelunternehmer nicht beteiligt ist, oder auf eine Kapitalgesellschaft übertragen, fehlt es an der Unternehmeridentität.[1] Fehlbeträge, die bei dem bisherigen Inhaber entstanden sind, gehen nach § 10a S. 8 i. V. m. § 2 Abs. 5 GewStG mit dem Unternehme...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften (§ 10a S. 4 und 5 GewStG)

Rz. 41 Die Verlustverrechnung findet auf der Ebene der Mitunternehmer statt. Nach § 10a S. 4 GewStG ist der sich im Entstehungsjahr für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebende Fehlbetrag den Mitunternehmern entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag zuzurechnen. Maßgebend ist der Gewinnverteilungsschlüssel des Entstehungsjahrs. Für...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.7 Verschmelzung

Rz. 79a Werden 2 Personengesellschaften verschmolzen, kann der Gewerbeverlust der übertragenden Personengesellschaft von der übernehmenden Personengesellschaft genutzt werden, wenn Unternehmensidentität und soweit Unternehmeridentität besteht.[1] Sind z. B. alle Gesellschafter der übertragenden Personengesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt, kann di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.11 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin

Rz. 89 Besonderheiten sind zu beachten, wenn eine Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen wird. Es gelten dann § 19 Abs. 2 i. V. m. § 12 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG analog. Folglich mindert sich der Verlustabzug nach § 10a GewStG bei der Personengesellschaft um den nach § 10a S. 4 und 5 ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 47 Der Verlustabzug erfordert Unternehmens- und Unternehmeridentität. Dies gilt uneingeschränkt für Personenunternehmen. Besonderheiten gelten insoweit bei Körperschaften (Rz. 65ff., Rz. 90ff.).[1] Die Unternehmensidentität muss – ebenso wie die Unternehmeridentität – im Zeitraum zwischen dem Anrechnungs- und dem Verlustentstehungsjahr ununterbrochen bestanden haben.[2] ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 48 Der Gewerbeverlust eines Personenunternehmens kann bei vorliegender Unternehmeridentität nach § 10a GewStG nur abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugs- und im Entstehungsjahr identisch ist. Der Gewerbeverlust muss in demselben Gewerbebetrieb, dessen Gewerbeertrag gekürzt werden soll, entstanden sein (Unternehmensidentität).[1] Bei Körperschaften kommt es f...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.2 Anteilseignerwechsel bei Körperschaften (§ 10a S. 10 Hs. 1 GewStG)

Rz. 93 Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Körperschaft ist nach § 10a S. 10 Hs. 1 GewStG auf Fehlbeträge von Körperschaften § 8c KStG entsprechend anzuwenden. Die Finanzverwaltung hat zu dem Regelungsinhalt des § 8c KStG im BMF-Schreiben v. 28.11.2017[1] Stellung genommen. Geltung haben die dortigen Ausführungen auch für Zwecke der GewSt.[2] Gegen § 8c Abs. 1 S. 1 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3 Kürzung im Abzugsjahr

Rz. 38 Der maßgebende Gewerbeertrag im Abzugsjahr wird im Rahmen von § 10a S. 1 und 2 GewStG um noch nicht berücksichtigte Fehlbeträge vorangegangener Ez gekürzt. Der Verlustvortrag erfolgt von Amts wegen. Ein Wahlrecht zur Verlustnutzung besteht nicht.[1] Auch ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Verlustrücktrag ist ausgeschlossen. Rz. 38a Nimmt die Finanzverwaltung bei de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.5 Realteilung

Rz. 78 Bei der Realteilung einer Verlustpersonengesellschaft auf ihre Gesellschafter scheitert die anteilige Fortführung des Gewerbeverlusts durch die Gesellschafter, sofern Unternehmensidentität vorliegt, nicht an der Unternehmeridentität.[1] Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb der Verlustpersonengesellschaft und den aus der Realteilung hervorgegangenen Betrie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2 Unternehmensidentität

4.2.1 Allgemeines Rz. 48 Der Gewerbeverlust eines Personenunternehmens kann bei vorliegender Unternehmeridentität nach § 10a GewStG nur abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugs- und im Entstehungsjahr identisch ist. Der Gewerbeverlust muss in demselben Gewerbebetrieb, dessen Gewerbeertrag gekürzt werden soll, entstanden sein (Unternehmensidentität).[1] Bei Körpersc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3 Personengesellschaften

4.3.3.1 Allgemeines Rz. 70 Bei Personengesellschaften sind Inhaber des Unternehmens und damit Träger des Rechts auf den Verlustabzug die einzelnen Gesellschafter, sofern sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können, nicht dagegen die Personengesellschaften selbst.[1] Dies deshalb, weil das gewerbliche Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9 Änderung der Beteiligungsverhältnisse bei Personengesellschaften

4.3.3.9.1 Allgemeines Rz. 82 Die Mitunternehmer sind entsprechend ihrer Beteiligung am Gewinn und Verlust Träger des Unternehmens der Personengesellschaft. Gesellschafterwechsel führen zu Einschränkungen des Verlustabzugs. Gleiches gilt für vertragliche Änderungen des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels. 4.3.3.9.2 Änderung der Beteiligungsquote Rz. 82a Unternehmeridentität...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3 Unternehmeridentität

4.3.1 Allgemeines Rz. 67 Weitere Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10a GewStG ist neben der Unternehmensidentität die Unternehmeridentität.[1] Danach kann der Gewerbeverlust bei bestehender Unternehmensidentität nur dann abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugsjahr von demselben Unternehmer betrieben wird, der den Verlust im Entstehungsjahr erlitten hat. De...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4 Körperschaften

4.3.4.1 Allgemeines Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Zu b...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.8 Übergang eines Verlustunternehmens auf eine Personengesellschaft

Rz. 80 Bei der Übertragung eines Verlustbetriebs auf eine Personengesellschaft besteht Unternehmeridentität insoweit, als der Übertragende nach der Übertragung aufgrund der Gewinn- und Verlustverteilungsabrede am Ergebnis der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Folglich geht beim Übergang eines Verlustbetriebs eines Dritten auf eine Personengesellschaft mang...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 25 Auch die GewSt folgt dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Danach sind die Besteuerungsgrundlagen für jeden Steuerabschnitt – ungeachtet vorangegangener Steuerabschnitte – neu zu ermitteln. § 10a GewStG, der einen zeitlich unbeschränkten, aber betragsmäßig beschränkten Verlustabzug ermöglicht, durchbricht den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Die Regelung ist Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Zu beachten sind bei Kö...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.3 Eintritt von Gesellschaftern in ein Einzelunternehmen

Rz. 76a Wird ein Einzelunternehmen nach Eintritt einer oder mehrerer Personen als Personengesellschaft fortgeführt, kann der in dem Einzelunternehmen entstandene Gewerbeverlust, soweit Unternehmensidentität besteht, auch weiterhin insgesamt, jedoch nur von dem Betrag abgezogen werden, der von dem gesamten Gewerbeertrag der Personengesellschaft entsprechend dem allgemeinen Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.10 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 88 Bei Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft an einer gewerbetreibenden Personengesellschaft (Rz. 62a) entsteht eine doppelstöckige Personengesellschaft (Rz. 77). Ein etwaiger Gewerbeverlust der Obergesellschaft geht bei bestehender Unternehmensidentität grundsätzlich auf die atypisch stille Gesellschaft (Untergesellschaft) über (Rz. 62a). Hinsichtlich des Wechs...mehr