Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.3 Unternehmeridentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 216 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als (weitere) Voraussetzung für einen Verlustabzug nach § 10a GewStG ist erforderlich, dass der Gewerbetreibende den Verlust in eigener Pers erlitten hat (Unternehmeridentität). Der Einbringende muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. BMF, Schr. v. 13.7.2009 – IV B 5 - S 2118-a/07/10004 – DOK 2009/0407190, BStBl. I 2009, 835 (Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – [BStBl 2009 II S. 630]; Nichtanwendungsschreiben der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Mit Urteil vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – (BStBl. 2009 II S. 630) hat der BFH entschieden, dass auch nach Streichung des § 2 a Abs. 3 EStG aF Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte, deren Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei gestellt sind, prinzipiell nicht im Inland abzugsfähig sind. Abweichend davon soll nach Meinung des BFH jedoch ein phasengleicher Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5.1 Allgemeines

Tz. 234 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zum Verlustabzug im Falle der Zusammenfassung von BgA s § 8 Abs 8 KStG Tz 1ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im Wege der Rückvergü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG steht in Zusammenhang mit § 4 Abs 6 KStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 8 Abs 7 und Abs 8 KStG. § 4 Abs 6 KStG regelt, in welchen Fällen vd einzelne BgA mit stlicher Wirkung zu einem neuen, einheitlichen BgA zusammengefasst werden können. Dies hat insbes Bedeutung für den Ausgleich von Verlusten aus einem der früheren Einzel-BgA mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 204 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden Pers-Ges. Gleiches gilt im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit der Vorschrift des § 8 Abs 9 KStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bei einer Eigengesellschaft keine größeren Möglichkeiten der Ergebnisverrechnung eintreten zu lassen als bei der Ausübung der selben Tätigkeiten(en) der jur Pers d öff Rechts in der "Rechtsform" von BgA (s BT-Drs 16/11108, 34). Zu diesem Zweck wird die wirtsch Tätigkeit v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. § 8 Abs 1 S 2 KStG bestimmt, dass bei BgA iSd § 4 KStG die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allg wirtsch Verkehr nicht erforderlich sind. Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen einer vGA...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art ab Veranlagungszeitraum 2009

Tz. 112 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch das JStG 2009 wurden mit der Einfügung des § 4 Abs 6 KStG die bisherigen Verw-Grundsätze zur Zusammenfassung von BgA (s Tz 111) ges festgeschrieben. Nach der Ges-Begr zu dieser Vorschrift (s BT-Drs 16/11108, 33) geschah dies aus Gründen der Rechtssicherheit. Nach der allg Anwendungsregelung in § 34 Abs 1 KStG idF des JStG 2009 ist § 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 4 Abs 3 KStG (§ 4 Abs 6 S 1 Nr 3 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 BgA iSd § 4 Abs 3 KStG können zusammengefasst werden (s § 4 Abs. 6 S 1 Nr 3 KStG). BgA iSd § 4 Abs 3 KStG sind solche, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öff Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen. Hierzu s Tz 51ff. Telekommunikationsbetriebe rechnen nicht zu den Versorgungsbetrieben iSd § 4 Abs 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 270 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind Verluste, die iRd § 17 EStG erzielt werden, von anderen Einkünften abziehbar (BFH vom 29.06.1995, VIII R 68/93, BStBl II 1995, 722, 725). Eine Veräußerung mit Verlust ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, weil die Saldierung von Verlusten mit positiven Einkünften zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips erford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4 Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts (Abs. 3 S. 1)

Rz. 33 Nach § 357 Abs. 3 S. 1 AO "soll" bei der Einlegung des Einspruchs "der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist". Es ist damit zwar ratsam, den anzufechtenden oder begehrten Verwaltungsakt in dem Einspruch möglichst konkret und genau mit der Angabe von Steuernummer, Datum, Steuerart und Veranlagungszeitraum zu benennen.[1] Die Zulässigkei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG)

Tz. 198 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann (s Heinicke, in Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderregelungen der §§ 14, 14a FMStFG

Tz. 471 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Stliche Sonderregelungen, die den Bestimmungen des § 15 UmwStG vorgehen, enthält auch das FinanzmarktstabilisierungsfondsG (FMStG). Dieses Ges fördert Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts, die der Überwindung von Liquiditätsengpässen und der Stärkung der EK-Basis von Unternehmen des Finanzsektors dienen. Seine Anwendung ist zudem i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist die in § 15 Abs 2 UmwStG aF enthaltene Regelung, wonach die übertragende Kö auf den stlichen Übertragungsstichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, entfallen. Immer dann, wenn der stliche Übertragungsstichtag auf das Wj-Ende der übertragenden Kö fällt, liegt eine solche stliche Schlussbil jedoch ohnehin vor. Ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 431 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 3 UmwStG regelt die Verringerung eines verbleibenden Verlustabzugs, Zinsvortrags, EBITDA-Vortrags usw bei einer Abspaltung. Nachdem durch das SEStEG der früher in § 12 Abs 3 S 2 UmwStG geregelte verschmelzungsbedingte Verlustübergang ersatzlos gestrichen wurde, schlägt dies gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf die Spaltung von Kö durch. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlustabzugsverbot für entgeltlich erworbene Anteile (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG)

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem entgeltlichen Erwerb iSd § 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG ist zu prüfen, ob die Beteiligung schon mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Höhe von mindestens 1 % vorlag. Ist dies der Fall, sind die Verluste komplett zu berücksichtigen. Andernfalls ist eine Verlustberücksichtigung nur möglich, wenn eine der Rückausnahmen greift. Insowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art?

Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine angemessene Gegenleistung aus dem BV des BgA in den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu vermeiden (s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematische Stellung; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung als Rechtsinstitut zur Aufsplittung des BV einer übertragenden Kö auf mehrere Gesellschaften ist das Gegenstück zur Verschmelzung, die der Zusammenführung des BV mehrerer Kö bei einer Übernehmerin dient. § 15 UmwStG regelt die stliche Behandlung der spaltungsbedingten Vermögensübertragung zwischen Kö, während § 16 UmwStG den Vermö...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.1 Verlustabzug bei Unterbrechung der (un)beschränkten Steuerpflicht

Steuerpflichtigen, die weder unbeschränkt noch beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, steht der Verlustabzug in den betreffenden VZ nicht zur Verfügung. Werden sie in späteren Jahren wieder unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig und erzielen positive Einkünfte, lebt die Abzugsmöglichkeit wieder auf. Hierzu enthalten die EStR eine Regelung, wonach die auf den Schluss...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4 Verlustabzug

Wie beim Verlustausgleich ist die Verlustverrechnung mit Verlusten aus Einkunftsarten, die einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen, nur begrenzt zulässig.[1] Es ist zu unterscheiden zwischen dem Verlustrücktrag [2] in den vorangegangenen VZ (ab VZ 2022 in die beiden vorangegangenen VZ) und dem Verlustvortrag [3] in nachfolgende VZ. Dabei hat der Verlustrüc...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.2 Verlustabzug im Erbfall

7.2.1 Grundsatz Im Gegensatz zu dem allgemeinen Verlustabzug nach § 10d EStG unterliegt der Verlustabzug im Rahmen von Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkungen anderen Regeln. Im Rahmen der nachfolgend dargestellten Besonderheiten in der Behandlung von bestimmten Einkunftsarten liegt regelmäßig eine objekt- und einkunftsbezogene Konzeption vor, sodass Verluste oder negati...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2 Verlustverrechnung im Erbfall

4.2.1 Grundsatz Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.3 Verlustabzug

Handelt es sich um die Verlustverrechnung im Wege des Verlustrücktrags, kann der Steuerpflichtige durch entsprechenden Antrag diesen Rücktrag ausschließen. Ausgeschlossen ist ein solcher Verzicht beim Verlustvortrag, der – wie der Verlustausgleich – zwingend vorzunehmen ist. Zu beachten ist, dass die Verlustverrechnung innerhalb der den besonderen Beschränkungen unterliegende...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.6 Verlustabzug

Anders als bei § 2b EStG a. F. oder bei § 15 Abs. 4 EStG ist für die Verrechnung mit späteren Gewinnen § 10d EStG nicht anzuwenden. Die Verluste sind vielmehr unbeschränkt bis zur Höhe des Gewinns aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechenbar. Verluste nach § 15b EStG sind im Erbfall übertragbar.[1] Einen Verlustrücktrag sieht § 15b EStG nicht vor. Er würde auch keinen Sinn ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.4 Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

Ein verbleibender Verlustvortrag kann zum Zweck der gesonderten Feststellung erklärt werden. Eine solche Erklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Der für die Einkommensteuererklärung vorgesehene Vordruck ist zugleich Vordruck für eine Erklärung des verbleibenden Verlustvortrags. Die Erklärung muss alle für die Ermittlung erforderlichen Angaben entha...mehr

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Verluste/Verlustabzug

Zusammenfassung Überblick Verlust ist das Gegenteil von Gewinn und bezeichnet einen Fehlbetrag. Die Summe der Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist größer als die der Betriebseinnahmen oder Einnahmen. Man spricht auch von negativen Einkünften oder von Unterschuss. Im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Abschnittsbesteuerung gibt es 2 Arten der Verlustverrechnung, und zwar...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.2.1 Grundsatz

Im Gegensatz zu dem allgemeinen Verlustabzug nach § 10d EStG unterliegt der Verlustabzug im Rahmen von Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkungen anderen Regeln. Im Rahmen der nachfolgend dargestellten Besonderheiten in der Behandlung von bestimmten Einkunftsarten liegt regelmäßig eine objekt- und einkunftsbezogene Konzeption vor, sodass Verluste oder negative Einkünfte de...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6 Gesonderte Feststellung

4.6.1 Grundsatz Verluste, die weder im Rahmen des Verlustausgleichs noch durch einen Verlustrücktrag verrechnet werden können und deshalb für einen Verlustabzug in späteren VZ zur Verfügung stehen, werden als "verbleibender Verlustvortrag" bezeichnet. Über die Frage, welche Verluste gesondert festzustellen sind, ist im Verfahren nach § 10d EStG zu entscheiden.[1] Dieses Verfa...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7 Verlustverrechnungsbeschränkungen

Bei bestimmten Einkunftsarten dürfen Verluste nur mit positiven Einkünften aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechnet werden. Das gilt sowohl beim Verlustausgleich als auch beim Verlustabzug. Man spricht von besonderen Verrechnungskreisen.[1] 7.1 Gemeinsame Regelungen 7.1.1 Grundregel Besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen ergeben sich aus § 2b EStG a. F. i. V. m. § 52 A...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.6 Kein Verlustvortrag

Die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags für Verluste, die der Erblasser erlitten hat und die bei der Veranlagung, ggf. einschließlich Rücktrag in das Vorjahr (ab VZ 2022 in die beiden Vorjahre), nicht ausgeglichen oder abgezogen werden konnten, erübrigt sich, da kein weiterer Abzug mehr möglich ist.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.6 Änderung des Feststellungsbescheids

Wirkt sich die Änderung eines Verlustrück- oder -vortrags auf den Verlustvortrag aus, der am Schluss eines VZ verbleibt[1], sind die betroffenen Feststellungsbescheide zu ändern.[2]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2 Ehegatten/Lebenspartner

4.2.2.1 Veranlagungsart Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3] 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlus...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.1 Veranlagungsart

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.5 Anfechtung des Feststellungsbescheids

Über einen (höheren) Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden.[1] Die Höhe des auszugleichenden Verlusts im Entstehungsjahr stellt einen unselbstständigen Teil der Einkommensteuerfestsetzung dar und ist nicht selbstständig anfechtbar. Hält der Steuerpflichtige bei einer Einkommensteuerfestsetzung auf 0 EUR en...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.1 Höchstbetrag

Die Betragsbegrenzung gilt personenbezogen für alle Verluste des einzelnen Steuerpflichtigen, nicht pro Einkunftsart. Das gilt auch bei Personengesellschaften oder -gemeinschaften. Daher gilt in solchen Fällen der Höchstbetrag für jeden Beteiligten. Der Anteil des einzelnen Beteiligten an dem Verlust ergibt sich aus der einheitlichen und gesonderten Feststellung für die Gese...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.5 Zusammentreffen von Verlustvor- und -rücktrag in einem Veranlagungszeitraum (VZ)

Beim Zusammentreffen in einem VZ sind zunächst die Verluste aus vorangegangenen VZ im Wege des Verlustvortrags und danach die Verluste aus dem nachfolgenden VZ im Wege des Verlustrücktrags zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen entspricht ständiger Praxis. Dem Steuerpflichtigen geht durch diese Abzugsreihenfolge nichts verloren. Die Regelung des Vorrangs des Verlustvortrags vor...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.3 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird.[2] Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb d...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.3 Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten

Negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen mit Bezug zu Drittstaaten dürfen grundsätzlich nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Staat verrechnet werden.[1] Sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden.[2] Ein allgemeiner Verlustabzug von positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten und -quellen ist damit nicht zulässig. Soweit ein Verlustau...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.1 Grundregel

Besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen ergeben sich aus § 2b EStG a. F. i. V. m. § 52 Abs. 3 EStG, § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2, Sätze 3 bis 5 und Sätze 6 bis 8 EStG, § 15b EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8, § 20 Abs. 7 i. V. m. § 15b EStG, § 22 Nr. 2, 3 und § 23 EStG. Verluste oder negative Einkünfte dürfen danach nur mit positiven Einkünft...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.12 Einkünfte aus Leistungen

Der Betrag, um den die Werbungskosten die Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung von Einkünften aus Leistungen übersteigt, soweit diese weder zu anderen Einkunftsarten noch zu den Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1, 1a, 2 oder 4 EStG gehören, darf bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden. Ein Verlustabzug von anderen Einkünften ist ebenfalls ausgesc...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.1 Grundsatz

Verluste, die weder im Rahmen des Verlustausgleichs noch durch einen Verlustrücktrag verrechnet werden können und deshalb für einen Verlustabzug in späteren VZ zur Verfügung stehen, werden als "verbleibender Verlustvortrag" bezeichnet. Über die Frage, welche Verluste gesondert festzustellen sind, ist im Verfahren nach § 10d EStG zu entscheiden.[1] Dieses Verfahren ist binden...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.1 Grundsatz

Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend mach...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.1 Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Nach § 56 Satz 2 EStDV ist ein Steuerpflichtiger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn zum Schluss des vorangegangenen VZ ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. Diese Verpflichtung gilt nur für den unmittelbar auf den festgestellten Verlustabzug folgenden VZ.[1]mehr