Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9.2 Änderung der Beteiligungsquote

Rz. 82a Unternehmeridentität im Rahmen von Personengesellschaften bedeutet nicht Beteiligungsidentität. Bei einer Änderung der Beteiligungsquote ist der den Mitunternehmern im Verlustentstehungsjahr nach § 10a S. 4 GewStG zugerechnete Anteil am Fehlbetrag insgesamt, jedoch nach § 10a S. 5 GewStG nur von dem jeweiligen Anteil am gesamten Gewerbeertrag abziehbar, der entsprech...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.6 Formwechsel

Rz. 79 Der Formwechsel einer Verlustpersonengesellschaft in eine Personengesellschaft anderer Rechtsform berührt, soweit es nicht zu einem Wechsel im Gesellschafterkreis kommt, die Unternehmeridentität nicht.[1] Geltung hat dies auch im Rahmen doppelstöckiger Personengesellschaften, wenn die Obergesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird. Dagegen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 18 Es gilt das GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002.[1] Bestandteil dieses Gesetzes war auch § 10a GewStG. § 10a GewStG wurde zuletzt durch Gesetz v. 21.12.2020[2] geändert. Rz. 19 Gesetz v. 23.12.2003 [3]: Nach § 10a S. 1 GewStG ist ein betragsmäßig unbeschränkter Verlustabzug nur noch bis zu einem Gewerbeertrag von 1 Mio. EUR möglich. Ein überschießender Gewe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.4 Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 10a S. 11 und 12 GewStG)

Rz. 103a Nach § 10a S. 11 GewStG ist auf die Fehlbeträge § 8d KStG entsprechend anzuwenden, wenn ein fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG gesondert festgestellt wurde. Unterbleibt eine Feststellung nach § 8d Abs. 1 S. 8 KStG (gemeint ist § 8d Abs. 1 S. 7 KStG), weil keine nicht genutzten Verluste nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG vorliegen, findet nach § 10a S. 12 G...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.2 Übergang einer Verlustpersonengesellschaft

Rz. 73 Wird eine Personengesellschaft, die einen Gewerbeverlust aufweist, auf einen Einzelunternehmer, der an der Personengesellschaft nicht beteiligt ist, auf eine andere Personengesellschaft, an der kein Gesellschafter der bisherigen Personengesellschaft beteiligt ist, oder auf eine Körperschaft übertragen, liegt Unternehmeridentität nicht vor. Der bei der Personengesellsc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.3 Beteiligung von Körperschaften an Mitunternehmerschaften (§ 10a S. 10 Hs. 2 GewStG)

Rz. 99 Nach § 10a S. 10 Hs. 2 GewStG ist § 8c KStG auch auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Mitunternehmerschaften anzuwenden, soweit an diesen Körperschaften unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften beteiligt sind. Die Regelung soll verhindern, dass der Verlustbetrieb einer Körperschaft vor einem Anteilseignerwechsel nach § 24 UmwStG auf eine Persone...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Organschaft (§ 10a S. 3 GewStG)

Rz. 104 Unternehmen eines gewerbesteuerlichen Organkreises bleiben selbstständige Gewerbebetriebe. Die Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird der Gewerbeertrag für jeden Gewerbebetrieb innerhalb des Organkreises selbstständig ermittelt. Danach werden die Gewerbeerträge zusammengerechnet, dem Organträger gegenüber festgesetzt und bei ihm der GewSt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9.3 Gesellschafterwechsel

Rz. 83 Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, führt dies in dem Umfang zum Untergang des Gewerbeverlusts, in dem dieser im Entstehungsjahr auf den ausscheidenden Gesellschafter entfiel.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die verbleibenden Gesellschafter privatrechtlich zur Verlustübernahme verpflichtet sind oder nicht. Ein mit dem Ausscheiden eines Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 10a S. 1 GewStG sind vom maßgebenden Gewerbeertrag im Abzugsjahr bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR die Fehlbeträge abzuziehen, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags der vorangegangenen Ez – hiermit sind die Verlustentstehungsjahre gemeint – ergeben haben. Dies gilt allerdings nur, soweit diese Fehlbeträge nicht bereits bei der Ermittl...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 30 Sowohl die Ermittlung des Fehlbetrags im Entstehungsjahr als auch die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags im Abzugsjahr erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften. Es gelten §§ 7–10 GewStG . Nicht maßgeblich ist die Art der Gewinnermittlung. Vortragsfähig ist nach § 10a S. 7 GewStG nur ein für vorangegangene Ez ermittelter Fehlbetrag. Rz. 31 Der Begriff "Fehlbetra...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.2 Gewerbesteuerrechtlicher Verlustabzug

Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag bis zu 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für vorangegangene Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Der 1 Mio. EUR übersteigende maßg...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen persönliche Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.2 Gewerbesteuerlicher Verlustabzug

Der Abzug des gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags nach § 10a Satz 1 GewStG setzt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Vorliegen sowohl der Unternehmeridentität als auch der Unternehmensidentität voraus. Gewerbesteuerrechtlich können also Verluste nur mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wenn der Gewinn von einem identischen Unternehmen erzielt wird. ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1 Kein Übergang des einkommensteuerrechtlichen Verlustabzugs nach § 10d EStG auf den Erben

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahrs und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. Die Veranlagu...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4 Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs

4.1 Kein Übergang des einkommensteuerrechtlichen Verlustabzugs nach § 10d EStG auf den Erben Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahrs und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8 Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs

8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen persönliche Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.5 Buchwertverknüpfung

Rz. 492 Im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist nach S. 2 an diese Werte gebu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 Die Vorschrift des § 9 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sowohl § 9 KStG als auch § 10 KStG ergänzen die Kernvorschrift des § 8 KStG zur Ermittlung des Einkommens. Sie unterscheiden sich zwar durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber in ihrem ma...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 enthaltenen Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen) im KSt-Recht orientieren sich weitgehend an den Regelungen des § 10b EStG im ESt-Recht. Vor diesem Hintergrund wird § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 auch im KSt-Recht entsprechend angewendet.[1] Nach R 8.1 Abs. 1 Nr. 2 KStR wird § 50 EStDV von der in §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.2 Einkommenskomponente

Rz. 60 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO sind bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Einkommens abziehbar. Rz. 61 Als Einkommen gilt nach der Legaldefinition des § 9 Abs. 2 S. 1 KStG das Einkommen vor Abzug der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d EStG. Dadurch wird im Wesentlichen eine Glei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.1 Privatpersonen

Eine NV-Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht.[1] Nach dieser Regelung muss das zu versteuernde Einkommen für alle Einkünfte inklusive der (grundsätzlich durch einen Steuerabzug abgegoltenen) Kapitalerträge unter Anwendung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a ...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.1 Wertgebühr

Die Wertgebühr greift für die überwiegenden Tätigkeiten des Steuerberaters. So wird die Erstellung einer Steuererklärung z. B. über die Wertgebühr abgerechnet. Die Wertgebühr bestimmt sich nach Gegenstandswerten. Diese wiederum orientieren sich am Wert der zu bearbeitenden Angelegenheit, d. h. daran, um wie viel es bei dieser Angelegenheit geht. Grundsätzlich lässt sich sagen...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Freibeträge für den verbleibenden Verlustabzug und Verluste aus anderen Einkunftsarten

Rz. 47 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Unbeschränkt können beim FA ferner Freibeträge auf der > Bemessungsgrundlage folgender Beträge beantragt werden, wie sie nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 5 EStG): Rz. 48 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 die Beträge, die nach Maßgabe des § 10d Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; IdW-Fachgutachten 1/1994, Zur Behandlung Von Genussrechten im JA von KapGes, WPg 1994, 419; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 248. Steueränderungsgesetz 2025 v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 363

Rn. 268 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem StÄndG 2025 zugestimmt, das nur wenige Änderungen des EStG enthält. Nach Art 12 des Gesetzes tritt Art 1 – realiter betreffend nur § 7b Abs 5 EStG – am Tag nach der Verkündung (23.12.2025) in Kraft, betreffend die Änderungen von § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG zusätzlich bereits in allen noch offenen Fällen. Art...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Alternative Sanierungstechniken: Gestaltungspotenzial

Rn. 711 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu weiteren Wertungswidersprüchen des vorstehend dargestellten Regelungszusammenhangs zwischen dem Beschluss BFH BStBl II 1998, 307 (Einlagebeschluss) einerseits und der Gesetzesneufassung ab 1999 andererseits kommt es bei Vergleich des Forderungsverzichtes (auf eine wertlose Forderung) des Gesellschafters mit anderen Gestaltungen zur Errei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / a) Schrittweise Verlustberücksichtigung

Bei der Berechnung des verbleibenden Verlustabzugs von Ehegatten ist nach R 10d Abs. 6 S. 1 EStR zunächst ein Ausgleich mit den anderen Einkünften des Ehegatten vorzunehmen, der die negativen Einkünfte erzielt hat. Verbleibt danach ein negativer Betrag, ist dieser gem. R 10d Abs. 6 S. 2 EStR mit dem positiven Betrag des anderen Ehegatten auszugleichen. Ist der Gesamtbetrag der...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / 2. Verlustvortrag

Nach § 10d Abs. 2 S. 1 EStG sind nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines Jahres in einen Verlustvortrag zu überführen. Dieser darf in den folgenden Jahren i.H.v. 1 Mio. EUR unbeschränkt und darüber hinaus – infolge der Mindestbesteuerung – i.H.v. 70 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Ehegatten: Auch insoweit kommt es gem. § 10d Abs...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / II. Hintergrund

Über die Art und Weise einer veranlagungszeitraumübergreifenden Verlustnutzung entscheidet die zentrale Vorschrift des § 10d EStG. Weitere spezielle Verlustverrechnungsregelungen: § 10d EStG wird jedoch von zahlreichen weiteren speziellen Verlustverrechnungsregelungen flankiert. So finden sich im EStG eigene Verlustverrechnungsregelungen in § 15 Abs. 4 S. 2, 3 und 7 EStG, § 1...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.3 Gewinnermittlung und Besteuerung in Deutschland

Rz. 25 Die deutsche Spitzeneinheit ist aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und muss daher – unabhängig vom Bestehen eines DBA – einen gesamten (in- und ausländischen) Unternehmensgewinn nach inländischem Steuerrecht ermitteln. Zudem muss sie die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte gesondert ermitteln, da diese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Minderung eines verbleibenden Verlustvortrags (§ 16 S 1 iVm § 15 Abs 3 UmwStG)

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für den verbleibenden Verlustabzug einer Kö, deren BV durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges übertragen wird, stellt sich die Rechtslage wie folgt dar:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 ... der übertragenden Körperschaft

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 2 UmwStG gelten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö entspr. § 19 Abs 2 UmwStG ist durch das SEStEG an die geänderten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG angepasst worden. Diese Vorschriften, die vorher für Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Kö, bei denen die Anmeldung zur E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Während § 15 UmwStG die spaltungsbedingte Vermögensübertragung zwischen Kö betrifft, regelt § 16 UmwStG die St-Folgen des Vermögensübergangs durch Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges. Dass § 16 UmwStG, anders als § 15 UmwStG, nicht auch die Teilübertragung (§ 174 Abs 2 UmwG) erwähnt, liegt darin begründet, dass zivilrechtlich ...mehr