Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Ermäßigung

Rn. 42 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gegenstand der Ermäßigung ist die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt, die auf diese Einkünfte entfällt. Ausgangspunkt der ESt-Ermäßigung ist die tarifliche ESt. Sie errechnet sich durch die Anwendung der ESt-Tarifformel (§ 32a Abs 1, 5 EStG) auf das zvE. Sich durch Sonderberechnungen nach §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hinau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das Gesetz trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Seiler in Kirchhof/Seer, § 26b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024). Diese Frage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Rechtsentwicklung

Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 12 UmwStG idF des UmwStG 1995 ist die Nachfolgevorschrift des § 15 UmwStG 1977. Die Vorschrift ist seitdem mehrfach geändert worden, und zwar: Durch das Ges zur Forts der UntStRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 928) wurde der frühere S 4 des § 12 Abs 2 UmwStG gestrichen und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG wurde verschärft. Durch das Ges v 25.03.1998 (BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Im Zuge des Vermögensübergangs kommt es zu einem Wechsel in der Besteuerungssystem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bad) Auswirkungen auf die Steuerbilanzpolitik

Rn. 332 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Als Folge des steuerlichen Wahlrechtsvorbehalts kann die Steuerbilanzpolitik in den Wahlrechtsbereichen von der Handelsbilanzpolitik abgekoppelt werden. Eine ergebnisorientierte Handelsbilanzpolitik ist ohne steuerliche Nachteile möglich (zu den Einschränkungen bei gebundenen steuerlichen Wahlrechten s Rn 326b). Desgleichen ist eine steuerop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Praktische Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Normalfall bildet die Einzelveranlagung keine echte Gestaltungsalternative iRd Ehegattenbesteuerung. Im Vergleich zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wird die Einzelveranlagung nämlich nur ausnahmsweise zu einer niedrigeren Gesamtsteuerschuld für beide Ehegatten führen. Rn. 2a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch das StVereinfG 2011 v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 und des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 (§ 27 Abs 9 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Neuregelungen des § 2 Abs 4 sowie des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG sollen die "Rettung" von zB durch Anteilsübertragungen vom Untergang bedrohten Verlustabzügen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und eines Zinsvortrags durch rückwirkende Umw auf einen Zeitpunkt vor dem schädlichen Ereignis verhindern. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG Tz 90 ff ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Verfassungsrechtliche Würdigung

Rz. 20 Die Regelung lässt die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Hebesatzrecht der Gemeinden (Art. 28 GG) unberührt, weil sie dieses Recht bestehen lässt und gleichzeitig versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Rechts – wenn auch in pauschalierender Weise – zu neutralisieren. Die h. M. geht davon aus, dass kein Eingriff in das Finanzverfassungssystem vorliegt, we...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht laut DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Einkünfte vereinbart sein oder nur für bestimmte Einkünfte. Nach der früheren Rechtsprechung[1] war die Rückfallklausel nur noc...mehr

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Verluste, ausländische – AB... / 2 Inhalt

Nach deutschem Recht sind grundsätzlich weder Verluste einer ausl. Tochtergesellschaft noch Verluste einer ausl. Betriebsstätte im Inland ohne Einschränkungen zu berücksichtigen. Tochterkapitalgesellschaften sind eigenständige Stpfl. Die Verlustberücksichtigung zwischen verschiedenen Stpfl. ist im Inland jedoch nur bei einer Organschaft möglich. Die Tatsache, dass im Ausland...mehr

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Verluste, ausländische – AB... / 4 Beratungshinweise

Auch wenn die Verlustberücksichtigung im Finalitätsfall in Deutschland nach der Rspr. möglich sein muss, ist nicht gesichert, ob die Finanzverwaltung Verluste letztlich berücksichtigen wird. Zudem scheint die neuere Rspr. einen Verlustabzug nicht mehr zuzulassen. Um eine möglicherweise drohende Verzinsung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, Verluste nicht bereits in der Ste...mehr

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Verluste, ausländische – AB... / 1 Systematische Einordnung

Erzielt ein Stpfl. durch eine Tätigkeit im Ausland Verluste, stellt sich die Frage, ob die ausl. Verluste im Inland bei der Besteuerung berücksichtigt werden können. Dies ist für den Stpfl. insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Verlustabzug im Ausland nicht mehr möglich ist. Werden die ausl. Verluste auch in Deutschland nicht steuermindernd angesetzt, erfolgt eine Keinma...mehr

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Freistellungsmethode – ABC ... / 3 Praxisfragen

Nach deutschem Verständnis erfasst die Freistellung auch Verluste.[1] Dies kann dazu führen, dass die Verluste weder im Ausland noch im Inland bei der Besteuerung berücksichtigt werden können. Sofern es sich dabei um endgültige Verluste handelt, verstößt dies nach früherer Rspr. des EuGH gegen die Niederlassungsfreiheit.[2] Trotz Freistellungsmethode müssten diese Verluste d...mehr

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Verluste – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die "Symmetriethese" wirft die Frage auf, ob ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) vorliegt, wenn bei inländischen Verlusten ein Abzug möglich wäre. Der EuGH hatte dies für "finale Verluste" für Verluste aus im Ausland belegenen Betriebsstätten ursprünglich bejaht, jedoch nur, wenn der Quellenstaat ein EU- oder EWR-Staat ist. Für Verluste aus Drittstaat...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 2.1 Zweck der Abzugsmethode

Unbeschränkt Steuerpfl. können alternativ zur Steueranrechnung den Abzug der ausländischen Steuer von der Bemessungsgrundlage beantragen. Die Wahl zwischen dem Anrechnungs- und dem Abzugsverfahren kann für Einkünfte aus mehreren Staaten unterschiedlich ausgeübt werden, für alle Einkünfte aus einem Staat jedoch nur einheitlich. Der Abzug setzt einen Antrag des Steuerpfl. vorau...mehr

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Verluste – ABC IntStR / 2 Inhalt

Soweit sie den Tatbestand des § 34d EStG erfüllen, sind auch Verluste "ausländische Einkünfte". Besteht ein DBA, richtet es sich nach dessen Bestimmungen, ob und inwieweit sie im Inland berücksichtigt werden können. Nach der "Symmetriethese" des BFH erfasst die Freistellung von Einkünften auch Verluste, sodass sie im Inland steuerlich nicht von positiven Einkünften abgezogen...mehr

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Diskriminierungsverbot (DBA... / 2 Inhalt

Art. 24 Abs. 1 OECD-MA regelt, dass ein Vertragsstaat die Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats nicht nachteiliger besteuern darf als seine eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Umständen. Dies gilt auch für Steuervergünstigungen, die auf einem DBA des Vertragsstaats mit einem dritten Staat beruhen, soweit diese Vergünstigung auf die Staatsangehörigkeit abstellt.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1 Verlustabzug

Rz. 55 Der Verlustabzug, der nach § 10d EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte, aber vor dem Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorzunehmen ist, ist auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht anwendbar. Obwohl er als Sonderausgabe ausgestaltet ist, gehört er zum Bereich des objektiven Nettoprinzips, nicht des subjektiven Nettoprinzips. Seine Anwendung im R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aktuelle Rechtslage bzgl Verlustausgleich und Verlustabzug

Rn. 503 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aus § 22 Nr 3 S 3 Hs 1 EStG ergibt sich zunächst, dass für den Fall, dass in einem VZ die WK die Einnahmen aus Leistungen übersteigen, eine Verrechnung des Verlusts mit positiven anderen Einkünften bei der Bildung des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE) nicht möglich ist. Dieses Verlustverrechnungsverbot gilt auch bzgl positiver Einkünfte aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustausgleich und -abzug, § 22 Nr 3 S 3 und 4 EStG

Rn. 500 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In § 22 Nr 3 S 3 und S 4 EStG finden sich spezielle Regelungen zum Verlustausgleich und Verlustabzug für die sonstigen Einkünften aus Leistung. Nach § 22 Nr 3 S 3 EStG gilt für den Fall, dass die WK die Einnahmen übersteigen, dass der übersteigende Betrag bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden darf und auch nicht gem § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Hintergrund der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rn. 501 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach der früheren gesetzlichen Regelung durfte der Betrag, um den die WK die Einnahmen überstiegen, nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder zum Ausgleich in andere Jahre übertragen werden (§ 22 Nr 3 S 3 EStG aF). Diese sehr restriktive gesetzliche Verlustabzugsbeschränkung wurde vom BVerfG wegen Verstoßes gegen Art 3 GG hinsichtlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 402 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zur vollständigen historischen Entwicklung der Besteuerung von Leistungseinkünften s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz E 13 ff (11/2021). Mit dem SteuerentlastungsG v 24.03.1999 (StEntlG 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402) hat der Gesetzgeber in Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG v 30.09.1998 (BGBl I 1998, 3430) den Verlustau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG

Rn. 527 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung der Mehrmütterorganschaft gem § 14 Abs 2 KStG sol...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die Erhöhung der vollen Gebühr um 6 %[1] in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.2 Berücksichtigung von Verlusten

Ein Ausfluss des objektiven Nettoprinzips sind der Verlustausgleich und Verlustabzug (Verlustrücktrag/-vortrag). Verluste mindern die Bemessungsgrundlage. Sie sind negative Einkünfte. Der Verlustausgleich[1] stellt die Saldierung der negativen mit den positiven Einkünften innerhalb eines Steuerjahres dar. Der Verlustabzug[2] ist die jahresübergreifende Fortführung der Verlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 4. Berechnungsschema

Daraus ergibt sich das folgende Berechnungsschema:[1]mehr

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Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.6 Ausnahmeregelung zum Verlustabzug

Ein Übernahmeverlust bleibt nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG unberücksichtigt und kann damit nicht mit den Erträgen nach § 7 UmwStG verrechnet werden, wenn ein Veräußerungsverlust beim Verkauf der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder wenn die Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerrechtlic...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.5 Zwischenwertansatz

Im Rahmen einer steueroptimalen Gestaltung der Umwandlung kann ein Wertansatz über dem Buchwert, aber unter den gemeinen Werten sinnvoll sein. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge oder vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Einkünfte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht auf die übernehmend...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft

Bei der Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf ein Einzelunternehmen sind in der Übertragungsbilanz der Körperschaft nach dem Wortlaut des Gesetzes folgende Wertansätze möglich: Abbildung 3 Das Bewertungswahlrecht ist gesellschafts-, nicht gesellschafterbezogen auszuüben. Bei einer Personengesellschaft als übernehmendem Rechtsträger müssen die Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8c KStG Verlustabzug bei Körperschaften

Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein: a) Fachzeitschriftenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Steuerfreistellung von Sanierungserträgen, verbunden mit der Nichtberücksichtigung von Verlusten und Verlustabzügen (§ 8 Abs 1 KStG iVm § 3a und § 3c Abs 4 EStG)

10.2.1 Allgemeines Tz. 379 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausführlich zu § 3a und § 3c Abs 4 EStG s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff. Nach § 52 Abs 4a EStG idF des Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen waren der neue § 3a und § 3c Abs 4 EStG grds erstmals in Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Nichtberücksichtigung von Verlusten, Verlustabzügen usw bei der Steuerfreistellung von Sanierungserträgen

Ausgewählte Literaturhinweise: Braun/Geist, Forderungsverzichte im "Bermudadreieck" von Sanierungsgewinn, Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, BB 2013, 351; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster, Die Entsch des GrS des BFH zum Sanierungs-Erl und ihre Folgen, FR 2017, 1002; Förster/Hechtner, StBefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Beteiligungserwerb durch den Alleingesellschafter des veräußernden Rechtsträgers (§ 8c Abs 1 S 4 Nr 1 KStG)

Tz. 227 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8c Abs 1 S 4 Nr 1 KStG liegt ein st-schädlicher Beteiligungserwerb nicht vor, wenn an dem übertragenden Rechtsträger der Erwerber zu 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und der Erwerber eine natürliche oder jur Pers oder eine Pers-Handels-Ges ist. Beispiel: Die T-GmbH veräußert die Beteiligung an der E-GmbH an die M-AG. Ande...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Umfang und Zeitpunkt des Verlustuntergangs

Tz. 147 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Vom vollständigen Untergang betroffen ist der in dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs (Zeitpunkt des Überschreitens der 50 %-Grenze, s Tz 85ff) vorhandene noch nicht genutzte Verlustabzug. Verluste, die vor dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstanden sind, dürfen mit danach entstehenden Gewinnen weder ausgeglich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 In der Besitzzeit des Anteilserwerbers entstandene Verluste

Tz. 141 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Anwendung des § 8c Abs 1 KStG tritt ein bereits aus der Zeit der Anwendung des § 8 Abs 4 KStG bekannter Problemfall flächendeckend auf. Der Verlustuntergang betrifft auch Verluste, die partiell während der Besitzzeit der neuen Gesellschafter entstanden sind. Grund hierfür ist, dass bei der (späteren) Verlustgesellschaft nicht bereit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 45 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Von der Abzugsbeschränkung betroffen sind nach Verw-Auff (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017; zust s Frotscher, in F/D, § 8c KStG Rn 76) folgende Verluste (tw str, s Zerwas/Fröhlich, DStR 2007, 1933, 1937 und s Kußmaul/Richter/Tcherveniachki, GmbHR 2008, 1009, 1014): Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag, einschl der Verlustvor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch die rückwirkende Neufassung des § 8c Abs 1 KStG durch das UStAVermG (s Tz 37) wurde die zuvor noch bestehende zweistufige Verlustabzugsbeschränkung aufgehoben. Nach § 8c Abs 1 KStG aF galt dabei folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Systematische Stellung; Sinn und Zweck des § 8c KStG

Tz. 25 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unklar ist, ob § 8c Abs 1 KStG hinsichtlich der Begrenzung des Verlustabzugs iSd § 10d EStG (s Tz 140ff) als Einkommensermittlungsvorschrift und hinsichtlich der Begrenzung des Verlustausgleichs (s Tz 150) als Gewinnermittlungsvorschrift oder ausschl als Einkommensermittlungsvorschrift wirkt. Für Ersteres spricht sich Frotscher (in F/D, § 8c...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr