Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Verkehrssicheru... / Leitsatz

Weist der Fahrbahnbelag einer Straße in unfallursächlicher Weise einen den Schwellenwert der M BGriff unterschreitenden Seitenkraftbeiwert auf, liegt bei Unterlassen von Abhilfemaßnahmen einschließlich fehlender Hinweise des zur Verkehrssicherung verpflichteten Baulastträgers durch Verkehrszeichen und Anordnung einer geringeren zugelassenen Geschwindigkeit im gefährdeten Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Verkehrssicheru... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung der Kl. hat weitgehend Erfolg." Der Kl. steht aufgrund ihres Motorradunfalles vom … gegen 9.40 Uhr auf der L … kurz hinter der Ortsdurchfahrt M-L ein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land gem. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG, §§ 9, 9a Straßen- und Wegegesetz NW zu. 1. Aufgrund des Ergebnisses der vom Senat durchgeführten Beweisaufnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2016, Anforderungen a... / Sachverhalt

Die Kl. hat behauptet, auf dem Rückweg von den Gleisen eines Bahnhofs auf dem völlig vereisten Bahnhofsvorplatz gestürzt zu sein und sich dabei eine Sprunggelenksfraktur zugezogen zu haben. Das erstinstanzliche Gericht stützte die Klageabweisung auf die Verneinung einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Bekl. und ein von ihm angenommenes Mitverschulden der K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2016, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. 2. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Kl. in ihrem Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip). Das BG hat die in § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3 ZPO beschriebenen Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung überspannt und hierdurch der Kl. den Zugang zur Berufungsinstanz in unzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Verneinte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Selbstbedienungswaschplatzes mit eingeschränktem Service im Winter

BGB § 254 Abs. 1 Leitsatz Der Kunde, der bei winterlichen Temperaturen einen Selbstbedienungswaschplatz aufsucht, weiß, dass vom Betreiber kein darüber hinausgehender Service – insb. zur Beseitigung von Blitzeis durch bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Anlage verspritztes Waschwasser – geschuldet wird. OLG Hamm, Urt. v. 22.5.2015 – 9 U 171/14 Sachverhalt Die Kl. suchte im Febru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Verneinte Verle... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung ist nicht begründet." 1. Die Kl. hat gegen den Bekl. keine Ansprüche auf materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem streitgegenständlichen Vorfall, da eine Haftung gem. §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB oder gem. § 823 Abs. 1 BGB bereits dem Grunde nach nicht gegeben ist, denn der Bekl. hat unter Berücksichtigung der konkreten Umstände keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Verneinte Verle... / Sachverhalt

Die Kl. suchte im Februar bei einer Temperatur von 0,3 Grad die von dem Bekl. betrieben Selbstbedienungswaschanlage auf. Der Betreiber schuldete nach der vertraglichen Vereinbarung die Bereitstellung einer Waschbox, aufgrund des zu zahlenden Entgeltes für die Bereitstellung von Waschwasser von 50 Cent. Mit Ausnahme der die Waschbox zuweisenden Beschäftigten des Bekl. war son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2016, Verkehrsunfall ... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl., dessen Aktivlegitimation durch Vorlage einer Fotokopie des Kaufvertrages im Senatstermin unstreitig geworden ist, steht gegen den Bekl. gem. § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ein Anspruch auf Ersatz der ihm durch das Unfallereignis vom 9.12.2013 entstandenen Schäden i.H.v. 80 % zu." 1. Der Bekl. hat eine ihm o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2016, Verkehrsunfall ... / 3 Anmerkung:

1. Wegrollende Einkaufswagen, die außerhalb des Geschäftslokals verwendet werden dürfen, können zu Beschädigungen von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen. Einkaufswagen, die ein Kaufmarkt Kunden zur Verfügung stellt, können zum einen beim Be- oder Entladen Schäden an anderen Kfz herbeiführen, zum anderen können abgestellte Einkaufswagen bei unzureichenden Sicherungsmaßna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / A. Grundlagen

Wie in jedem Prozess muss die darlegungs- und beweisbelastete Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen. Nicht immer helfen die Zeugenaussagen und die unfallanalytischen Gutachten dem Gericht dabei, dass es sich i.S.d. § 286 ZPO von der "einen" Wahrheit überzeugen kann. In diesen Fällen müsste es daher eine Beweislastentscheidung geben. Die Rechtsprechung hat aber bereits ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hunde und Katzen: Anleingebot

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können beschließen zu untersagen, Katzen und Hunde auf dem gemeinschaftlichen Eigentum frei herumlaufen zu lassen. Normenkette § 15 Abs. 2 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen unter der Überschrift "Ergänzung der Hausordnung" wie folgt: "Es ist untersagt, Katzen und Hunde auf dem Gemeinschaftsgelände frei herumlaufen zu lassen, wie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2015, Gemeinsame Betr... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Berufungsurteil hält einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass die Kl. aus übergegangenem Recht des Versicherten von der Bekl. Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB) beanspruchen kann. Ein solcher Anspruch ist entgegen der Auff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2015, Verneinte Haftu... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… Dem Kl. steht kein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG im Hinblick auf eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Bekl. zu." [15] 1. Die Bekl. ist verkehrssicherungspflichtig für die Parkbucht, in der das Unfallereignis stattgefunden hat. Die Bekl. ist gem. § 44 StrG BW Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen. Gem. § 2 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2015, Verneinte Haftu... / 3 Anmerkung:

1. Die öffentlich-rechtlich ausgestaltete Amtspflicht der Gemeinde zur Sorge für die Sicherheit im Straßenverkehr entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH NJW 1980, 2194, 2195). Ob eine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei der Ausgestaltung des Parkplatzes im Hinblick auf die Gefahr eines zur Beschädigung an geparkten Kfz führenden Über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2015, Verneinte Haftu... / Sachverhalt

Der Kl. macht die Verurteilung der beklagten Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend. Der Kl. beschädigte beim Einparken in eine Parkbucht bei Dunkelheit die Verkleidung des vorderen Stoßfängers seines Kfz. Sein Fahrzeug ist 4,63 Meter lang und in der Weise tiefergelegt, dass es eine unterdurchschnittliche Bodenfreiheit von nur 10,1 cm erreicht. Bei der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schadenersatz / a) Schaden, aber kein Anspruch

Rz. 17 Der Umstand, dass Fremdverhalten Schäden herbeigeführt hat, bedeutet nicht automatisch, dass hierfür stets auch jemand anderer einzustehen hat. Materielle Vermögenseinbußen und immaterielles Schmerzensgeld sind nur dann zu zahlen, wenn eine Anspruchsnorm einen Ersatzanspruch dem Grunde nach dem Beeinträchtigten zuweist und einen Dritten zum Ersatz verpflichtet (siehe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / H. Insolvenz

Rz. 118 Zum Thema Wenzel-Jahnke, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rn 3019 ff. Rz. 119 Ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist (siehe § 110 VVG).[145]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / C. Schadenursprung

Rz. 6 Hinweis Zur Haftung und zu den Haftungsgrundlagen wird auf Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 20 ff.) verwiesen. Rz. 7 Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle. Neben Verkehrsunfällen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Klage ist begründet. Die Anordnung in Ziffer 1.a) des Bescheids (I.) und die Anordnungen in Ziffer 1.b) und c) (II.) sind rechtswidrig und verletzen den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Gleiches gilt für die Zwangsgeldandrohungen in Ziffer 2 und die Nebenentscheidungen in Ziffer 3 des Bescheids (III.)." I. Die Anord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2014, Greiner, Wohnungseigentumsrecht – AnwaltPraxis. Von Rechtsanwalt, FAWuMR u. FABuArchR Dr. David Greiner. 3. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 562 S. 59,00 EUR.

Das nunmehr in 3. Aufl. vorliegende Buch erscheint erstmals im Deutschen Anwaltverlag. Das Werk hat eine frische Optik erhalten und ist gefälliger zu lesen. An der inhaltlichen Konzeption hat sich nichts geändert: Es handelt sich nach wie vor um ein Praxishandbuch, das alle relevanten Fragen rund um das Wohnungseigentum klar und deutlich auf den Punkt bringt. Das Werk gliedert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1.2 Nicht rechtsgeschäftliche Handlungen und Unterlassungen

Rn 17 Zum Schutz des Rechtsverkehrs mit dem Insolvenzverwalter können Masseverbindlichkeiten nicht nur durch rechtsgeschäftliche Handlungen des Insolvenzverwalters, sondern auch durch nicht rechtsgeschäftliche Handlungen und echtes Unterlassen des Insolvenzverwalters begründet werden. Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters steht einem aktiven Tun nur dann gleich, wenn ihn e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Anspruch eines... / Leitsatz

1. Die nach § 1 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 StrReinG NRW öffentlich-rechtlich ausgestaltete Amtspflicht zur Gewährleistung des Winterdienstes entspricht inhaltlich der den Straßenbenutzern gegenüber bestehenden allgemeinen Straßenverkehrssicherungspflicht. Ihre Verletzung kann daher staatshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1990 – III ZR 217...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Anspruch eines... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde des ASt. hat keinen Erfolg. Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung der Senat nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, stellt die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses, durch den das VG [VG Köln – 18 L 1939/13] es abgelehnt hat, die AG im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Winterdienst auf der Zufahrtstraße zu seiner Hofstelle du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Anspruch eines... / 2 Anmerkung:

Der geltend gemachte Anspruch auf Erfüllung des Winterdienstes durch die zuständige Behörde ergibt sich somit weder aus den § 1 StrReinG NRW und § 9a Abs. 1 S. 2 StrWG NRW noch aus § 9 Abs. 3 StrWG NRW, aus dem im Übrigen auch keine Amtspflicht i.S.d. § 839 BGB gegenüber Straßenbenutzern abzuleiten ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1990 – III ZR 217/89, juris, Rn 9, VG Aachen zfs 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Rechtsschutzfa... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Die Kl. hat aus ihrer Rechtsschutzversicherung Anspruch auf Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. Das BG … hat im Ergebnis zutreffend den vorvertraglichen Eintritt des Versicherungsfalles verneint (nachfolgend zu I.) und die Einwände der Bekl. aus § 18 (1) ARB 94 (fehlende Erfolgsaussicht und Mutwi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen

Leitsatz 1. Das im Rahmen eines Straßenbeleuchtungsvertrags mit der Erzeugung von Licht und der Beleuchtung von Straßen und anderen Flächen eines Stadtgebiets beauftragte Unternehmen ist nicht Nutzer des Lichts i.S.d. § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG, sodass ihm hinsichtlich des zur Lichterzeugung verwendeten Stroms keine Steuerentlastung gewährt werden kann. 2. Der von § 9b Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, Reichweite der ... / 3 Anmerkung:

Dass die Bekl. im Vorprozess, in dem ihr der Streit verkündet worden war, nicht dem Rechtsstreit beigetreten war, war dann eine verfehlte Entscheidung, wenn sie Chancen zur Ausräumung der gegen sie erhobenen Vorwürfe (ungesicherte Lagerung der Bauzäune in der Nähe eines Kindergartens) sah. Zu einem Beitritt war ihr zu raten, wenn sie sowohl befürchten musste, dass sie bei ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haftet die Bekl. dem wegen der fahrlässigen Verletzung einer Schutzpflichtverletzung, § 823 Abs. 1 BGB." I. Diese Haftung rechtfertigt sich dort, wo jemand eine besondere Gefahrenlage schafft und erforderliche und zumutbare Maßnahmen zum Schutz Dritter vor Schädigungen vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt (Palandt/Sprau, BGB, 68. Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, Reichweite der ... / Sachverhalt

Die Kl. hat die Verurteilung der Bekl. zum Ersatz des an ihrem Fahrzeug entstandenen Lackschadens in Anspruch genommen. Die Bekl. war als Subunternehmerin bei einem Bauvorhaben für das Gewerk Rohbauleistungen tätig. Die Kl. behauptet, die Bekl. habe auf einem Bürgersteig in der Nähe eines Kindergartens ungesichert Bauzäune abgestellt. Ein Kind habe einen an einer Hauswand le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, Reichweite der ... / Leitsatz

1. Die Nebeninterventionswirkung einer Streitverkündung umfasst auch unausgesprochene tragende tatsächliche Feststellungen des Erstprozesses, insb. dann, wenn dort zwei Alternativen zur Auswahl stehen, von denen die Annahme der einen die andere ausschließt. 2. Einem Nebenintervenienten ist im Erstprozess zuzumuten, einen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, Fälligkeit von ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Für allen materiellen und immateriellen Schaden, der der Berufungsführerin durch den Unfall entstanden ist oder noch entstehen wird, muss die Rechtsmittelgegnerin schon deshalb nicht aufkommen, weil sie das schädigende Ereignis weder durch Tun noch durch Unterlassen herbeigeführt hat. Bereits dies steht dem Erfolg des Feststellungsbegehrens insgesamt entgegen, weil da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / B. Verkehrssicherungspflicht im Winter

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Winter trifft den, der durch die Eröffnung eines Verkehrs auf einem Grundstück oder auf andere Weise Gefahrenquellen schafft; er hat sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zum Schutze Dritter notwendig sind (= allgemeine Verkehrssicherungspflicht).[7] Die Pflicht korrespondiert mit der Verkehrseröffnung.[8] Zu berücksichtigen ist, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / C. Rechtsfolgen bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Wird die Winterdienstpflicht schuldhaft verletzt, haftet der Verkehrssicherungspflichtige einem Dritten, der sich auf die Verletzung dieser Pflicht berufen kann, aus Delikt (§ 823 BGB). Stehen der Verkehrssicherungspflichtige und der Geschädigte in einem besonderen rechtlichen Verhältnis[70] kommt ein Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (§§ 280 I, 28...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / II. Besondere Verkehrssicherungspflicht wegen selbst geschaffener besonderer Gefahrenlage

Auch wenn die Gemeinde den Winterdienst nicht auf die Anlieger übertragen hat, haftet der Privatanlieger im Ausnahmefall trotzdem, wenn er eine besondere Gefahrenlage geschaffen hat. Einen derartigen Fall hat das OLG Naumburg[4] entschieden: Das Gericht führte aus: "Unabhängig von der allgemeinen Räum- und Streupflicht ist beispielsweise auch ein Hauseigentümer verpflichtet,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / 3. Fahrbahnen

Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fahrbahnen des öffentlichen Verkehrs von den Anliegern lediglich dann geräumt und gestreut werden, wenn es sich um verkehrswichtige oder gefährliche Stellen handelt.[41] Die demnach erforderliche Gefahrenlage ist nicht schon dadurch nachgewiesen, dass eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Vielmehr liegen die Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / 1. Gehflächen

Die Verkehrssicherungspflicht erfasst Gehflächen, soweit auf ihnen nicht nur ein unbedeutender Verkehr stattfindet.[24] Auch bei geringem Verkehr ist der Gehweg zu sichern, wenn er verkehrswichtig ist.[25] Das ist z.B. ein über die Fahrbahn führender unentbehrlicher Überweg.[26] Grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflicht besteht für Wege durch Parks oder Grünanlagen, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / III. Zeitliche Ausdehnung der Räum- und Streupflicht

Beginn und Ende ist das Einsetzen bzw. Ende der Gefährdung (allgemeine Glätte, nicht nur Eisbildung an einzelnen weniger bedeutsamen Stellen, Schneefall etc.).[54] Voraussetzung ist eine allgemeine Glättebildung, das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen reicht nach der Rechtsprechung nicht aus.[55] Eine angemessene Reaktionszeit des Verkehrssicherungspflichtigen ist zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / II. Räum- und Streupflicht im Einzelnen

Der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere sind die örtlichen Verhältnisse, z.B. die Gefährlichkeit des Verkehrswegs sowie dessen Art und Wichtigkeit, die Stärke des Verkehrs und die Zumutbarkeit der einzelnen Maßnahmen zu berücksichtigen.[16] Die Leistungsfähigkeit des Streupflichtigen ist zu beachten.[17] Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / 2. Öffentliche Parkplätze

Auf öffentlichen Parkplätzen umfasst die Verkehrssicherungspflicht die verkehrswesentlichen Flächen. Darunter sind in jedem Fall die Flächen zu verstehen, die Nutzer eines Kraftfahrzeugs für das Erreichen eines Gehwegs oder Wohn- und Geschäftshauses bzw. die Rückkehr zum Kfz zurücklegen müssen.[34] Die Privatparkplätze eines Einkaufsmarktes sollten vor Geschäftseröffnung auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Verneinte Verp... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… 1. Nach der st. Senats-Rspr. (vgl. nur Urt. v. 21.12.1961 – III ZR 192/60, LM Nr. 3 zu RNatSchG; v. 21.1.1965 – III ZR 217/63, VersR 1965, 475, 476 und v. 4.3.2004 – III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; s. auch BGH, Urt. v. 30.10.1973 – VI ZR 115/72, VersR 1974, 88, 89 f.) erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Verneinte Verp... / Anmerkung

Hinweis: Zur verneinten Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei waldtypischen Gefahren vgl. BGH zfs 2013, 76. zfs 8/2014, S. 436 - 438mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / 4. Bahnsteige und Haltestellen

Das Erfordernis einer allgemeinen Glättebildung als Grundvoraussetzung für eine Räum- und Streupflicht gilt nicht nur für Straßen, Wege und Plätze, sondern auch für Bahnsteige. Auch dort löst das Vorhandensein lediglich vereinzelter Glättestellen noch keine Räum- und Streupflicht aus.[49] Zum Schutze des Fußgängerverkehrs an Bahnsteigen sind an die Streupflicht dort hohe Anf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / I. Kreis der Verkehrssicherungspflichtigen

Besteht eine Pflicht zum Winterdienst, sind alle Anlieger und Hinterlieger verpflichtet. Nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch alle Wohnungseigentümer haften als Gesamtschuldner mit.[12] Jeder Anlieger hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Schadensgefahren für Dritte ausgehen.[13] Er ist in vollem Umfang für den gefahrlosen Zustand der von ihm zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / A. Ausgangspunkt: Die rechtliche Rolle der Gemeinde

Der Winterdienst gehört nicht zur Straßenbaulast (§ 3 III FstG, § 9 III 1 BayStrWG).[1] Eine direkte gesetzliche Verpflichtung auf Bundes- oder Landesebene zu einem Winterdienst gibt es in Deutschland nicht. Es bleibt Aufgabe der Kommunen (meist der Gemeinden), innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit und geschlossener Ortslage die öffentlichen Straßen von Schnee zu befreien.[2] S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / IV. Inhaltliche Ausformung der Räum- und Streupflicht

Grundsätzlich ist das Wegräumen von Schnee – bei Glätte kombiniert mit Streuen – erforderlich, so dass die Verkehrsfläche von den Verkehrsteilnehmern bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt gefahrlos benutzt werden kann.[67] Die Räum- und Streupflicht besteht nicht uneingeschränkt. Sie steht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / 2. Keine Beweislastumkehr

Der Geschädigte kann sowohl gegen denjenigen vorgehen, welchem die ursprüngliche Verkehrssicherungspflicht oblag, als auch gegen denjenigen, auf welchen diese delegiert wurde. Nachdem für den Geschädigten nicht einfach erkennbar ist, in welcher Weise der Winterdienst delegiert wurde, kommt dem Geschädigten die sekundäre Darlegungslast des ursprünglichen Verkehrssicherungspfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Die Räum- und ... / 1. Delegierung des Winterdienstes

Wie oben bereits ausgeführt (siehe A. I.), kann der Winterdienst delegiert werden. Der ursprüngliche Verkehrssicherungspflichtige, wie beispielsweise ein Hauseigentümer, kann den Winterdienst etwa auf den Mieter übertragen. Die Verkehrssicherungspflichten des ursprünglich Verantwortlichen verkürzen sich in diesem Fall auf Kontroll- und Überwachungspflichten. Der ursprünglich...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störungsunterlassung als gemeinschaftsbezogene Pflicht

Leitsatz Die Klage des Eigentümers eines beeinträchtigten Nachbargrundstücks auf Beseitigung einer Störung, die von dem Grundstück von Wohnungseigentümern ausgeht, ist gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Normenkette § 1004 Abs. 1 Satz 1; § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem N ist Nachbar der Wohnungseigentumsanlage W. Er verlangt nach Scheitern eines vorger...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig. Normenkette § 29 GBO, §§ 10 Abs. 3, 5 Abs. 4 Satz 1 WEG Das Problem K erwirbt von V im Jahr 2013 das Wohnungseigentum Nr. V/17. Im Kaufvertrag ist festgehalten, dass nach Angaben von V vom Eigentümer d...mehr