Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Digital statt doppelt: So g... / 5 Praktische Umsetzungstipps für kleine Unternehmen

Auch wenn der Einstieg vermeintlich einfach erscheint, gibt es typische Stolpersteine, die die Einführung eines digitalen Workflows bremsen können: Fehlende Kommunikation: Mitarbeitende werden nicht ausreichend informiert oder geschult – das erzeugt Unsicherheit und Widerstand. Zu viel auf einmal: Wer gleichzeitig neue Tools, Prozesse und Zuständigkeiten einführt, überfordert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zuwendung von Waren oder Dienstleistungen durch konzernangehörige Unternehmen

Rn. 593 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach Auffassung der Rspr, der Verwaltung und des überwiegenden Teils des Schrifttums findet § 8 Abs 3 EStG keine Anwendung auf sog Konzernrabatte (vgl Gröpl in K/S/M, § 8 EStG Rz D 19 ff (04/2015); Kister in H/H/R, § 8 EStG Rz 161 (01/2025); BFH v 26.04.2018, VI R 39/16, BStBl II 2019, 286 Rz 6; BFH v 15.01.1993, VI R 32/92, BStBl II 1993, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Firma.

Rn 32 Der Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 HGB). Träger der geltend gemachten Rechte und Verbindlichkeiten ist aber nicht die Firma, sondern stets, wer im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des prozessualen Anspruchs Inhaber der Firma ist. Erlischt die Firma während des Prozesses oder wird sie veräußert, bleibt der Inhaber unter seinem bürgerlich...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Unternehmen im Nachlass

Rz. 6 Geschäftlich unerfahrene oder minderjährige Erben sind zur Fortführung eines Unternehmens nicht geeignet. Auch bei Vorhandensein mehrerer Erben gilt es, eine Zerschlagung des Unternehmens aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der Miterben zu verhindern. Die Testamentsvollstreckung gilt im Bereich der Unternehmensnachfolge von Todes wegen als überaus wichtiges Gestaltu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts

Rz. 3 Das KSchG enthält keine eigenständige Definition des in § 23 KSchG verwendeten Betriebsbegriffs. Grds. gleicht das Verständnis des KSchG von einem privatrechtlichen Betrieb aber dem des § 4 BetrVG [1] Nach dem in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Betriebsbegriff versteht man unter einem Betrieb des privaten Rechts eine selbstständige organisatorische Einheit, in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Verteilung der Geschäfte durch das Präsidium.

1. Grundsätze. Rn 19 Das Prinzip des gesetzlichen Richters wird einfachgesetzlich ua durch den sog Stetigkeitsgrundsatz (Jährlichkeitsprinzip) des § 21e I GVG ausgestaltet (vgl zu der fehlenden subjektiven Rechtsbetroffenheit einzelner Richter bei Änderungen der Geschäftsverteilung unter Verstoß hiergegen OVG Koblenz DVBl 08, 266). Die gerichtliche Selbstverwaltung (§§ 21a ff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Erläuterungen zu § 50d Abs 13 EStG: Besteuerungsrecht bei Cum/Ex-Geschäften

A. Zielsetzung der Regelung Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift ...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 2. Abrechnung der Geschäfts- oder der Beratungsgebühr?

a) Einführung Rz. 13 Es war lange umstritten, ob der Anwalt, der mit der Entwurfserstellung oder der Mitwirkung bei der Gestaltung eines Testaments beauftragt ist, seine Tätigkeit mit der Geschäftsgebühr abrechnen kann. Vor Inkrafttreten des RVG löste die Mitwirkung des Anwalts bei der Gestaltung eines Testaments stets die Geschäftsgebühr aus. Während in der Vorgängervorschri...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 2. Feststellungen über die erforderliche Geschäfts- und Testierfähigkeit (§ 28 BeurkG)

Rz. 36 Anders als der Wortlaut der Normüberschrift ("Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit") nahelegt, soll der Notar in der Verfügung von Todes wegen lediglich dokumentieren, auf welche Art und Weise er sich von der Geschäftsfähigkeit des Verfügenden überzeugt hat.[14] Bei § 28 BeurkG handelt es sich um eine Ergänzung zu § 11 BeurkG, welcher weiterhin Anwendung findet....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 52 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und ihren steuerfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung). § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ist nur für den steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftliche...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Betriebe und Verwaltungen des öffentlichen Rechts

Rz. 11 Das Kündigungsschutzgesetz definiert den Begriff der Verwaltung ebenso wenig wie den des Betriebs. Die Formulierung "Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts" in § 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG lässt offen, ob außer auf Betriebe des privaten Rechts und Verwaltungen des öffentlichen Rechts auch auf Betriebe des öffentlichen Rechts und Verwaltungen de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs

1 Allgemeines Rz. 1 § 24 KSchG wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO v. 20.4.2013[1] novelliert. Gestrichen wurden die obsolet gewordenen Regelungen für Kapitäne und leitende Angestellte in § 24 Abs. 4 und 5 KSchG a. F. Geändert wurde die Wartefristverlängerung nach § 24 Abs. 3 KSchG (Abs. 2 in der a. F.) sowie die Vorschrift des § 24 Ab...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / aa) Unternehmensnießbrauch

Rz. 91 Möglich ist die vermächtnisweise Zuwendung des Unternehmensnießbrauchs (auch als echter Nießbrauch bezeichnet). Beim Unternehmensnießbrauch führt der Nießbraucher das Unternehmen selbst auf eigene Rechnung und Gefahr.[71] Es handelt sich dabei um einen vollen dinglichen Nießbrauch am Unternehmen mit unmittelbarem Besitz des Nießbrauchers an den Gegenständen des Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmer-/Personalgestellung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nach § 58 Nr. 4 AO (Anhang 1b) ist es für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Dieser steuerbegünstigte Zweck kann ein ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / D. Landwirtschaftliche Betriebe, die der Rheinland-Pfälzischen Höfeordnung unterliegen

I. Allgemeine Hinweise Rz. 104 Größere Bedeutung neben der Nordwestdeutschen Höfeordnung hat bislang lediglich die am 7.10.1953 in Kraft getretene Höfeordnung für Rheinland-Pfalz (HO-RhPf) erlangt.[33] Sie führt in ihrem Anwendungsbereich ebenso wie die Nordwestdeutsche Höfeordnung zu einer Nachlassspaltung, weist aber im Übrigen deutliche Unterschiede zur Nordwestdeutschen H...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / C. Landwirtschaftliche Betriebe, die der Nordwestdeutschen Höfeordnung unterliegen

I. Hofeigenschaft Rz. 50 Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Höfeordnung, wenn sie im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Eheleuten stehen oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehören und eine gewis...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / III. System der Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe im Landguterbrecht

1. Regelungsbereich der §§ 2049, 2312 BGB Rz. 23 § 2049 BGB stellt eine Auslegungsregel für die gewillkürte Erbfolge dar.[14] Räumt der Erblasser in seinem Testament einem Miterben das Recht zur Übernahme eines zum Nachlass gehörenden Landguts ein, ist dieses im Zweifel bei der Auseinandersetzung der Erben im Verhältnis zu den Miterben mit dem Ertragswert anzusetzen. Dieser i...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Erbeinsetzung

Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist die Kaufmannseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / G. Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Bremen

Rz. 53 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die Feststellung von Grundsteuerwerten für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten in Bremen vollumfänglich die bundesgesetzlichen Regelungen. Rz. 54 [Autor/Stand] Allerdings gilt es zu beachten, dass die Bürgerschaft mit dem Dritten Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundbesitz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach Abschn. 5 Abs. 2 Fortschreibungs-Richtlinien[2] umfasst der Begriff "Wertverhältnisse" bei der Land- und Forstwirtschaft das Ertrags-Aufwand-Gefüge, das für die Ermittlung des Ertragswerts auf den 1.1.1964 zugrunde gelegt wurde. Unter Wertverhältnisse fällt somit der gesamte Aufbau der für die Ertragsbewertung herangezogenen Grundlagen bezüglich Auf...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Betriebsaufspaltung

Rz. 62 Eine weitere Gefahr bei der Erstellung eines Unternehmertestaments ist die ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Von einer Betriebsaufspaltung spricht man dann, wenn eine personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen vorliegt, wobei ein Unternehmen die operativen Geschäfte führt (sog. Betriebsunternehmen) und das andere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Niederlassung.

Rn 3 Eine Niederlassung iSd § 21 erfordert eine vom Bekl errichtete, auf seinen Namen und Rechnung betriebene Geschäftseinrichtung, deren Leitung das Recht hat, aus eigener Entscheidung ihr übertragene Geschäfte abzuschließen und die sich dadurch von einer Agentur zur Entgegennahme und Übermittlung von Vertragsofferten unterscheidet (BGH NJW 87, 3081, 3082 [BGH 13.07.1987 - ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätze der erbrechtlichen Nachfolge in Einzelunternehmen

Rz. 17 Ein Einzelunternehmen ist vererblich (vgl. §§ 22, 27 HGB), obwohl es als solches nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs ist. Die Firma selbst ist nur zusammen mit dem Unternehmen übertragbar und vererblich (§§ 21 ff. HGB). Nicht vererblich ist dagegen die Kaufmannseigenschaft als solche; die prägenden Merkmale müssen in der Person des jeweiligen Inhabers vorliegen (§§ 1 ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / e) Gestaltungsempfehlung

Rz. 230 Die vorstehenden Ersatzkonstruktionen ermöglichen dem Testamentsvollstrecker die Fortführung eines Einzelunternehmens. Gleichwohl bringt jede Ersatzkonstruktion Nachteile mit sich. Die Treuhandlösung ist für den Testamentsvollstrecker nachteilhaft, da er im Außenverhältnis persönlich haftet. Bei der Vollmachtslösung ist die Erteilung der Vollmacht an den Testamentsvo...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 3. Testamentsvollstreckung mit Kombination aus Treuhand- und Vollmachtslösung

Rz. 81 Bei der Vollmachtslösung[99] führt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen im Namen der Erben als Bevollmächtigter. Es sind die Erben, die persönlich für die Geschäftsverbindlichkeiten haften. Die Verbindlichkeiten sind dann keine Nachlassverbindlichkeiten, sondern Eigenverbindlichkeiten der Erben. Zu deren Begründung bedarf der Testamentsvollstrecker daher ebenfal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / III. Registerrecht

Rz. 27 Aus § 29 HGB folgt die Verpflichtung für jeden Kaufmann, die Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift der Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet, zum Handelsregister anzumelden.[38] Ferner sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnort des Inhabers des Unternehmens erforderlich (§§ 24 Abs. 1 und 40 Nr....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Entnahme aufgrund einer Betriebsaufspaltung

Rz. 218 Ertragsteuerliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen insbesondere immer dann, wenn eine sog. Betriebsaufspaltung vorliegt. Eine Betriebsaufspaltung setzt dabei die sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Vermieter/Verpächter eines Wirtschaftsguts und der GmbH voraus. Eine Betriebsaufspaltung liegt klassischerwei...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 1 Demografische Entwicklung als Herausforderung für die Personalpolitik

Sinkende Geburtenrate und steigende Lebenserwartung Vor allem sinkende Geburtenraten haben zur Folge, dass der Anteil der jüngeren Menschen in der Bevölkerung abnimmt, während die Gruppe der älteren ansteigt. Dazu kommt, dass die Menschen im Durchschnitt immer älter werden. So erreichen Männer heute ein durchschnittliches Lebensalter von 78,2 Jahren, während Frauen im Durchsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Einzelunternehmen als Gegenstand eines Vermächtnisses

Rz. 82 Das Vermächtnis begründet gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses. Da ein Einzelunternehmen kein Sondervermögen darstellt, richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nicht auf Herausgabe des Unternehmens als solches, sondern auf Herausgabe der ...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Unter einer rechtsfähigen Stiftung versteht man nach § 80 Abs. 1 S. 1 BGB eine juristische Person, die ähnlich wie ein Verein oder eine GmbH am Rechtsleben teilnimmt. Das bedeutet, dass sie als Inhaberin von Rechten und Pflichten bspw. Eigentum an Firmen, Grundstücken oder Aktien erwerben kann. Eine Stiftung wird von einem oder mehreren Stiftern errichtet und mit Verm...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 2. Testamentsvollstreckung und Treuhandlösung

Rz. 79 Bei der Treuhandlösung[97] führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft im eigenen Namen und mit eigener unbeschränkter Haftung fort. Die Risiken und Amtsbefugnisse des Testamentsvollstreckers gehen dann weit über die eigentliche Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckung hinaus und diese Lösung kann daher nur erreicht werden, wenn der Erblasser die Erben ü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Betriebsbegriff

Rz. 2 Betriebe und Verwaltungen stellen die kleinste eigenständige Einheit eines Unternehmens, Konzerns oder Verwaltungsapparats dar. Im Anwendungsbereich des § 23 KSchG dürfen die Begriffe Unternehmen und Betrieb damit keinesfalls synonym verstanden werden.[1] § 23 KSchG knüpft an die Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Der Bestimmung der Arbeitnehmerzahl ist...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / bb) Ertragsnießbrauch

Rz. 104 Eine weitere Art des Nießbrauchs an einem Einzelunternehmen ist der Ertragsnießbrauch, der auch als unechter Unternehmensnießbrauch bezeichnet wird. Der Ertragsnießbrauch bedeutet die Zuwendung des dinglichen Nießbrauchs an einzelnen Gegenständen des Unternehmens, jedoch nur auf den Ertrag gerichtet, wobei der Nießbraucher keinen unmittelbaren Besitz hat, von der Wir...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Bruttoverwaltungsvermögenstest

Rz. 191 Vor einer Aufteilung des Betriebsvermögens in zu begünstigendes Produktivvermögen und nicht zu begünstigendes Verwaltungsvermögen ist der Bruttoverwaltungsvermögenstest gem. § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG durchzuführen. Danach ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens des Unternehmens vollständig nicht zu begünstigen, wenn das Verwaltungsvermögen mindestens 90 % des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt.

Rn 43 Der Pfändungsbeschluss muss das Vollstreckungsgericht, das Datum, zu dem der Beschl erlassen ist, sowie das Aktenzeichen nennen. Schuldner und Gläubiger sowie ihre Vertreter müssen identifizierbar bezeichnet werden. Bezeichnet werden muss der vollstreckbare Anspruch nach Schuldtitel und Betrag. Abzustellen ist auf die Umstände des Einzelfalls. Eine unzutreffende Adress...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 8 Handlungsfeld 7: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, mehr Zeit für die Weiterbildung einzuplanen haben...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Praktisches Bedürfnis für die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 206 Gerade im unternehmerischen Bereich hat die Testamentsvollstreckung eine hohe praktische Bedeutung. Sie ermöglicht dem Unternehmer-Erblasser, über seinen Tod hinaus Einfluss auf das zu vererbende Unternehmen zu nehmen. Dies kann sich vor allem dann als sinnvoll erweisen, wenn Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden sollen, die Erben noch nicht "reif" genug...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Ziele des Unternehmertestaments

Rz. 4 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von Todes wegen unterliegt einigen Herausforderungen sowohl für den Unternehmer selbst als auch für den Berater, der die letztwillige Verfügung erstellen soll. Denn regelmäßig sollen mehrere Ziele erreicht und aufeinander abgestimmt werden, wie insbesondere:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kaufmann (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Gg einen eingetragenen Kaufmann gerichtete Ansprüche aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft können vor die KfH gebracht werden. Der Beklagte muss nach dem Wortlaut der Norm eingetragen sein (KG NJW-RR 08, 1023; zu Eigenbetrieben vgl Naumbg OLGR 08, 518). Zweck dieser Regelung ist es, langwierige Streitereien oder Beweiserhebungen um die Kaufmannseigenschaft zu vermeid...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Pflichtteilsverzichtsverträge

Rz. 19 Neben der Möglichkeit des umfassenden Erbverzichts gem. § 2346 Abs. 1 BGB ist in den meisten Fällen der Unternehmensnachfolge der Pflichtteilsverzicht gem. § 2346 Abs. 2 BGB ausreichend. Der Erbverzicht führt gem. § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ausschluss des Verzichtenden von der gesetzlichen Erbfolge und hat somit Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht der übrigen geset...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 5 Handlungsfeld 4: Qualifizierung von älteren Mitarbeitern

Kaum Interesse an der Qualifikation älterer Mitarbeiter Gegenstand des vierten Handlungsfelds ist die Qualifizierung von älteren Mitarbeitern. So setzten viele betriebliche Förderprogramme bei den jüngeren Mitarbeitern an, enden aber bereits bei den "Mittvierzigern". Das Potenzial älterer Mitarbeiter bleibt dadurch zum Teil ungenutzt. Die Zurückhaltung der Unternehmen bei der...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / c) Vollmachtslösung

Rz. 222 Bei der Vollmachtslösung führt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter. Die Erben werden als Inhaber in das Handelsregister eingetragen, die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ist nicht möglich.[262] Da die Erben Inhaber des Einzelunternehmens sind, haftet der Testamentsvollstrecker weder für die Alt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testierfähigkeit / Literaturtipps

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