Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat jemand das Vermögen eines anderen durch Vertrag mit diesem nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des anderen übernommen, so sind auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Übernehmer die Vorschriften des § 727 entsprechend anzuwenden. (2) Das Gleiche gilt für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen denjenige...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Einführung

Rz. 13 Es war lange umstritten, ob der Anwalt, der mit der Entwurfserstellung oder der Mitwirkung bei der Gestaltung eines Testaments beauftragt ist, seine Tätigkeit mit der Geschäftsgebühr abrechnen kann. Vor Inkrafttreten des RVG löste die Mitwirkung des Anwalts bei der Gestaltung eines Testaments stets die Geschäftsgebühr aus. Während in der Vorgängervorschrift zu VV 2300...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverteilung.

Rn 12 Die Sachverteilung durch das Plenum des Spruchkörpers bezieht sich auf alle richterlichen Geschäfte, die das Präsidium diesem Spruchkörper im Präsidiumsbeschluss bindend zugewiesen hat. Die Methoden der Sachverteilung sind dem Spruchkörperplenum nicht vorgegeben. Es muss nur die vom Präsidium zugewiesenen Geschäfte komplett verteilen. Die Methode der Sachverteilung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

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Digital statt doppelt: So g... / 3 Freigabeprozess digital vereinfachen

Auch der Freigabeprozess lässt sich mit einfachen Mitteln digitalisieren, ganz ohne komplexe Workflow-Software oder teure Lösungen. Entscheidend ist, dass die Freigabe eindeutig, nachvollziehbar und revisionssicher erfolgt. Die Freigabe kann z. B. erfolgen durch: eine E-Mail-Antwort, in der die Freigabe schriftlich bestätigt wird ("Freigegeben durch NN am 2025-06-01"), einen Zu...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 7 Handlungsfeld 6: Altersgerechte Unternehmenskultur

Altersdiskriminierung verhindern Eine altersgerechte Personalpolitik hat auch Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. Diese zeigt sich in Werten, Grundannahmen und Artefakten und definiert, wie Mitarbeiter und Führungskräfte denken, handeln und miteinander umgehen. Hier ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer altersgerechten Unternehmenskultur geboten, die sich insbesondere d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Nach allgemeinen Regeln könnten gg ein Unternehmen Klagen durch beliebig viele Verbandskläger erhoben werden, da mangels Parteidentität kein Fall des § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO vorliegt. Dies will die Vorschrift verhindern und führt ein striktes Prioritätsprinzip ein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 3 Die Streitwertregel wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Nicht zuständig ist das LG in den Fällen von § 23 Nr 2 lit a–g, §§ 23a, 27, die eine ausschließliche Zuständigkeit des AG begründen. Das OLG (oder ObLG) ist zuständig für Verbandsklagen gem § 1 I VDuG (§ 3 VDuG; vgl auch § 119 III aF für frühere Musterfeststellungsklagen) und unter den Voraussetzungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung.

Rn 8 Die Vereinbarung muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend erfolgen, dh auch in der Weise, dass den beiderseitigen Erklärungen der vertragsschließenden Parteien nach den Grundsätzen der Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB der Erklärungsgehalt einer Gerichtsstandsvereinbarung zukommt (vgl München OLGR 05, 19, 20), wo...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 4 Fazit

Jede Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung entscheidet letztlich selbst darüber, ob die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eher Fluch oder Segen bedeutet. Die Berücksichtigung der erläuterten Spielregeln ermöglicht jedoch eine konstruktive und gewinnbringende Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten. Wichtig ist hierbei nicht nur die Frage, wie es um die Wertschätzung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Räumliche Nähe.

Rn 4 Die räumliche Nähe nach Abs 2 S 1 soll die Kenntnis örtlicher Verhältnisse und Handelsgebräuche sichern (MüKoZPO/Pabst Rz 11). Es handelt sich um eine Ermessensprüfung. Entweder soll der Kaufmann im Bezirk der KfH wohnen, dort eine Handelsniederlassung haben oder einem Unternehmen angehören, das dort seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. Der Bezirk der KfH kann von d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Einbeziehung von positivem und negativem Sonder-BV in das Kapitalkonto

Rn. 19 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Aktives und passives Sonderbilanzvermögen bleiben für das Verlustausgleichsvolumen ohne Bedeutung. Wegen der Übergangszeit, für die positives Sonder-BV noch als Kapitalkontenbestandteil anerkannt wurde, vgl BMF BStBl I 1992, 123. Gegen die Einbeziehung des Sonder-BV in den Begriff des Kapitalkontos gem § 15a Abs 1 S 1 EStG wurden an dieser Ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Betreiber von privaten Schuldnerverzeichnissen (Nr 2).

Rn 6 Weiterhin dürfen Antragsteller, die nichtöffentliche zentrale Schuldnerverzeichnisse erstellen und betreiben (wie zB die SCHUFA), Abdrucke beziehen. Die Norm bestätigt somit gleichzeitig die Zulässigkeit solcher Unternehmen. Auch diesen Berechtigten unterstellt der Gesetzgeber ein berechtigtes Interesse.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 232 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Familienrechtliche Regelungen

Rz. 14 Familienrechtliche Regelungen, insbesondere solche zum Güterstand, sind für den Unternehmer von grundlegender Bedeutung. Selbst das beste Unternehmertestament nützt nichts, wenn das Unternehmen im Falle einer Scheidung Schaden nimmt und die Unternehmensnachfolge dadurch gefährdet ist. Die Notwendigkeit der Vereinbarung von Eheverträgen im unternehmerischen Bereich lie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen einer der folgenden Ansprüche geltend gemacht wird:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Tätigkeitsbeschränkungen (Abs 3).

Rn 4 Die in Abs 3 geregelten Tätigkeitsbeschränkungen sollen die Unparteilichkeit des Streitmittlers sichern und das Vertrauen der Verbraucher in die Tätigkeit von Verbraucherschlichtungsstelle stärken. Innerhalb von drei Jahren vor der Bestellung zum Streitmittler darf dieser nicht in den genannten Unternehmen oder Verbänden tätig gewesen sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit in Fällen mit Auslandsberührung (Abs 2).

Rn 2 Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz Klagen gg im Ausland ansässige Unternehmen generell ausschließen wollte (vgl zu diesen Konstellationen auch Thönissen EuZW 23, 637). I. Beklagtes Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Rn 3 In Fällen mit Auslandsberührung mag die Zuständigkeitskonzentration nicht immer gelingen. Das liegt an der vorrangig anwendb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Registrierte Person nach § 10 I 1 Nr 1 RDG.

Rn 12 Registrierte Personen nach § 10 I 1 Nr 1 RDG sind diejenigen Personen oder Unternehmen, die Rechtsdienstleistungen im Bereich Inkassodienstleistungen (§ 2 II 1 RDG) erbringen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gg wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Problemstellung.

Rn 17 Die Möglichkeit einer Anordnung der Urkundenvorlegung nach § 142 und ebenso § 144 für Augenschein und Sachverständige werfen die Frage auf, wie zu verfahren ist, wenn prozessrechtlich relevante Tatsachen einem gewissen Geheimnisschutz unterliegen (Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnis, Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Redaktionsgeheimnis, Steuergeheimnis). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet. (2) 1Werden mehrere Abteilungen für Familiensachen gebildet, so sollen alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, derselben Abteilung zugewiesen werden. 2Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine andere Familiensache, die denselben Personenkreis oder ein gemeinsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mitwirkung eines Dritten.

Rn 21 Eng verknüpft mit dem Unmöglichkeitseinwand ist die Frage, wie es sich auswirkt, dass der Vollstreckungsschuldner auf die Mitwirkung eines Dritten angewiesen ist. Das Erfordernis der Mitwirkung eines Dritten ist unproblematisch, sofern der Schuldner dessen Verhalten beeinflussen kann (BayObLG NJW-RR 89, 462, 463 [BayObLG 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88]; Rostock MDR 17, 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Schwellenwert: Mindestzahl an Beschäftigten

Rz. 15 Dies gilt mit Ausnahme der §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG für die Vorschriften des 1. Abschnitts jedoch nur, sofern die in § 23 Abs. 1 Sätze 2–4 KSchG vorgeschriebene Mindestzahl an Beschäftigten nicht unterschritten wird. Demgegenüber finden die §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG sowie der 2. Abschnitt unabhängig von der Anzahl der Bes...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / I. Hofeigenschaft

Rz. 50 Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Höfeordnung, wenn sie im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Eheleuten stehen oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehören und eine gewisse Größe aufweise...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 19 Rechtsprechung und Teile der Literatur[23] lehnten dies im Grundsatz schon immer ab. Die Abgrenzung einer Beratung von einer Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungs- von einer Geschäftsgebühr hänge ausschließlich davon ab, ob der Anwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis tätig sein soll bzw. wird und mit der Tätigkeit aufgrund des erteilten Auftr...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Betriebsgröße

Rz. 8 Um Landgut zu sein, muss der landwirtschaftliche Betrieb eine "gewisse Betriebsgröße" haben. Grund ist, dass reine Hobby- und Kleinstbetriebe nicht die erbrechtliche Privilegierung haben sollen, die spiegelbildlich mit einer Benachteiligung der übrigen Erben verbunden wäre. Gesetzeszweck ist allein das übergeordnete öffentliche Interesse an der Erhaltung leistungsfähig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen und Treugelder (Nr 2).

Rn 6 Urlaubsgeld ist eine zusätzliche arbeitsvertragliche, tarifliche oder betriebliche, über das Urlaubsentgelt hinaus gezahlte Vergütung. Urlaubsentgelt ist das während des Urlaubs gezahlte Arbeitsentgelt (BAG NJW 01, 460, 461 [BAG 20.06.2000 - 9 AZR 405/99]). Urlaubsabgeltung als finanzieller Ersatz für die nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht durch Urlaub...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unmöglichkeitseinwand.

Rn 14 Aus dem Erfordernis der ausschl Abhängigkeit vom Willen des Schuldners folgt ferner, dass diese im Zeitpunkt der Zwangsmittelfestsetzung (Celle MDR 98, 923, 924) noch durchführbar sein muss und nicht objektiv oder subjektiv unmöglich sein darf (BGH MDR 09, 468, Rz 13). Im Fall vorübergehender Unmöglichkeit ist die Zwangsvollstreckung für den entspr Zeitraum (einstw) un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rn. 585 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 8 Abs 3 EStG erfasst nur die Abgabe solcher Waren und Dienstleistungen, die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf der ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht werden; vgl H 8.2 LStH 2025 "Anwendung des Rabattfreibetrags". Mit dieser Ausschlussklausel sollte nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 11/2157, 142) die steuerliche Begünstigu...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Realteilung von Betriebsvermögen

Rz. 231 Auch bei der Realteilung von Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteilen kann Steuerneutralität erreicht werden, wenn den Miterben im Wege der Teilung nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter zugewiesen werden, sondern sie stattdessen einen (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil unentgeltlich erlangen. In diesen Fällen sieht § 16 Abs. 3 EStG zwingend die Fortführung der...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Realteilung über einen Mischnachlass

Rz. 237 Von einem Mischnachlass ist die Rede, wenn der Nachlass sowohl aus Betriebs- als auch aus Privatvermögen besteht. Wenn die Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung das zum Nachlass gehörende Betriebsvermögen dergestalt aufteilen, dass jeder von ihnen einzelne Wirtschaftsgüter erlangt, aber keinen für sich funktionsfähigen (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmerteil fortf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Testament des Landwirts / 7. Betriebliche Mischformen

Rz. 16 Verbindet der Landwirt den rein landwirtschaftlichen Betrieb mit einer nichtlandwirtschaftlichen Betriebsform, sei es mit einer gewerblichen Einheit wie einem Hofladen, der auch hinzugekaufte oder nichtlandwirtschaftliche Produkte in seinem Sortiment führt, sei es mit Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wie einer Windkraft- oder Photovoltaikanlage, bedarf es d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umwandlungssteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kapitalgesellschaft bestehen auch umwandlungssteuerlich – bis auf die in Tz. 73 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher nicht bilanzieren, zur Anwendbarkeit des § 20 UmwStG ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Testament des Landwirts / 4. Bewirtschaftungsformen

Rz. 12 Nicht alle Erscheinungsformen, die mit einem landwirtschaftlichen Betrieb in einen Zusammenhang gebracht werden, begründen die Landguteigenschaft. Diese ist freilich anerkannt für folgende Bewirtschaftungsformen:[6]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Betriebsbegriff (Abs. 2)

Rz. 3 Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 KSchG stellt die Gesamtheit aller See- oder Binnenschiffe eines Schifffahrtsbetriebs oder der Luftfahrzeuge eines Luftverkehrsbetriebs abweichend vom Betriebsbegriff des § 23 KSchG einen einzigen Betrieb dar. Die Vorschrift fingiert damit einen Betrieb, ohne dass es darauf ankommt, ob die einzelnen Schiffe oder Luftfahrzeuge tatsächlich in arbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilskopf.

Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das AG als FamG stat...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Änderung der Informationspflichten von Inkassodienstleistern gegenüber Schuldnern

Rz. 239 Der Rechtsanwalt, der Forderungen gegenüber einer Privatperson einzieht, muss diverse Informationen klar und deutlich zur Verfügung stellen; § 43d BRAO. Diese Informationen sollen seinmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine (entsprechende) Anwendung von § 727.

Rn 4 Die Vorschrift ist weder direkt noch analog anwendbar, wenn an die Stelle der alten Partei keine neue in deren Rechtsstellung eintritt, also kein Fall von Sukzession, sondern zT immer noch Identität vorliegt. Vielmehr muss hier idR die Parteibezeichnung geändert oder berichtigt werden. In die Klausel ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, wenn der wirkliche Gläubig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezug der Klage auf den Gewerbebetrieb.

Rn 7 Ein Bezug der Klage zur Niederlassung ist ohne weiteres gegeben, wenn das klagegegenständliche Schuldverhältnis, das sowohl vorvertraglich/vertraglich als auch gesetzlich sein kann, durch die Niederlassung begründet wurde oder unmittelbar aus ihr hervorging, ohne dass es darauf ankäme, ob die Niederlassung bei der Begründung des Schuldverhältnisses selbstständig oder au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolgen

Rn. 255 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 13 EStG voraus, dass Aktien einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenberechtigung geliefert werden. Betroffen sind damit KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, deren Anteile als Aktien verbrieft sind, dh AG, KGaA oder Europäi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Der richtige Umgang mit dem... / 1.2.1 Regelmäßigkeit

Ein regelmäßiger Informationsfluss ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sehr wichtig. Der Betriebsrat möchte und sollte auf dem neusten Stand sein. Ein informierter Betriebsrat ist zu erheblich mehr Kompromissen bereit, als einer, der nur ein Rädchen im Getriebe – noch dazu ein lästiges – ist. Deswegen ist es ratsam, feste Termine für Besprechungen festzulegen. So bietet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Klageberechtigte Stellen für Verbandsklagen sindmehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG

Rz. 7 Vertritt der Anwalt den Mandanten außergerichtlich und betreibt er ein nach außen gerichtetes Geschäft für den Mandanten, entsteht regelmäßig die Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG. Diese Gebühr wird zudem ausgelöst, wenn der Anwalt an der Gestaltung eines Vertrags mitwirkt. Rz. 8 Für alle in einer Angelegenheit anfallenden Tätigkeiten fällt eine Geb...mehr

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§ 24 Erbvertrag / c) Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 35 Die Feststellungen des Notars über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit,[27] die gem. § 28 BeurkG in die Urkunde aufgenommen werden sollen, erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit i.S.d. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im Nachlassverfahren gem. § 286 ZPO, §§ 29, 30 FamFG zu würdigen. Das KG misst den Feststellungen des Notars ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Erbrechtliche Verzichtsverträge

Rz. 18 Sowohl bei der lebzeitigen Übertragung des Unternehmens als auch bei der Unternehmensnachfolge von Todes wegen droht ein Scheitern der beabsichtigten Nachfolge aufgrund von Ansprüchen weichender Erben. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen kann enorm sein, wenn Nachfolger insbesondere mit Pflichtteilsansprüchen weichender Angehöriger konfrontiert werden. Im ...mehr