Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Vermögensgegenstände, die die Altersversorgung sichern

Rz. 200 Für Vermögensgegenstände, welche die Altersversorgung sichern, sehen die Betriebsvermögensbegünstigungen weitgehende Erleichterungen vor: Gem. § 13b Abs. 3 ErbStG werden zur Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen angeschaffte Vermögensgegenstände vollständig aus dem Verwaltungsvermögen ausgenommen. Diese Neuregelung orientiert sich an § 246 Abs. 2 S. 2 HGB un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 12 In der praktisch wichtigeren Gestaltung schützt § 850h II den Gläubiger, wenn der Schuldner bei einem Dritten Dienste leistet, ohne eine angemessene Vergütung zu erhalten (BAG NZA 09, 163 [BAG 22.10.2008 - 10 AZR 703/07] Rz 13; Pape NWB 20, 2756). Nach § 850h II ist der Zugriff des Gläubigers auf den Drittschuldner gerechtfertigt, wenn diesem auf Kosten des Gläubigers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessualer Verbraucherbegriff.

Rn 10 Da § 13 BGB auf bestimmte Rechtsgeschäfte bezogen ist, hat der Gesetzgeber zusätzlich einen ›prozessualen‹ Verbraucherbegriff in § 29c II ZPO eingeführt, der hier Anwendung findet. Damit soll sichergestellt sein, dass auch bei außervertraglichen Ansprüchen ›Verbraucherrechte‹ angenommen und über das VDuG durchgesetzt werden könne. Käme es etwa zu einem massenhaften Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testierfähigkeit / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 15 Im Prinzip kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Testament errichten (§ 2229 Abs. 1 BGB). Hierfür muss sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können und die Vorstellung haben, ein Testament mit einem bestimmten Inhalt errichten zu wollen.[31] Errichtet ein Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Schuldenabzug

Rz. 203 Um den geminderten Wert fremdfinanzierten Verwaltungsvermögens für das Unternehmen angemessen zu berücksichtigen, erfolgt ein quotaler Schuldenabzug nach § 13b Abs. 6 ErbStG. Dieser Schuldenabzug ist aufgrund des Ausschlusses des Verwaltungsvermögens aus den Betriebsvermögensbegünstigungen zwingend erforderlich: Anderenfalls wäre das schädliche Verwaltungsvermögen vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor. (2) Einem Richter beim Amtsgericht kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Amtsgericht oder bei einem Landgericht übertragen werden. (3) 1Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. 2Geschieht dies nicht, so ist, wenn das Amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 79 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kapitalgesellschaft ist grds. steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO, Anhang 1b). Sie stellt jedoch dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar, wenn mit der Beteiligung ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sequestration.

Rn 6 Hierunter ist die Sicherstellung, Verwahrung und Verwaltung einer Sache (BGHZ 146, 17, 20 = NJW 01, 434; 172, 98 Rz 11 = NJW-RR 08, 487; Kobl MDR 81, 855; München MDR 84, 62), einer Forderung oder Vermögensmasse zu verstehen. Auch ein Handelsgeschäft oder ein gewerbliches Unternehmen kann der Sequestration unterliegen (LG Göttingen MDR 58, 246 [OLG München 01.08.1957 - ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlerhafte Schiedsvereinbarung.

Rn 24 Zu den wichtigsten Einwendungen zählt die fehlerhafte Schiedsvereinbarung, Art. V Abs 1a UNÜ. Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung richtet sich regelmäßig nach dem anwendbaren Recht, unter dem sie abgeschlossen worden ist. Ist die Schiedsvereinbarung jedoch gemessen am Maßstab von § 1031 wirksam zustande gekommen, muss sie der Richter im Verfahren nach § 1061 als wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Dienstherrn (Abs 1 S 2).

Rn 3 § 833 schützt die Interessen des Gläubigers, solange der Drittschuldner wirtschaftlich identisch bleibt. Wechselt jedoch der Dienstherr oder Arbeitgeber, ist nach § 833 I 2 ein neuer Pfändungsbeschluss erforderlich. Die Pfändung endet daher, wenn der Schuldner vom Kommunal- in den Landes- oder Bundesdienst bzw in ein anderes Unternehmen selbst innerhalb eines Konzerns o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 73 Mit dem Teilungsverbot (§ 2044 BGB) steht dem Erblasser ein weiteres Instrument zur Verfügung, mit dem er bereits im Vorfeld lenkend in die Erbauseinandersetzung eingreifen kann. Der Erblasser kann in seinem Testament anordnen, dass die Erben den Nachlass für eine bestimmte Zeit oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses nicht teilen dürfen. In Abweichung von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung (§ 1059 II 1a).

Rn 24 Eine Schiedsvereinbarung kann aus zahlreichen formellen und materiellen Gründen unwirksam sein. Ist die Schiedsvereinbarung in Deutschland abgeschlossen, gelten ohne Weiteres die Formvorschriften des § 1031. Soweit eine deutsche Partei an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, gilt für deren Rechts- und Geschäftsfähigkeit deutsches Recht, für natürliche ausländische ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 23 EGZPO – [Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten].

Gesetzestext (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testierfähigkeit / 6. Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 126 Die Feststellungen eines Notars in der Urkunde gem. § 28 BeurkG über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit gem. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im Erbscheinsverfahren gem. § 286 ZPO bzw. § 37 Abs. 1 FamFG zu würdigen.[232] Rz. 127 Gem. § 11 Abs. 1 BeurkG soll ein Notar die Beurkundung abl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflichten von Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Versicherungsunternehmen sind wie Kreditinstitute zu behandeln, falls sie Bankgeschäfte betreiben (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 KWG). Sie verwalten auch dann geschäftsmäßig Vermögen ihrer Kunden, wenn sie – wie Lebensversicherungen und Unfallversicherungen, die ebenfalls identifizierungspflichtig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG) – als sog. Personenversicher...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digital statt doppelt: So g... / 1 Einleitung

Papierakten, E-Mail-Ausdrucke und doppelte Ablageprozesse sind in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) häufig noch Alltag – besonders im Bereich der Rechnungsverarbeitung. Während Konzerne längst automatisierte Workflows, zentrale Rechnungseingangsplattformen und revisionssichere Archivierung einsetzen, herrscht in KMU oft ein pragmatisches Nebeneinander aus E-Mail, Papie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digital statt doppelt: So g... / 6 Ausblick: Digitalisierung als Einstieg in Automatisierung

Die Digitalisierung des Rechnungsworkflows ist auch ohne Softwarelösungen möglich. Entscheidend ist ein strukturierter und nachvollziehbarer Einstieg, der die bestehenden Abläufe berücksichtigt. KMU, die diesen Weg gehen, profitieren von mehr Transparenz, höherer Effizienz und rechtlicher Sicherheit, und schaffen zugleich die Grundlage für zukünftige Automatisierung und Skal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 28 EuGFVO – Überprüfung.

Gesetzestext (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 15. Juli 2022 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der auch eine Bewertung dahingehend enthält, obmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 21 soll die Rechtsverfolgungsmöglichkeiten des Kl dadurch effektuieren, dass er gg seinen Geschäftspartner dort vorgehen kann, wo dieser mit ihm von einer dafür vorgehaltenen eigenständigen Organisationseinheit aus Geschäfte gemacht hat (Hambg WuM 90, 394, 395). Dabei soll der Kl der Mühe enthoben werden, Ermittlungen zum Sitz bzw Wohnsitz des Bekl anstellen zu müssen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Formvorschriften bei no... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, zfs Aktuell / 3.1 Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum

Am 18.7.2025 ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2025 I Nr. 161 v. 18.7.2025). Es sieht vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreibe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Während § 696 den Übergang in das streitige Verfahren nach Widerspruch gg den MB regelt, behandelt § 700 den Übergang nach Einspruch gg den VB. Mit dem VB erhält der ASt einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (§ 794 I Nr 4), der dem vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichgestellt ist (§ 700 I). Einspruch ist der einzig zulässige Rechtsbehelf. E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verjährung und Verwirkung.

Rn 23 Die gem § 1 begründete Klagebefugnis soll der Verjährung gem §§ 195 ff BGB unterliegen (BTDrs 14/6040, 275). Es gilt die dreijährige Frist des § 195. Bei der Verwendung unwirksamer AGB kann diese Frist gem § 199 I BGB aber erst mit Schluss des Jahres zu laufen beginnen, in welchem das betreffende Unternehmen diese AGB letztmalig in neue Verträge einführt und sich auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Gesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen aus einer Vermögensverwaltung.

Rn 2 § 31 erfordert, dass der Streitgegenstand sich auf eine Vermögensverwaltung bezieht. Unter Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines oder mehrerer Vermögensgegenstände auf vertraglicher oder gesetzlicher Rechtsgrundlage einschließlich der Geschäftsführung ohne Auftrag zu verstehen, sofern die Verwaltung sich nicht nur auf einzelne Geschäfte beschränkt, sondern auf ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Informationspflichten.

Rn 8 Allerdings sind Unternehmen (mit Ausn von Kleinunternehmern iSd § 36 III VSBG), die entweder eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, gem § 36 VSBG verpflichtet, darüber zu informieren, ob und an welcher Schlichtungsstelle sie teilnehmen, ggf durch Mitteilung, dass sie an keiner solchen teilnehmen. Auch die Schlichtungsstelle muss eine Webseite mit Informationen ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Zum 1.1.21 ist in Umsetzung der RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.19 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (ABl L 172 v 26.6.19, 18) das Unternehmensstabilisierungs- und -restru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Früherer Meinungsstand in der Literatur

Rz. 18 Die früher wohl überwiegende Meinung in der Literatur sprach sich für eine Geschäftsgebühr aus, weil mit der Entwurfserstellung die anwaltliche Tätigkeit weiter über die Beratung hinausgehe. Begründet wurde dies damit, dass in der maßgeblichen Vorschrift nur aufgeführt sei, dass der Anwalt die Geschäftsgebühr "einschließlich für die Mitwirkung bei der Gestaltung von V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaltliche Ziele.

Rn 2 Die Regierungsbegründung zum VSBG sieht in der außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher eine ›zusätzliche Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung‹ und für Unternehmen ein Instrument zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit (BTDrs 18/5089, 38). Zum Inhalt des G vgl Prütting AnwBl 16, 190; zu einer ersten Zwischenbilanz vgl Roder ZKM 18, 200; zum Verhältnis von Schlichtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 212 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[278] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verfahrensrechtlicher opi. – Deutsche Gerichte.

Rn 42a In den Verfahren nach § 1061 gelten uneingeschränkt die Rechte aus Art 103 I GG. Das wird durch § 1063 I S 2 klargestellt; der Antragsgegner ist zu hören und nach § 1063 II ist eine mündliche Verhandlung anzuberaumen (BGH 12.3.20 – I ZB 64/19 juris Rz 36). Auf die Ausführungen zu § 1059 Rn 67) wird verwiesen. Rn 43 Im Verkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 158 Die Streitigkeiten (idR Unterlassungsklagen) sind vermögensrechtlicher Art (Brandbg JurBüro 97, 594). Es ist nach § 3 zu bewerten; § 51 GKG erweitert diesen Grundsatz für bestimmte Rechtsgebiete auf alle Verfahrensarten. Regelstreitwerte bestehen nicht; sie sind wegen der jeweiligen Besonderheiten des Falles nicht wünschenswert (Nürnbg GRUR 07, 815; Hambg GRUR-RS 20, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fachliche Anforderungen.

Rn 3 Die fachliche Eignung wird nicht durch besondere Fertigkeiten oder eine Ausbildung indiziert, sie folgt für das Gesetz aus der Tätigkeit im kaufmännischen Verkehr (Abs 1 Nr 3). Der Handelsrichter muss eingetragener Kaufmann sein (Ausn: § 110). Bei Handelsgesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter Kaufleute (BGHZ 45, 282, 285), es genügt die Eintragung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteidisposition.

Rn 18 Beruht der Schiedsspruch auf einem ordre public-Verstoß des Schiedsgerichts, kann der Antragssteller lediglich die tw Aufhebung des Schiedsspruchs beantragen, wenn mit der Teilaufhebung der ordre public-Verstoß vollständig beseitigt ist. Insoweit ist sein rechtliches Interesse an der teilweisen Aufrechterhaltung des Schiedsspruchs anzuerkennen. Das hat der BGH für eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 16 UKlaG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Er muss Gewähr für eine unparteiische Streitbeilegung bieten. (2) Der Streitmittler darf nicht nur von einem Unternehmer oder von nur mit einem Unternehmer verbundenen Unternehmen vergütet oder beschäftigt werden. Die Vergütung des Streitmittlers darf nicht mit dem Ergebnis von Streitbeilegungsverfahren in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inländische Verbände.

Rn 2 Klagt eine inländische Einrichtung, so gelten die Anforderungen aus § 4 UKlaG (s dort). Zusätzlich gilt die in Abs 1 Nr 1b statuierte Grenze für Unternehmenszuwendungen (irrelevant wegen Abs 2 jedoch für die Verbraucherzentralen der Länder und den VZBV). Diese kann im Zweifel der GuV-Rechnung des betreffenden Vereins für das jüngste abgeschlossene Rechnungsjahr entnomme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prozessfähigkeit natürlicher Personen.

Rn 2 Unbeschränkt geschäftsfähige volljährige natürliche Personen sind prozessfähig. Im Gegensatz dazu sind geschäftsunfähige Personen, Minderjährige unter sieben Jahren (§ 104 Nr 1 BGB) und Volljährige bei einer krankhaften Störung der Geistesfähigkeit (§ 104 Nr 2 BGB), prozessunfähig. Ebenso wie die auf einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten begrenzte partielle Geschäf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnis zur Ameldung.

Rn 6 Die Anmeldung ist nach dem Wortlaut der Vorschrift für ›Verbraucher‹ möglich, also auch für Kleinunternehmer iSd § 1 II. Ob der Sitz oder Wohnsitz im In- oder Ausland liegt, ist irrelevant (Röthemeyer Rz 24). Rn 7 Auch eine Abtretung des Anspruchs steht dessen Anmeldung nicht im Wege. Problematisch ist dabei nur der Fall, dass der ursprünglich einem Verbraucher iSd § 1 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. § 371a II.

Rn 11 Wenn sich der Absender von seinem Provider bestätigen lässt, dass er im Sinne des DeMailG sicher angemeldet war, so gilt die Anscheinsbeweisregel (Rn 4–6) auch für den De-Mail-Verkehr (Zö/Greger § 371a Rz 3). § 371a II gilt nur für von natürlichen Personen versandte De-mail-Nachrichten; bei von Unternehmen versandten Nachrichten kommt es also darauf an, ob eine sichere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle ist mit mindestens einer Person zu besetzen, die mit der außergerichtlichen Streitbeilegung betraut und für die unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich ist (Streitmittler). Ist nur ein Streitmittler bestellt, muss er einen Vertreter haben; auf den Vertreter des Streitmittlers sind Satz 1, die Absätze 2 und 3 sowie die §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sachverhaltsermittlung im Verbandsklageverfahren.

Rn 8 Es ist umstr, ob und in welcher Hinsicht der Verhandlungsgrundsatz auch im Verbandsklageverfahren gilt. Weder die apodiktische Behauptung seiner uneingeschränkten Geltung (Grüneberg/Grüneberg Rz 1) noch seine komplette Ersetzung durch den Untersuchungsgrundsatz aufgrund des öffentlichen Interesses am Verfahren (Reinel 134; ebenso Häsemeyer FS Spellenberg 2010, 99, 103 f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Einzeltestament / 1. Grundsatz

Rz. 67 Auch verheiratete Personen können ein Einzeltestament errichten. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu nutzen. Dieses ist neben einem Erbvertrag lediglich eine weitere Möglichkeit, letztwillig zu verfügen. Ein Einzeltestament räumt dem Erblasser die Möglichkeit ein, dieses in der Zukunft ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Einbeziehung Dritter in eine Schiedsklausel.

Rn 25a Eine Schiedsklausel ist in subjektiver Hinsicht regelmäßig beschränkt auf die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger. Die Unterwerfung unter einen Schiedsvertrag ist mit einem Verzicht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 I S 2 GG verbunden, der sich nur durch einen dahingehenden Parteiwillen rechtfertigen lässt. Ausn hierzu ergeben sich va aus dem Gesellscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt des Klageantrags (Abs 1).

Rn 2 Neben dem Wortlaut der angeblich unwirksamen AGB muss der Klageantrag auch die Bezeichnung der einschlägigen Geschäfte enthalten, weil von den branchen- oder marktspezifischen Umständen die Wirksamkeit der Bestimmungen abhängen kann. Insb muss ggf zwischen Geschäften mit Verbrauchern und Unternehmern differenziert werden. Wird eine Klausel nur teilweise beanstandet, so ...mehr