Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 10 Empfehlungen für die Weiterbildung und Fortbildung von Sustainability Managern

Eine ständige Weiterbildung und Fortbildung ist für Sustainability Manager von großer Bedeutung, um sich auf den Nachhaltigkeitsbereich und dessen Herausforderungen vorzubereiten. Es ist wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Trends im Nachhaltigkeitsbereich zu informieren, die eigenen Kompetenzen zu erweitern und aus den Informationen Aufgaben abzuleiten, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitergespräche neu ge... / 7.1 Konflikte Ansprechen

In Mitarbeitergesprächen zeigt sich häufig eine beidseitige Angst vor Konflikten im Mitarbeitergespräch. Dabei bieten Konflikte die Chance, konstruktive Lösungen zu finden und gemeinsam zu wachsen. Daher ist es für Führungskräfte ratsam, ihre Einstellung zu überdenken: Konflikte offen anzusprechen, signalisiert Wertschätzung und den Willen zur Weiterentwicklung. In Zeiten des...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitergespräche neu ge... / 8.2 Fokus auf Stärken statt Schwächen

Eine Geschäftsführerin eines Handwerksbetriebs mit 15 Mitarbeitenden legt besonderen Wert auf den Austausch mit ihren stilleren Teammitgliedern: Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig mit ihren Anliegen zu ihr kommen. Und dann gibt es andere, von denen sie nie etwas höre. Gerade der Austausch mit den Stilleren ist ihr besonders wichtig. In ihren Gesprächen e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitergespräche neu ge... / 10 Fazit: Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument mit Zukunft

Gut geführte Mitarbeitergespräche sind kein Relikt aus vergangenen Zeiten, sondern ein wertvolles Instrument moderner Personalführung. Sie schaffen Klarheit, verbessern die Zusammenarbeit, erhöhen die Produktivität und können die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern. Entscheidend ist die Haltung, mit der Führungskräfte in diese Gespräche gehen: Echtes Interesse, wertschätz...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 5.1 Schritt 1: Vorbereitung

Der erste Schritt zur Implementierung eines Nudging-Prozesses ist die Einrichtung eines Projektteams, welches das Projekt initiiert und den gesamten Prozess steuert. Das Team überlegt wo innerhalb des Unternehmens Nudging ansetzen könnte, welche Ziele mit Nudging erreicht werden sollen, in welchen Organisationseinheiten Nudging eingeführt werden soll, wie die Umsetzung der Nudge...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Interne Kommunikation: Mita... / 4.1 Sorgen beachten und gegensteuern: Mit fairen Arbeitsbedingungen Lebensqualität fördern

"Obwohl die Zustimmung zum ökologischen Wirtschaftsumbau sehr hoch ist, verbinden die Menschen damit kaum Vorteile für ihre eigene Lebensqualität, sondern vor allem große Unsicherheiten und Sorgen", wird die Kommunikationswissenschaftlerin Prof Dr. Katharina Kleinen-von Königslöw in der Umweltbewusstseinsstudie 2022 zitiert.[1] Diese Bedenken gilt es bei der Umstellung auf n...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Interne Kommunikation: Mita... / 4.3 In kollegialen Lerngruppen voneinander lernen

Ein kostengünstiges, effektives Mittel, mit dem Wissen und praktische Erfahrungen weitergegeben wird, sind kollegiale Lerngruppen, in denen sich Kolleginnen und Kollegen regelmäßig austauschen. Besonders hilfreich ist dies dann, wenn die Teilnehmenden vergleichbare Aufgabenstellungen bearbeiten. Wichtig dabei ist, dass bei den Treffen die Regeln, die für psychologische Siche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitergespräche neu ge... / 8.1 Integration in den Arbeitsalltag

Ein gutes Beispiel für die Integration von Mitarbeitergesprächen in den Arbeitsalltag zeigt eine Brauerei mit 80 Mitarbeitenden. Hier setzt die Geschäftsführerin auf kurze, informelle Gespräche im Arbeitsalltag statt auf formelle Jahresgespräche: Ihr Ziel ist es, mit jedem Mitarbeiter mindestens dreimal im Jahr ein kurzes Gespräch im Alltag zu führen, wenn sie die Mitarbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 5.4 Schritt 4: Entwicklung von Nudges – Wie wollen wir die Entscheidungsstruktur verändern?

Die Gestaltung von Nudges wurde bereits beschrieben. Auch kann die Tabelle als Orientierung herangezogen werden. Im aktuellen Prozess werden die einzelnen Nudges nach dem Brainstorming-Prinzip generiert und ausgewählt. Bei der Auswahl der umzusetzenden Nudges kann man sich an folgenden Leitfragen orientieren: Welche Nudges finden wahrscheinlich die höchste Akzeptanz im Unterne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.2 Pflichten der schwangeren Frau

Die schwangere Frau soll im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und der ihres Kindes sofort nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft den zuständigen Vorgesetzten unterrichten (Mitteilungspflicht, § 15 Abs. 1 MuSchG). Die Gesetzesüberschrift "Mitteilungspflicht" ist jedoch etwas missverständlich, weil sich aus dieser Norm keine Verpflichtung i. e. S. ergibt ("soll"). Es ist je...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Antragsberechtigung

Rz. 6 Der Antrag kann zunächst von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer gestellt werden. Wie durchgängig im Betriebsverfassungsgesetz ist dabei die regelmäßige Arbeitnehmeranzahl maßgebend. Das Quorum muss während der gesamten Dauer des Ausschlussverfahrens erfüllt sein.[1] Rz. 7 Auch der Arbeitgeber kann den Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen. Die häufigsten Fallen Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung Prüfen bzw. klären mus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitergespräche neu ge... / 6.2 Alternative Gesprächsformate

Neben klassischen Mitarbeitergesprächen zwischen Führungskraft und Mitarbeiter gibt es innovative Ansätze wie das Peer-Feedback. Ein bewährter Ansatz ist es, dass sich jedes Teammitglied zweimal im Jahr eine persönliche Frage überlegt und gezielt Feedback von jemand anderen aus dem Team zu dieser Fragestellung einholt. Typische Fragen könnten sein: "Wie erlebst du mich in Kun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Den Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder und sonstiger Funktionsinhaber im Rahmen der Betriebsverfassung regelt § 15 KSchG. Nach ihm ist nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig, während eine ordentliche Kündigung wegen der besonderen Stellung der Betriebsverfassungsorgane lediglich bei Stilllegung des Betriebs oder unter erschwerten Vorau...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Initiatoren für die Betriebsratswahl (Abs. 3a, 3b)

Rz. 22 Durch das BetrVerf-Reformgesetz v. 23.7.2001[1] wurde Abs. 3a in das Gesetz eingefügt. Dieser wurde am 14.6.2021 durch das BReModG[2] ergänzt. Danach unterfallen dem persönlichen Geltungsbereich des § 15 KSchG auch die ersten 6 (statt zuvor 3) Arbeitnehmer, die eine Einladung zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung, oder die ersten 3 Arbeitnehmer, die einen ger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Inhalt des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 45 Der Inhalt des besonderen Kündigungsschutzes besteht darin, dass gegenüber dem geschützten Personenkreis grds. nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt (§ 15 Abs. 1–3a KSchG), während die ordentliche Kündigung nur zulässig ist, wenn der Betrieb stillgelegt wird oder wenn die Betriebsabteilung stillgelegt wird, in der die geschützte Person beschäftigt wird...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 KSchG kann der Arbeitnehmer, der eine ordentliche Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält, gegen die Kündigung binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen. § 3 KSchG ist von geringer praktischer Bedeutung. Die Norm ist eher historisch zu erklären, da vor 1945 der Kündigungsschutzklage ein obligatorisches Verständigungsverfahren zwischen Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 AGG. Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend machen. Der Verweis auf die Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.5 Beschäftigungsanspruch und Amtsausübung des Arbeitnehmers während des Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 113 Solange die Zustimmung des Betriebsrats nicht erteilt oder rechtskräftig ersetzt ist, hat der Arbeitnehmer die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Er hat deshalb an sich auch den Anspruch auf Beschäftigung. Ein Arbeitgeber ist aber bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen von seiner Beschäftigungspflicht befreit. Ein derartiger Fall ist im Allgemeinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Führen viel... / 1 Vorgaben des Ressourcenverbrauchs

"Durchs Geldausgeben ist noch keiner reich geworden". Diese Aussage wird Theo Albrecht zugesprochen, der als Mitgründer von Aldi aus bescheidenen Anfängen zu einem der reichsten Deutschen wurde. Viele Anekdoten handeln davon, wie er inkognito seine Läden besuchte und penibel nach jeder Einsparmöglichkeit suchte. Ein solches Verhalten erscheint heute aus der Zeit gefallen, En...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Antragsberechtigung

Rz. 17 Einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrats als Ganzes kann ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beantragen.[1] Ein Antrag des Betriebsrates selbst ist nicht zulässig. Kommt der Betriebsrat zu dem Ergebnis, dass er – aus welchen Gründen auch immer – nicht im Amt verbleiben kann oder will, kann er j...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 Satz 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskrä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.1 Unterlassung und Duldung

Rz. 36 Handelt der Arbeitgeber zuwider einer rechtskräftigen Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, kann das Arbeitsgericht gegen ihn auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ein Ordnungsgeld von bis 10.000 EUR verhänge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 4 Rechtslage ab 1.1.2004

Zum 1.1.2004 wurde die Handwerksordnung (HwO) geändert und dadurch der Zugang zur Ausübung eines selbstständigen Handwerks erleichtert. So wurde der Meisterzwang auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Die übrigen, zuvor in der Anlage A HWO genannten Handwerke, wurden zulassungsfrei. Somit war für die Ausübung des Handwerks der Meisterabschluss nicht mehr zwingend ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Straf- und Bußgeldvorschriften/Rechtsschutz

Rz. 22 Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). § 23 Abs. 1 ArbZG stellt besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten unter Strafe, wenn nämlich der Arbeitgeber vorsätzlich handelt und dadurch Gesundheit oder Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antragsberechtigung

Rz. 26 Antragsberechtigt im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG sind lediglich der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, nicht aber einzelne Betriebsratsmitglieder.[1] Anders als bei § 23 Abs. 1 BetrVG haben die Arbeitnehmer selbst keine Möglichkeit der Antragstellung.mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Abweichende Regelungen

Rz. 24 In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 2 Nrn. 1 – 4 und § 7 Abs. 2a ArbZG von § 5 Abs. 1 abgewichen werden. Auch § 7 Abs. 9 ArbZG ist zu beachten. Sonderregelungen sehen die §§ 18 ff. ArbZG vor. Auf § 13 JArbSchG wurde bereits oben unter Rz. 1 im Zusammenhang mit Jugendlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das BetrVG 1972 ist der Anwendungsbereich des § 16 KSchG entsprechend der Neufassung des § 15 KSchG auf den dort genannten Personenkreis erstreckt worden.[1] Die Norm gewährt den durch § 15 KSchG geschützten Personen nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess ein Wahlrecht zwischen der Rückkehr in den alten Betrieb oder der Aufrechterhaltung eines i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.2 Vornahme einer Handlung

Rz. 38 Befolgt der Arbeitgeber nicht die ihm vom Arbeitsgericht rechtskräftig auferlegte Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 Satz 4 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 EUR verhängen. Einer vorherigen Androhung bedarf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 3 KSchG gilt für die Beendigungs- und die Änderungskündigung [1], dem Wortlaut nach aber nur für die sozial ungerechtfertigte, d. h. die ordentliche Kündigung. Die Vorschrift kommt demgemäß nur zum Tragen, wenn das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist, d. h. die Wartezeit erfüllt und eine ausreichende Beschäftigtenzahl gegeben ist (§§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSc...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Aufenthalt während der Pause

Rz. 8 Es steht im Ermessen des Arbeitnehmers, wie er die ihm zur Verfügung stehende Zeit gestaltet, da er während der Pause von jeder Arbeitsleistung freigestellt ist. Während der Pause kann der Arbeitnehmer grundsätzlich auch das Betriebsgelände verlassen.[1] Letzteres kann jedoch nicht der gesetzlichen Regelung entnommen werden und ist mithin keine begriffsnotwendige und d...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Abweichende Regelungen

Rz. 20 In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung können abweichende Regelungen getroffen werden (§ 7 ArbZG). Kraft Gesetzes sind unter den in § 14 ArbZG bestimmten Voraussetzungen auch bei Notfällen oder in außergewöhnlichen Fällen Abweichungen zulässig. Rz. 21 Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält für Mütter keine vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.3 Zuständigkeit des Betriebsrats

Rz. 64 Der Gesetzestext beschränkt sich auf die Feststellung, dass die außerordentliche Kündigung der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Bei Betriebsratsmitgliedern ist der Betriebsrat zuständig, dem sie angehören. Bei Mitgliedern einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist dagegen nicht dieses Betriebsverfassungsorgan, sondern auch der Betriebsrat zuständig.[1] Gleiches...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Rz. 24 § 23 Abs. 3 BetrVG stellt als Gegenstück zu § 23 Abs. 1 und 2 BetrVG Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung. Es kann die Unterlassung einer Handlung, die Duldung einer Handlung oder die Vornahme einer Handlung mithilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Dabei gibt die Vorschrift einen entsprechende...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Im Einzelfall w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber (Abs. 3)

Rz. 16 Nach Abs. 3 der Vorschrift unterfallen auch Mitglieder eines Wahlvorstands und die Wahlbewerber für die Wahl zu den in Abs. 1 und 2 genannten Arbeitnehmervertretungen dem besonderen Kündigungsschutz.[1] Rz. 17 Die Mitgliedschaft im Wahlvorstand erfordert eine wirksame Bestellung nach §§ 16, 17, 17a BetrVG.[2] Diese erfolgt durch den Betriebsrat bzw. bei Nichtbestehen e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Mitglieder der Betriebsverfassung (Abs. 1)

Rz. 6 Besonderen Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung haben nicht nur die Betriebsratsmitglieder, sondern auch die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), der Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und des Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG) . Hinweis Mitglieder des Gesamt- und Konzernbetriebsrats genießen bereits in ihrer Eigenschaft als Mitglied de...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutz / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Sofort nach Kenntnisnahme muss der Arbeitgeber die zuständige Aufsichtsbehörde (staatliche Ämter für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsämter) informieren. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Nach § 10 MuSchG i. V. mit § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitsplatz bei der Gefährdungs...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 4 MINDSPACE – ein Gestaltungsmodell zur Entwicklung von Nudges

Es gibt verschiedene Gestaltungsmodelle zur Entwicklung von Nudges, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Sie basieren auf den beschriebenen verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen und Kontextfaktoren, die menschliche Entscheidungsprozesse beeinflussen. Im Folgenden wir das MINDSPACE -Gestaltungsmodell (Dolan et al., 2010) vorgestellt, welches neun Technik...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Rechtsgrundlage

Rz. 49 Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, "dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen" (§ 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 KSchG). Obwohl § 15 KSchG seit der Neugestaltung durch das BetrVG 1972 nicht mehr ausdrücklich auf § 626 BGB hinweist, bestimmt sich das Re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 86 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Antragsgegner ist der Betriebsrat. In d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.3 Beschluss des Arbeitsgerichts

Rz. 98 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 84 ArbGG). Wenn es dem Antrag stattgibt, wird die Zustimmung des Betriebsrats durch den Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt. Rz. 99 Verliert der Arbeitnehmer seine Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder die sonst das Zustimmungserfordernis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 KSchG voraussetzende Funktion,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Rz. 40 Der Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung besteht nicht nur für die Amtszeit oder die Zeit der Kandidatur, sondern er erstreckt sich auch auf einen Nachwirkungszeitraum. Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder eines Seebetriebsrats haben noch innerhalb eines Jahres, Mitglieder einer Bordvertretung innerhal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Gegenstand des Zustimmungsrechts

Rz. 59 Nur die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Eine außerordentliche Kündigung ist nur anzunehmen, wenn sie aus wichtigem Grund i. S. d. § 626 BGB erfolgt. Rz. 60 Soweit die Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässig ist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die nicht unter § 103 BetrVG fällt, sondern bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beklagtes Unternehmen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland.

Rn 4 Hat das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, so ist die Brüssel-Ia-VO idR nicht anwendbar. Für Individualklagen gilt zwar der Verbrauchergerichtsstand des Art 18 Abs 1 Brüssel Ia-VO auch gg Unternehmen aus Drittstaaten; dieser ist aber auf Verbandsklagen mangels Vertragsbeziehung des Verbands mit dem Unternehmer nicht anwendbar (vgl EuGH C-167/00 – Henkel = ECLI:EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Nießbrauch an einem Unternehmen

Rz. 154 Eine besondere gesetzliche Regelung für einen Nießbrauch an einem Unternehmen fehlt. In § 22 Abs. 2 HGB wird seine Zulässigkeit aber vorausgesetzt. Zu klären ist mit dem Erblasser zunächst, was im Einzelnen gewollt ist. Denkbar wäre ein Unternehmensnießbrauch, bei dem der Nießbraucher als Unternehmer auftritt oder ein Ertragsnießbrauch, bei dem der Nießbrauchbestelle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagtes Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat.

Rn 3 In Fällen mit Auslandsberührung mag die Zuständigkeitskonzentration nicht immer gelingen. Das liegt an der vorrangig anwendbaren EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia-VO), auf die sich Abs 2 vornehmlich bezieht. Klagt ein inländischer Verband gg ein Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland, so kann – je nach Sachverhalt – insb gem Art 7 Abs 2 Brüssel Ia-VO ein Gerichtsstand im Inland b...mehr