Rz. 66

ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der eigenen Belegschaft offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Beschäftigten der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf nicht angestellte Beschäftigte. Die Intention dieser

Offenlegungspflicht ist es, einen Einblick in die Beschäftigungspolitik eines Unternehmens zu geben, einschl. der Auswirkungen der herrschenden Beschäftigungspraxis und i. w. S. der Arbeitsplatzsicherheit. Zudem sollen hilfreiche, kontextbezogene Informationen zur Charakteristik der eigenen Belegschaft bereitgestellt werden, die ihrerseits als Grundlage für die Berechnung von quantitativen Parametern bzw. Indikatoren anderer Offenlegungspflichten dienen (ESRS S1.49).

 

Rz. 67

Zur Erfüllung dieser Angabepflichten ist zusätzlich zu ESRS 2.40(a)(ii) Folgendes vorgesehen:

  • Es ist darzulegen, wie viele Beschäftigte – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Land – in jenen Ländern beschäftigt werden, in denen mind. 50 Beschäftigte und zumindest 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten tätig sind (ESRS S1.50(a)).
  • Darüber hinaus offenzulegen ist die Zahl der folgenden Kategorien von Beschäftigten (ESRS S1.50(b)):

    • dauerhaft Beschäftigte, aufgeteilt nach Geschlecht,
    • vorübergehend Beschäftigte, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und
    • Beschäftigte, deren Arbeitszeiten nicht garantiert sind (d. h. jene Beschäftigte, die mit einer nicht garantierten Stundenanzahl beschäftigt sind; ESRS S1.AR56), weiter unterteilt nach Geschlecht.
    • Zudem wird empfohlen, diese Angaben gem. ESRS S1.50(b) aufgeschlüsselt nach Region darzustellen (ESRS S1.51).
  • Zudem ist die Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, und die Quote der Mitarbeiterfluktuation im Berichtszeitraum darzulegen (ESRS S1.50(c)). Zur besseren Interpretierbarkeit der Quote der Mitarbeiterfluktuation sollte das Unternehmen seine dazu verwendete Methodik beschreiben (ESRS S1.AR59).
  • Gem. ESRS 1.52 kann das Unternehmen optional Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, aufgeschlüsselt nach Region und Geschlecht darstellen. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, ob diese Angaben in Vollzeitäquivalent (VZÄ) oder Personenzahl erfolgen.
 

Rz. 68

Die angeführten Angabepflichten können als Stichtags- oder als Durchschnittswerte erfüllt werden. Die Ausführungen in den Anwendungsanforderungen legen die Empfehlung nahe, sie als Durchschnittswerte anzugeben, da damit unterjährige Entwicklungen besser erfasst werden können und v.a. ein Bezug zu den Angaben über die Fluktuation hergestellt wird (ESRS S1.AR57).

 

Rz. 69

Durch die Angaben gem. ESRS S1.50(c) gewinnt der Berichtsadressat Einblicke in die Stabilität des Beschäftigungsgrads bzw. der Beschäftigungsentwicklung des Unternehmens. Die offenzulegenden Angaben gem. ESRS S1.50(a) und (b) sowie ESRS S1.52 bieten einen Überblick über die Geschlechterverteilung innerhalb des Unternehmens und geben Auskunft über die Ausrichtung des Unternehmens im Hinblick auf die Prinzipien 2 und 3 (Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit) der Europäischen Säule sozialer Rechte[1] (ESRS S1.BC116).

 

Rz. 70

Um den angeführten Offenlegungspflichten nachzukommen, sind folgende standardisierte Vorlagen heranzuziehen (ESRS S1.AR55):

 
Geschlecht Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
Männlich  
Weiblich  
Sonstige  
Nicht angegeben  
Gesamtzahl der Beschäftigten  

Tab. 9: Vorlage zur Darstellung von Informationen zur Anzahl der Mitarbeiter nach Geschlecht (ESRS S1.AR55)

 
Land Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
Land A  
Land B  
Land C  
Land D  

Tab. 10: Vorlage zur Darstellung der Anzahl der Beschäftigten in Ländern (ESRS S1.AR55)

 
[Berichtszeitraum]
WEIBLICH MÄNNLICH SONSTIGE* KEINE ANGABEN INSGESAMT
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
         
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
         
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
         
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl/VZÄ)
         
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
         
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
         
* Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Beschäftigten.

Tab. 11: Vorlage zur Darstellung von Informationen zu Beschäftigten nach Vertragsart, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (Kopfzahl oder VZÄ) gem. ESRS S1.AR55, identisch mit GRI 2-7

 
[Berichtszeitraum]
Region A Region B INSGESAMT
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
     
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
     
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
     
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl/VZÄ)
     
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
     
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Personenzahl/VZÄ)
     

Tab. 12: Vorlage zur Darstellung von Informationen zu Mitarbeitern nach Vertragsart, aufgeschlüsselt nach Region (Kopfzahl oder VZÄ) gem. ESRS S1.AR55, identisch mit GR...

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