Rz. 77

Der Indikator ESRS S1-7 ist als Ergänzung zu und in engem Zusammenhang mit ESRS S1-6 zu sehen. Diese Angabepflicht zielt darauf ab darzulegen, wie stark das Unternehmen auf den nicht angestellten Teil seiner eigenen Belegschaft angewiesen ist (ESRS S1.54):

  • Das Unternehmen muss die Gesamtzahl des nicht angestellten Teils der eigenen Belegschaft gem. NACE Code N78[1] angeben (ESRS S1.55(a)). Sollten keine genauen Angaben gemacht werden, hat das Unternehmen diese zu schätzen und die Methodik dieser Schätzung anzugeben (ESRS S1.57). Es kann auf die nächsten 10 oder, wenn die obere Zahl größer als 1.000 ist, auf die nächsten 100 gerundet werden. Es ist explizit anzugeben, welche Zahlen tatsächlich erhobenen Daten entsprechen und bei welchen Zahlen es sich um Schätzungen handelt (ESRS S1.AR63). Die Fluktuation während des Berichtszeitraums spiegelt sich bei Angabe einer Durchschnittszahl für den Berichtszeitraum wider (ESRS S1.AR64).
  • Darüber hinaus ist eine Beschreibung der Methoden und Ansätze zur Datenerfassung bereitzustellen, wie bspw. ob die Angabe in Köpfen oder VZÄ erfolgte (diesfalls inkl. der Berechnungsweise dieser VZÄ) und ob es sich um Durchschnittswerte am Ende des Berichterstattungszeitraums handelt oder ob andere Methoden angewandt wurden (ESRS S1.55(b)).
  • Ferner müssen Kontextinformationen i. S. v. Erläuterungen, die zum Verständnis der Datenpunkte erforderlich sind ("z. B. erhebliche Fluktuation der Anzahl nicht angestellter Beschäftigter in der eigenen Belegschaft des Unternehmens im Berichtszeitraum und zwischen dem aktuellen und dem vorherigen Berichtszeitraum"), offengelegt werden (ESRS S1.55(c)). Diese zusätzlich angegebenen Hintergrundinformationen erhöhen das Verständnis der Nutzer über die Variation der Zahl der nicht angestellten Belegschaft im Berichtszeitraum sowie im Vergleich zu den Perioden der Vorjahre (ESRS S1.AR65).
 

Rz. 78

Handelt es sich bei allen Personen, die für das Unternehmen tätig sind, um (angestellte) Beschäftigte, und befinden sich in der Belegschaft keine Personen, die nicht angestellte Beschäftigte sind, so ist diese Angabepflicht als nicht wesentlich zu betrachten. Es wird allerdings empfohlen, dies i.R.d. nach ESRS S1-6 erforderlichen Hintergrundinformation explizit anzugeben (ESRS S1.AR61).

 

Praxis-Beispiel EVN[2]

"Die Zahlen machen deutlich, dass die letzten Monate noch nie dagewesene Herausforderungen für das Kund*innenservice der EVN bereithielten. Um dem gesteigerten Bedürfnis der Kund*innen nach aktueller Information und eingehender Beratung gerecht zu werden, setzte das Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen: Auf personeller Ebene bestanden diese zunächst aus der gesteigerten Bereitschaft der Mitarbeiter*innen im Kund*innenservice zur Leistung von Überstunden. Hinzu kamen Aushilfskräfte und Leasingpersonal, die das Kernteam in Teilprozessen unterstützen. Und zur Bearbeitung von E-Mail-Anfragen wurden Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen der EVN zur freiwilligen Mitarbeit eingeladen. Die große Resonanz auf diesen Aufruf zeichnet ein deutliches Bild vom Teamgeist innerhalb des Konzerns." [...]

"Neben unseren Konzernmitarbeiter*innen beschäftigten wir zum Bilanzstichtag 30. September 2022 auch 143 Leasingmitarbeiter*innen. Sie repräsentierten damit einen Anteil von 1,9 % an der Gesamtbelegschaft der EVN. Personalleasing setzen wir aus mehreren Gründen ein: erstens als Vorstufe zu einem traditionellen Arbeitsverhältnis (Integrationsleasing), zweitens für zeitlich befristete Aufgaben und Projekte und drittens zur Abdeckung von Arbeitsspitzen."

 

Praxis-Beispiel OMV[3]

 

Kennzahlen der Belegschaft – Personalstand zum Jahresende nach Region, Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsvertrag

  Österreich Übriges Europa Mittlerer Osten und Afrika Rest der Welt 31.12.2022 31.12.2021
Mitarbeiter:innen
Gesamt (inkl. Lehrlingen) 5.884 14.890 583 951 22.308 22.434
davon Lehrlinge 113 8 0 0 121 130
Geschlecht
Männer 4.292 10.893 507 702 16.394 16.486
Frauen 1.592 3.997 76 249 5.914 5.948
Arbeitsvertrag
Unbefristet 5.443 14.589 582 939 21.553 21.635
davon Männer 4.002 10.684 507 700 15.893 15.913
davon Frauen 1.441 3.905 75 239 5.660 5.722
Befristet2 441 301 1 12 755 799
davon Männer 290 209 0 2 501 573
davon Frauen 151 92 1 10 254 226
Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind3 72 104 0 3 179 n. a.
davon Männer 56 78 0 1 135 n. a.
davon Frauen 16 26 0 2 44 n. a.
Beschäftigungsverhältnis
Angestellte mit nicht garantierten Arbeitsstunden 0 0 0 0 0 n. a.
davon Männer 0 0 0 0 0 n. a.
davon Frauen 0 0 0 0 0 n. a.
Vollzeit4 5.361 14.330 583 936 21.210 21.197
davon Männer 4.169 10.520 507 699 15.895 15.929
davon Frauen 1.192 3.810 76 237 5.315 5.268
Teilzeit 523 560 0 15 1.098 1.237
davon Männer 123 373 0 3 499 557
davon Frauen 400 187 0 12 599 680

1 2022 mit, 2021 ohne DUNATÁR Kft. und SapuraOMV Upstream

2 Ein befristeter Arbeitsvertrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit einem konkreten Ereignis wie etwa der Beendigung eines Projekts oder der Rückkehr ersetzter Pers...

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