Rz. 121

Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was aber in einer späteren Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben:

  1. zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnutzer und/oder
  2. zur Förderung positiver Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnutzer und/oder
  3. zum Management wesentlicher Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern.
 

Rz. 122

Ziel dieser Angabepflicht ist nach ESRS S4.39, ein Verständnis zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele verwendet, um Fortschritte voranzutreiben und zu messen

  • bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen und/oder
  • bei der Förderung positiver Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer und/oder
  • beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern.
 

Praxis-Beispiel Solid Officetechnik Service (nach DNK)[1]

„Unsere Geschäftstätigkeit beeinflusst im Grunde keine wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Es werden keine bedeutsamen Emissionen erzeugt, keine Menschenrechte verletzt und es findet keine nennenswerte Ressourcennutzung statt.

Als Nachhaltigkeitsthemen, die auf unsere Geschäftstätigkeit einwirken, können ganz klar die Themen Klimawandel/Klimanotstand und veränderte Ressourcennutzung durch sich ändernde Arbeitswelten gesehen werden.

Das Thema Nachhaltigkeit rückt durch verschiedene Kanäle zunehmend in den Unternehmensalltag und erhöht so den Druck auf alle Beteiligten einer Lieferkette von der Herstellung bis zur Verwendung der Ware. In öffentlichen Ausschreibungen werden immer wieder Öko-Zertifizierungen und Siegel (Blauer Engel) verlangt und umweltfreundliche Transportlösungen angefragt. Ein zaghafter Anfang, den wir gern unterstützen, der uns aber als Händler dort vor neue Herausforderungen stellt, wo die Investitionskosten hoch sind und die notwendige Infrastruktur nicht/noch nicht ausreichend ausgebaut ist.

Transformationsthemen wie Digitalisierung und die Veränderung der Arbeitswelt unter anderem durch Corona verändern unsere Kundenwünsche. Zentrale Arbeitsorte mit zu beliefernden Warenlagern nehmen ab und Homeoffice-Arbeit zu.

Daraus ergeben sich Risiken aber auch Chancen. Die veränderten Kundenbedürfnisse stellen unser bestehendes Geschäftsmodell zum Teil in Frage. Wir müssen betrachten, wie sich die Kundenbedürfnisse entwickeln? In welche Märkte wollen wir vordringen, weil woanders Marktanteile wegbrechen? Im Bezug auf spezifische Unternehmensthemen setzen wir mit einer konsequent nachhaltigen Ressourcennutzung und einem hohen Anspruch an das Mitarbeitendenwohl Standards. [...]

Unsere Nachhaltigkeitsziele ergeben sich durch unsere Geschäftstätigkeit als Warenhändler. Wir haben 3 Kernziele 1) Transport, 2) Logistik und 3) Gesellschaftliche Verantwortung definiert, zu denen wir jeweils messbare Unterziele erarbeitet haben. […]”

 

Rz. 123

Die Festlegung von Zielvorgaben liefert Indikatoren, an denen der Fortschritt gemessen werden kann. Im Kommentar zum UN-Leitprinzip 20 heißt es, dass Unternehmen besondere Anstrengungen unternehmen sollten, um die Wirksamkeit ihrer ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf die Auswirkungen auf Angehörige von u. U. verstärkt von Verwundbarkeit oder Ausgrenzung bedrohten Gruppen oder Bevölkerungsteilen zu begegnen.[2] Auch die OECD-Leitsätze VI-1 empfehlen die regelmäßige Überwachung und Überprüfung der Fortschritte bei der Erreichung von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitszielen (ESRS S4.BC102).

 

Rz. 124

Eine entsprechende (Nach-)Verfolgung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auch von GRI 3-3-e gefordert, wonach Unternehmen für jedes wesentliche Thema die folgenden Informationen über die entsprechende Nachverfolgung zu berichten haben (ESRS S4.BC103):

  • Verfahren, die zur Nachverfolgung der Wirksamkeit der Maßnahmen eingesetzt werden,
  • Ziele, Vorgaben und Indikatoren, die zur Bewertung der Fortschritte verwendet werden,
  • die Wirksamkeit der Maßnahmen, einschl. der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele und Vorgaben,
  • gewonnene Erkenntnisse und wie diese in die betrieblichen Strategien und Verfahren der Organisation eingeflossen sind.
 

Rz. 125

Bei der Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer kann das Unternehmen nach ESRS S4.AR42 angeben:

  • die angestrebten Ergebnisse im Hinblick auf das Leben der Verbraucher und/oder Endnutzer (und zwar so konkret wie möglich),
  • ihre langfristige Stabilität in Bezug auf Definitionen und Methoden, um für Vergleichbarkeit zu sorgen, und/oder
  • Verweise auf Standards oder Verpflichtungen, auf denen die Ziele beruhen (z. B. Verhaltenskodex, Beschaffungsrichtlinie, globale Rahmenwerke oder Industrienormen).

Ziele, die sich auf wesentliche Risiken und Chancen beziehen, können mit Zielen, die sich auf wesentliche Auswirkungen beziehe...

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