Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele nutzt, um Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern voranzutreiben und zu messen.

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