Rz. 33

ESRS E5-1 behandelt Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.

 
Hinweis

Der Begriff "Strategien" erscheint missverständlich. Die englische Sprachfassung bezieht sich auf "Policies", die im deutschen Sprachgebrauch den Richtlinien entsprechen. Die Differenzierung ist erheblich, da die ESRS auch spezifisch Anforderungen an Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen postulieren. Demgemäß unterscheidet die englische Sprachfassung "Strategies" und "Policies". Im Weiteren wird im Einklang mit der englischen Sprachfassung in dieser Kommentierung der Begriff "Richtlinien" genutzt.

 

Rz. 34

Mit der Beschreibung der Richtlinien zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wird das Ziel verfolgt, dem Adressaten ein breiteres Verständnis über die Ausgestaltung derartiger Richtlinien im Unternehmenskontext zu vermitteln. Nach ESRS E5.13 soll durch die Angaben dargelegt werden, wie wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen jeweils identifiziert, beurteilt, gesteuert und ggf. – in Bezug auf Auswirkungen und Risiken – abgemildert werden. ESRS E5.15 verlangt im Besonderen Angaben, inwieweit die Richtlinien auf Maßnahmen zur Abkehr von der Nutzung ursprünglicher Ressourcen, zur Ausweitung der Nutzung sekundärer, recycelter Ressourcen sowie zur nachhaltigen Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen eingehen.

 

Rz. 35

Die Berichtsanforderung nach ESRS E5-1 knüpft an die übergreifende Anforderung zur Berichterstattung über die Richtlinien zum Management von Nachhaltigkeitsfaktoren in ESRS 2 MDR-P (§ 4 Rz 127) an und soll diese in Bezug auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft umsetzen (ESRS E5.14). Sofern der Aspekt der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft aus Unternehmenssicht als wesentlich i. S. d. ESRS 1 beurteilt wird, ergeben sich die folgenden Angabepflichten:

  1. Beschreibung der Kerninhalte der Richtlinien, einschl. allgemeiner Ziele und auf welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich die Richtlinien beziehen, sowie der Monitoring-Prozesse, mit deren Hilfe das Unternehmen die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien überwacht;
  2. Beschreibung des Anwendungskreises der Richtlinien und möglicher Ausschlüsse in Bezug auf Geschäftsaktivitäten, die Wertschöpfungskette, geografische Aspekte und – soweit relevant – betroffene Stakeholder-Gruppen;
  3. Angabe der höchsten Hierarchieebene im Unternehmen, die für die Umsetzung der Richtlinien verantwortlich ist;
  4. soweit relevant, ein Verweis auf externe Standards oder Initiativen, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen durch Umsetzung der Richtlinien verpflichtet hat;
  5. soweit relevant, eine Beschreibung der Einbeziehung der Interessen wesentlicher Stakeholder bei Festlegung der Richtlinien;
  6. soweit relevant, ob und wie das Unternehmen die Richtlinien potenziell betroffenen Stakeholdern, auch zum Zweck der eigenen Umsetzung, zur Verfügung stellt.
 

Rz. 36

Aufgrund der starken inhaltlichen Anknüpfungen an ESRS 2 sowie die gleichgerichteten Angaben zu den anderen Umweltbelangen ermöglicht ESRS E5.AR8 wahlweise die Integration der Angaben zu Richtlinien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft in einen übergreifenden Abschnitt, in dem die Richtlinien in Bezug auf verschiedene Nachhaltigkeitsbelange zusammengefasst sind. Dies korrespondiert mit den GRI, die ebenfalls eine Integration der Angaben zu Richtlinien über verschiedene Nachhaltigkeitsbelange in einem zentralen Abschnitt ermöglichen (siehe hierzu GRI 3-3[1]). Da sich zentrale Aussagen in den Richtlinien i. d. R. auf mehrere oder alle Nachhaltigkeitsbelange beziehen (etwa zum Anwendungskreis der Richtlinien und möglichen Ausschlüssen, zur verantwortlichen Managementebene, Referenzen zu externen Standards und Initiativen, zur Einbeziehung der Stakeholder bei Festlegung der Richtlinien), kann sich die integrierte Darstellung anbieten.

 

Rz. 37

Die Entscheidung für eine bestimmte Darstellungsvariante sollte immer einzelfallbezogen anhand der tatsächlichen internen Gestaltung der Richtlinien zu Nachhaltigkeitsaspekten getroffen werden. Besteht intern bspw. eine separate Richtlinie zur Kreislaufwirtschaft, kann die Berichterstattung innerhalb der thematischen Angaben sinnvoll sein.

Die REWE Group beschreibt i. R. d. themenbezogenen Angaben zur Kreislaufwirtschaft die bestehenden gruppeninternen Leitlinien zur Kreislaufwirtschaft sowie die separate Leitlinie für umweltfreundlichere Verpackungen wie folgt:

 

Praxis-Beispiel REWE Group[2]

"In ihrer Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften bekennt sich die REWE Group zu einer effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen Boden, Luft und Wasser sowie von Rohstoffen, Kraft- und Brennstoffen. Dafür optimiert die REWE Group relevante Ressourcenverbräuche in ihren Geschäftsprozessen und setzt produkt- oder rohstoffbezogene Maßnahmen um, die in vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette ansetzen. Die REWE Grou...

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