Rz. 127

Ziel von ESRS 2 MDR-P ist es, ein Verständnis für die Strategien (policies) zu vermitteln, die das berichtspflichtige Unternehmen verfolgt, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen zu verhindern, zu mindern und zu beheben, mit Risiken umzugehen und Chancen zu nutzen. Hierfür sind die wichtigsten Inhalte von Strategien zu beschreiben, einschl. (ESRS 2.65(a) und (b)):

  • ihrer allgemeinen Ziele,
  • der wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen, auf die sich die Strategie bezieht,
  • des Überwachungsprozesses,
  • des Anwendungsbereichs der Strategie (bzw. der von ihr nicht abgedeckten Bereiche) in Bezug auf Wirtschaftsaktivitäten, die Wertschöpfungskette, geografische Gebiete und ggf. betroffene Interessengruppen.
 

Rz. 128

Als wichtige Kontextinformationen sind zu ergänzen:

  • die höchste Ebene in der Organisation des Unternehmens, die für die Umsetzung der Strategie verantwortlich ist (ESRS 2.65(c)),
  • weiterhin, sofern diese Angaben relevant sind für das Verständnis der Strategie:

    • ein Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen bei der Umsetzung seiner Strategie verpflichtet hat (ESRS 2.65(d)),
    • eine Beschreibung, wie die Interessen der wichtigsten Interessenträger bei der Festlegung der Strategie berücksichtigt wurden (ESRS 2.65(e)),
    • ob und wie das Unternehmen die Strategie für potenziell betroffene Interessenträger sowie für Interessenträger, auf deren Unterstützung es bei der Umsetzung der Strategie angewiesen ist,[1] verfügbar macht (ESRS 2.65(f)).
[1] Hier ist darauf hinzuweisen, dass die dt. Übersetzung zu diesem Datenpunkt offensichtlich inhaltlich fehlerhaft ist ("Interessenträger, die bei der Umsetzung Unterstützung benötigen"), weswegen Bezug genommen wird auf die Ausführungen der englischen Ursprungsfassung.

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