Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

1. Das von der Schuldnerin als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde nach § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft. Bei der angefochtenen, auf den (konkludenten) Antrag der Gläubigerin und ihres Verfahrensbevollmächtigten erfolgten Wertfestsetzung handelt es sich um eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren i.S.d. § 33 Abs. 1 RVG. Eine Wertfestset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Durchsetzbarkeit der Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß § 111, 112 BetrVG

Rn 55 Die Vorschrift des § 113 BetrVG sichert nur die individualrechtlichen Folgen eines Verstoßes des Unternehmers gegen seine Pflichten aus §§ 111, 112 BetrVG. Eine kollektivrechtliche Sanktionierung eines solchen Verstoßes sieht das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich nicht vor. Rn 56 Gleichwohl wird in der Rechtsprechung einiger Instanzgerichte und im Schrifttum die Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 59 Bauer, Aktuelle Probleme des Personalabbaus im Rahmen von Betriebsänderungen, DB 1994, 217; Bauer/Diller, Der allgemeine Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, ZIP 1995, 95 [BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93]; Bauer/Göpfert, Beschleunigte Interessenausgleichsverfahren, DB 1997, 1464; Buschmann, Gemeine Marktwirtschaft, AuR 1996, 285; Hohenstatt, Der Interessenausgleich in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Dauer des Verbots

Rn 3 Der Begriff der "Zwangsvollstreckungen" in § 89 ist weiter als der entsprechende Begriff in § 88. Unter den Begriff fallen bei § 89 – insoweit übereinstimmend mit § 88 (siehe dort Rn. 5) – zunächst alle Vollstreckungsakte, die zu einer Sicherung für die Forderung des Insolvenzgläubigers führen würden, wenn es § 89 nicht gäbe, also Pfändungen von Gegenständen des bewegli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Betroffene Rechtsstreitigkeiten; Umfang der Unterbrechung

Rn 2 Die Vorschrift gilt, falls die Insolvenzmasse irgendwie betroffen ist (dazu sogleich), nicht nur für zivilprozessuale Klageverfahren jeder Art (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungs- und Unterlassungsklagen) und in jedem Rechtszug, sondern (entsprechend) auch für Mahnverfahren (ab Zustellung des Mahnbescheids),[6] Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer eins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Aufnahme von Passivstreitigkeiten (Abs. 1)

Rn 2 Grundsätzlich haben die Gläubiger im Insolvenzverfahren nach § 87 ihre Forderungen und Ansprüche nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen. Lediglich für bestimmte Ausnahmefälle wird ein Bedürfnis für eine schnelle Klärung der betroffenen Rechtsverhältnisse anerkannt.[2] Dies hat in § 86 Abs. 1 seinen Niederschlag gefunden. Die Vorschrift spricht zun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Abwicklungsric... / 2 Aus den Gründen:

[19] "… Das BG hat dem aktivlegitimierten Kl. (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG) rechtsfehlerfrei einen Anspruch aus § 1 UKlaG auf Unterlassung der Verwendung der streitgegenständlichen Klauseln in Ziff. I. 8 der Abwicklungsrichtlinien, in der Ankaufsgarantie und in der Vereinbarung zum Restwertunterstützungsprogramm versagt. Ohne Erfolg macht die Revision geltend, die Bestimmung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.3 Anwendung von BGB-Vorschriften

Rz. 12 Eine entsprechende Anwendung der BGB-Vorschriften wird in § 69 Abs. 1 Satz 3 angeordnet. Dabei ist allerdings zu differenzieren. Anders als § 61 Satz 2 SGB X, der die BGB-Vorschriften ohne Einschränkungen für anwendbar erklärt, bestimmt Abs. 1 Satz 3 lediglich eine entsprechende Anwendung, soweit sie mit den Vorgaben des § 70 und den übrigen Aufgaben und Pflichten der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in der bei der Leistungsgewährung das Kostenerstattungssystem dominiert – der Versicherte finanziert die Rechnung des Leistungserbringers vor und bekommt den Rechnungsbetrag je nach Inhalt des privaten Versicherungsvertrages ganz oder teilweise erstattet –, beruht die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Sozialleistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2014, Einstellen von... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… II. Der mit der Klage geltend gemachte Unterlassungsantrag ist zwar nicht hinreichend bestimmt (dazu 1). Dies hat allerdings nicht zur Folge, dass dieser Antrag als unzulässig abzuweisen ist. Vielmehr ist insoweit das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das BG zurückzuverweisen. Dem Kl. ist Gelegenheit zu geben, sein Unterlassungsbegehren in einen Antrag zu f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8/9 2014, Nebeneinande... / 2 II. Die Entscheidung

Androhung vor Vollstreckung Das OLG hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO zulässig ist. Nach der Vorschrift des § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, a...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwirkung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Die konkludente oder ausdrückliche Zustimmung von Wohnungseigentümern zu einem von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Gebrauch kann zur Verwirkung des sich aus §§ 985, 1004 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG ergebenden Herausgabe- und Räumungsanspruchs führen Normenkette § 15 WEG Das Problem Durch Teilungserklärung wurde für das Wohnungseigentum Nr. 4 (Eigentümer ist K) ei...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störungsunterlassung als gemeinschaftsbezogene Pflicht

Leitsatz Die Klage des Eigentümers eines beeinträchtigten Nachbargrundstücks auf Beseitigung einer Störung, die von dem Grundstück von Wohnungseigentümern ausgeht, ist gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Normenkette § 1004 Abs. 1 Satz 1; § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem N ist Nachbar der Wohnungseigentumsanlage W. Er verlangt nach Scheitern eines vorger...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Zurechnung seines Wissens

Leitsatz Den Wohnungseigentümern kann das Wissen des Verwalters bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

I. Die Berufung der Beklagten ist unbegründet, weil der zuerkannte Zahlungsbetrag in Höhe von 1.756,00 EUR einschließlich der entsprechenden Rechtshängigkeitszinsen begründet ist. 1. Der zuerkannte Zahlungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (BGH GRUR 2010, 1038, 1039 – Kosten für Abschlussschreiben; BGH GRUR 2012, 730, 733 – Bauheizgerä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat unter dem 30.8.2012 eine einstweilige Verfügung des LG erwirkt, mit welcher der Beklagten sieben verschiedene Werbeaussagen verboten worden sind. Diese einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am 6.9.2012 zugestellt. Auf den Widerspruch der Beklagten bestätigte das LG die einstweilige Verfügung mit Urt. v. 29.11.2012. Das Urteil wurde der Beklagten – nach d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch: Abstell- und Hobbyraum

Leitsatz Der Gebrauch eines in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung als Abstell- oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die übrigen Eigentümer haben einen Anspruch auf Unterlassung, unabhängig davon, ob der Gebrauch störend ist oder nicht und ob eine behördliche Genehmigung vorliegt oder zu erwarten ist. Normenkette...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gewaltschutzsachen / f) Verbot des Zusammentreffens und Abstandsgebot, § 1 Abs. 1 S. 3, Nr. 5 GewSchG

Rz. 30 Dem Täter kann verboten werden, ein Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen, aber auch bei einem zufälligen Zusammentreffen mit dem Opfer, unverzüglich einen näher zu bestimmenden Abstand zu diesem einzunehmen.[40] Nicht erfasst werden demgegenüber Fälle, in denen der Täter das Eigentum des Opfers zerstört, insoweit verbleibt es wiederum bei den allgem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gewaltschutzsachen / (4) Verletzung weiterer in § 823 Abs. 1 und Abs. 2 geschützter Rechte und Rechtsgüter

Rz. 11 § 1 Abs. 1 GewSchG erfasst nur die ausdrücklich genannten Rechte. Zum Schutz der weiteren von § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB erfassten Rechte und Rechtsgüter, wie z.B. des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ist auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Unterlassungsanspruchs aus §§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend zurückzugreifen. Es handelt sich f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gewaltschutzsachen / (2) Zurechnungsfähigkeit oder Schuldfähigkeit

Rz. 14 § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG fordert die Schuldform Vorsatz und daher zugleich als weiteres Verschuldenselement Zurechnungsfähigkeit des Täters.[14] Der Gegenansicht kann nicht gefolgt werden. Die Begründung, auf ein Verschulden der handelnden Person und damit auf ihre Zurechnungsfähigkeit komme es nicht an, da nur die Modalität der Tathandlung gemeint sei, die Verantwortl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2014, Sonstige Familie... / c) Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2014, Fehlendes Recht... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… 1. Ohne Erfolg wendet sich die Revision dagegen, dass das BG die Zulässigkeit des Unterlassungshauptantrags verneint hat." [12] a) Mit dem in erster Linie verfolgten Unterlassungsantrag beanstandet die Kl. von der Bekl. vorgenommene Kürzungen des Sachverständigenhonorars bei der Regulierung von Kraftfahrzeughaftpflichtschäden in Fällen, in denen die Bekl. keine auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die gerichtliche Verfolgung der Unterlassungsansprüche durch die Antragstellerin und Herrn S. in getrennten Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich sei. Die Unterlassungsansprüche stützten sich auf die Verbreitung derselben Wort- und Bildberichterstattung in demselben Artikel. Ein sachlicher Grund für die Aufspaltung der Verfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2014, Sonstige Familie... / 2. Aus der Ehe herrührende Ansprüche, § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG sind Verfahren, die aus der Ehe herrührende Ansprüche betreffen. Diese Ansprüche müssen ihren Grund unmittelbar in der Ehe haben, unabhängig davon, gegen wen sie sich richten, d.h. gegen den anderen Ehegatten oder Dritte.[28] Anders als bei § 266 Abs. 1 Nr. 1 und 3 FamFG genügt es jedoch nicht, dass die Ansprüche nur mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin nahm die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung einzelner, in einem Artikel über sie und ihren Lebensgefährten Bastian S. in der Zeitschrift "Closer" vom 13.6.2012 enthaltener Behauptungen sowie eines Fotos in Anspruch. Das LG gab dem Antrag vom 22.6.2012 mit Beschl. v. 9.7.2012 statt und erlegte der Antragsge...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem vereinbarten Zweck unvereinbar ist. Normenkette §§ 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WE...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entfernung einer Metallpergola, die anstelle einer Holzpergola errichtet wird

Leitsatz Vereinbarungen können stillschweigend durch konkludentes Handeln oder ständige Übung geschlossen werden. Eine Vereinbarung durch konkludentes Handeln setzt einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Regelungswillen der Wohnungseigentümer voraus, der in dem konkreten Verhalten zum Ausdruck kommen muss. Es muss erkennbar sein, dass den Wohnungseigentümern bewusst war, ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergemeinschaftung eines Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Die Vergemeinschaftung eines Unterlassungsanspruchs mit dem Ziel, ihn nicht geltend zu machen, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung Normenkette §§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen 2013 mehrheitlich, die Entscheidung darüber, ob Sichtschutzelemente aus Weidengeflecht im Bereich des Sondernutzungsrechts der Wohnung Nr. 2 verblei...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abwehr einer Terrassenüberdachung

Leitsatz Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2014, Schadensfreihei... / 2 Aus den Gründen:

[20] "… 2. Das BG hat jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, dass der Kl. die von ihr geltend gemachten Ansprüche zustehen. Mangels Verletzung des Rechts auf freie Anwaltswahl kann die Kl. weder aus §§ 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 127 Abs. 1, 129 VVG (hierzu unten a) noch aus § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 127, 129 VVG und §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2014, Rohdatenauslesu... / Sachverhalt

Die Firma ESO verklagte vor dem LG Halle eine Firma, die Erstellung von Gutachten zu Geschwindigkeitsmessungen anbietet, dazu zwei Sachverständige als Geschäftsführer. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit der Messanlage ES 3.0 wird bei der Durchfahrt eines Pkw in den fünf Sensoren der Messbasis ein Helligkeitsprofil des Fahrzeugs erfasst, digitalisiert und gespeichert. Mit Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2014, Rohdatenauslesu... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Kl. steht kein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 202a, 202c StGB, § 17 UWG zu. Denn der Zugriff des Bekl. zu 3 auf die Rohdaten verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten und erfolgt nicht unbefugt i.S.v. § 202a Abs. 1 StGB oder von § 17 Abs. 2 UWG. Die Kl. ist nämlich nicht über die Rohdaten verfügungsb...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwirkung eines Stellplatzgebrauchs

Leitsatz Gebraucht der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers den ihm zugewiesenen Stellplatz über 27 Jahre nicht, sondern duldet er einen "Drittgebrauch", ist sein Unterlassungsanspruch gegen Drittgebrauch verwirkt. Die Verwirkung muss sich der Sondernachfolger entgegenhalten lassen. Normenkette §§ 242, 1004 BGB Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Einigungsgebühr bei Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs

RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1003 VV kann auch dann anfallen, wenn das gerichtliche Verfahren durch Anerkenntnis oder Verzicht beendet wird. Voraussetzung ist, dass die Einigung der Parteien sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Unterlassungsklageprozess fällt die Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

In AGS 2013, 366 wurde bereits die erste Fassung eines Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit dokumentiert. Kurz zur Vorgeschichte dieses Vorhabens: Im April 2013 wurde in der Anwaltschaft bekannt, dass die Präsidentenkonferenz der Landesarbeitsgerichte schon im Mai 2012 eine Kommission eingesetzt hatte unter Leitung des früheren LAG-Präsidenten Reinland-Pfalz Dr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2013, Beschwer bei V... / Leitsatz

Die Beschwer einer zur Unterlassung verurteilten Partei richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu ihrem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die ihr aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen. Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2013, Beschwer bei V... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig. Insbesondere ist die Zulässigkeitsvoraussetzung der Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr. (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) erfüllt. Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Zulässigkeit e... / 1 Aus den Gründen:

" … Das LG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940 ZPO) sowohl hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung von Observierungsmaßnahmen als auch hinsichtlich des Anspruchs auf Herausgabe und Löschung der gewonnenen Ermittlungsergebnisse zu Recht zurückgewiesen." 1. Dem Verfügungskläger steht gegen die Verfügungsbeklagte kein Anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 1 Tatbestand:

I. Die klagende Rechtsanwaltskammer möchte dem Beklagten verbieten, im geschäftlichen Verkehr und insbesondere auf dem Briefkopf der Kanzlei des Beklagten mit dem Begriff "Spezialist für Familienrecht" zu werben. Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf die Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil verwiesen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Es bestehe ein Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 2 Gründe:

II. Die Berufung des Beklagten ist unbegründet. Die Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist wettbewerbswidrig, weil damit die Gefahr einer Verwechslung mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt" begründet wird. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht der Klägerin wegen der Verwechslungsgefahr nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. den §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) verwendete im Impressum seines Internetauftritts den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen", was die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) für eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten hält. Auf Antrag der Klägerin hat das LG dem Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter

§ 567 entspricht dem bisherigen § 577 und wird sprachlich geringfügig verändert, inhaltlich jedoch unverändert übernommen. Systembedingt bezieht sich die Vorschrift auf Wohnraum. Die Anwendung auf Mietverhältnisse über andere Räume als Wohnräume und Grundstücke ergibt sich durch § 578. §§ 566ff. regeln nicht den Fall, dass der bisherige Vermieter nach der Überlassung des Gru...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Laden-Teileigentum als Weinlokal

Leitsatz Nutzung eines Laden-Teileigentums als Weinlokal bzw. Wein-Bar Normenkette §§ 10, 15 WEG Kommentar Ist eine Teileigentumseinheit kraft Teilungserklärung als "Laden" zweckbestimmt, muss nicht per se etwaige Nutzung als Weinlokal bzw. Wein-Bar unzulässig sein und Unterlassungsansprüche rechtfertigen. Der Beschrieb eines Teileigentums als Laden unterliegt insoweit einem B...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung eines Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Der Unterlassungsanspruch gegen einen unzulässigen Gebrauch verjährt nicht, solange die Zuwiderhandlung noch andauert Normenkette § 15 Abs. 3 WEG; § 195 BGB Das Problem Ein Wohnungseigentümer bestellt zugunsten seiner Eltern an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch. § 1030 BGB (Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen) (1) Eine Sache kann in der Weise belastet w...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Aktivlegitimation einzelner Eigentümer nach Übertragung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche auf Verband

Leitsatz Hat die Gemeinschaft die Verfolgung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche durch Beschluss auf den Verband übertragen, entfällt für individuelle Anspruchsgeltendmachung im Nachhinein seitens einzelner Eigentümer die erforderliche Aktivlegitimation Normenkette § 10 Abs. 6 WEG Kommentar Diverse, individuell klägerseits geltend gemachte Nutzungsunterlassungsansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Unterlassungsanspruch gegen den Halter eines Kfz bei unbefugtem Abstellen eines Kfz auf einem Grundstück durch einen Dritten

BGB § 862 Abs. 1 Leitsatz Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein. BGH, Urt. v. 21.9.2012 – V ZR 230/11 Sachverhalt Der Sportwagen des beklagten Halters wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Unterlassungsa... / Leitsatz

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein. BGH, Urt. v. 21.9.2012 – V ZR 230/11mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Unterlassungsa... / 2 Aus den Gründen:

[3] "Die Revision des Bekl. ist unbegründet. Dem Kl. steht gegen den Bekl. ein Unterlassungsanspruch und ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halterermittlung zu." [4] 1. Rechtsfehlerfrei hat das BG einen Unterlassungsanspruch des Kl. gem. § 862 Abs. 1 S. 2 BGB bejaht. [5] a) Das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf dem von dem Kl. gemieteten Grundstück stellt eine verb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Unterlassungsa... / Sachverhalt

Der Sportwagen des beklagten Halters wurde in den Abendstunden für etwa zwei Stunden auf dem durch ein privates Halteverbotsschild gekennzeichneten, von dem Kl. gemieteten Geschäftsgrundstück unbefugt abgestellt. Nachdem der Kl. den Halter ermittelt hatte, wandte er sich an einen Rechtsanwalt. Auf dessen Aufforderung gab der Bekl., der vortragen lässt, er selbst habe den Spo...mehr