Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

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Keine Tierarztpraxis in Eigentumswohnung

Leitsatz Keine Tierarztpraxis in Eigentumswohnung (vereinbarungswidrige Nutzung) Unterlassungsanspruch gegen GbR als vermietende Wohnungseigentümerin Normenkette §§ 15 Abs. 3, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar Dem vermietenden Eigentümer kann eine zweckwidrige Nutzung der Wohnung (hier: Vermietung an Tierarztpraxis) untersagt werden. Bereits das Risiko höherer Lä...mehr

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SONDERNUTZUNGSRECHT - Keine Bewirtung auf dem Gehweg

Leitsatz Ein Sondernutzungsrecht mit dem Inhalt, auf den vor den Läden befindlichen Gehwegflächen Verkaufseinrichtungen aufzustellen, umfasst nicht das Recht, die Gäste eines Speiserestaurants an auf den Gehwegflächen aufgestellten Tischen zu bewirten. Fakten: Nach der vorliegenden Gemeinschaftsordnung ist es zulässig, in dem streitgegenständlichen Teileigentum ein Restaurant...mehr

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Beschlussfassung auf Ankündigung gerichtlicher Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (hier: Hundehaltung)

Leitsatz Beschlussfassung auf Ankündigung gerichtlicher Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (hier: Hundehaltung) stellt i.d.R. noch keine entsprechende konstitutive Verbotsverpflichtung dar Ein Hundehaltungsverbot wird durch nicht angefochtenen Eigentümerbeschluss wirksam Die Durchsetzung des Verbots kann jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen Normenkette §...mehr

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Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Unterlassungsanspruch gegen einen Miteigentümer

Leitsatz Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Unterlassungsanspruch gegen einen Miteigentümer, der die Wohnung eines anderen Miteigentümers angemietet hat Normenkette §§ 15, 43 WEG; § 17 a GVG; § 1004 BGB Kommentar Die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte ist auch dann eröffnet, wenn die Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer vorgehen, der die Wohnung e...mehr

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Zulässiger Beweissicherungsantrag eines Wohnungskäufers wegen Strahlenbelastung durch eine Mobilfunkantenne

Leitsatz Zulässiger Beweissicherungsantrag eines Wohnungskäufers wegen Strahlenbelastung durch eine Mobilfunkantenne Normenkette §§ 437, 434 BGB; § 485 Abs. 2 ZPO Kommentar Für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens mit Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der durch eine Mobilfunksendeanlage verursachten Strahlenbelastung besteht ein rec...mehr

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Zweckbestimmungswidrige Umgestaltung eines Teileigentums in Wohnappartements

Leitsatz Zweckbestimmungswidrige Umgestaltung eines Teileigentums in 47 neu in sich abgeschlossene Wohnappartements kann aufgrund der intensiveren Nutzung von Gemeinschaftsflächen in typisierender Betrachtungsweise mehr stören als eine gewerbliche Nutzung Normenkette § 1 Abs. 1 und 3, § 10 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 3 WEG Kommentar 1. Wird ein bisher einheitlich genu...mehr

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Werbemöglichkeiten einer Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz Werbung als Teil beruflicher Betätigung ist auch dem Steuerberater grundsätzlich erlaubt. Es ist daher auch berufsrechtlich unbedenklich, wenn eine Steuerberatungsgesellschaft großflächig Werbung auf Straßenbahnwagen macht. Der Steuerberaterkammer steht hier kein Unterlassungsanspruch aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen zu. Sachverhalt Eine Steuerberatungsge...mehr

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Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

Leitsatz Soll die jahrelang praktizierte Arbeitsfreistellung am Karnevalsdienstag, die in einer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit nicht vorgesehen ist, für die Zukunft aufgehoben werden, liegt darin jedenfalls keine vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S. des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, weil die Verlängerung nicht nur vorübergehend gelten soll. Sachver...mehr

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Wohnungseigentumsgerichtliche Zuständigkeit für einen Unterlassungsanspruch des vermietenden Eigentümers gegen einen Miteigentümer bei Briefdiebstahl

Leitsatz Unterlassungsanspruch des vermietenden Eigentümers gegen einen Miteigentümer bei (beweisbarem) Briefdiebstahl durch diesen aus dem mitvermieteten Briefkasten Wohnungseigentumsgerichtliche Zuständigkeit für einen solchen Unterlassungsanspruch Normenkette §§ 14, 43 ff. WEG; §§ 862, 869 BGB; § 17 GVG Kommentar Für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts (hier zu b...mehr

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Zulässigkeit einer Steuerberater-Hotline

Leitsatz Der durch den Anruf bei einer Steuerberater-Hotline zustande kommende Beratungsvertrag wird im Zweifel mit dem den Anruf entgegennehmenden Steuerberater geschlossen und nicht mit dem Unternehmen, das den Beratungsdienst organisiert und bewirbt. Der Steuerberater, der sich an einer Steuerberater-Hotline beteiligt, verstößt damit nicht gegen berufsrechtliche Verbote. ...mehr

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Preisangaben bei Anwaltshotline

Leitsatz Ein Rechtsanwalt, der eine Anwalts-Hotline betreibt, muss in der Werbung für die telefonische Rechtsberatung auf Einschränkungen und Besonderheiten der Berechnung hinweisen. Hierzu gehören vor allem Angaben zu einer Streitwertgrenze für den geforderten Minutenpreis und zur Berechnung des Honorars auch für Gesprächsunterbrechungen zum Zwecke des Recherchierens. Sachv...mehr

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Ausübung der Prostitution in einem Teileigentum einer ausschließlich gewerblich genutzten Anlage im konkreten Fall für die restlichen Teileigentümer nachteilig

Leitsatz Ausübung der Prostitution in einem Teileigentum einer ausschließlich gewerblich genutzten Anlage im konkreten Fall für die restlichen Teileigentümer nachteilig Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG; § 1004 BGB; Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001) Kommentar Mit Entscheidung vom Juni 2000 (BayObLG v. 16.6.2000, 2Z BR 178/99, ZMR 2000, 689) hat der Senat ausgeführt, da...mehr

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Hobbyraum-Teileigentum kann nicht als eigenständige Wohnung genutzt werden

Leitsatz Hobbyraum-Teileigentum kann nicht als eigenständige Wohnung genutzt werden Normenkette (§ 15 Abs. 1 und 3 WEG; § 242 BGB) Kommentar Einem als Hobbyraum beschriebenen Teileigentum widerspricht regelmäßig die Nutzung als eigenständige Wohnung. Eine Hobbyraumbezeichnung in der Teilungserklärung ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (h.M.). Damit dürfen solc...mehr

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SONDERNUTZUNGSRECHT - Bei Nichtigkeit kein Vertrauensschutz

Leitsatz Der ein Sondernutzungsrecht einräumende, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtige Beschluss der Wohnungseigentümer begründet gegenüber einem Unterlassungsanspruch keinen Vertrauensschutz für die Zeit nach der Entscheidung des BGH zur Frage der Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Beschlüsse, auch wenn er bereits 1997 gefasst worden ist und das "Sondernutzungsrech...mehr

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Kein Sondernutzungsrecht durch bestandskräftigen Gestattungsbeschluss

Leitsatz Kein Sondernutzungsrecht durch bestandskräftigen Gestattungsbeschluss (hier: Beschluss von 1997 zur Terrassennutzung vor einem Bistro) Normenkette §§ 13, 14, 15 WEG; §§ 1004 Abs. 1 und 275 Abs. 1 BGB Kommentar Der ein Sondernutzungsrecht einräumende, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtige Beschluss der Wohnungseigentümer begründet gegenüber einem Unterlassungsans...mehr

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Tatsächliche Nutzungsart ist unbeachtlich

Leitsatz Ein Beschluss über eine Abrechnung kann nicht deshalb angefochten werden, weil Hobbyräume zu Wohnzwecken genutzt werden und dieser Umstand bei einer der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Kostenverteilung nicht berücksichtigt wird. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin nutzte die ihrem Raumeigentum zugeordneten Hobbyräume zweckbestimmungswidrig zu Wohnzwecken. Bei der K...mehr

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Praxis darf nicht als Gaststätte genutzt werden

Leitsatz Praxis darf nicht als Gaststätte genutzt werden Keine Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs Kein Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung Normenkette (§ 15 Abs. 1 und 3 WEG; § 242 BGB) Kommentar Einem als "Praxis" beschriebenen und zweckbestimmten Teileigentum widerspricht dessen Nutzung als Gaststätte. Eine solche Nutzung stört bei generalisierender Betr...mehr

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Voraussetzungen einer Verwirkung bei bestimmungswidriger Nutzung

Leitsatz Ist ein Teileigentum längerfristig zweckbestimmungswidrig zum Betrieb einer Gaststätte verpachtet, stellt es ohne Hinzutreten besonderer Umstände keinen Verwirkungsgrund dar, wenn der Berechtigte seinen Unterlassungsanspruch erst mit Ablauf des Nutzungsverhältnisses, jedoch noch vor der Begründung eines erneuten gleichartigen Nutzungsverhältnisses anmeldet. Fakten: I...mehr

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Störende Wurzeln müssen beseitigt werden

Leitsatz Ein Störer kann nicht nur dann zu einer konkreten Maßnahme verurteilt werden, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet, sondern auch, wenn weitere Maßnahmen zwar möglich sind, vernünftigerweise aber nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden können. Fakten: Auf dem Nachbargrundstück eines Eigentümers befindet sich nahe...mehr

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Verwirkter Unterlassungsanspruch im Falle knapp 30-jähriger Nutzung von Speicherräumen zu Wohnzwecken

Leitsatz Verwirkter Unterlassungsanspruch im Falle knapp 30-jähriger Nutzung von Speicherräumen zu Wohnzwecken Normenkette § 15 WEG; §§ 1004, 242 BGB Kommentar In der Teilungserklärung als "Speicherräume" oder "Abstellräume" bezeichnete Räumlichkeiten, die sich über den im Dachgeschoss liegenden Wohnungen – im Spitzboden – befinden, dürfen nicht ohne weiteres als Wohnräume gen...mehr

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"Abstellraum/Speicher" ist kein Wohnraum

Leitsatz In der Teilungserklärung als "Speicherräume" oder "Abstellräume" bezeichnete Räumlichkeiten, die sich - im Spitzboden - über den im Dachgeschoss liegenden Wohnungen befinden, dürfen nicht ohne weiteres als Wohnräume genutzt werden. Fakten: Die Bezeichnung der Räume als Abstellraum bzw. Speicherraum in der Teilungserklärung kann als eine Zweckbestimmung mit Vereinbaru...mehr

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Grundsätzlich kein Restaurantbetrieb in zweckbestimmtem Laden

Leitsatz Grundsätzlich kein Restaurantbetrieb in zweckbestimmtem Laden Normenkette (§ 15 WEG; §§ 242, 1004 BGB) Kommentar Die Zweckbestimmung "Laden" lässt eine Nutzung als Restaurantbetrieb grundsätzlich nicht zu (h.R.M.). Auch bei Vermietung können die Wohnungseigentümer den vermietenden Teileigentümer auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung in Anspruch nehmen. Bei wesentlicher...mehr

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Verwirkter Nutzungsunterlassungsanspruch begründet grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Nutzer (hier: Betrieb eines Eiscafés in einem Laden-Teileigentum)

Leitsatz Verwirkter Nutzungsunterlassungsanspruch begründet grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Nutzer (hier: Betrieb eines Eiscafés in einem Laden-Teileigentum) Normenkette §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG; § 826 BGB Kommentar Verfolgen die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Teileigentums (hier...mehr

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Immer wieder Streit um Katzennetze

Leitsatz Es bleibt offen, ob das Anbringen eines Katzennetzes an einem Balkon ohne Eingriff in das Mauerwerk als bauliche Veränderung anzusehen ist. Jedenfalls entspricht ein Eigentümerbeschluss, aufgrund dessen das Katzennetz zu entfernen ist, schon dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch haben, weil die Fassade des Gebäudes ...mehr

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Ein die Fassade optisch nicht unerheblich verunstaltendes Katzennetz vor einem Balkon ist zu entfernen

Leitsatz Ein die Fassade optisch nicht unerheblich verunstaltendes Katzennetz vor einem Balkon ist zu entfernen Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Es bleibt offen, ob das Anbringen eines Katzennetzes an einem Balkon ohne Eingriff in das Mauerwerk als bauliche Veränderung anzusehen ist (vgl. hierzu auch Pfälzisches OLG Zweibrücken v. 9.3.1998, 3 W ...mehr

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Zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Teileigentums (hier: Pizzeria statt Laden); zum Einwand der Verwirkung

Leitsatz Keine Pizzeria in einem Laden-Teileigentum Im vorliegenden Fall keine Verwirkung des Nutzungsunterlassungsanspruchs Normenkette (§§ 10 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 3 WEG; §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB) Kommentar Der Betrieb eines Pils-Lokals mit Speisegaststätte (Pizzeria) stört in typisierender Betrachtungsweise mehr als der Betrieb eines Ladens (auch bisher h.R.M.). Dies gilt grun...mehr

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"Pizzeria" stört mehr als ein "Laden"

Leitsatz Der Betrieb eines Pilslokals mit Speisegaststätte (Pizzeria) stört bei typisierender Betrachtungsweise mehr als der Betrieb eines Ladens. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft eine weitere Gaststätte vorhanden ist. Fakten: Die Bezeichnung eines Teileigentums als "Laden" in der Teilungserklärung bildet eine Zweckbestimmung mit Vereinba...mehr

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Sondernutzungsfläche (hier: an einem Kfz-Abstellplatz) kann nicht einseitig geändert werden

Leitsatz Sondernutzungsfläche (hier: an einem Kfz-Abstellplatz) kann nicht einseitig geändert werden Normenkette §§ 13, 15, 22 Abs. 1 WEG; §§ 242, 1004 BGB Kommentar Der Sondernutzungsberechtigte an einem Kfz-Abstellplatz kann nicht ohne Zustimmung aller übrigen Eigentümer seine Nutzungsberechtigung auf eine andere Fläche beziehen. Allein eine 5-jährige unbeanstandete Stellplat...mehr

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Aufwendungsersatz für die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen unterliegen der Umsatzsteuer

Leitsatz Die in § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 UWG genannten Verbände, die die dort genannten Unterlassungsansprüche geltend machen, haben gegen die abgemahnten Unternehmen grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen gem. § 683 BGB. Insoweit erbringen sie an die abgemahnten Unternehmer eine Leistung gegen Entgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Normenkette § 1 Abs. 1 N...mehr

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Keine Wohnnutzung im Souterrain

Leitsatz Die bestimmungswidrige Nutzung des Teileigentums zu Wohnzwecken kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Eine solche mit der Teilungserklärung nicht übereinstimmende Nutzung von Teileigentumsräumlichkeiten ist nur grundsätzlich unzulässig, das heißt, sie kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern durch sie kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträc...mehr

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Verwirkung des Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Unterlassungsansprüche wegen einer vereinbarungswidrigen Nutzung sind verwirkt, wenn seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. Fakten: Der Antragsgegner in diesem Verfahren ist Eigentümer einer...mehr

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Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs (hier: Nutzung eines Laden-Teileigentums als Gaststätte)

Leitsatz Vorliegend verwirkter Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines Laden-Teileigentums als Gaststätte Normenkette (§ 15 Abs. 3 WEG; , §§ 242, , 1004 Abs. 1 S. 2 BGB) Kommentar Ein in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnetes Teileigentum wurde bereits zum Zeitpunkt der Errichtung der Teilungserklärung als Gaststätte genutzt; der Antragsgegner erwarb hier die Einhe...mehr

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Wohnen kann auch stören

Leitsatz Erfolgt eine Nutzung von Räumlichkeiten entgegen dem in der Teilungserklärung beschriebenen Inhalt gleichwohl zu Wohnzwecken, so beeinträchtigt diese Nutzung die übrigen gewerblich nutzenden Eigentümer dann, wenn der private Nutzer Unterlassung der gewerblichen Nutzung aufgrund der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden gegenseitigen Pflichten nach § 15 Abs. 3...mehr

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Die Gemeinschaftsordnung ist u.U. noch vor dem Zustandekommen einer nach § 3 WEG zu bildenden Wohnungseigentümergemeinschaft anwendbar; zu den möglichen Nachteilswirkungen des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage

Leitsatz Gemeinschaftsordnung u.U. noch vor Zustandekommen einer nach § 3 WEG zu bildenden Wohnungseigentümergemeinschaft anwendbar Mögliche Nachteils(aus)wirkungen durch den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage? Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; §§ 744 Abs. 1, 1004 BGB; § 22 Bundesimmissions-Schutzgesetz) Kommentar 1. Ist eine nach § 3 WEG zu bildende Wohnungse...mehr

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Nutzung eines Teileigentums als Sado/Maso-Studio muss nicht geduldet werden

Leitsatz Nutzung eines Teileigentums als "Sado/Maso-Studio" muss miteigentümerseits aus wohnungseigentumsrechtlicher Sicht nicht geduldet werden Keine bordellartigen Betriebe in Wohnungs- oder Teileigentum Normenkette (§§ 13 Abs. 1, 14, 15, 21 Abs. 3 und 4 WEG) Kommentar 1. Ein Teileigentümer hatte seine Gewerbeeinheit verkauft, die seit 1998 an einen "Sado/Maso-Verein" vermie...mehr

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Mobilfunkantenne: Die Vermietung des gemeinschaftlichen Dachs zur Anbringung einer Mobilfunkantenne bedarf der Zustimmung aller Eigentümer

Leitsatz Die Vermietung des gemeinschaftlichen Dachs zum Zwecke der Anbringung einer Mobilfunkantenne bedarf der Zustimmung aller Eigentümer Die Anfechtung eines Vermietungs-Mehrheitsbeschlusses war vorliegend erfolgreich Anfechtung einer gemischt rechtlichen Kostenentscheidung Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 20a FGG) Kommentar 1. 1980 hatten Eigentümer einstimmig und...mehr

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Individualanspruch auf Herausgabe von im Gemeinschaftseigentum stehender Kellerräume

Leitsatz Individualanspruch auf Herausgabe im Gemeinschaftseigentum stehender Kellerräume Gegenanspruch auf Kellerneuverteilung nicht begründet, wenn nach Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und diese (wie vorliegend) nicht zustande kommen kann Auflösung eines bisher bestehenden Mietverhältnisses bei Eigentumserwerb des Mieters (mit gleichzeit...mehr

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Eine Versorgungssperre bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Eigentümers selbst im Fall der Vermietung der Wohnung ist zulässig

Leitsatz Kammergericht bekräftigt seine Rechtsprechung zu berechtigter Versorgungssperre bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Eigentümers selbst im Fall einer vermieteten Wohnung Normenkette (§ 16 Abs. 2 WEG; §§ 273, 535 und 858 BGB) Kommentar 1. Bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Eigentümers ist die Gemeinschaft berechtigt, sowohl gegenüber dem säumigen Wohnungsei...mehr

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Wiederholungsgefahr ist Voraussetzung

Leitsatz Beim Unterlassungsanspruch zur Abwehr künftiger Beeinträchtigungen ist die Wiederholungsgefahr materielle Anspruchsvoraussetzung. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin hatte ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer den Zufahrtsweg zu dem benachbarten und in ihrem Alleineigentum stehenden Nachbargrundstück aufgeschüttet, eingeebnet und gepflastert. Ein weiteres Mitg...mehr

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Erstmalige Herstellung der Zufahrt zu einem Teileigentum in einer 2-Personen-Gemeinschaft durch den betreffenden Teileigentümer selbst

Leitsatz Zweck und Inhalt des Aufteilungsplans Beim Unterlassungsanspruch zur Abwehr künftiger Beeinträchtigungen ist die Wiederholungsgefahr materielle Anspruchsvoraussetzung Berücksichtigung von Schriftsätzungen, die erst nach der mündlichen Verhandlung bei Gericht eingeben Normenkette § 21 Abs. 4 u. Abs. 5 Nr. 2 WEG; § 242 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Bei der Aufschüttung, ...mehr

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Sehr kritische Äußerungen eines Eigentümers über die Tätigkeit des Verwalters in Schreiben an ihn rechtfertigten - entgegen der Meinung beider Vorinstanzen - keinen Unterlassungsanspruch des Verwalters !

Normenkette Art. 5 Abs.1 GG; § 823 Abs.2 BGB, § 1004 Abs.1 Satz 2 BGB Kommentar 1. In drei Schreiben an den Verwalter (eine GmbH) beanstandete ein Eigentümer dessen Tätigkeit, u.a. mit folgenden Formulierungen: a) Die Verwalterin oder ihre Mitarbeiter betrieben Günstlingswirt- schaft à la Neue Heimat, b) die Antragstellerin oder ihre Mitarbeiter leisteten im Gegen- satz zum Ha...mehr

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Werbung durch Einladung an Nichtmandanten zu Informationsveranstaltung

Leitsatz (amtlich) Der Zulässigkeit einer Informationsveranstaltung von Rechtsanwälten zur eigenen anwaltlichen Tätigkeit oder zu allgemeinen rechtlichen Themen steht grundsätzlich nicht entgegen, dass zu ihr Personen eingeladen werden, zu denen kein mandantschaftliches Verhältnis besteht oder bestanden hat, und dass ein kostenloser Mittagsimbiss gereicht wird. Zum Sachverha...mehr

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Nutzungsstreit über Teileigentumsnutzung und Verneinung eines Unterlassungsanspruchs wegen widersprüchlichen Verhaltens

Leitsatz Zum Geschäftswert solcher Unterlassungsverfahren Normenkette § 15 Abs.1 und 3 WEG, § 48 Abs.3 Satz 1 WEG; § 242 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Ein Wohnungseigentümer ist wegen widersprüchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben ( § 242 BGB) an der Durchsetzung seines Nutzungs-Unterlassungsanspruchs wegen vereinbarungswidriger Nutzung von Sondereigentum grundsätzlich ge...mehr

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Zulässigkeit eines Phantasienamens für eine Partnerschaftsgesellschaft

Leitsatz (nicht amtlich) Die Verwendung eines Phantasienamens für eine aus Steuerberatern und Rechtsanwälten bestehende Partnerschaftsgesellschaft verstößt weder gegen die berufsrechtlichen Vorschriften noch gegen das UWG. Zum Sachverhalt Die klagende Rechtsanwaltskammer verlangt von der beklagten Partnerschaft, im Namen ihrer aus Steuerberatern und Rechtsanwälten bestehenden...mehr

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Weitere Beratungsstelle einer Steuerberater-GbR

Leitsatz (amtlich): Zur Frage des Wettbewerbsverstoßes durch Unterhaltung einer weiteren inländischen Beratungsstelle, die nicht im Nahbereich der beruflichen Niederlassung des Steuerberaters liegt. Zum Sachverhalt: Die Beklagten sind Steuerberater und üben ihren Beruf in einer GbR aus. Sie haben ihre Niederlassung in H. In G. unterhalten sie - etwa 85 km von ihrer Niederlass...mehr

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Kein Speise- oder Pilslokal bei zweckbestimmtem Kur-Café als Weinstube

Leitsatz In einem zweckbestimmten "Kur-Café im UG als Weinstube" ist der Betrieb eines Speiselokals und eines Pilslokals mit Musikunterhaltung nicht vereinbar Unterlassungsanspruch nicht verwirkt Vollstreckung nach § 890 ZPO Normenkette § 10 WEG, § 15 WEG, § 1004 BGB, § 890 ZPO Kommentar 1. In der Teilungserklärung von 1977 war die betreffende Einheit als "Laden und Kellerabtei...mehr

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Strenge Anforderungen an Weinlokal im Kurgebiet

Leitsatz Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Kur-Café im Untergeschoss als Weinstube" ist der Betrieb eines Speiselokals und eines Pilslokals mit Musikunterhaltung nicht vereinbar. Fakten: Bei der Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung handelt es sich stets um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Zulässig ist dabei grundsätzlich auch...mehr

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Im Keller darf musiziert werden

Leitsatz Die Unterlassung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Kellerraums als Musikzimmer kann dann nicht verlangt werden, wenn diese Nutzung nicht mehr stört und beeinträchtigt als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung. Fakten: Zur Wohnung eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört ein unter der Wohnung eines weiteren Eigentümers liegender, in der Teilung...mehr

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Unzulässige AGB–Klauseln: Unterlassungsanspruch nur bei Wiederholungsgefahr

Leitsatz Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln vewendet, die unwirksam sind (§§ 9–11 AGBG), kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (§ 13 Abs. 1 AGBG), soweit eine Wiederholungsgefahr besteht. Voraussetzung für einen derartigen Unterlassungsanspruch ist jedoch das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, d. h. der Gefahr weiterer Verwendung der beanstandeten K...mehr

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Nachteil kann in getrennter Nutzung liegen

Leitsatz Wird ein zu einer Wohnung gehörender Hobbyspeicher mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer als Wohnung ausgebaut, stört und beeinträchtigt eine voneinander getrennte Nutzung sowohl des Hobbyspeichers als auch der übrigen Räume jeweils als selbstständige Wohnung mehr als eine Nutzung des Hobbyspeichers als ein Raum von mehreren Räumen einer Wohnung. Fakten: Nach der T...mehr