Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 4.1 Berechnung der laufenden steuerpflichtigen Spezial-Investmenterträge nach § 20 Abs. 1 Nummer 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG

Zeile 59 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 60 In dieser Zeile ist anzugeben, ob es sich bei dem Anleger um eine eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt und die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentsfonds daher nicht steuerfrei sind. Zeile 60a In dieser Zeile ist an...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.10 Einkünfte, für die der Antrag nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG gestellt wird

Vor Zeilen 17 – 18 Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staat...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 7 Ausländische Einkünfte und Steuern der Organgesellschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 36–40 In diese Zeilen sind für den Organträger die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die von seiner Organgesellschaft erzielt werden. Die Beträge sind der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Organgesellschaft zu entnehmen, d. h. den Zeilen 27–30 der Anlage AESt der Organgesellschaft. Der Vordruck des Organträgers nimmt ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der mit den An...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 44 Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht gem. § 1 Abs. 1 KStG für Körperschaften mit Sitz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 7 Anrechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 205 In besonderen Konstellationen kann auch bei beschränkt Stpfl. die Notwendigkeit bestehen, ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld anzurechnen (Rz. 48ff.). Eine "echte" Steueranrechnung ergibt sich gem. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG. Unterhält eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Inland einen land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2 Direkte Steueranrechnung bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht (Abs. 1 S. 1)

2.1 Subjektive Voraussetzungen der Anrechnung nach Abs. 1 2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG

Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Deutschland nicht dem Welteinkommensprinzip unterliegen. Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Erstmalige Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 280 Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll entsprechend der Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG insoweit das Bewertungswahlrecht eingeschränkt und der gemeine Wert anzusetzen sein, als das deutsche Besteuerungsrecht durch die Einbringung erstmalig begründet wird. Der Einheitlichkeitsgrundsatz steht dem nicht entgegen.[2] Rz. 281 Nach einer Lit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG [1], nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es aber nicht auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 5 Anrechnung bei Beteiligung an einem Kapitalanlage-Sondervermögen

Rz. 171 Mit G. v. 19.7.2016[1] wurde das Investmentsteuergesetz umfassend reformiert. Bis zum 31.12.2017 galt die alte Rechtslage, nach der § 4 Abs. 2 InvStG a. F. für die Vornahme der Steueranrechnung auf § 26 KStG verwies. Rz. 172 Nach neuer Rechtslage unterliegen Investmentfonds selbst einer Körperschaftsteuerpflicht, wobei allerdings nur inländische Erträge einer Steuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.2 Steueranrechnung bei Sondervergütungen gem. § 50d Abs. 10 EStG

Rz. 53 Eine Möglichkeit zur Steueranrechnung ergibt sich für beschränkt Stpfl. ferner, soweit § 50d Abs. 10 EStG anzuwenden ist. Die Regelung kodifiziert die umstrittene Auffassung der Finanzverwaltung, dass die deutsche Betrachtung, Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG den gewerblichen Gewinnen einer Personengesellschaft zuzurechnen, auch abkommensrechtlich ge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Wirkung der Rückbeziehung des steuerlichen Übertragungsstichtags (§ 20 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 404 Im Fall eines zurückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags sind die Einkommen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen wäre. Die Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum werden auch steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4 Anrechenbare ausländische Steuer

2.4.1 Übersicht Rz. 77 Die direkte Anrechnung der ausl. Steuer setzt voraus, dass die Steuer von dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen, d. h. dem Quellenstaat (Rz. 78); die ausl. Steuer der deutschen KSt entspricht (Rz. 79); deutsche und ausl. Steuer auf die Einkünfte aus dem ausl. Staat entfallen (Rz. 82); die ausl. Steuer demselben Vz zuzurechnen ist wie die inl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5 Durchführung der Anrechnung

2.5.1 Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer Rz. 111 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche KSt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Für die Durchführung der Anrechnung normiert § 26 Abs. 2 S. 1 KStG eine von der ESt abgekoppelte Vorgehensweise.[1] Bei der Berechnung der auf die ausl. Einkünfte entf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1 Subjektive Voraussetzungen der Anrechnung nach Abs. 1

2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 44 Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht gem. § 1 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3 Besonderheiten bei Verlustfällen

2.5.3.1 Anrechnung bei negativen ausländischen Einkünften Rz. 132 Im Fall negativer ausl. Einkünfte kann eine Anrechnung nicht stattfinden. Eine Steuerbelastung trotz negativer Einkünfte kann sich durch die Bruttobetrachtung beim Steuerabzug ergeben, die dem Nettobetrag bei Einkunftsermittlung gegenüberzustellen ist.[1] Möglich ist dann nur der Abzug der ausl. Steuern von der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.3 Der deutschen KSt entsprechende Steuer

Rz. 79 Generell sind nur solche ausl. Steuern anrechenbar, die der deutschen KSt entsprechen. Entscheidend ist insoweit, dass eine Personensteuer auf Einkünfte anfällt, Regelungen zur Gewinnermittlung oder Steuerbefreiung sind daher unbeachtlich.[1] Folglich kann auch eine Abzugsteuer, die auf die Bruttoeinnahmen, nicht auf die Einkünfte erhoben wird, mit der deutschen KSt g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.2 Erhebung im Quellenstaat

Rz. 78 Anrechenbar ist zunächst nur die ausl. Steuer, die in dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen.[1] Dies ist derjenige Staat, in dem die nach § 34d EStG [2] als maßgeblich angesehenen Anknüpfungspunkte verwirklicht worden sind ("Quellenstaat").[3]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.5 Zuordnung zu den im Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünften

Rz. 89 Eine Anrechnung der ausl. Steuer kann nur erfolgen, soweit diese auf Einkünfte im lfd. Vz entfällt.[1] Dies beinhaltet mithin eine Einschränkung in zeitlicher Hinsicht. Danach kann in einem bestimmten Vz nur diejenige ausl. Steuer angerechnet werden, die für dasjenige Jahr erhoben wird, das dem inl. Vz entspricht ("per-year-limitation"). Eine zeitliche Zuordnung hat f...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3.3 Verlustabzug

Rz. 139 Sofern das Einkommen der Körperschaft um einen Verlustabzug nach § 10d EStG gemindert wird, ist die Verhältnisrechnung dennoch anhand der "Summe der Einkünfte" im Nenner vorzunehmen. Insoweit wird lediglich die tarifliche KSt gemindert, wodurch der Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer geringer wird. Praxis-Beispielmehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3.1 Anrechnung bei negativen ausländischen Einkünften

Rz. 132 Im Fall negativer ausl. Einkünfte kann eine Anrechnung nicht stattfinden. Eine Steuerbelastung trotz negativer Einkünfte kann sich durch die Bruttobetrachtung beim Steuerabzug ergeben, die dem Nettobetrag bei Einkunftsermittlung gegenüberzustellen ist.[1] Möglich ist dann nur der Abzug der ausl. Steuern von der Bemessungsgrundlage und dadurch die Erhöhung des Verlust...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Steueranrechnung gem. § 26 KStG stellt die zentrale Vorschrift zur Verhinderung von rechtlichen Doppelbesteuerungen im unilateralen (und ggf. auch bilateralen Fall) dar.[1] Aufgrund des Welteinkommensprinzips[2] gem. § 1 Abs. 2 KStG [3], nach dem sämtliche Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.1 Übersicht

Rz. 77 Die direkte Anrechnung der ausl. Steuer setzt voraus, dass die Steuer von dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen, d. h. dem Quellenstaat (Rz. 78); die ausl. Steuer der deutschen KSt entspricht (Rz. 79); deutsche und ausl. Steuer auf die Einkünfte aus dem ausl. Staat entfallen (Rz. 82); die ausl. Steuer demselben Vz zuzurechnen ist wie die inl. Steuer (Rz. 8...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.1 Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer

Rz. 111 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche KSt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Für die Durchführung der Anrechnung normiert § 26 Abs. 2 S. 1 KStG eine von der ESt abgekoppelte Vorgehensweise.[1] Bei der Berechnung der auf die ausl. Einkünfte entfallenden deutschen KSt sind danach die Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 35 Handelt es sich bei dem Ausgangsrechtsträger nicht um eine EU/EWR-Gesellschaft/natürliche Person, kann § 20 UmwStG nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG dennoch zur Anwendung kommen, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der dem Einbringenden gewährten Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt is...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.4 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 269 Das Bewertungswahlrecht ist für jeden Einbringungsvorgang bzw. Sacheinlagegegenstand insoweit einheitlich auszuüben ("Einheitlichkeitsgrundsatz"), als die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG dafür vorliegen. Soweit die Voraussetzungen für einzelne Teile des eingebrachten Betriebsvermögens nicht erfüllt sind, insbes. weil das deutsche Besteuerungsrecht hierfü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.3 Ausländische Einkünfte

Rz. 64 Für die Anrechnung ausl. Steuer müssen ausl. Einkünfte vorliegen, die aus demselben Staat stammen, in dem die Steuer erhoben wurde. Die Regelung stellt eine sog. "per-country-limitation" dar, da Anrechnungspotenzial zwischen verschiedenen ausl. Staaten nicht übertragen werden kann. Insoweit wird auch von der Steuerobjektidentität gesprochen. Stammen die ausl. Einkünft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.2 Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten

Rz. 130 Stpfl. beziehen häufig auch Einkünfte aus mehreren ausl. Staaten. In diesem Fall ist aufgrund der per-country-limitation eine gesonderte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags für jeden Staat vorzunehmen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 34c Abs. 1 S. 1 EStG, der sich auf "diesen" und mithin einen bestimmten Staat bezieht. Diese "per-country-limitatio...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.2 Abzug nicht anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 195 § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG erweitert den Steuerabzug auf Fälle, in denen weder eine Steueranrechnung gem. § 34c Abs. 1 EStG noch ein Steuerabzug gem. § 34c Abs. 2 EStG möglich ist. Die Regelung dient folglich als Auffangtatbestand oder letzte Möglichkeit des Stpfl., die Doppelbesteuerung von Amts wegen zu mildern.[1] Es besteht kein Wahlrecht des Stpf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.2 Steuersubjektidentität

Rz. 54 Die direkte Steueranrechnung erfolgt nur, sofern Übereinstimmung zwischen dem Steuerschuldner im inl. und ausl. Staat besteht (Steuersubjektidentität). Dies bedeutet, dass die im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im ausl. Staat selbst zur Steuer herangezogen werden muss. Dies ergibt sich jeweils aus dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG.[1]...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.6 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer

Rz. 96 Schließlich ist die ausl. Steuer nur dann anrechenbar, wenn diese festgesetzt und bezahlt worden ist sowie kein Ermäßigungsanspruch besteht. Sofern noch ein Ermäßigungsanspruch besteht, ist dieser zu kürzen. Der deutsche Fiskus möchte Versäumnisse des Stpfl., etwaige Erstattungsansprüche nicht geltend gemacht zu haben, insoweit nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 97 "F...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.4 Zuordnung der deutschen Steuer zu den ausländischen Einkünften

Rz. 82 Gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 S. 1 EStG kann eine Anrechnung nur auf die KSt erfolgen, die auf diese ausl. Einkünfte entfällt. Insoweit wird die Steuerobjektidentität gefordert ("per-country-limitation"). Dies bedeutet, dass eine Steueranrechnung jeweils bezogen auf einzelne Staaten erfolgt. Eine Kumulation sämtlicher ausl. Steuern und Anrechnung a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.6 Verfahrensrechtliche Vorschriften

Rz. 140 Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, ob eine Steueranrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 EStG oder ein Steuerabzug gem. § 26 Abs. 1 i. V. mit § 34c Abs. 2 EStG erfolgen soll. Die Anrechnung der ausl. Steuer auf die deutsche KSt ist Teil des Veranlagungsverfahrens, nicht des Erhebungsverfahrens. Insoweit wird im Veranlagungsverfahren die durch die Anrechnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3.2 Verlustausgleich

Rz. 134 Sofern inl. Einkünfte negativ sind, mindern diese die Summe der Einkünfte und die tarifliche KSt, nicht jedoch die ausl. Einkünfte. Dies gilt gleichermaßen für negative Einkünfte auf der Vermögensebene, insbes. Veräußerungsverluste, die nicht als negative laufende Einkünfte zu qualifizieren sind und daher nicht den ausl. Einkünften zugeordnet werden können, auch wenn...mehr

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Teilabschlussbescheid (§ 18... / 5. Reichweite des § 153 Abs. 4 AO in (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen?

Grundsätzlich können Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO ausgelöst werden, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in anderen, nicht von der Außenprüfung erfassten, vom Steuerpflichtigen ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 1. ... in Personengesellschaftsstrukturen

Transparente Besteuerung: Personengesellschaften sind als solche grundsätzlich weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die Ertragsbesteuerung findet – mit Ausnahme der Gewerbesteuer, § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG – erst auf Ebene der Gesellschafter statt, wenn und soweit diese im Inland steuerpflichtig sind. Insofern wird das von der Personengesellschaft erwirtschaftete ...mehr

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Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen

Kommentar Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen Bild: Haufe Online Redaktion Einsprüche gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen werden zurückgewiesen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche, die wegen der Steuerpflicht von erhaltenen Steuerzinsen anhängig waren, zurückgewiesen. Besteuerung von Steuererstattu...mehr