Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.11 Insbesondere: Werbung

Rz. 147 Hinsichtlich der Werbung ist zu unterscheiden: Einnahmen des Veranstalters aus Werbung für eine sportliche Veranstaltung bzw. für einen Sportler fallen unter § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG. Werbung, die während oder anlässlich einer sportlichen Darbietung vorgenommen wird, fällt jedoch nicht hierunter. Es handelt sich um eine eigenständige Leistung, die neben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.9 Ausübung und Verwertung

Rz. 138a Die Darbietung muss im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Ausübung im Inland muss durch den Stpfl. selbst erfolgen, d. h. er muss an der Darbietung im Inland selbst, als Darbietender oder als Veranstalter beteiligt sein.[1] Ist das nicht der Fall, gilt nicht der Ausübungs-, sondern der Verwertungstatbestand. Rz. 139 Eine Darbietung muss im Inland (§ 1 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.13 Besonderheiten der DBA

Rz. 155 Besteht ein DBA, hängt die Erfassung unter der beschr. Steuerpflicht davon ab, ob das DBA die deutsche Besteuerung aufrechterhält. So gehören Einkünfte eines Berufssportlers, wenn er nicht Arbeitnehmer ist, zu den gewerblichen Einkünften (Rz. 118). Regelmäßig darf die Bundesrepublik nach den einschlägigen DBA solche Einkünfte nur besteuern, wenn sie im Rahmen einer i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.1 Allgemeines

Rz. 177 Durch G. v. 21.12.1993[1] ist die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgedehnt worden. Durch G. v. 19.7.2006[2] wurde die Vorschrift neu gefasst. Hintergrund der Neuregelung war, dass die vorherige Fassung für die Definition der Rechte, die veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 64 § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfasst die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und definiert diesen Begriff durch Verweis auf §§ 15–17 EStG. Damit werden alle Einzeltatbestände der §§ 17–17 EStG für die beschr. Stpfl. in Bezug genommen. Damit werden neben Veräußerungs- und Aufgabegewinnen nach § 16 EStG Einkünfte aller Mitunternehmerschaften einschließlich der atypischen stillen Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.8 Begriff der "Darbietung"

Rz. 137 Die Regelung erfasst nur Darbietungen, die entweder im Inland ausgeübt oder im Inland verwertet werden. Liegt keine "Darbietung" vor, ist der Tatbestand nicht erfüllt.[1] Eine Darbietung liegt vor, wenn eine außenwirksame bzw. in der Öffentlichkeit wahrnehmbare Betätigung erfolgt, die dazu bestimmt ist, vor Publikum aufgeführt, gezeigt oder vorgeführt zu werden, oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.1 Allgemeines

Rz. 390 Da in § 22 EStG unter dem Oberbegriff "Sonstige Einkünfte" sehr unterschiedliche Fallgruppen erfasst werden, hat § 49 Abs. 1 EStG in Nr. 7–10 für jede dieser Fallgruppen eine eigene Vorschrift geschaffen, in der jeweils der für die beschr. Steuerpflicht notwendige Inlandsbezug definiert wird.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.4 Abgeordnetenbezüge

Rz. 405 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen nach § 49 Abs. 1 Nr. 8a EStG auch die in § 22 Nr. 4 EStG genannten Abgeordnetenbezüge. Zum Umfang dieser Bezüge § 22 EStG Rz. 182ff. Ein besonderer Anknüpfungstatbestand an das Inland ist nicht vorgesehen. Es genügt, dass die Bezüge aufgrund der entsprechenden inländischen Gesetze gezahlt werden. Nach den DBA fallen die Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.12 Rechtsfolge

Rz. 154 Die Rechtsfolge besteht darin, dass die Tätigkeit beschr. stpfl. wird. Diese beschr. Steuerpflicht ist allerdings subsidiär. Sie greift nur ein, wenn und soweit die Einnahmen nicht bereits von Nr. 3 (selbstständige Arbeit) oder Nr. 4 (nichtselbstständige Arbeit) erfasst werden. Ebenfalls subsidiär ist Nr. 2 Buchst. d gegenüber Nr. 2 Buchst. a (Betriebsstätte).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.3 Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 301 Bezüge aus einer Kapitalherabsetzung oder Auflösung einer Körperschaft können zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Bei Kapitalherabsetzung (Rückzahlung von Nennkapital) ist das der Fall, wenn und soweit das Nennkapital aus der Umwandlung von Gewinnrücklagen in Eigenkapital stammt und die Beträge als Sonderausweis festgestellt worden sind.[1] Entsprechendes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.8 Inländische Einkünfte nach dem StAbwG

Rz. 424m Durch § 10 des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) sind weitere Einkünfte über § 49 Abs. 1 EStG hinaus als inländische Einkünfte definiert worden.[1] Danach werden Einkünfte aus Finanzierungsbeziehungen, aus Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, aus Erbringung von Dienstleistungen und dem Handel mit Waren und Dienstleistungen der beschränkten Steuerpflicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.6 Einnahmen aus Leistungen sonstiger Körperschaftsteuersubjekte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 311 Durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind auch Zuwendungen durch KSt-Subjekte, die keine Kapitalgesellschaften und keine Genossenschaften sind, Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit den Gewinnausschüttungen gleichgestellt. Diese KSt-Subjekte (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere rechtsfähige Vereine, nichtre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.5.2 Einkünfte aus unterhaltenden Darbietungen

Rz. 410 Ab Vz 2009 erfasst der Tatbestand der Nr. 9 Einkünfte aus unterhaltenden Darbietungen (Rz. 131). Regelungsgrund war, dass Einkünfte aus Talkshows und ähnlichen Darbietungen, an denen Künstler und Sportler teilnehmen, nicht als künstlerische oder sportliche Darbietungen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG eingeordnet werden konnten.[1] Der Gesetzgeber hat daher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.5 Zusammenhang mit den DBA

Rz. 208 Besteht ein DBA, sind dessen Vorschriften vorrangig, d. h., sie schränken das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik ein. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die DBA regelmäßig Veräußerungsgewinne entsprechend Art. 13 OECD-MA in eine eigene Einkunftsart einordnen. Bei der Frage, welcher Staat das Besteuerungsrecht für die in Buchst. f genannten Veräußerungsgewinne aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.7 Besteuerungsrecht bei Freistellungsentschädigungen, Buchst. f)

Rz. 286a Das Besteuerungsrecht für die Nichtausübung von Tätigkeiten steht grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu, da es in diesen Fällen keinen realen Arbeitsort gibt (Rz. 245). Allerdings schlägt Abschn. 2.6 OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA für Freistellungsentschädigungen eine andere Regelung vor. Danach sollen Zahlungen, die der Arbeitnehmer bei einer Kündigung für die Zeit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung vari... / d) Rückwirkung

Ist die Veräußerung steuerlich vollzogen, liegt eine materiell-rechtlich und nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft – also der Anteils-/Betriebsveräußerung – schon angelegt war. Beachten Sie: Es ist damit für Earn-O...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erstattungsanspruch im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Einkünfte aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das als ein einem Genussrecht vergleichbares Kapitalüberlassungsverhältnis ausgestaltet ist, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dann, wenn es sich um ein obligationsähnliches Genussrecht handelt. Die Voraussetzung "Forderung mit Gewinnbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5 Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Rz. 16 Die von den Ehegatten einzeln erzielten Einkünfte werden zunächst zusammengerechnet und sodann die Ehegatten als ein Stpfl. behandelt. Die Behandlung als ein Stpfl. beginnt daher erst nach ("sodann") der Zusammenrechnung der Einkünfte.[1] Dies bedeutet, dass es nach der Zusammenrechnung der Einkünfte nur einen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG), nur ein Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 3.1.1 Beginn und Dauer der Steuerpflicht

Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG mit der Zulassung – regelmäßig der Erstzulassung – zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Das Datum der erstmaligen Zulassung ist hierbei ein Begriff des Verkehrsrechts. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 3.1.2 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet ggf. unter Beachtung einer Mindestbesteuerung nach § 5 Abs. 1 KraftStG und der Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, wenn die Zulassung ungültig wird. Dies ist der Fall bei der Abmeldung mit dem Fortfall der Betriebserlaubnis und Außerbetriebsetzung nach § 16 Abs. 1 FZV sowie bei der Einschränkung und Entziehung der Zulassung nach § 17 StVZO. Auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 3 Dauer der Steuerpflicht

3.1 Inländische Fahrzeuge 3.1.1 Beginn und Dauer der Steuerpflicht Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG mit der Zulassung – regelmäßig der Erstzulassung – zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Das Datum der erstmaligen Zulassung ist hierbei ein Begriff des Verkehrsrechts. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 4 Entstehung der Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht nach § 6 KraftStG mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums. Für den Beginn der Steuerpflicht ist zwischen inländischen[1] und ausländischen[2] Fahrzeugen zu unterscheiden. Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht regelmäßig mit der verkehrsrechtlichen Zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Überblick

Ein Rückfall des Besteuerungsrechts (und damit Anrechnungsmethode) ist nach § 50d Abs. 9 2. Alt. auch vorzunehmen, wenn der ausländische Staat z. B. als Investitionsanreiz nur Steuerausländern (beschränkt Steuerpflichtigen) Investitionsanreize in Form von Steuervergünstigungen gewährt. Eine begrenzte Steuerfreistellung ("tax holiday") eines ausländischen Staats für Betriebss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.3 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Rz. 42 § 26 Abs. 1 S. 1 EStG verlangt, dass beide Ehegatten unbeschränkt stpfl. sind. Ist einer der Ehegatten nur beschr. stpfl., weil er im Ausland lebt (§ 1 Abs. 4 EStG), entfällt die Möglichkeit zur Veranlagung nach den §§ 26a und 26b EStG [1]; es gelten dann die allgemeinen Vorschriften. Ausnahmen gelten für Angehörige der EU/EWR-Mitgliedstaaten (Rz. 46). Rz. 43 Nach § 1 A...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 3.1 Inländische Fahrzeuge

3.1.1 Beginn und Dauer der Steuerpflicht Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG mit der Zulassung – regelmäßig der Erstzulassung – zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Das Datum der erstmaligen Zulassung ist hierbei ein Begriff des Verkehrsrechts. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.7 Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG in Fällen der doppelten Ansässigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich nur auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht. Ob Deutschland bei einer doppelten Ansässigkeit auch gem. Art. 4 OECD-MA als Ansässigkeitsstaat i. S. d. jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angesehen wird, ist für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG unbeachtlich.mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 9.2 Änderung der Festsetzung

Die Aufhebung oder Änderung einer Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung richtet sich in erster Linie nach den einschlägigen Vorschriften des § 12 Abs. 2 KraftStG, die als lex specialis den allgemeinen Änderungsvorschriften der AO als lex generalis vorgehen. Hiernach ist die Kraftfahrzeugsteuer neu festzusetzen, wenn sich die Bemessungsgrundlage – Hubraum, Schadstoff- oder Kohlendiox...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Die 6. Ausnahme – Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen

Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vom 25.6.2021 (anzuwenden ab 1.7.2021) nimmt in § 50 Abs. 9 EStG einen weiteren Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen vor. Diese 3. Alternative lautet: „3. die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie einer Betriebsstätte in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.3 Verhältnis zu §§ 25, 46 EStG

Rz. 28 Die §§ 25 und 46 EStG enthalten Verfahrensrecht, die §§ 26ff. EStG dagegen materielles Recht. In einem ersten Schritt ist daher festzustellen, ob die Ehegatten zu dem in § 26 Abs. 1 EStG umschriebenen Personenkreis gehören und damit dem Komplex der Ehegattenbesteuerung unterliegen (Ehegatten, unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 und 2 EStG oder § 1a EStG, nicht...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 8 Entrichtungszeiträume

Der Entrichtungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei unbefristeter Steuerfestsetzung nach § 11 Abs. 1 KraftStG regelmäßig ein Jahr. Die Steuer ist damit für den Zeitraum von 12 Monaten im Voraus zu entrichten, wenn die Steuerpflicht nicht nur für einen bestimmten Zeitraum besteht. Nach § 11 Abs. 2 KraftStG besteht bei einer Jahressteuer ab 500 EUR die Möglichkeit...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 9.1 Dauerfestsetzung

Die Kraftfahrzeugsteuer wird nach § 12 Abs. 1 KraftStG in allen Fällen, in denen der Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht nicht feststeht, unbefristet festgesetzt. In diesen Fällen wird die Steuer regelmäßig für alle nach § 11 Abs. 2 KraftStG zulässigen Entrichtungszeiträume – jährlich, halb- oder vierteljährlich – festgesetzt und ist entsprechend im Voraus zu entricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.5 Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 67 Das Wahlrecht nach § 26 Abs. 1 EStG kann in Anspruch genommen werden, wenn die erforderlichen Tatbestandsmerkmale (Ehegatten, unbeschränkte Steuerpflicht, nicht dauerndes Getrenntleben) zu irgendeinem Zeitpunkt im Vz gleichzeitig (nebeneinander) vorgelegen haben.[1] Nicht ausreichend ist das Vorliegen zeitlich hintereinander. Auch Ehegatten, die am 31.12. des Vz gehei...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 3.2 Ausländische Fahrzeuge

Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht für ausländische Fahrzeuge ist durch Beginn und Ende der Dauer des Aufenthalts im Inland begrenzt.[1] Eine Mindestbesteuerung (Mindestmonatsfrist) ist hierbei nicht vorgesehen. Ausländische Fahrzeuge unterliegen auch dann im Inland der Kraftfahrzeugsteuerpflicht, wenn sie ausschließlich auf nicht öffentlichen Straßen genutzt werden. Dies gilt s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Bedeutung in der Praxis

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Personengesellschaft (in Form einer ausländischen Betriebsstätte) passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 1.3 Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen

Das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ist gleichbedeutend mit dem verkehrsrechtlich gegebenen Recht zur dauernden Nutzung aller öffentlichen Straßen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StVG müssen Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein; vg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.1 Einführung des § 50i EStG a. F. durch das AmtshilfeRLUmsG

Zur Vermeidung o. g. Steuerausfälle soll § 50i Abs. 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 EStG (also sowohl gewerblich infizierte als auch gewerblich geprägte Gesellschaften) eingebrachten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. des § 17 EStG auch bei nach dem Wegzug erfolgter Ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Die Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat in der Grundsatzentscheidung I R 81/09[1] entschieden, dass eine gewerbliche Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach z. B. vorrangig Dividendeneinkünfte nach Art. 10 OECD-MA vorliegen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Besitzgesellschaften bei einer Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Die Schweizer E und F sind Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger EF-GmbH. Die Grundstücks-GbR vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an E und F aus. Nach in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 BFH-Rechtsprechung zur Frage der partiellen Anwendung

Der BFH hat mit seinem Beschluss v. 19.12.2013[1] Bedenken zur Frage der partiellen Anwendung ausgelöst. Das Verfahren, das zwar nicht den Bereich der Unternehmenseinkünfte sondern die Nichtbesteuerung von Arbeitnehmern betraf, hat ein Grundsatzproblem des § 50d Abs. 9 aufgedeckt: Sachverhalt Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger erzielte in mehreren Streitjahren E...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 1.4 Widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen

Eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. KraftStG liegt nach § 2 Abs. 5 KraftStG vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Diese widerrechtliche Benutzung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Hier gilt auch im Kraftfahrzeugsteuerrecht die wirtschaftliche Bet...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.3 Rechtsfolge: Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 47 Rechtsfolge des § 1 Abs. 3 EStG ist, dass der Stpfl. beantragen kann, zur unbeschränkten Steuerpflicht (anstelle der beschr. Steuerpflicht) herangezogen zu werden. Es erfolgt eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 7b EStG (§ 46 EStG Rz. 54). Die unbeschränkte Steuerpflicht nach Abs. 3 ist, anders als die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG, sachl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 7 Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 4)

Rz. 54 Natürliche Personen, die inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG haben, sind beschränkt stpfl., wenn sie im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht nach § 1 Abs. 2, 3 EStG sowie § 1a EStG (erweitert bzw. fiktiv) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Beschränkt stpfl. sind auch Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 8 Persönliche Steuerpflicht bezüglich des Festlandsockels

Rz. 56 Für Tätigkeiten im Bereich des Festlandsockels (Rz. 23f.) gilt eine besondere Steuerpflicht. Hat eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich des Festlandsockels (z. B. auf einer Bohrinsel), wird diese Person dadurch unbeschränkt stpfl., da der Festlandsockel generell als Inland gilt. Eine solche Person ist unbeschränkt stpfl., die Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 32 Nach § 1 Abs. 2 EStG unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, also Personen, die nicht schon nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Dies sind deutsche öffentliche Auslandsbedienstete sowie die zu ihrem Haushalt zählenden Personen. Hinzukommen für die erweiterte besc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2 Anknüpfungstatbestände für die persönliche Steuerpflicht

3.2.1 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt 3.2.1.1 Wohnsitz Rz. 15 Abgrenzungsmerkmal für die verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht sind grundsätzlich die Belegenheit von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Nach § 8 AO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie ihre Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3 Persönliche Steuerpflicht

3.1 Allgemeines Rz. 12 Das ESt-Subjekt kann persönlich stpfl. sein, wenn es die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 EStG erfüllt. Dabei ergibt sich die Art der persönlichen Steuerpflicht aus § 1 EStG (z. B. unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht). Inhalt und Umfang der einzelnen sachlichen Steuerpflicht ergeben sich demgegenüber aus anderen Vorschriften, z. B. §§ 2, 49 EStG, ...mehr