Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.2 Auch Betriebsvermögen innerhalb der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum begünstigt

Auch in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenes Betriebsvermögen wird von den unter Tz. 2.4.1.1 aufgeführten Vergünstigungen erfasst.[1] Hinweis Vermögen in Drittstaaten Der Erwerb ausländischen Betriebsvermögens in Drittstaaten ist nicht begünstigt. Das Gleiche gilt auch für das Betriebsvermögen von Gewerbebe...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 3 Erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Haben sich deutsche Staatsangehörige nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, so führt dies bei diesen zur erweiterten unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.[1] Die erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht hängt also von der deutschen Staatsangehörigkeit ab. Mit dieser Vorschrift soll...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.2 Familienheim: Zuwendung unter Lebenden (Ehegatten, Lebenspartner)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bleibt die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner steuerfrei. Dabei stellt ein Familienheim ein bebautes Grundstück dar, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 8.2 Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen

Die Bewertung ausländischem Betriebsvermögen richtet sich nach § 12 Abs. 7 ErbStG i. V. m. § 31 BewG. Ausländisches Betriebsvermögen ist demzufolge mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[1] Zur Ermittlung des gemeinen Werts kann hierbei das vereinfachte Ertragswertverfahren gem. § 199 BewG herangezogen werden.[2] Dabei sind die Bewertungsgrundlagen zunächst mit der Landeswährung zu ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.4 Familienheim: Erwerb durch Kinder

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch Kinder steuerfrei. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenem Familienheim.[1] Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wo...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 9.2 Methoden der Vermeidung der Doppelbesteuerung

Um die Doppelbesteuerung ein und desselben Vorgangs zu vermeiden, gibt es 2 Methoden – die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode. a) Freistellungsmethode Sieht das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsmethode vor, dann verzichtet ein beteiligter Staat auf die Besteuerung bestimmter Vermögensgegenstände. Hier ist aber der Progressionsvorbehalt na...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 1 Persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Die persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht wird in § 2 ErbStG geregelt. Als weitere Vorschrift für die persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist hier noch § 4 AStG zu nennen. Bei der persönlichen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist zu unterscheiden zwischen der unbeschränkten, der erweiterten unbeschränkten, der beschränkten sowie der erweiterten ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 9.1 Allgemeines

Von der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht werden das inländische wie auch das ausländische Vermögen erfasst. Erhebt auch der ausländische Staat eine Erbschaftsteuer, dann entsteht eine Doppelbesteuerung für das Auslandsvermögen. Durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen soll die doppelte Besteuerung in den beteiligten Staaten verhindert werden. Dabei geht ein DBA ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 10 Progressionsvorbehalt

In § 19 Abs. 2 ErbStG ist ein Progressionsvorbehalt vorgesehen. Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn ein Teil des Vermögens aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens der deutschen Besteuerung entzogen ist. Die Regelung des § 19 Abs. 2 ErbStG gilt nur dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vorsieht. Dies ist bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.1 Umfang der Begünstigung

Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag für Familiengesellschaften) un...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3 Persönliche Angaben

Mit den Angaben in Zeilen 4 bis 8 zum Zuwendenden bzw. 9 bis 13 zum Erwerber überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht im Besteuerungszeitpunkt. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.1 Wer trägt die Schenkungsteuer? (Zeile 17)

In Zeile 17 ist anzukreuzen, ob der Beschenkte, der Zuwender oder ein Dritter (der dann genau zu bezeichnen ist) die Schenkungsteuer trägt. Wird sie vom Schenker übernommen, liegt hierin neben der eigentlichen Schenkung eine zusätzliche Bereicherung, die der Besteuerung beim Beschenkten unterliegt. Gleiches gilt, wenn der Schenker eine andere Person dazu verpflichtet hat, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.3 Ausländische Schenkungsteuer (Zeile 21)

Wurde vom Schenker ausländisches Vermögen übertragen, wird der Erwerber bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Schenkungsteuer herangezogen. Die gezahlte ausländische Steuer kann sich der Beschenkte bei der deutschen Schenkungsteuer anrechnen lassen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Die ausländische Steuer ist in Zeile 21 einzutragen. Ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.8 Gelegenheitsgeschenke

Sogenannte übliche Gelegenheitsgeschenke bleiben steuerfrei. Hierunter fallen bspw. Geschenke, die aus Anlass des Geburtstags oder der Heirat der beschenkten Person vorgenommen werden oder auch zu Weihnachten. Ob jedoch ein Gelegenheitsgeschenk als üblich anzusehen ist und damit der Steuerfreiheit unterfällt, oder ob es den Rahmen der Üblichkeit überschreitet und damit zur vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.2.3 Pflichtteilslast bei beschränkter Steuerpflicht

a) Rechtslage bis zum 31.12.2024 Ist beschränkte Steuerpflicht gegeben, können Schulden und Lasten nur insoweit abgezogen werden, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Handelt es sich um eine Pflichtteilslast, besteht jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen Nachlassgegenständen. H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.8 Schema zu den Folgen des Verzichts auf den Pflichtteil

a) Vor dem Erbfall Verzicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser ohne Abfindung: Keine Schenkung an den Erblasser (§ 517 BGB) Verzicht gegenüber dem Erblasser gegen Abfindung: Steuerpflicht der Abfindung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG Verzicht gegenüber einem zukünftigen Miterben gegen Abfindung: Steuerpflicht der Abfindung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wobei sich di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / Zusammenfassung

Überblick Das Pflichtteilsrecht spielt in der Nachfolgegestaltung eine wichtige Rolle, da es einem bestimmten, von der Erbfolge ausgeschlossenen Personenkreis eine Mindestteilhabe am Nachlass gewährt. Dies kann für den Erben zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen. Vor allem dann, wenn der Nachlass einen Betrieb oder auch nur Grundstücke umfasst und dem Erben dadurch liqu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / I. Persönliche Steuerpflicht

1. Federal Estate Tax (Nachlasssteuer) Unbeschränkt nachlasssteuerpflichtig sind Erblasser, die entweder US-Staatsbürger (U.S. citizen) oder US-Gebietsansässige (U.S. resident) waren (IRC § 2001(a)). US-Gebietsansässiger ist, wer zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in den USA hat, also sich ohne Wegzugsabsicht (wenn auch nur für eine kurze Zeit) in den USA aufhält.[15] Bes...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / II. Sachliche Steuerpflicht

1. Federal Estate Tax (Nachlasssteuer) Von der sachlichen Nachlasssteuerpflicht sind sämtliche unbeweglichen und beweglichen, materiellen und immateriellen Vermögenswerte des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls erfasst (IRC § 2031 (a)).[19] 2. Federal Gift Tax (Schenkungsteuer) Steuerobjekt der Schenkungsteuer ist grundsätzlich jede Schenkung von beweglichen und unbeweglichen...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / B. Steuerpflicht

I. Persönliche Steuerpflicht 1. Federal Estate Tax (Nachlasssteuer) Unbeschränkt nachlasssteuerpflichtig sind Erblasser, die entweder US-Staatsbürger (U.S. citizen) oder US-Gebietsansässige (U.S. resident) waren (IRC § 2001(a)). US-Gebietsansässiger ist, wer zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in den USA hat, also sich ohne Wegzugsabsicht (wenn auch nur für eine kurze Zeit...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2. Federal Gift Tax (Schenkungsteuer)

Der Schenkungsteuer unterliegt jede Person, sofern das verschenkte Vermögen in den USA belegen ist (IRC § 2501 (a) (1)).mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2. Federal Gift Tax (Schenkungsteuer)

Steuerobjekt der Schenkungsteuer ist grundsätzlich jede Schenkung von beweglichen und unbeweglichen, materiellen und immateriellen Vermögen.[20] Immaterielles Vermögen unterliegt der sachlichen Steuerpflicht jedoch dann nicht, wenn der Schenker ein nicht-ansässiger Ausländer ist (IRC § 2501 (a) (2), CFR § 25.2501–1 (a) (3) (i)). Hierzu zählen insbesondere Gesellschaftsbeteil...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Federal Estate Tax (Nachlasssteuer)

Von der sachlichen Nachlasssteuerpflicht sind sämtliche unbeweglichen und beweglichen, materiellen und immateriellen Vermögenswerte des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls erfasst (IRC § 2031 (a)).[19]mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Federal Estate Tax (Nachlasssteuer)

Unbeschränkt nachlasssteuerpflichtig sind Erblasser, die entweder US-Staatsbürger (U.S. citizen) oder US-Gebietsansässige (U.S. resident) waren (IRC § 2001(a)). US-Gebietsansässiger ist, wer zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in den USA hat, also sich ohne Wegzugsabsicht (wenn auch nur für eine kurze Zeit) in den USA aufhält.[15] Beschränkt nachlasssteuerpflichtig sind i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7 Anspruch auf Erteilung einer Rechnung

Rz. 49 Stand: 6/01 – 02/2025 Während den leistenden Unternehmer nach § 14 Abs. 2 UStG in den dort genannten Fällen eine Verpflichtung zur Erstellung einer Rechnung trifft, hat der Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung, sofern er ein Unternehmer mit Leistungsbezug für sein Unternehmen oder eine juristische Person ist (vgl. Weimann, UStB 2009, 22 ff.). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 11 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 17.0 Allgemeines 17.1 § 17 Absatz 1 AStG 17.1.1 Verhältnis zu anderen Mitwirkungspflichten 17.1.1.1 Eigenständige Mitwirkungspflicht 17.1.1.2 Verhältnis zu § 16 AStG 17.1.1.3 Verhältnis zu §§ 92 ff. sowie § 200 AO 17.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich 17.1.3 Notwendige Auskünfte 17.1.4 Rechtsqualität des Auskunftsverlangens 17.1.5 Auskü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Bezugsgröße: Gemeiner Wert der Anteile

... bei der Schätzung als Anhaltspunkt von mindestens 20 Prozent des gemeinen Wertes der von den unbeschränkt Steuerpflichtigen gehaltenen Anteile auszugehen; ... Rz. 92 [Autor/Stand] Vollschätzung. Die Ausführungen in Rz. 88 ff. machen deutlich, dass der Schätzungsrahmen des § 17 Abs. 2 nur bei sog. Vollschätzungen gilt, d.h. in solchen Fällen, in denen Teilschätzungen unmög...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / II. Zuwendungen an den Ehegatten mit US-Staatsangehörigkeit (marital deduction)

Letztwillige bzw. lebzeitige Zuwendungen an den Ehegatten mit US-Staatsangehörigkeit sind von der Nachlass- bzw. Schenkungsteuer befreit (IRC §§ 2056 (a), (d), 2106 (a) (3) bzw. § 2523 (a), (i) (1), CFR § 25.2523(a)-1 (a); sog. unlimited spousal exemption).[24] Dies gilt auch, wenn ein nicht-ansässiger Ausländer der beschränkten Steuerpflicht unterliegendes US-situs Vermögen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.1 Allgemeines

Rz. 35 Stand: 6/01 – 02/2025 Bereits durch die Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003 (vgl. Rz. 30) wurde in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung eingeführt, sofern der Umsatz an einen Unternehmer mit Leistungsbezug für sein Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit diese nicht Unternehmer ist, erbracht wird. Das bisherige "...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Offenbarung der Geschäftsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gesellschaft

... zu offenbaren, ... Rz. 51 [Autor/Stand] Begriff des Offenbarens. Der Begriff "offenbaren" entspricht in seinem Regelungsgehalt dem Begriff "Offenlegen" in § 16 (s. § 16 AStG Rz. 74 ff.).[2] Hier wie dort umfasst der Begriff nicht nur die Verpflichtung des Steuerinländers, Detailfragen des FA zu beantworten, sondern dem Begriff wohnt eine gewisse Eigeninitiative des Stpfl....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Einkünfte und andere Besteuerungsgrundlagen

Ist für die Ermittlung der Einkünfte, ... Rz. 83 [Autor/Stand] Einkünfte und andere Besteuerungsgrundlagen. Der Schätzungsrahmen des § 17 Abs. 2 gilt nur für Einkünfte und nicht gleichzeitig auch für die übrigen Besteuerungsgrundlagen. Dies versteht sich von selbst, wenn man den Charakter des § 17 Abs. 2 berücksichtigt, der nur den Schätzungsrahmen, nicht aber die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Berechtigung

Rz. 32 Stand: 6/01 – 02/2025 Grundtatbestand des § 14 Abs. 2 S. 1 UStG ist, dass ein Unternehmer (vgl. § 2 UStG) eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ausführt. Die Leistung muss demnach im Rahmen seines Unternehmens, im Inland und gegen Entgelt erbracht werden. Die Steuerpflicht der erbrachten Leistung ist keine Voraussetzung für die A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Anwendungsbeispiele

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung liegt ein unrichtiger (zu hoher) Steuerausweis insbesondere in folgenden Fällen vor: Der Unternehmer weist für eine steuerpflichtige Leistung eine höhere als dafür gesetzlich geschuldete Steuer aus (z. B. Ausweis des Regelsteuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG i. H. v. 19 %, obwohl der ermäßigte Steuersatz ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6/01 – 02/2025 Steuerfrei stellt § 4 Nr. 3 UStG die aufgeführten Leistungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG dient einerseits der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, andererseits der Entlastung von i.Z.m. Exportumsätzen stehenden weiteren Leistungen von USt. Nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 Buchs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Begriff der Rechnung

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 UStG ist Rechnung jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Eine Rechnung kann nach § 31 Abs. 1 S. 1 UStDV aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich insgesamt die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angabe...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde von seinem am xx.xx.2019 verstorbenen Großvater (Erblasser) testamentarisch als Erbe zu einem Viertel eingesetzt. Zuvor hatte der Vater des Klägers mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.1.2013 gegenüber dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht einschließlich seines Pflichtteilsrechts verzichtet. Die Erstreckung des Erbv...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6/01 – 02/2025 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Abschn. 14...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.7.1 Allgemeines

Rz. 115 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung angeben (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG). Die Verwendung von Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen oder Symbolen ist zulässig, wenn ihre Bedeutung in der Rechnung oder in anderen Unterlagen eindeutig festgeleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BdF, Schr. v. 15.9.1975 – IV C 5 - S 1300 – 312/75, StEK AStG Vor § 1 Nr. 8

Rz. 3 [Autor/Stand] Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen folgendes: Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermit...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 5 Steuerbefreiungen, Option zur Steuerpflicht

Die Vorschriften über die Steuerbefreiungen des § 4 UStG gelten grds. auch für die einer sonstigen Leistung gleichgestellten Leistungsentnahme. Nach der (strittigen) Auffassung der Verwaltung gilt jedoch hier nicht die Steuerbefreiung für sog. Lohnveredelungen i. Z. m. der Ausfuhr von Gegenständen in das Drittland (§ 4 Nr. 1a UStG i. V. m. § 7 UStG).[1] Steuerfrei nach § 4 N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 7 Steuerbefreiungen

Die Vorschriften über die Steuerbefreiungen des § 4 UStG gelten grds. auch für Wertabgaben. Eine Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG kommt bei Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen in Betracht.[1] Wichtig Entnahme eines Grundstücks Die unentgeltliche unternehmensfremde Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Ge...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 5 Das Dreißigste (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Nach der Vorschrift des § 1969 BGB ist ein Erbe verpflichtet, den Familienangehörigen des Erblassers, welche zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und die von ihm Unterhalt bezogen haben, für die ersten 30 Tage nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren sowie die Benutzung der Wohnung und d...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 15 Zuwendungen unter Lebenden zum Zweck des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Werden Zuwendungen unter Lebenden zum Zweck des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung freiwillig erbracht, so bleiben diese nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG steuerfrei. Dies gilt aber nicht, wenn die Zuwendungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vorgenommen werden. Denn Letztere sind schon nicht erbschaftsteuerbar, wodurch sich auch keine Befreiung ergibt. Zuwendungen ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 17 Übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG)

Die am häufigsten vorkommende Befreiungsvorschrift dürfte wohl die für übliche Gelegenheitsgeschenke gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sein. Als Gelegenheitsgeschenke sind hierbei Geschenke anzusehen, welche aus einem bestimmten Anlass gemacht werden. Ein solcher Anlass kann dabei z. B. zum Geburtstag, zu einer abgeschlossenen Prüfung oder auch zur Hochzeit gegeben sein. Die Be...mehr