Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.5 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist.[1] Unrichtige oder ungenaue Angaben, die evtl. auch keinen Rückschluss auf den Ort der Leistungserbringung und eine mögliche Steuerpflicht ermöglichen, genügen diesen Anforderungen nicht. Bezeichnungen allgemeiner Art, die Gruppen ver...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.2 Geschenke pauschal versteuern

Bei Geschenken an Geschäftsfreunde muss der Beschenkte unter Umständen den Wert des Geschenks versteuern. Die Freude über das erhaltene Geschenk ist dann schnell getrübt. Um die Besteuerung zu vermeiden, kann der Schenkende sämtliche Geschenke des Jahres einheitlich mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal versteuern – und damit die Steuerpflicht de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.2 Abtretung des Übereignungsanspruchs oder Abtretung der Rechte aus einem Meistgebot (Abs. 1 Nr. 5, 7)

Rz. 55 Durch die Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot wird wirtschaftlich das Gleiche erreicht wie durch einen Kaufvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber einerseits und einen Kaufvertrag zwischen Erwerber und einem Dritten andererseits. Erfasst werden damit vor allem die Fälle der mittelbaren Stellvertretung. In diesen Fällen erwirbt e...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 13 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften bewirkten Neuregelungen (§ 23 Abs. 12 GrEStG)

Rz. 14 Durch Art. 14 Nr. 3 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.7.2014, BGBl I 2014, 1266; BStBl I 2014, 1126, wurde in § 23 GrEStG ein neuer Abs. 12 angefügt. Danach sind die mit Art. 14 Nr. 1 und 2 des vorgenannten Gesetzes neu gefassten Vorschriften des § 6a S. 1 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.3 Vereinigung bzw. Übertragung (Übergang) von mindestens 90 % der Anteile

Rz. 89 Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG wird für alle ab dem 1.7.2021 verwirklichten Erwerbsvorgänge eine Grunderwerbsteuerpflicht bereits dann ausgelöst, wenn unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand vereinigt (bzw. in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder in der Hand von abhängige...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3 GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 5 Beratungspflicht von Notaren

Rz. 16 Aus der Anzeigepflicht von Notaren kann nicht auch auf eine spezielle Beratungspflicht in allen grunderwerbsteuerlich relevanten Fällen geschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH[1]. hat der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, sicherzustellen, dass das Rechtsgeschäft mit dem von allen Beteiligten g...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags (§ 90 Abs. 1 ZVG), sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (vgl. BFH v. 6.6.19...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 54 Die in den Nrn. 5–7 behandelten Rechtsgeschäfte werden regelmäßig nicht für sich allein abgeschlossen, sondern im Zusammenhang mit einem anderen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Durch diese Bestimmungen sollen mögliche Umgehungsgeschäfte erfasst werden. Es handelt sich um die Abtretung von Rechten (Übereignungsanspruch, Rechte aus dem Meistgebot, Rechte aus einem Kau...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 4 Ein von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasstes Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Ein bei Abschluss des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts als Vertreter gem. § 164 Abs. 1 BGB für den Vertretenen Auftretender begründet für den Vertretenen die Steuerpflicht des Erwerbsvor...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.3 Auflassung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Auflassung (§ 925 BGB) ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Sie ist ein dinglicher und kein schuldrechtlicher Vertrag und fällt daher nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Die Verpflichtung zur Auflassung kann auch auf gesetzlicher Vorschrift beruhen. Dann fehlt es an ei...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.2 Befreiungen im Rahmen der Neuordnung der Post

Rz. 15 Das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz – PTNeuOG) v. 14.9.1994 (BGBl I 1994, 2325) enthält in Art. 1[1] in Art. 2[2] in Art. 3[3] und in Art 11Art. 11 des Gesetzes zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation – PTStiftG); § 15 Grunderwerbsteuerbefreiungsregelungen. Das PTNeuOG trat nach Art. 15 am 1.1.19...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

1.1 Körperschaften Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pension...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 3 Beginn Steuerpflicht

Der Beginn der Steuerpflicht hat vor allem bei Kapitalgesellschaften in der Gründungsphase Bedeutung. Zivilrechtlich entsteht eine Kapitalgesellschaft als juristische Person erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister. In der Praxis gehen jedoch meist umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen voraus. Dabei sind 2 Phasen zu unterscheiden: Im Zeitraum zwischen dem Beschluss der Gründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 4 Ende der Steuerpflicht

Ähnlich wie bei der Gründung der Kapitalgesellschaft sind auch bei der Beendigung mehrere Stadien zu unterscheiden: Die Auflösung der Kapitalgesellschaft, insbesondere der GmbH tritt ein, sobald ein Auflösungsgrund vorhanden ist,[1] z. B. durch Beschluss der Gesellschafter. Die Auflösung ist dem Handelsregister anzumelden. Der Auflösung schließt sich die Liquidation der Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 2 Beschränkte Steuerpflicht

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG beziehen.[1] Sonstige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind mit den inländischen Einkünften beschränkt steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.3 Territoriale Anknüpfung und Umfang der Besteuerung bei unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht erfordert entweder den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland. Der Sitz einer Gesellschaft ist an dem Ort, der durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt ist. Allein maßgebend ist die förmliche Erklärung. Der Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Unter der "geschäftlichen Oberleitung" einer Kapitalgesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 199 Pr... / 2.1 Gegenstand der Prüfungstätigkeit

Rz. 5 Aufgabe des Prüfers ist nach § 199 Abs. 1 AO die Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Durch den Klammerzusatz werden diese Verhältnisse unter dem Begriff der "Besteuerungsgrundlagen" zusammengefasst, der in einer Vielzahl von Vorschriften auftaucht[1], vom Gesetz aber in unters...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Hilfen

Eine Körperschaft, die in 2024 noch eine Corona-Hilfe erhalten hat, muss beachten, dass diese Hilfszahlung i. d. R. zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es eine Überbrückungshilfe, Neustarthilfe oder ein ähnlicher Zuschuss aus Bundes- oder Ländermitteln war. Wurden Hilfsgelder zurückgezahlt, stellen diese Betriebsausgaben dar, gg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die "Einkommensteuer der Körperschaften". Es bestehen daher viele Gemeinsamkeiten, insbesondere beim Umfang der Einkünfte und der Einkommensermittlung. Ist eine Körperschaft berechtigt, Ausschüttungen vorzunehmen, gehören die Ausschüttungen im Normalfall zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer des Anteilseigners. Nicht als Körpersc...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.6 Streubesitzdividende

Seit 1.3.2013 zugeflossene Dividenden aus sog. Streubesitzbeteiligungen sind nicht mehr steuerbefreit. Es ist fraglich, ob die auf § 8b Abs. 4 KStG beruhende ungleiche steuerliche Behandlung einer Beteiligung mit z. B. 9 % gegenüber einer Beteiligung mit 10 % verfassungsgemäß ist. Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden, das verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat.[1...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2024 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.1 Körperschaften

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 199 Pr... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 199 AO regelt die Prüfungsgrundsätze in einem doppelten Sinne. Abs. 1 bestimmt die Grundsätze, von denen sich der Außenprüfer bei seiner Prüfungstätigkeit zu leiten lassen hat. Danach hat dieser die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen) zugunsten wie zuungunsten de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 199 Pr... / 3.1.2 Ausschluss der Unterrichtungspflicht (Abs. 2 S. 1, 2. Halbs.)

Rz. 20 Die Pflicht des Prüfers zur Unterrichtung des Stpfl. besteht nur, wenn dadurch Zweck und Ablauf der Prüfung nicht gestört werden. Der Zweck der Prüfung wird gestört, wenn die Ermittlung der für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse[1] des Stpfl. ganz oder teilweise unmöglich wird. Eine Störung des Prüf...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 199 Pr... / 2.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 12 Der in § 88 Abs. 2 S. 1 AO für die Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden normierte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt auch für die Außenprüfung.[1] Aus ihm ergibt sich, dass die mit der Prüfung verbundenen Eingriffe in die Freiheitsrechte des Stpfl. zur Erreichung des Prüfungszwecks – d. h. der Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung –...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.2 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eröffnet der Gesetzgeber ab 2022 die Optionsmöglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft (sog. optierende Gesellschaft) besteuern zu lassen.[1] Mit dem Wachstumschancengesetz[2] wird nun auch eingetragenen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (eGbr) die Möglichkeit zur Option zur Körperschaftsteuer eingeräumt. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Besonderheiten der beschränkten Steuerpflicht

Für Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an einen im Ausland ansässigen Rentner hat Deutschland in einzelnen DBA das Besteuerungsrecht (z. B. Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 DBA Frankreich). Im Regelfall steht nach den DBA allerdings das Besteuerungsrecht dem ausländischen Wohnsitzstaat zu. Zur Absicherung der nachgelagerten Besteuerung nach dem Alterseinkü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Sonderausgabenabzug bei beschränkter Steuerpflicht; Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu einer berufsständischen Altersversorgungseinrichtung; EuGH-Urteil vom 06.12.2018, Rs. C-480/17 (Montag)

5.3.1 Problematik und Entscheidung des EuGH Mit einer vergleichbaren Problematik musste sich der EuGH bei der Einkommensermittlung beschränkt Steuerpflichtiger beschäftigen. Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die DBA regeln zum einen, welcher Staat das abschließende Besteuerungsrecht hat bzw. in welchem Umfang Quellensteuerrechte bestehen. Dies erfolgt im sog. Zuweisungsartikel (i. d. R. Artikel 6 – 21). Daneben wird im Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24) geregelt, welche Konsequenzen – Steuerfreistellung oder Anrechnung – sich für den Wohnsitzstaat ergeben. Art. 18 DBA (f...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.4 Ergänzende Hinweise:

Zuständigkeit Sind in eine Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht lediglich Einkünfte i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG einzubeziehen, so ist hierfür das Finanzamt Neubrandenburg zentral für das gesamte Bundesgebiet zuständig.[1] Hieran ändert sich auch nichts, wenn daneben Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ruhegehälter) vorliegen, die jedoch gemäß § 50 Abs. 2 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.1 Problematik und Entscheidung des EuGH

Mit einer vergleichbaren Problematik musste sich der EuGH bei der Einkommensermittlung beschränkt Steuerpflichtiger beschäftigen. Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können aufgrund der bisheri...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema der Einkünfte aus der THG-Quote bei Elektrofahrzeugen kann sowohl den unternehmerischen als auch den privaten Bereich betreffen. Gerade im privaten Bereich bestanden bis vor kurzem aber noch viele Unsicherheiten bezüglich der korrekten steuerlichen Würdigung. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung aber klargestellt, das eine Prämienzahlung im Privatvermöge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Nochmalige gesetzliche Änderung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften führt dazu, dass Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen sind, soweit: sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Einordnung ausländischer Renten in die deutsche Besteuerungssystematik

Sowohl im Fall der Steuerpflicht als auch der Steuerfreiheit mit Progressionsvorbehalt ist zu entscheiden, wie eine ausländische Rente oder Ruhegehalt nach deutschen Recht einzuordnen ist. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil auch Renten aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG lediglich mit dem Besteu...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / 4 Fazit

Seit dem Jahr 2022 können Halter von reinen Elektrofahrzeugen die mit ihrem Ladestrom verbundene CO2-Ersparnis nutzen, um sie gegen Prämienzahlungen dem Handel mit sogenannten Treibhausgasminderungs-Quoten anzubieten. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht im Ertrag- und Umsatzsteuerbereich ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen h...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Das BMF-Schreiben vom 26.6.2019

Die Finanzverwaltung gewährt im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auch für beschränkt steuerpflichtige Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz den Sonderausgabenabzug, wenn sie in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben. Schweizer Staatsangehörige müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder in einem EU-Staat oder in de...mehr