Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen

1 Allgemeines Rz. 1 § 1a EStG steht im Zusammenhang mit der Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht in § 1 EStG und ergänzt sie. Die Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht geht grundsätzlich davon aus, dass der Stpfl. sowie seine unmittelbaren Familienangehörigen im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerentlastende Regelungen sind daher in erheb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 Steuerpflicht

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3 Unbeschränkte Steuerpflicht von Bürgern der EU und des EWR (Abs. 1)

3.1 Anwendungsvoraussetzungen Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG inso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht für andere Personen (Abs. 2)

Rz. 34 § 1a Abs. 2 EStG weitet den persönlichen Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Zusammenveranlagung) auf 2 weitere Personengruppen aus, nämlich die in § 1 Abs. 2 EStG genannten deutschen Staatsangehörigen im öffentlichen Dienst und die in § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG genannten anderen Personen im deutschen öffentlichen Dienst, die weder W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Das ESt-Subjekt kann persönlich stpfl. sein, wenn es die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 EStG erfüllt. Dabei ergibt sich die Art der persönlichen Steuerpflicht aus § 1 EStG (z. B. unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht). Inhalt und Umfang der einzelnen sachlichen Steuerpflicht ergeben sich demgegenüber aus anderen Vorschriften, z. B. §§ 2, 49 EStG, § 2 AStG. Die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

3.2.1.1 Wohnsitz Rz. 15 Abgrenzungsmerkmal für die verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht sind grundsätzlich die Belegenheit von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Nach § 8 AO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie ihre Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Ob ein Wohnsitz vorliegt, ist nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig den Kreis der Steuersubjekte umschreibt, die unter die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem einen Staat ihren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.1 Natürliche Personen

Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, wie es nach § 1 BGB kein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1.1 Wohnsitz

Rz. 15 Abgrenzungsmerkmal für die verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht sind grundsätzlich die Belegenheit von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Nach § 8 AO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie ihre Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Ob ein Wohnsitz vorliegt, ist nach den tatsächlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.2 Inland

Rz. 21 Unbeschränkte und beschr. Steuerpflicht sind danach abgegrenzt, ob sich Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland befinden oder nicht. Der Begriff des Inlands wird im EStG nicht definiert, sondern vorausgesetzt; lediglich § 1 Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass unter weiteren Bedingungen auch der Festlandsockel bzw. die ausschließliche Wirtschaftszone in bestimmtem U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6 Steuerpflichtige mit fast ausschließlich inländischen Einkünften (Abs. 3)

6.1 Allgemeines Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2 Steuersubjekt

2.1 Natürliche Personen Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig den Kreis de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.4 Festlandsockel

Rz. 23 Der Festlandsockel zählte nach § 1 Abs. 1 S. 2 EStG zum Inland, wenn auf ihm Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht und ausgebeutet worden sind. Festlandsockel sind der Meeresgrund und der Meeresuntergrund (nicht das Wasser und der Luftraum über ihm) derjenigen an die Küste reichenden Meeresteile, deren Wassertiefe 200 m nicht übersteigt (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.3 Ausschließliche Wirtschaftszone

Rz. 22 Mit G. v. 25.7.2014[1] passte der Gesetzgeber den erweiterten Inlandsbegriff an. Nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG gehört ab Vz 2015 auch die ausschließliche Wirtschaftszone zum Inland, soweit dort Energieerzeugungsanlagen errichtet oder betrieben werden, die erneuerbare Energien nutzen.[2] Nach Art. 55 SRÜ ist die ausschließliche Wirtschaftszone ein jenseits des Küsten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die wesentlichen Rechtsänderungen des § 1 EStG haben die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betroffen. Mit G. v. 19.12.1985[1] wurde durch Einfügung des Abs. 3 die unbeschränkte Steuerpflicht auf deutsche Staatsangehörige ausgedehnt, die die Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 2 erfüllen ("Beamtenprivileg"); vgl. Rz. 34ff. Durch G. v. 24.6.1994[2] wurde diese Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 19 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in § 9 AO geregelt. Danach hat eine Person den gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort oder in dem Gebiet, an dem sie sich u. U. aufhält, die erkennen lassen, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilt. Definitionsgemäß kann eine Person, anders als beim Wohnsitz, nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Entscheide...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG insoweit. Sie wurden mit Wirkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1a EStG steht im Zusammenhang mit der Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht in § 1 EStG und ergänzt sie. Die Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht geht grundsätzlich davon aus, dass der Stpfl. sowie seine unmittelbaren Familienangehörigen im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerentlastende Regelungen sind daher in erheblichem Umfang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.2 Juristische Personen

Rz. 9 Juristische Personen, also Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit, sind keine natürlichen Personen und daher nicht ESt-Subjekte. Sie fallen nach § 1 KStG unter das KStG (KSt-Subjekte). Die einzelnen inländischen Körperschaften sind in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführt.[1] Ob eine juristische Person vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen zivilrechtlichen Vorschriften. Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Das REStG 1920 brachte die Abkehr von der landesrechtlichen Veranlagung vor dem Beginn des Steuerjahrs nach dem voraussichtlichen Einkommen in der Zukunft (Vorausbesteuerung) und führte die Veranlagung für das Rechnungsjahr (Wirtschaftsjahr) nach Ablauf des Kj. mit dem in diesem Besteuerungszeitraum erzielten Einkommen ein (Vergangenheitsprinzip; Nachversteuerung). Mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.3 Personenvereinigungen

Rz. 10 Die Personengesellschaften und -gemeinschaften des HGB und des BGB sind keine Körperschaften und daher keine Körperschaftsteuersubjekte. Sie sind andererseits auch keine natürlichen Personen und sind daher selbst auch keine Einkommensteuersubjekte. Sie können aber als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig oder als Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig sein. Die Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.4 Steuererklärungspflicht

Rz. 45 Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verwaltungsakt begründet werden. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG enthält die grundsätzlich für alle Stpfl. bestehende gesetzliche Erklärungspflicht, die jedoch nach § 56 EStDV auf die Fälle, in denen eine Veranlagung überhaupt in Betracht kommt, eingeschränkt wird (Rz. 35). Stpfl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.2 Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)

Rz. 27 Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Versorgungsleistungen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG auch dann abziehbar, wenn der Empfänger nicht unbeschränkt stpfl. ist. Dies hat seine Grundlage in der EG-vertraglich garantierten Freizügigkeit. Danach ist der Sonderausgabenabzug auch zu gewähren, wenn die Versorgungsleistungen von einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.3 Veranlagungswahlrecht (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 30 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG können Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung) wählen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenveranlagung, da sie zur Anwendung der Splittingtabelle führt. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist weiter, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG)

Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG beantragen, dass Unterhaltsleistungen an seinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 EUR im Kj. als Sonderausgaben abgezogen werden (Realsplitting). Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Vz nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für die Absiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 11.2 Beschwer

Rz. 114 Nach § 350 AO setzt die Zulässigkeit des Einspruchs voraus, dass der Einspruchsführer zum Zeitpunkt der Einspruchseinlegung durch den Steuerbescheid beschwert ist (Einspruchsbefugnis).[1] Entsprechendes gilt für die Klage (§ 40 Abs. 2 FGO). Eine Beschwer ist dann gegeben, wenn rechtlich geschützte Interessen des Einspruchsführers durch das Verhalten der Finanzbehörde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2 Steuervergünstigungen

3.2.1 Überblick Rz. 18 Bei den Steuervergünstigungen, deren Tatbestandsvoraussetzungen durch § 1a Abs. 1 EStG erweitert werden, handelt es sich um folgende Regelungen: § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG: Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ehegattensplitting nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG 3.2.2 Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG Rz. 19 Zu den nach § 10 Abs. 1a EStG u...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Rechnungen müssen an Unternehmer und juristische Personen ausgestellt werden. Bei Werklieferungen und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Bauleistungen) müssen Rechnungen auch an Nichtunternehmer ausgestellt werden. Steuerpflichtige können nur eingeschränkt von der Pflicht zur Rechnungsstellung befreit werden (z. B. Bankumsätze). Besondere Fristen für die Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.1 Überblick

Rz. 18 Bei den Steuervergünstigungen, deren Tatbestandsvoraussetzungen durch § 1a Abs. 1 EStG erweitert werden, handelt es sich um folgende Regelungen: § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG: Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ehegattensplitting nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.3 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 27a Mit Wirkung zum Vz 2015 wurde in § 10 Abs. 1a EStG eine neue Nr. 3 eingefügt.[1] Hiernach sind Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt (§ 10 EStG Rz. 172f.). Be...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer müssen für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie in der Tschechischen Republik eine der tschechischen MwSt unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und der Wert dieser Umsätze in den vorausgegangenen 12 Kalendermonaten über 1 Mio. CZK lag. Ausländische Unternehmer, die nicht in der Tschechischen Republik, sondern in einem anderen Mitgliedstaat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2 Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG

Rz. 19 Zu den nach § 10 Abs. 1a EStG umfassten Aufwendungen zählen das Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) und Ausgleichszahlungen zur Vermeidung oder im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nrn. 3 und 4 EStG). 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG) Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 5 Sonstige Fälle

Rz. 44 Trotz der umfangreichen Regelung in § 1 Abs. 2, 3 EStG und § 1a EStG sind Fälle denkbar, in denen ein unbeschränkt Stpfl. in unbilliger Weise von den mit der unbeschränkten Steuerpflicht verbundenen Vergünstigungen ausgeschlossen ist. Es handelt sich um Fälle, in denen auf den Stpfl. und seinen Ehegatten die Regelungen des § 1 Abs. 2, 3 EStG und § 1a EStG anzuwenden s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.4 Terminologie

Rz. 16 Der Begriff "Veranlagung" ist nicht eindeutig. Er entstammt der Verwaltungsrechtslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts[1], die zwischen Veranlagungssteuern (bei denen der Steueranspruch erst mit der Festsetzung entstand) und Fälligkeitssteuern (bei denen die Zahlungspflicht sich ohne Konkretisierung durch Verwaltungsakt unmittelbar aus dem Gesetz ergab) unterschied. Sc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 4 Erklärungsfristen

Rz. 54 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind, falls nichts anderes bestimmt ist, Steuererklärungen von Stpfl., die nicht steuerlich beraten sind oder auch für den Steuerberater in eigenen Angelegenheiten[1], spätestens 7 Monate nach dem Ende des Vz mithin am 31.7. abzugeben (bis Vz 2017: 5 Monate bzw. 31.5.) gem. Art. 97 § 10a Abs. 4 S. 1, 3 EGAO. Bei Stpfl., die Einkünfte aus Land...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.4 Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 28 Nach § 1a Nr. 1 EStG i. V. m. § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG sind Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben abziehbar, wenn die ausgleichsberechtigte Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Ausgleichszahlungen i. d. S. sind solche nach den §§ 20, 21, 22 und 26 des VersAusglG: § 20 VersAusglG: Zahlung einer schuldrechtlichen Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Veranlagung endet regelmäßig mit der Festsetzung eines Steuerbescheids (§ 155 AO). Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt; er enthält eine verbindliche Festlegung über die Höhe der Steuer und kann die Steuer auch auf 0 EUR festsetzen. Er kann auch die Regelung enthalten, dass wegen fehlender persönlicher oder sachlicher Steuerpflicht keine Steuer entstanden is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Steuerfreie Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 24 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 254 Nach § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bleiben bei der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG mit Ausnahme der Befreiungen nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG unberührt. Das bedeutet, dass die Umsätze, die in der Regelbesteuerung nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfrei wären, im Fall eines Pauschallandwirts der Durchschnittssatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtsentwicklung bis 1967

Rz. 14 Sonderbestimmungen hinsichtlich der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Sachverhalte sind fast so alt wie das deutsche Umsatzsteuerrecht selbst. § 76 Abs. 2 des Warenumsatzstempelgesetzes v. 26.6.1916[1] und das UStG v. 26.7.1918 [2] setzten die Land- und Forstwirtschaft noch den Gewerbebetrieben gleich. Doch bereits mit den §§ 4, 51 und 52 der Durchführungsbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind solche Umsätze, die im Gefolge dieses Betriebs vorkommen, ohne dessen eigentlicher Gegenstand zu sein.[1] Rz. 235 Für Hilfsumsätze gelten die vorgenannten Grundsätze. Deshalb unterliegen nach Abschn. 24.2 Abs. 6 UStAE und Abschn. 24.3 Abs. 9 UStAE die Umsätze mit Gegenständen des land- und forstwirtschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Rz. 268 Weist der Pauschallandwirt in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung in Rechnung stellen darf, schuldet er nach § 14c Abs. 1 UStG diesen Mehrbetrag (= unrichtiger Steuerausweis). Das Gleiche gilt, wenn der Pauschallandwirt Empfänger einer Gutschrift mit unrichtig ausgewiesener Steuer ist.[1] Der Leistungsempfäng...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Umsätze in das Ausland und im Ausland

Rz. 103 Aus dem Ausschluss bestimmter Lieferungen in das Ausland bzw. im Ausland im Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG sowie aus der in § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmten Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG (Rz. 254) ist zu folgern, dass die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG grds. auch auf die Umsätze des Land- und Forstwirts in das ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7.2 Inländische Steuerpflicht nur eines Beteiligten

Rz. 193 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO sind Feststellungen der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO nicht vorzunehmen, wenn nur einer der Beteiligten im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. An der Gesellschaft oder Gemeinschaft Beteiligte, deren Einkünfte aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft im Inland steuerfrei oder nicht steuerbar sind...mehr