Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Steuerbegünstigung

Rz. 204 Für Abfindungen – bzw. in der Terminologie des Steuerrechtes Entschädigungen – kommt lediglich eine Steuerbegünstigung i.S.v. §§ 24, 34 EStG in Betracht. aa) Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung Rz. 205 Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Teil-(Steuerfreiheit) bei Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 201 Aufgrund des Wegfalls der Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist es von großer Praxisrelevanz, andere – rechtsübergreifende -Optimierungen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie das "Mannheimer Modell" oder ähnliche Modelle, in den Blick zu nehmen (vgl. BeckOK-SozR/Rittweger, SGB IV, § 7f Rn 6; Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610; Schönhöft, BB 2021, 1332; Growe/Treto...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) nach § 7b SGB IV zur späteren Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung

Rz. 203 Dieses "klassische" Mannheimer Modell des Vorruhestands (vgl. Growe/Tretow, NZA 2020, 1080 ff.) zur Überbrückung der Zeit bis zum Renteneintritt, sieht die Möglichkeit der Einzahlung in ein Wertguthaben aus Beträgen der angedachten Abfindung zur späteren Weiterleitung/Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung vor. Statt einer Abfindung erfolgt die Einzahlung in...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung

Rz. 205 Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl I, 402) wurde mit Wirkung zum 1.1.1999 eine massive Streichung steuerlicher Vorteile bei den Entschädigungen eingeführt. Die Regelung, wonach eine Steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.3 Einzelfälle zur Vermietung

Tz. 89 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden anlässlich eines Fußballspiels aus einem Bierautomaten Getränke verkauft, liegt eine sonstige Leistung in Form eines Duldens vor. Die Duldung des Getränkeverkaufs beruht auf einem Gestattungsvertrag. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift nicht ein. Dieser umsatzsteuerlich relevante Vorgang ist dem steuerschädlichen/-pflichtigen ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / gg) Fünftel-Methode auch bei Abfindung und Rückzahlung von Arbeitslosengeld in einem Jahr

Rz. 214 In der Praxis wird vielfach – bis die Parteien sich auf die Abfindung geeinigt haben – vom Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezogen. Damit stellt sich die Frage, wie der Arbeitnehmer die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes steuerlich zu behandeln hat, wenn der Zufluss der Abfindung und der Abfluss der Rückzahlung im gleichen Kalenderjahr stattfinden. Dazu hat der BFH ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Tz. 164 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Begünstigt sind z. B. Leistungen der Jugendhilfe i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, wenn die Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind: von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Tr...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ee) Zwangslage als Voraussetzung für die Fünftel-Regelung

Rz. 212 Die Fünftel-Regelung kommt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen des § 24 EstG zur Anwendung (vgl. BFH v.13.3.2018 – IX R 16/17, juris). Voraussetzung für die Anwendung der Fünftel-Regelung ist an sich, dass der Arbeitnehmer bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwar mitgewirkt haben darf, er jedoch unter einem nicht...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Steuerliche Minimalbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 207 Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Verschlechterung, da ab 1.1.1999 für Abfindungen nur eine steuerliche Minimalbegünstigung besteht. Hinzukommt, dass im Zuflussjahr mit steigendem Einkommen der steuerliche Effekt abnimmt. Im Spitzensteuerbereich greift sogar i.d.R. de facto gar keine Steuerermäßigung für Abfindungen mehr, da die Fünftel-Regelung durchgerec...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Regelung zum steuerlichen Risiko

Rz. 225 Bereits kleinste Fehler bei der Formulierung der arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung können dazu führen, dass wesentliche Steuervorteile verloren gehen bzw. Arbeitgeber Steuern im Wege der Lohnsteuerhaftung nachentrichten müssen. Betriebsprüfer und Lohnsteueraußenprüfer lassen sich vielfach bei Prüfungen die im Prüfungszeitraum getroffenen Aufhebungsvereinbarun...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Besondere Regelungen für EU/EWR-Angehörige (§ 1a EStG)

Rz. 19 § 1a Abs. 1 EStG sieht Steuerentlastungen für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR (Island, Norwegen und ab 1996 Liechtenstein; die Schweiz ist hingegen nicht beigetreten) vor, wenn diese Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. I...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung beschr...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff

Rz. 57 Bei kurzfristigen Auslandstätigkeiten bis zu 183 Tagen im Steuerjahr besteht grds. die volle Steuerpflicht im Wohnsitzstaat. Die Besteuerung steht aber dem Tätigkeitsstaat zu, wenn der im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber die Arbeitnehmervergütung gezahlt hat oder sie für ihn gezahlt worden ist (wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff, vgl. BFH v. 21.8.1985, BStBl II ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / III. Besteuerung des Auspendlers

Rz. 26 Einkünfte von Auspendlern (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland, Tätigkeit im Ausland) aus nicht selbstständiger Tätigkeit unterliegen im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht. Rz. 27 Besteht mit dem Tätigkeitsstaat ein DBA und enthält dieses DBA eine Grenzgängerregelung, findet eine Besteuerung im Inland statt. Enthält das DBA keine Grenzgängerregelun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 511 Aufgrund der VO über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge v. 18.2.1957 waren solche Prämien bis Ende 1988 steuerlich begünstigt. Seit 1989 gelten diese als Arbeitslohn und unterliegen grds. der Steuerpflicht. Ausnahmen sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR gem. R 19.6 Abs. 1 LStR sowie Prämien i.S.v. außerordentlichen Einkünf...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in die Deutsche Rentenversicherung – § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SGB VI

Rz. 202 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer kann es von nicht unerheblichem Interesse sein, eine vereinbarte Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu überführen, um dadurch – im Fall des vorzeitigen Rentenbezugs – lebenslange Rentenminderungen i.H.v. 0,3 % pro Monat auszugleichen (vgl. Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610 ff.). Denn re...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge

Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfreiheit für Teile der Abfindung – Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. – zunächst reduziert und sodann mit Wirkung zum 1.1.2006 vollständig abgeschafft. Seitdem gibt es keine Steuerfreiheit mehr für aus Anlass der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses gezahlte Abfindungen. Hinweis Durch die A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat (ausländische Gesellschaft), zu mehr als der Hälfte beteiligt, so hat jeder von ihne...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Einzelfälle

Tz. 41 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Keine Mitgliedsbeiträge, sondern Sonderleistungsentgelte des Vereins an seine Mitglieder liegen in folgenden Fällen vor, wenn der Verein abschließbare Fächer in Umkleidekabinen gegen Entgelt vermietet, der Verein Eintrittskarten und Festprogramme an seine Mitglieder verkauft und Einnahmen erzielt (s. RFH vom 28.06.1929, RStBl 1929, 590), ein Ve...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studierenden

Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (vgl. dazu FG Hamburg v. 24.9...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Fünftel-Regelung

Rz. 206 Nach der Regelung der §§ 24, 34 EStG werden die steuerpflichtigen Abfindungsbeträge nach der sog. Fünftel-Regelung (Begriff in der Terminologie des BFH, vgl. u.a. BFH v. 2.9.2021 – VI R 19/19, juris Rn 1; BFH v. 6.11.2002 – XI R 42/01, NZA 2003, 604 = DB 2003, 422; BFH v. 10.7.2008 – IX R 84/07; z.T. wird auch der Begriff Fünftelungsregelung verwandt) besteuert, die ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / hh) Unschädlichkeit des Vorziehens des rechtlichen Endes

Rz. 215 Steuerlich unschädlich ist das Vorziehen des rechtlichen Endes eines Anstellungsvertrages unter Umwandlung der ausstehenden Bezüge in eine Abfindung. Denn im steuerlichen Sinn kommt es allein auf den Zeitpunkt der zivil- bzw. arbeitsrechtlich wirksamen rechtlichen Auflösung an (vgl. BFH v. 16.12.2021 – VI R 10/18, juris Rn 14; BFH v. 24.10.2007, BFH/NV 2008, 361; BFH...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ff) Ersatz für entgehende Einnahmen als Voraussetzung für Fünftel-Regelung

Rz. 213 Ferner muss es sich gem. § 24 Nr. 1a EStG um Leistungen handeln, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Klargestellt hat der BFH, dass auch dann eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1a EStG vorliegen kann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Internationale Besteuerung – zeitanteilige Aufteilung der Abfindung bei internationalen Anstellungsverhältnissen/DBA

Rz. 232 Die Besteuerung von Abfindungen mit Auslandsbezug ist in dem BMF-Schreiben v. 3.5.2018 (dortige Nr. 5.5.5 Rn 220 ff., BStBl I 2018, 643) sowie in den jeweiligen länderspezifischen sog. Konsultationsvereinbarungen geregelt. Hintergrund ist die Frage, welches Land das Besteuerungsrecht bezüglich der Abfindung hat, wenn der Arbeitnehmer im Zahlungszeitpunkt in das Ausla...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / B. Verträge mit beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 29 Gem. § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2, 3, § 1a EStG unterliegen, mit ihren inländischen Einkünften i.S.d. § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig. Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen der beschränkten Einkommensteu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 721 Vorstandsmitglieder von AG sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 1 S. 3 SGB VI) versicherungsfrei. Nach der Rechtsprechung des 4. und 12. Senats des BSG sind sie zwar Beschäftigte i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV , sie sind allerdings ausdrücklich durch Gesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung (und der Arbeitslosenversicherung s.u. Rdn 722) ausgenommen (vg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Einführung des § 7 in 1972 und Reform in 2021

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung. Man muss die Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund der Tatsache verstehen, dass das dt. Ertragsteuerrecht Körperschaften als eigenständige Steuersubjekte behandelt, die die von ihnen erzielten Einkünfte selbst versteuern. Damit ist eine Abschirmwirkung zu Gunsten der an der Körperschaft beteiligten Pe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verzicht auf die Sonderregelung des § 19 Abs. 1 UStG

Tz. 356 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes erlaubt die Wahl der Regelbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (s. § 19 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Nach § 19 Abs. 2 UStG (Anhang 5) kann der Verband/Verein als Unternehmer dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. § 18 Abs. 3 und 4 USt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.3 Verträge besonderer Art

Tz. 82 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verträge besonderer Art liegen vor, wenn die einzelnen Leistungselemente nicht voneinander zu unterscheiden und untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., das Vertragsverhältnis stellt ein unteilbares Ganzes das (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. BFH vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658; ferner s. Abschn. 4.12.6 UStAE). Bei ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ii) Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum (= ein Jahr)

Rz. 216 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Voraussetzung ist, dass die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum (VZ) zu erfassen seien und durch diese Zusammenballung erhöhte steuerliche Belastungen entstünden, die insoweit abgemildert würden. Zusammenballung bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 8. Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung ist § 7 Abs. 1. In der Vorschrift wird der Begriff "Zwischeneinkünfte" nicht definiert. Die Definition ergibt sich vielmehr aus § 8; hier werden die "Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist", i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 definiert.[2] § 8 ergänzt damit § 7 Abs. 1 Satz 1, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Wertabgabenbesteuerung ist gesetzlich in den §§ 3 Abs. 1b, und 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) geregelt. Es handelt sich hierbei um Ergänzungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Zur Wahrung der steuerlichen Gleichbehandlung müssen derartige Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (sie ist Unternehmerin i. S. d. Ums...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / kk) Ausnahmen von der Zusammenballungspflicht bei sozialer Fürsorge – Lockerungen bei weniger als 50 % (= mehr als ein Jahr/sog. Übergangszeit)

Rz. 221 Weitere Lockerungen gibt es, soweit es sich um ganz bestimmte Hinzuleistungen handelt. Nach der Rspr. des BFH bleibt eine Entlassungsentschädigung auch dann steuerbegünstigt, wenn in einem späteren VZ aus sozialer Fürsorge (vgl. BFH v. 29.5.2008, BFH/NV 2008, 1666, BFH v. 14.4.2005, BFH/NV 2005, 1772) für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Unternehmer

Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer, wenn er eine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2 Umsatzsteuerrecht

Tz. 77 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Grundstücks im umsatzsteuerlichen Sinne richtet sich ebenfalls nach bürgerlichem Recht (s. BFH vom 15.12.1966, BStBl III 1967, 209). Die Frage, ob eine Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. d. Befreiungsvorschrift gegeben ist, muss ebenfalls nach bürgerlichem Recht beurteilt werden (s. BFH vom 25.03.1971, BStBl ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.2 Gemischte Verträge

Tz. 80 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gemischte Verträge enthalten sowohl Leistungselemente der Vermietung und Verpachtung (Grundstücksüberlassung) als auch solche anderer Leistungen. Bei derartigen Verträgen ist zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Fälle dieser Art sind auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz, Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung und Investmentmodernisierungsgesetz

Rz. 11 [Autor/Stand] Wegfall von § 10 Abs. 5–7. Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz[2] hat der Gesetzgeber § 7 Abs. 6 a a.F. eingefügt. Die Regelung wurde durch den Wegfall von § 10 Abs. 5–7 a.F. (insbes. von § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.) erforderlich. Rechtssystematisch hätte § 7 Abs. 6 a a.F. in § 8 Abs. 2 a.F. angesiedelt werden sollen. Dann hätte sich § 8 Abs. 2 a.F. al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 213 [Autor/Stand] Nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayGrStG werden die Äquivalenzbeträge und die Flächen von Grund und Boden so- wie des Gebäudes neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag oder eine Fläche von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Somit werden alle Äquivalenzbeträge und Flächen, die für die Besteuerung von ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / jj) Ausnahmen von der Zusammenballungspflicht bei minimaler Teilleistung – Lockerungen für Bagatellgrenze von max. 10 % (= zwei Jahre)

Rz. 219 Allerdings hat der BFH in mehreren Grundsatzurteilen seine enge Rechtsprechung bezüglich der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Zusammenballung in mehreren Schritten etwas gelockert. Dies bezieht sich auf eine minimale Teilleistung in einem anderen Veranlagungszeitraum (vgl. BFH v. 8.4.2014 – IX R 28/13; BFH v. 26.1.2011, NZA-RR 2011 = DB 2011, 1025: 2.800 EUR i...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ll) Zweifelsfragen zur Zusammenballung nach BMF

Rz. 223 Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) ist der Rechtsprechung des BFH mit den Aktualisierungen in den BMF-Schreiben grds. gefolgt. Die für die Praxis relevante Auffassung der Finanzverwaltung zu den sog. Zweifelsfragen, ob eine Zusammenballung gegeben ist oder nicht, sind in den BMF-Schreiben v. 4.3.2016 (BStBl I 2016, 277) sowie v. 1.11.2013 (BStBl I 2013, 1326) g...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Steuerliche Anrufungsauskunft – Verbleibende Risiken

Rz. 226 In Zweifelsfällen zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen und anderen Leistungen i.R.d. Aufhebungsvereinbarung kann sich die Einholung einer Lohnsteuer- Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gem. § 42e EStG empfehlen. Einen Anspruch auf die gebührenfreie Anrufungsauskunft haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (R 42e Abs. 1 L...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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