Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / b) Verständigung über Teileinstellung

Der BGH (Beschl. v. 17.6.2015 – 2 StR 139/14, StraFo 2015, 515) ist in einem Verfahren mit dem Vorwurf des schweren Raubes ergangen. In dem hatten die Vorsitzende der Strafkammer und die Berichterstatterin in der Zeit zwischen dem vorletzten und dem letzten Sitzungstag – nach den Schlussvorträgen – eine Vorberatung durchgeführt. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass die Sach...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 2. Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten sind im OWiG wie folgt geregelt: Die Verfolgungszuständigkeit liegt gem. § 35 Abs. 1 OWiG grundsätzlich bei der Verwaltungsbehörde, teilweise aber auch bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Richter. Die sog. Ahndungszuständigkeit liegt gem. § 35 Abs. 2 OWiG ebenfalls bei der Verwaltungsbehörde, soweit nicht gem. § 45 OWiG das Gericht berufen ist. Die sachliche...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Haftfragen/Rechtsprechungsübersicht

Zuletzt wurde in ZAP F. 22 R, S. 862 ff. über aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen berichtet. An die Zusammenstellung schließt die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht an (vgl. i.Ü. eingehend zu den mit den Untersuchungshaftfragen zusammenhängenden Problemen Burhoff, EV, Rn 2170 ff., 3695 ff.). Akteneinsicht, Aufhebung des Haftbefehls: Der Grundsatz eines fairen rechtsstaat...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / a) Eigenes Antragsrecht des Beschuldigten

In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ein eigenes Recht zusteht, die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, umstritten (vgl. Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, Rn. 3051 m.w.N.; im Folgenden kurz: Burhoff, EV). Zu der Frage hat jetzt vor kurzem (noch einmal) die Ermi...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / b) Anonymer Hinweis als Grundlage einer Durchsuchungsmaßnahme

In dem dem BVerfG-Beschluss vom 14.7.2016 (2 BvR 2474/14, StRR 10/2016, S. 8) zugrunde liegenden Verfahren führte die Staatsanwaltschaft zunächst wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls ein Ermittlungsverfahren gegen "Unbekannt". Nachdem die ermittelnde Kriminalinspektion Trier eine Tatortbesichtigung durchgeführt hatte und während sich das Ermittlungsverfahren n...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / I. Hinweise

Bereits mehrfach wurde auf die geplante StPO-Reform hingewiesen (vgl. u.a. Burhoff ZAP F. 22 R, S. 865 – in Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des BMJV). Inzwischen hat das Bundeskabinett am 14.12.2016 den Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" beschlossen (vgl. dazu die BR-Drucks 796/16). Die nachfolg...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage oder ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurück, so löst dies für den Verteidiger noch keine Zusätzliche Gebühr aus, auch wenn er daran mitgewirkt hat, etwa durch eine entsprechende Einlassung oder Gegenerklärung. Grund hierfür ist, dass das Verfahren mit der Rücknahme noch nicht erledigt ist, sondern die Staatsanwaltschaft je...mehr

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ZAP 17/2015, Anwaltsmagazin / Diskussion um Weisungsrecht des Bundesjustizministers

Die Frage, ob das Bundesjustizministerium in aktuellen Ermittlungen ein Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt hat, hat zu einer Debatte unter Juristen geführt. Während der Deutsche Richterbund das Eingreifen des Bundesjustizministers in die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen die Blogger der Webseite " netzpolitik.org " scharf kritisiert hat, sehen ande...mehr

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ZAP 17/2015, Maas(los)

Herr Range ist nicht der erste Generalbundesanwalt, der in den vorzeitigen Ruhestand entlassen worden ist. Aber er ist der erste, der gehen musste, weil er das Legalitätsprinzip beachtet hat. Die vom Generalbundesanwalt geleitete Bundesanwaltschaft beim BGH ist dem Bundesjustizminister unterstellt, §§ 142 ff. GVG. § 147 Nr. 1 GVG regelt die Dienstaufsicht, die aktuell unter d...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 5. Übergang ins Strafbefehlsverfahren nach Zulassung der Anklage

Hat die Staatsanwaltschaft nicht den Erlass eines Strafbefehls beantragt, sondern Anklage erhoben und ist diese zugelassen worden, besteht nach § 408a StPO immer noch die Möglichkeit, in das Strafbefehlsverfahren überzugehen. Der Anwalt kann in dieser Phase noch erreichen, dass die Sache im Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird. Gelingt es dem Anwalt, nach Anklageerhebung u...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Erledigung durch Strafbefehl

Immer wieder wird diskutiert, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann zu gewähren sei, wenn der Verteidiger durch seine Mitwirkung – insbesondere durch seine Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und ggf. mit dem Gericht – erreicht, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt, sondern dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiese...mehr

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ZAP 16/2016, Anwaltsmagazin / Juristen kritisieren Entwicklung in der Türkei

Das Vorgehen der türkischen Staatsführung mit der Entlassung und teilweisen Verhaftung von mehreren Tausend Richtern und Staatsanwälten ist beim Deutschen Richterbund (DRB) und beim Deutschen Anwaltverein (DAV) auf scharfe Kritik gestoßen. Beide Verbände forderten die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, sich nachdrücklich für die Unabhängigkeit der Justiz und...mehr

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Gesetzgebungsreport / 6. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher" auszugestalten. Zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens hat Bundesjustizminister Maas eine Expertenkommission eingesetzt, die im Oktober 2015 ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 1. Anwendbarkeit der Grundsätze/Vorschriften der StPO (§ 46 OWiG)

Nach § 46 Abs. 1 OWiG gelten im Bußgeldverfahren grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren, also die der StPO, des GVG und des JGG entsprechend (vgl. dazu Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. 2015, Rn 3078 ff. [im Folgenden kurz: Burhoff/Bearbeiter, OWi]). Die Verfolgungsbehörde hat, soweit das OWiG nichts anderes b...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / c) Beschwerderecht des Rechtsanwalts

Und nochmals: Pflichtverteidiger aufgepasst ist auch das Fazit aus dem Beschluss des LG Berlin vom 14.12.2015 (534 Qs 142/15). In dem Verfahren hat das LG – anders als zuvor das AG – die "Unfähigkeit zur Selbstverteidigung" i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht. Begründung war, dass der Beschuldigte unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" stand und da...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / gg) Bestellung – Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – 3 BGs 134/15, StRR 2015, 458; s.o. II. 1. a). Der Beschuldigte hat kein eigenes Antragsrecht (BGH, a.a.O.) Die in § 142 Abs. 1 S. 1 StPO...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Anklageerhebungen wegen verkaufter Examenslösungen

In der Justizaffäre um die verkauften Examenslösungen in Niedersachsen ist es nun zu ersten Anklagen gegen ehemalige Referendare gekommen. Nach der Verurteilung des ehemaligen Richters und Referatsleiters des Niedersächsischen Justizprüfungsamtes Jörg L. (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 6/2015, S. 285) müssen sich damit jetzt auch seine mutmaßlichen Kunden vor Gericht verantwor...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / b) Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 S. 1, 2 StPO)

Das Hauptgewicht der Rechtsprechung lag bei (behaupteten) Verstößen gegen die Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO). Hinweis: Der BGH ist, was die Mitteilungspflicht aus § 243 StPO angeht, recht streng. Es muss "alles auf den Tisch", was mit der Verständigung zu tun hat. Dazu gehört dann natürlich auch, wenn in einem Erörterungsgespräch mit dem Ziel einer Verständ...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 3. Zwischenverfahren (§ 69 OWiG)

Durch die Neufassung von § 69 OWiG sind seit dem 1.4.1987 im sog. Zwischenverfahren der Verwaltungsbehörde erheblich mehr Befugnisse eingeräumt worden, als sie früher hatte. Insoweit gilt: Zunächst einmal muss die Verwaltungsbehörde prüfen, ob nach Einspruchseinlegung der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen werden soll. Ist der Einspruch unzulässig, verwirft ...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / a) Zulässiger Inhalt der Verständigung

Der BGH-Beschluss vom 12.7.2016 (1 StR 136/16, StRR 11/2016, S. 8 = StraFo 2016, 472), befasst sich noch einmal mit dem zulässigen Inhalt einer Verständigung. Der Angeklagte hatte in der Revision einen Verstoß gegen § 257c StPO unter dem Gesichtspunkt eines "unzulässigen Gesamtpakets" gerügt. Die dafür abgegebene Begründung: Der in der Hauptverhandlung unterbreitete Verständ...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.9 • Bestellung, Antrag/Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (LG Stendal, Beschl. v. 26.11.2015 – 501 AR 9/15; s. auch BGH NJW 2015, 3383 = StRR 2015, 458 m. Anm. Barton). Das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK ergebende Re...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Verteidigung oder Beratung

Eine Bürgerin dieses Landes erhält von der Polizeidirektion Chemnitz im Jahre 2013 eine Vorladung, in der ihr eine Rechtsverletzung, nämlich eine Beleidigung, vorgeworfen wird. Sie ist klug genug, einen Verteidiger zu konsultieren, der ein erstes Gespräch führt, was jedoch wenig Aufklärung bringt und sodann – wie üblich – mit Hilfe der erteilten Verteidigervollmacht Aktenein...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 11. Mehrmalige Einstellung

Da der Verteidiger in jeder Angelegenheit seine Gebühren und Auslagen gesondert erhält, kann die Zusätzliche Gebühr auch mehrmals anfallen. Beispiel 11: Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wird mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO auf Betreiben des Verteidigers eingestellt. Auf die Beschwerde des Anzeigenerstatters werden die Ermittlungen wieder aufgenomme...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrensgebühr: Vorbereitendes Verfahren; Rücknahme der Anklage

(LG Berlin, Beschl. v. 28.12.2016 – 536 Qs 22/16) • Nimmt die Staatsanwaltschaft nach Erlass eines Strafbefehls und Einspruchseinlegung ihre Anklage zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Anklageerhebung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 V...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten." Dazu war eine Expertenkommission einberufen worden, die bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten sollte. Mitte Oktober war es nun soweit: Die Komm...mehr

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zfs 8/2016, Beweislast bei ... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch aufgrund der Beschädigung ihres Fahrzeuges bei einem Entwendungsversuch dem Grunde nach aus dem Teilkasko-Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 VVG sowie Gliederungspunkt A.2.2.2 der AKB 2008 zu." 1. Der Anspruch der Kl. besteht, auch wenn die Zielrichtung des Einbrechers nicht festgestellt werden kann. Dabei ist zwischen den Parteien...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / VI. Vollstreckung (§§ 89 ff. OWiG)

Die Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen ist in den § 89 ff. OWiG geregelt. Vollstreckungsbehörde ist entweder die Verwaltungsbehörde (§ 90 OWiG) oder die Staatsanwaltschaft (§§ 92, 91 OWiG). Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 103 OWiG).mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Maßstab

Maßstab der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG ist die jeweils in Bezug genommene Verfahrensgebühr. Die Höhe der Gebühr nach Anm. Abs. 3 S. 1 zu Nr. 4141 VV RVG bemisst sich im konkreten Fall nach der Verfahrensgebühr des Rechtszugs, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist. Maßgebend ist also hier grundsätzlich die Gebühr des Verfahrensstadiums, in dem sich di...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / 2. Strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren

In besonderer Schärfe stellt sich diese Situation gleichfalls im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren nach § 359 StPO. Dem Verfahren (das mit der nicht fristgebundenen Ausbringung des Antrags an das Wiederaufnahmegericht beginnt) geht ein oftmals langjähriger Instanzenzug voraus. Beispiele: Auch in etlichen vom Verfasser geführten Umfangsverfahren waren es mehrere Jahre b...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / a) Exkurs: Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren macht in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Diese sind vor allem darauf zurückzuführen, dass nach h.M. § 140 Abs. 2 StPO nur im Erkenntnisverfahren gilt und für das Strafvollstreckungsverfahren nur analog angewendet werden kann (vgl. wegen der Einzelheiten Burhoff, EV, Rn 2812 ff....mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Abschaffung des Richtervorbehalts für die Anordnung von Blutproben?

Ein weiterer Referentenwurf betrifft den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung" (s. ZAP Anwaltsmagazin 14/2016, S. 721). Er enthält u.a. die lange erwartete Umgestaltung des § 81a Abs. 1 StPO, Stichwort: Richtervorbehalt bei der Blutentnahme. Angefügt werden soll ein Satz 2: "Die Anordnung der Entnah...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Schriftliches Verfahren nach § 411 StPO

Mit dem 2. KostRMoG ist in Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV RVG eine weitere Variante der Zusätzlichen Gebühr eingeführt worden. Danach erhält der Anwalt auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er daran mitwirkt, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt und aufgrund der Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsa...mehr

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ZAP 24/2015, Einstellung: Anfechtbarkeit

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.8.2015 – 2 VAs 19-21/15) • Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach § 153 Abs. 1 StPO oder unter Verweisung auf den Privatklageweg nach § 170 Abs. 2 StPO ein, sind diese Entscheidungen für den möglichen Verletzten – abgesehen von Gegenvorstellung und Dienstaufsichtsbeschwerde – grds. nicht anfechtbar. ZAP EN-Nr. 931/2015 ZAP 24/...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ii) Bestellung – Zeitpunkt

Die Pflichtverteidigerbeiordnung im Vorverfahren setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. oben II. 1. a). In der Regel muss aber im Ermittlungsverfahren nicht schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordverdachts ein Pflichtverteidiger bestellt werden (BGHSt 60, 38 = NJW 2015, 265 = S...mehr

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ZAP 14/2016, Neuregelungen ... / Weitere Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht geplant

Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erst kürzlich ein Vorhaben vorgestellt hat, mit dem der Strafprozess beschleunigt werden soll (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 661), hat es nun zudem einen alten Vorschlag aufgegriffen, die Sanktion des Fahrverbots auch auf andere Straftaten als solche im Straßenverkehr auszudehnen und einen Refere...mehr

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ZAP 16/2015, Vorsicht Rechtsanwalt – Eine kurze Erwiderung

Der Journalist Joachim Wagner hat im Jahre 2014 ein vielbeachtetes Buch mit dem Titel "Vorsicht Rechtsanwalt" (C.H. Beck Verlag) vorgelegt. Viele der darin geäußerten Beobachtungen und Thesen sind zutreffend. Einige der darin gemachten Behauptungen, Beschreibungen oder Folgerungen sind aber schlicht falsch. Als Beleg für den Werteverfall der Anwaltschaft sieht Wagner u.a. di...mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 1. Entstehungsgeschichte

§ 141 StPO unterscheidet drei Zeitpunkte, zu denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen kann. Davon ist für das Ermittlungsverfahren die Möglichkeit der Beiordnung schon im Vorverfahren gem. § 141 Abs. 3 S. 1 StPO von besonderer praktischer Bedeutung. Danach kann eine Pflichtverteidigerbestellung zwar auch schon im Vorverfahren in Betracht kommen, die ...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltskammer: Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Anschuldigungsverfahrens

(AGH NRW, Urt. v. 29.5.2015 – 1 AGH 15/15) • Die zuständige Aufsichtsabteilung der Rechtsanwaltskammer hatte dem Kläger in einem Schreiben mitgeteilt, dass – für den Fall der Durchführung der von ihm beabsichtigten und von ihm der Kammer mitgeteilten Werbemaßnahmen – die Rechtsanwaltskammer das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung der Einleitung eines anwaltsgeric...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 12. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Die Bundesregierung hat im Dezember 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (BT-Drucks. 18/11277) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Regelungen vor, die der Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung dienen, zugleich aber die Rechte aller Verfahrensbeteiligten wahren sollen. Vorgesehen...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, löst dies nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV RVG eine Zusätzliche Gebühr aus. Zum Teil wird vertreten, der Beschluss müsse auch rechtskräftig werden. LG Potsdam, Beschl. v. 20.4.2012 – 24 Qs 64/11: Wird unter Mitwirkung des Verteidigers die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und nach erfolgreichem Rechtsmitte...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VIII. Sühnetermin in Privatklageangelegenheiten

Auch in Strafsachen ist eine "außergerichtliche Streitschlichtung" vorgesehen Verneint die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, so kann der Verletzte im Wege der Privatklage nach §§ 374 ff. StPO vorgehen, wenn ein Privatklagedelikt vorliegt. Das Gesetz schreibt insoweit allerdings vor, das zuvor ein Sühnetermin durchzuführen ist (§ 380 StPO)....mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / b) Beschleunigungsgrundsatz

Verfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO angeordnet ist, müssen mit besonderer Beschleunigung geführt werden (LG Berlin VRR 2014, 323 = StRR 2014, 432 = VA 2014, 155). Dass die Staatsanwaltschaft erst längere Zeit nach der Tatbegehung die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt, steht der Anordnung der Maßnahme zwar grundsät...mehr

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ZAP 2/2016, Neuregelungen i... / IV. Hilfestellungen für der deutschen Sprache nicht Mächtige

Erweitert worden ist der Anspruch der Opfer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, auf Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen. So ist z.B. in § 158 Abs. 4 StPO Hilfestellung für sprachunkundige Antragsteller – namentlich Hilfe bei der Verständigung, um die Anzeige in einer ihm verständlichen Sprache anzubringen, und die Übersetzung der schriftlichen Anzeigebestätigu...mehr

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ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / PKH im Strafverfahren

Das Europäische Parlament hat Anfang Mai seine Zustimmung zu einer EU-Richtlinie erteilt, nach der verdächtige oder beschuldigte Bürger ein Recht auf Prozesskostenhilfe (PKH) im Strafverfahren erhalten sollen. Der Ausschuss für Bürgerliche Angelegenheiten, Justiz und Inneres ging hierbei in seinem Votum deutlich über die Forderungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten ...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang April wurden mehrere neue Richter am BGH und am BFH ernannt. Zu neuen Richterinnen am Bundesgerichthof wurden die bisherige Vorsitzende Richterin am LG Karlsruhe Dr. Louisa Bartel, die Richterin am KG Berlin Dr. Stefanie Roloff sowie die Oberstaatsanwältin Renate Wimmer ernannt. Frau Dr. Bartel war seit 2005 Richterin am OLG Karlsruhe und wechselte 2012 zum dortigen LG,...mehr

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ZAP 15/2016, Zivilrechtliche Haftung: Falsche Verdächtigung

(AG Brandenburg, Urt. v. 26.5.2016 – 34 C 40/15) • Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann eine schadensersatzauslösende unerlaubte Handlung sein (§§ 242, 249 und 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 164, 186 und 193 StGB). Zwar handelt derjenige, der sich eines staatlichen, gesetzlich geregelten Verfahrens zur Durchsetzung seiner Ansprüche oder berechtigten Int...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / bb) Entscheidung durch Beschluss

Sofern die Verwaltungsbehörde die Unzulässigkeit des Einspruchs übersehen oder unzutreffend die Zulässigkeit bejaht hat, sieht § 70 Abs. 1 OWiG die Verwerfung des Einspruchs durch Beschluss, also außerhalb einer Hauptverhandlung, vor. Geprüft werden dabei ausschließlich die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, nicht dagegen andere Verfahrensmängel. Der Beschluss ist ...mehr

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ZAP 1/2015, Einstellungsbeschluss: Keine Anfechtbarkeit

(OLG Celle, Beschl. v. 30.3.2015 – 1 Ws 90/15) • Der Beschluss, mit dem das Gericht nach Erfüllung der Auflagen das Strafverfahren gem. § 153a StPO endgültig einstellt, ist von der Staatsanwaltschaft nicht mit der Beschwerde angreifbar. Die Zulässigkeit der Anfechtung eines feststellenden, endgültigen Einstellungsbeschlusses folgt nicht aus § 206a Abs. 2 StPO. Während der Ei...mehr