In der Justizaffäre um die verkauften Examenslösungen in Niedersachsen ist es nun zu ersten Anklagen gegen ehemalige Referendare gekommen. Nach der Verurteilung des ehemaligen Richters und Referatsleiters des Niedersächsischen Justizprüfungsamtes Jörg L. (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 6/2015, S. 285) müssen sich damit jetzt auch seine mutmaßlichen Kunden vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Verden hat acht Juristen angeklagt, deren Klausurlösungen bei Nachkontrollen auffällig geworden waren.

Der Vorwurf lautet bei vier Angeklagten auf Bestechung, bei den anderen auf Beihilfe bzw. Anstiftung zum Geheimnisverrat. Gegen sieben weitere Juraabsolventen werde derzeit noch ermittelt, so die Staatsanwälte; in einem Fall habe man das Verfahren eingestellt. Wann es zu Prozessen gegen die bislang acht Angeklagten kommt, steht noch nicht fest. Nur in einem Fall hat das AG Celle bereits terminiert.

Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft stimmen damit weitgehend mit den Nachprüfungen des niedersächsischen Justizministeriums überein. Dieses hatte nach Bekanntwerden der Affäre die Klausuren von rund 2.000 Kandidaten seit 2011 durch 200 Sonderprüfer einer umfassenden Nachkontrolle unterzogen. Als Ergebnis dieser Überprüfung wurden gegenüber 15 Absolventen Verfahren zur Aberkennung des Zweiten Staatsexamens eingeleitet.

Nach Angaben des Ministeriums wehren sich derzeit noch sechs Betroffene auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen die Aberkennung ihrer Staatsexamina. Die übrigen hätten die Bescheide inzwischen akzeptiert bzw. die Klage zurückgenommen.

[Quelle: lto]

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