Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 2.1.4 Meldepflichten (Geldwäsche-Verdachtsmeldung)

Kommt der Vertragspartner seiner Offenlegungspflicht nicht nach oder liegen Tatsachen vor, die auf einen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht hindeuten, muss das angebahnte oder laufende Geschäft oder die beabsichtigte Transaktion abgelehnt und eine elektronische Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen abgegeben werden.[1] Abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Rz. 9 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019, das am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, wurde in § 142 Abs. 4 StPO eine Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers eingeführt.[9] Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann auch die Staatsanwaltschaft über die Bestellung entscheiden. Sie beantragt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder andere Strafverfolgungsbehörden (Nr. 2)

Rz. 10 Ebenso entsteht die Terminsgebühr bei Teilnahme an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde (Nr. 2). Bei der anderen Strafverfolgungsbehörde kann es sich z.B. um das Finanzamt handeln, das in Steuerstrafsachen die Ermittlungen führt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Pflichtverteidigerbestellung durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 1)

1. Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft Rz. 9 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019, das am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, wurde in § 142 Abs. 4 StPO eine Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers eingeführt.[9] Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann auch die Staatsanwaltschaft über ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Von der Staatsanwaltschaft beigeordneter Zeugenbeistand (Abs. 2)

1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1) Rz. 12 Nach § 59a Abs. 2 S. 1 gelten für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand die Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand entsprechend. Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass auch für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand gemäß §§ 59a Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bei Beiordnung durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 29 § 57 regelt aber nur den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde nach §§ 44 ff. in Bußgeldsachen. Insoweit gilt § 62 OWiG. Die von § 59a Abs. 2 und 3 erfassten Verfahren sind aber keine Bußgeldsachen, sondern Strafsachen und Rechtshilfeverfahren mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (§ 1 Abs. 1, 2 IRG).[24] Bußgeldverfahren sind Verfahre...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 5. Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 24 Hebt die Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren den Bußgeldbescheid auf und stellt sie das Verfahren ein, so hat sie nach § 108a Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467a StPO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Es gilt das Gleiche – auch zur Anfechtung – wie bei der Aufhebung des Bußgeldbescheids und der anschließenden Einstellung durch die Verwaltungsbehörde (vgl. Rdn 20).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder einer Augenscheinseinnahme (Nr. 4)

1. Allgemeines Rz. 13 Dieser weitere Gebührentatbestand erfasst Beistandsleistungen für den Beschuldigten oder im Falle der VV Vorb. 4 Abs. 1 für den Privat- oder Nebenkläger bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, ist aber auch auf die Vertretung in der Hauptverhandlung anzuwenden, wenn der Anwalt nicht mit der Vertretung im Verfahren insgesamt beau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 11 Über die Kosten des Berufungsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Berufung treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Berufungsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 12 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Revisionsverfahren

Rz. 12 Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Revision treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Revisionsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 13 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 § 59a Abs. 2 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand an. Der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistandmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsanspruch (§ 45 Abs. 3)

Rz. 10 Die Einführung dieser Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers hat eine Ergänzung des § 59a um den neu eingefügten Abs. 1 erforderlich gemacht. Abs. 1 S. 1 verweist für den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Pflichtverteidiger auf die entsprechend geltenden Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (§§ 45 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 68b StPO kann auch die Staatsanwaltschaft einem Zeugen einen anwaltlichen Beistand für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beiordnen. Nach §§ 87e, 53 IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) kann darüber hinaus das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einstellung

Rz. 12 Ein Strafverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also sowohl im vorbereitenden als auch im gerichtlichen Verfahren einschließlich Berufung und Revision in Betracht. Darauf, wer das Verfahren einstellt – Staatsanwaltschaft oder Gericht –, kommt es nicht an.[9] Daher ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 auch dann anwendbar, wenn die Staatsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Vorschriften der VV 4136 ff. sind nicht auf den Verteidiger beschränkt, sondern gelten für jeden Anwalt, der einen Beteiligten im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegnerisches Rechtsmittel

Rz. 40 Auch hinsichtlich der Beratung über das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Neben- oder Privatkläger) ist die gebührenrechtliche Behandlung umstritten. Rz. 41 Ist das Rechtsmittel der Gegenseite noch nicht eingelegt, soll der Anwalt also nur vorbereitend beraten, so zählt diese Tätigkeit noch zur Ausgangsinstanz. Das Rechtsmittelverfahren beginn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 56 steht im Zusammenhang mit § 55 und regelt einheitlich das Verfahren bei Erinnerungen und Beschwerden des beigeordneten oder bestellten bzw. des im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalts oder der Staatskasse gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen. Für das Erinnerungsverfahren gelten nach Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1, Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegnerisches Rechtsmittel

Rz. 135 Auch hinsichtlich der Beratung über das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Neben- oder Privatkläger) ist die gebührenrechtliche Behandlung umstritten. Rz. 136 Ist das Rechtsmittel der Gegenseite noch nicht eingelegt, soll der Anwalt also nur vorbereitend prophylaktisch beraten, welche Rechtsmittel in Betracht kommen und welche Konsequenzen die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2, 3)

Rz. 27 Abs. 4 S. 1 bestimmt nur, dass gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz gerichtliche Entscheidung beantragt werden kann und dass nach Abs. 4 S. 2 über diesen Antrag das LG entscheidet, in dessen Bezirk die Justizbehörde ihren Sitz hat. Bei der Beiordnung des Zeugenbeistands durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 2) entscheidet das LG, bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Dreifacher Anfall der Zusätzlichen Gebühr

Rz. 153 Möglich ist sogar, dass die Zusätzliche Gebühr dreimal anfällt, nämlich bei einer nicht nur vorläufigen Einstellung im vorbereitenden Verfahren, anschließender Nichteröffnung, gegen die von der Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde eingelegt wird, und späterer Berufungsrücknahme.[161] Beispiel: Aufgrund einer Strafanzeige hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Rechtsanwalt gelten die Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, tritt an die Stelle des Gerichts des ersten Rechtszugs das Gericht, das für die gerichtliche Bestätigung der Bestellung zuständig ist. (2) 1Für den durch die Staatsanwaltsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festsetzung gemäß § 55 (Abs. 2 S. 1)

Rz. 15 Das Verfahren bei der Festsetzung der Vergütung des von der Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistands richtet sich wie bei dem gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand nach §§ 59a Abs. 2 S. 1, 55. Zuständig ist, wenn das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden ist, entsprechend § 55 Abs. 1 S. 2 der Urkundsbeamte der Staatsanwaltschaft, die den Zeugenbeist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erinnerung und Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung oder den Kostenansatz (Abs. 4 Nr. 1, 1. Alt.)

Rz. 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 bestimmt, dass die Vorschriften des VV Teil 3 gelten für Verfahren über: Rz. 6 Anzuwenden sind die VV 3500, 3513. Die jeweiligen Verfahren gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheiten, wobei gegebenenfalls mehrere Verfahren na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde beginnt mit Aufnahme bzw. Bekanntgabe der Ermittlungen und erfasst das gesamte Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (VV Vorb. 5.1 Abs. 1). Rz. 3 Auch Anträge auf gerichtliche Entscheidungen, etwa gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung (§ 62 OWiG), zählen zum vorbereitenden Verfahren und werden durch die dortigen Gebühren abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Entscheidung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 26 Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz nach den Vorschriften des Abschnitts 8 (§§ 44 ff.), kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Abs. 4 soll nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln.[21] Abs. 4 erfasst alle Entscheidungen der Staatsanwaltschaft sowie des Bundesamtes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Beratung über beiderseitige Rechtsmittel

Rz. 142 Soll der Anwalt sowohl über das von der Gegenseite bereits eingelegte Rechtsmittel als auch über das eigene noch nicht eingelegte Rechtsmittel beraten, so gelten sowohl Nr. 10 hinsichtlich des eigenen Rechtsmittels als auch die VV 4124, 4130, VV 5113, VV 6207, 6211 bzw. VV 2103, 2103; 2101, 2102 hinsichtlich des gegnerischen Rechtsmittels. Beispiel: Der Angeklagte wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 12 Nach § 59a Abs. 2 S. 1 gelten für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand die Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand entsprechend. Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass auch für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand gemäß §§ 59a Abs. 2 S. 1, 45 Abs. 3 ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verteidigerbestellung ohne gerichtliche Anhängigkeit (Abs. 1 S. 2)

Rz. 96 Abs. 1 S. 2 bildet für Verfahren, die (noch) nicht gerichtlich anhängig geworden sind, scheinbar eine Ausnahme, indem auf das anordnende Gericht zurückgegriffen wird, das den Verteidiger bestellt hat. Hierbei handelt es sich aber immer um ein Gericht des ersten Rechtszuges. Die mangels Anhängigkeit der Sache gegebene Möglichkeit einer Auswahl unter mehreren erstinstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 8 Hat sowohl der Angeklagte Revision eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 1 und Nr. 2 gesondert verdienen, wenn er sowohl die Revision des Angeklagten begründet (Nr. 1) als auch zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2). Er erhält allerdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 16 Abs. 2 S. 2, 3 ist zu entnehmen, das auch der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistand einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 stellen kann.[16] Über Anträge nach § 51 Abs. 1 entscheidet nach Abs. 2 S. 2 abweichend von § 51 Abs. 2 nicht das OLG, zu dessen Bezirk das Gericht des ersten Rechtszugs gehört, sondern das OLG, in dessen Bezir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd)4. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren wegen einer anderen Tat ein

Rz. 20 Wird das Bußgeldverfahren wegen einer anderen Tat im prozessualen Sinne eingeleitet, ändert sich an der Berechnung im Strafverfahren nichts. Jetzt entsteht aber im Bußgeldverfahren eine Grundgebühr (VV 5100). Beispiel: Gegen den Mandanten wird ermittelt wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht. Im Rahmen einer Besichtigung seines Fahrzeugs stellt sich heraus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beratung über beiderseitige Rechtsmittel

Rz. 46 Soll der Anwalt sowohl über das von der Gegenseite bereits eingelegte Rechtsmittel und das eigene noch nicht eingelegte Rechtsmittel beraten, so gelten sowohl § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 hinsichtlich des eigenen Rechtsmittels als auch die VV 4124, 4130 bzw. VV 2102 hinsichtlich des gegnerischen Rechtsmittels. Beispiel: Der Angeklagte wird in Abwesenheit teilweise freigesp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rücknahme der Rechtsbeschwerde (Anm. Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 99 Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht mehr zurückgenommen werden, sondern nur noch die Rechtsbeschwerde selbst. Geschieht dies unter Mitwirkung des Verteidigers, so erhält er eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Dies ist jetzt ausdrücklich geklärt. Nach der BRAGO war diese Frage strittig, da § 86 Abs. 3 BRAGO keine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vorausgegangenes Strafverfahren

Rz. 12 Ausgeschlossen ist die Grundgebühr nach Anm. Abs. 2 zu VV 5100, wenn zuvor ein Strafverfahren wegen derselben Tat durchgeführt worden ist, die Staatsanwaltschaft dieses gemäß § 43 OWiG eingestellt und zur weiteren Verfolgung als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. In diesem Fall entsteht die Grundgebühr im Bußgeldverfahren nicht erneut. Vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa)1. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 2 OWiG

Rz. 17 Hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen bereits selbst schon wegen der Ordnungswidrigkeit ermittelt, stellt sie das Strafverfahren später aber nur hinsichtlich der Straftat ein und gibt sie die Sache wegen der Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 OWiG an die Verwaltungsbehörde ab, kann im Strafverfahren keine Zusätzliche Gebühr anfallen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 12c)

Rz. 32 Nach § 12c muss jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist enthalten. Zur Rechtsbehelfsbelehrung bei der Festsetzung gemäß § 55 siehe § 55 Rdn 117 ff. Rz. 33 Nach § 59a Abs. 4 kann gegen die Entscheidungen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner

Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a Abs. 1 S. 1 StPO) – und den "notwendigen Auslagen eines Beteiligten", wozu insbesondere die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zählt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Demgegenüber spricht die Vorschrift des § 464b StPO wiederum von "Kosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc)3. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet kein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 19 Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein und gibt sie die Sache zur eventuellen Verfolgung an die zuständige Verwaltungsbehörde ab, sieht die Verwaltungsbehörde jedoch keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit einzuleiten, kommt es also gar nicht mehr zu einem Bußgeldverfahren, dann entsteht im Strafverfahren zwar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme der Berufung

Rz. 113 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch bei Rücknahme der Berufung. Ebenso wie die Rücknahme des Strafbefehls muss auch die Rücknahme der Berufung früher als zwei Wochen vor Beginn des Tages erfolgen, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war; zur Fristberechnung kann insoweit auf die obenstehende Kommentierung Bezug genommen werden (siehe Rdn 83 ff.). Die dortigen Au...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / III. Kostenfestsetzung

Rz. 36 Ist die Kostenentscheidung durch die Verwaltungsbehörde getroffen worden, so setzt die Verwaltungsbehörde auf Antrag gemäß § 106 OWiG die zu erstattenden Kosten fest. Gegen den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid kann nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2, 1. Hs. OWiG binnen zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Zumutbarkeit/Waffengleichheit

Rz. 89 Arbeiten Gericht und Staatsanwaltschaft mit der elektronischen Akte, ist das auch dem Rechtsanwalt zumutbar.[145] Unterlagen, die dem Gericht nicht in Papierform zur Verfügung stehen, führen im Falle ihres Ausdrucks nicht zur Entstehung der Dokumentenpauschale.[146] Umgekehrt hat auch der Rechtsanwalt Anspruch auf Ausdrucke, wenn auch Gericht und Staatsanwaltschaft mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand. Rz. 6 Abs. 3 gilt für den nach §§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 § 59a bestimmt, dass für die in Abs. 2 und 3 genannten Beistände die Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand bzw. über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten. Voraussetzung ist, dass eine Beiordnung als Zeugenbeistand durch die Staatsanwaltschaft bzw. eine Bestellung als Beistand nach § 87e IRG durch das Bundesamt für Justiz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb)2. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 18 Hat die Staatsanwaltschaft nur wegen einer Straftat ermittelt und das Verfahren insoweit eingestellt, die Sache anschließend aber an die Verwaltungsbehörde zur eventuellen Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach § 43 Abs. 1 OWiG abgegeben, und leitet die Bußgeldbehörde daraufhin auch ein Verfahren ein, dann hätte dies nach der früheren Rspr. des BGH (siehe Rdn 15) e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 32 Beim ersten Kriterium des Abs. 1 ist im Wesentlichen der mit der Ausführung des Mandats verbundene zeitliche Aufwand zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf die tatsächlich erbrachte, nicht auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit des Anwalts.[24] Relevant sind dabei nicht nur die effektiven Bearbeitungszeiträume für die Aktenbearbeitung, die Wahrnehmung von außerger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Nachfolgendes Strafverfahren

Rz. 14 Wird umgekehrt ein Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen, weil sich der Verdacht einer Straftat ergibt, ist die Grundgebühr nach VV 5100 auf die im Strafverfahren anfallende Grundgebühr aus VV 4100 anzurechnen (Anm. Abs. 2 zu VV 4100). Beispiel: Gegen den Mandanten wird zunächst wegen eines Verstoßes gegen die StVO ermittelt. Im Zuge der Ermittlungen ...mehr