Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / III. Kostenfestsetzung

Rz. 36 Ist die Kostenentscheidung durch die Verwaltungsbehörde getroffen worden, so setzt die Verwaltungsbehörde auf Antrag gemäß § 106 OWiG die zu erstattenden Kosten fest. Gegen den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid kann nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2, 1. Hs. OWiG binnen zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Zumutbarkeit/Waffengleichheit

Rz. 89 Arbeiten Gericht und Staatsanwaltschaft mit der elektronischen Akte, ist das auch dem Rechtsanwalt zumutbar.[145] Unterlagen, die dem Gericht nicht in Papierform zur Verfügung stehen, führen im Falle ihres Ausdrucks nicht zur Entstehung der Dokumentenpauschale.[146] Umgekehrt hat auch der Rechtsanwalt Anspruch auf Ausdrucke, wenn auch Gericht und Staatsanwaltschaft mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand. Rz. 6 Abs. 3 gilt für den nach §§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 § 59a bestimmt, dass für die in Abs. 2 und 3 genannten Beistände die Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand bzw. über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten. Voraussetzung ist, dass eine Beiordnung als Zeugenbeistand durch die Staatsanwaltschaft bzw. eine Bestellung als Beistand nach § 87e IRG durch das Bundesamt für Justiz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb)2. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 18 Hat die Staatsanwaltschaft nur wegen einer Straftat ermittelt und das Verfahren insoweit eingestellt, die Sache anschließend aber an die Verwaltungsbehörde zur eventuellen Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach § 43 Abs. 1 OWiG abgegeben, und leitet die Bußgeldbehörde daraufhin auch ein Verfahren ein, dann hätte dies nach der früheren Rspr. des BGH (siehe Rdn 15) e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 32 Beim ersten Kriterium des Abs. 1 ist im Wesentlichen der mit der Ausführung des Mandats verbundene zeitliche Aufwand zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf die tatsächlich erbrachte, nicht auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit des Anwalts.[24] Relevant sind dabei nicht nur die effektiven Bearbeitungszeiträume für die Aktenbearbeitung, die Wahrnehmung von außerger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Nachfolgendes Strafverfahren

Rz. 14 Wird umgekehrt ein Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen, weil sich der Verdacht einer Straftat ergibt, ist die Grundgebühr nach VV 5100 auf die im Strafverfahren anfallende Grundgebühr aus VV 4100 anzurechnen (Anm. Abs. 2 zu VV 4100). Beispiel: Gegen den Mandanten wird zunächst wegen eines Verstoßes gegen die StVO ermittelt. Im Zuge der Ermittlungen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 6. Rücknahme des Einspruchs durch den Betroffenen oder Verwerfung des Einspruchs

Rz. 25 Nimmt der Betroffene seinen Einspruch zurück oder wird dieser als unzulässig verworfen, so hat er nach § 109 OWiG die Kosten des Verfahrens zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Einspruch noch vor der Verwaltungsbehörde, vor der Staatsanwaltschaft oder erst vor dem AG zurücknimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Festgebühr

Rz. 157 Bei der Gebühr nach VV 4141 handelt es sich um eine Festgebühr. Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielraum.[163] Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 ist nicht anwendbar. Der Anwalt erhält hier jeweils eine Mittelgebühr. Eine Möglichkeit, besonders hohen Aufwand oder erhebliche Schwierigkeiten oder besonders geringen Aufwand oder unterdurchschnittl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Durch die Gebühr nach VV 4104 wird die gesamte Tätigkeit des Anwalts im vorbereitenden Verfahren abgegolten.[10] Hierzu zählen insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beistandsleistung bei einer Augenscheinseinnahme

Rz. 19 Ist der Anwalt lediglich damit beauftragt, bei einer Augenscheinseinnahme, also einer Ortsbesichtigung oder einem ähnlichen Termin, dem Auftraggeber Beistand zu leisten oder ihn dort zu vertreten, erhält er ebenfalls eine Gebühr nach Nr. 4. Hierzu dürfte auch die Teilnahme an einer Durchsuchung zählen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Anm. Abs. 1 stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur dann erhält, wenn ihm nicht die Verteidigung übertragen worden war. Abgegolten werden also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 5113)

Rz. 7 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 5113. Rz. 8 Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, wie z.B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zulässig.[2] Rz. 9 Die Verfahrensgebühr ist eine Pauschalgebühr, die sämtliche Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren abdeckt (VV Vorb. 5.1 Abs. 2), einschließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im Zwischenverfahren vor der Staatsanwaltschaft erhält der Verteidiger die Gebühren nach Unterabschnitt 2.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich

Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Abgeltungsbereich

Rz. 20 Abgegolten wird auch hier die gesamte Tätigkeit des Anwalts, einschließlich der Entgegennahme der Information, der Vorbereitung des Termins, eventuell erforderlicher Schriftwechsel sowie die Teilnahme und die Berichterstattung an den Auftraggeber oder dessen Vertreter.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Vorbereitung des Privatklageverfahrens

Rz. 65 Zwar richtet sich die Vorbereitung der Privatklage nach VV Teil 4 Abschnitt 2 (VV Vorb. 4.1.2); eine Einstellung ist hier mangels Beteiligung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts jedoch nicht möglich (zur Einigung siehe Rdn 136 f.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Berufungsverfahren beginnt mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers nach Auftragserteilung im Berufungsverfahren, wobei allerdings zu differenzieren ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Betragsrahmen erhöht sich

Rz. 21 Erhöht sich der Betragsrahmen infolge einer Verweisung an ein anderes Gericht, so war bislang umstritten, nach welchem Rahmen sich die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens richten. Nach einer Auffassung waren sämtliche Gebühren des gerichtlichen Verfahrens dem höchsten Rahmen zu entnehmen.[6] Nach anderer Ansicht galt der höhere Gebührenrahmen dagegen nur für diejeni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene 1. KostRMoG sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestgehend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden. Dies macht es im Hinblick auf die Bestimmungen der Verfahrensordnungen über das elektronische Do...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vernehmung

Rz. 14 Nicht erforderlich ist, dass der Auftraggeber vernommen wird. Entscheidend ist nur, dass der Anwalt als Beistand für den Auftraggeber tätig wird. Dies kann also auch bei der Vernehmung von Mitbeschuldigten oder Zeugen der Fall sein. Bei den Vernehmungen kann es sich sowohl um Vernehmungen im vorbereitenden Ermittlungsverfahren handeln als auch um einen Termin vor dem ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Verweisung an ein anderes Gericht und die Zurückverweisung an ein untergeordnetes Gericht sind in den §§ 20 und 21 geregelt. Es handelt sich hierbei um Ergänzungen zu den §§ 16 ff. Rz. 2 Die Fälle des § 20 S. 1 und des § 21 Abs. 2 sind eine Ergänzung des § 16, wonach es trotz Verweisung bzw. Zurückverweisung noch bei derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 verbleibt. Di...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Dokumentenpauschale, VV 7000

Rz. 40 Der Rechtsanwalt erhält im Rahmen von Beratungshilfe auch die Dokumentenpauschale VV 7000 vergütet. Die Dokumentenpauschale kann insbesondere berechtigt sein, wenn der Anwalt Kopien oder Ausdrucke aus einer Gerichtsakte (bzw. Akte der Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde) fertigen muss (vgl. VV 7000 Nr. 1), soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beistandsleistung in einer mündlichen Anhörung

Rz. 18 Zur Beistandsleistung in einer mündlichen Anhörung, häufig auch als Verhandlung bezeichnet, zählen diejenigen Fälle, in denen der Betroffene zu bestimmten Anträgen angehört oder in denen mündlich verhandelt wird, etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltungsbereich

Rz. 110 Die Vorschrift des Abs. 6 gilt sachlich für alle Angelegenheiten nach den Teilen VV 4–6, also für Strafsachen, Bußgeldsachen, Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz, Freiheitsentzug und Unterbringungen etc. Sie ist dabei nicht nur auf die Erkenntnisverfahren beschränkt, sondern gilt auch für Beschwerdeverfahren, Vollstreckungsverfahren etc. Rz. 111 Abs. 6 gilt pe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Farbkopien und Farbausdrucke

Rz. 226 Bei Farbkopien oder Farbausdrucken, die eine Dokumentenpauschale i.H.v. 1 EUR bzw. 0,30 EUR statt 0,50 EUR bzw. 0,15 EUR bei Schwarz-Weiß-Kopien oder Schwarz-Weiß-Ausdrucken auslösen (siehe Rdn 44), wird sich im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit häufig die Frage stellen, ob es ausgereicht hätte, von einem farbigen Original eine Schwarz-Weiß-Kopie anzufertig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 66 In Strafsachen wird sich der Verteidiger in aller Regel einen Aktenauszug anfertigen müssen, da er über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht automatisch informiert wird. Dem Anwalt ist es insoweit nicht zuzumuten, sich handschriftliche Aktenauszüge anzufertigen oder den wesentlichen Inhalt abzudiktieren.[92] Der Verteidiger muss darauf achten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Eigene Dokumente des Rechtsanwalts

Rz. 80 Kopien der vom Rechtsanwalt selbst eingereichten Dokumente können erstattungsfähig sein, wenn nur so der Überblick über den Verfahrensgang gewahrt bleibt[118] oder sich hierauf Verfügungen/Vermerke des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft befinden.[119] Bei bereits übersandten gerichtlichen Entscheidungen und eigenen Schriftstücken des Rechtsanwalts kann es z.B. wegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 8 Der Hauptfall der Entstehung eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs ist die gerichtliche Beiordnung oder Bestellung eines Rechtsanwalts. Bei Beiordnung oder Bestellung durch Justizbehörden (Staatsanwaltschaft und Bundesamt für Justiz) gilt das entsprechend, vgl. § 59a. Nach erfolgter Beiordnung oder Bestellung muss der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bußgeldverfahren geht in Strafverfahren über

Rz. 29 Geht ein Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren über, regelt Anm. Abs. 2 zu VV 4100, dass eine wegen derselben Tat oder Handlung im Bußgeldverfahren bereits entstandene Grundgebühr (VV 5100) auf die Gebühr der VV 4100 angerechnet wird. Beispiel: Gegen den Mandanten wird zunächst wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung (Vorfahrtsverletzung mit Unfallfolg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 88 Gegen den Kostenansatz ist nach § 66 Abs. 1 GKG die Erinnerung gegeben. Sie ist weder an eine Frist noch an eine Beschwer gebunden. Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Sind die Kosten bei der Staatsanwaltschaft angesetzt worden, so ist gemäß § 66 Abs. 1 S. 2 GKG das Gericht der ersten Instanz zuständig. Der Kostenbeamte kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Frühere Rechtslage

Rz. 6 Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des Abs. 1 Nr. 3 waren nur Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers erfasst. Dabei war nicht berücksichtigt worden, dass in manchen Gerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Bußgeldsachen [wenn die Staatsanwaltschaft einstellt]) die Kostenfestsetzung nicht vom Rechtspfleger durchgeführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Strafverfahren geht in Bußgeldverfahren über

Rz. 30 Im umgekehrten Fall, also wenn zunächst im Strafverfahren ermittelt worden ist, dieses dann aber nach § 43 OWiG eingestellt wurde und nunmehr aufgrund derselben Tat oder Handlung wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit weiter ermittelt wird, entsteht keine Grundgebühr im Bußgeldverfahren mehr (Anm. Abs. 2 zu VV 5100). Die Grundgebühr des Strafverfahrens deckt dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Altfälle

Rz. 8 Für die Frage, ab welchem Zeitpunkt § 59a anwendbar ist, wird jedenfalls im Ergebnis nicht auf die Übergangsregelung in § 60 oder auf den Zeitpunkt der Beiordnung bzw. Bestellung als Beistand abgestellt werden können. Denn für den von der Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand ist schon vor Inkrafttreten des § 59a der § 45 Abs. 3 entsprechend angewandt und dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Beantwortung einer von dem Staatsanwalt, dem Privatkläger oder Nebenkläger eingelegten Berufung (Nr. 2, 2. Alt.)

Rz. 6 Legt nicht der Angeklagte selbst, sondern die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger oder Privatkläger oder ein anderer Beteiligter (VV Vorb. 4 Abs. 1) Rechtsmittel ein und ist der Anwalt dann damit beauftragt, hierzu Stellung zu nehmen, also die Berufungsbegründung zu beantworten und hierauf zu erwidern, erhält er ebenfalls eine Gebühr nach Nr. 2. Auch hier ist nur erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zuständigkeit bei nicht gerichtlich anhängigen Verfahren

Rz. 11 Abs. 1 S. 2 trifft eine Zuständigkeitsregelung für Entscheidungen über Anträge, die grundsätzlich dem Gericht des ersten Rechtszuges obliegen. Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, tritt an die Stelle des Gerichts des ersten Rechtszugs das Gericht, das für die gerichtliche Bestätigung der Bestellung (§ 142 Abs. 4 StPO) zuständig ist. Diese Regelung er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Strafverfahren und Bußgeldverfahren bei verschiedenen Taten

Rz. 31 Soweit dem Bußgeldverfahren und dem Strafverfahren unterschiedliche Taten oder Handlungen zugrunde liegen, entstehen die Grundgebühren nach VV 4100 und VV 5100 gesondert. Die Reihenfolge Bußgeldverfahren/Strafverfahren oder Strafverfahren/Bußgeldverfahren ist dabei unerheblich. Beispiel: Ein Angestellter des Mandanten ist mit dessen Fahrzeug in einer Polizeikontrolle ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Der Betragsrahmen ermäßigt sich

Rz. 26 Ermäßigt sich der Betragsrahmen infolge der Verweisung oder Abgabe, so gelten die gleichen Grundsätze. Eine Ermäßigung des Gebührenrahmens kann keinen Einfluss auf bereits verdiente Gebühren nehmen.[9] Lediglich diejenigen Gebühren, die ausschließlich nach Verweisung oder Abgabe entstanden sind, richten sich nach dem geringeren Rahmen. Beispiel: Die Staatsanwaltschaft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zusätzliche Gebühr (VV 5115)

Rz. 21 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren kann der Anwalt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 verdienen. Die frühere Streitfrage, ob die Gebührenerhöhung auch im Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung findet, ist damit geklärt. Rz. 22 Die Zusätzliche Gebühr kann entstehen bei Bei Rücknahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Förderung

Rz. 55 Unerheblich ist, ob die Förderungshandlung selbst im gerichtlichen Verfahren entfaltet wurde. Es genügt daher, dass der Verteidiger schon im vorbereitenden Verfahren den Grundstein für die spätere Einstellung im gerichtlichen Verfahren gelegt hat.[78] Beispiel: Im vorbereitenden Verfahren gibt der Verteidiger eine umfassende Einlassung nebst rechtlicher Würdigung ab. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zulassungsantrag

Rz. 28 Das Stellen des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10, § 16 Nr. 11 für den im vorangegangenen Verfahren tätigen Verteidiger noch zur ersten Instanz und löst noch keine Gebühr aus. Rz. 29 War der Verteidiger zuvor nicht tätig, wird für ihn die Verfahrensgebühr bereits mit dem Auftrag zur Stellung des Antrags auf Zulassung der Rech...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 3. Einstellung des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 20 Stellt die Verwaltungsbehörde das Bußgeldverfahren ein, so fallen die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last, nicht aber auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen, da in § 105 Abs. 1 OWiG nicht auf § 467 Abs. 1 StPO verwiesen wird. Der Betroffene hat seine notwendigen Auslagen vielmehr selbst zu tragen. Es verhält sich hier ebenso wie bei der Einstellung e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Dieser weitere Gebührentatbestand erfasst Beistandsleistungen für den Beschuldigten oder im Falle der VV Vorb. 4 Abs. 1 für den Privat- oder Nebenkläger bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, ist aber auch auf die Vertretung in der Hauptverhandlung anzuwenden, wenn der Anwalt nicht mit der Vertretung im Verfahren insgesamt beauftragt ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorzeitige Beendigung

Rz. 21 Die Gebühr nach Nr. 4 entsteht auch dann, wenn die Angelegenheit sich vorzeitig erledigt und es nicht mehr zum Termin kommt.[9] Dies stellt VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 4 klar (siehe auch VV Vorb. 4.3 Rdn 27 f.). Beispiel: In einem Strafverfahren vor dem AG Stuttgart wird eine Zeugenvernehmung vor dem ersuchten Richter des AG Bremen angeordnet. Für diesen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Begrenzung der Höhe nach § 15 Abs. 6

Rz. 23 Gemäß § 15 Abs. 6 kommt eine Begrenzung der Gebührenhöhe in Betracht, wenn dem mit der Gesamtvertretung beauftragten Anwalt nur ein geringerer Rahmen zur Verfügung gestanden hätte. Ein solcher Fall dürfte nach dem RVG allerdings nicht mehr vorkommen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mögliche Probleme

Rz. 29 Bei jedem Vorschussverlangen sollte der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt berücksichtigen, dass der Antrag in einem laufenden Verfahren gestellt wird. Häufig wird der Vorschussantrag dem Urkundsbeamten daher nicht zur Bearbeitung vorgelegt (werden können), weil die Akten an anderer Stelle (Staatsanwaltschaft, Gericht, Sachverständiger) nicht entbehrlich sind. D...mehr