Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 5. Qualifikations- und Leistungskriterien

Rz. 267 Dagegen ist den Betriebsparteien in einem Sozialplan eine Gruppenbildung verwehrt, die dazu dienen soll, dem Arbeitgeber eine eingearbeitete und qualifizierte Belegschaft zu erhalten. Ein solches Ziel entspricht nicht dem Zweck eines Sozialplans. Dieser dient nach seiner ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung in § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG dem Ausgleich oder der Abmilde...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Inhalt der Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 873 Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen nunmehr die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang unterrichten übermehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Absolute Obergrenze gem. § 123 Abs. 1 InsO

Rz. 271 Wie bereits im früher geltenden Recht ist auch in § 123 Abs. 1 InsO eine (absolute) Obergrenze für die Sozialplandotierung in der Insolvenz geregelt. Danach kann in einem Sozialplan, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wird, für den Ausgleich und die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänder...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Eigenkündigungen

Rz. 250 Mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es aber nicht vereinbar, wenn die Betriebsparteien hinsichtlich der Abfindungsansprüche zwischen Arbeitnehmern, denen infolge der Betriebsänderung gekündigt worden ist, und solchen, die ihr Arbeitsverhältnis aus eigener Initiative beendet haben, unterscheiden, wenn die Eigenkündigung vom Arbeitgeber veranlasst...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 15 Besonders bedeutend ist in der Insolvenz das Mitbestimmungsrecht bei sog. Betriebsänderungen. Betriebsänderungen sind in § 111 BetrVG definiert, sie können aber nach § 112a BetrVG auch allein in einer Massenentlassung bestehen, wenn die Zahl der zu entlassenden Arbeitnehmer – bezogen auf die regelmäßige Beschäftigtenzahl – die dort genannten Grenzen überschreitet.[9] ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Transfermaßnahmen

Rz. 477 Bei dem Einsatz von Transfergesellschaften/Auffanggesellschaften/Qualifizierungsgesellschaften handelt es sich um ein relativ neues Instrument, das demgemäß Vermittlungsprobleme gegenüber dem Betriebsrat und der Belegschaft bedingt. Die Vorteile dieser Konstruktion sind nicht immer leicht darzustellen. Dabei spricht für eine Transfergesellschaft, dass das identifizie...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Besonderheiten in der Insolvenz

Rz. 48 Gemäß § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XIV. Checkliste: Personalanpassungsmaßnahmen in der Insolvenz

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / X. Abschlagszahlungen auf Sozialplanansprüche

Rz. 291 Nach § 123 Abs. 3 InsO soll der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen leisten, soweit hinreichende Barmittel in der Masse vorhanden sind. Die Zustimmung des Insolvenzgerichts als ­Voraussetzung ist vorgesehen worden, damit die Befriedigung anderer Gläubiger nicht durch zu hohe Abschlagszahlungen an di...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 12. Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 935 Das BAG hat schon vor der gesetzlichen Regelung des Widerspruchsrechts in § 613a Abs. 6 BGB die Auffassung vertreten, der Widerspruch führe (rückwirkend) zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Betriebsveräußerer.[922] Vor Einführung des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB konnte der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs widersprechen; er musste ...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / VIII. Bedeutung des § 123 InsO für Abfindungstarifverträge

Rz. 278 Nachdem das BAG die grundsätzliche Zulässigkeit,[255] aber auch die Erstreikbarkeit[256] von sog. Abfindungstarifverträgen (auch als "Sozialtarifverträge" oder "Tarifsozialpläne" bezeichnet)[257] anerkannt hat, stellt sich die Frage, ob die Begrenzungen des § 123 Abs. 1 und Abs. 2 InsO für Sozialplanforderungen entsprechend auch für nachinsolvenzlich abgeschlossene A...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 8. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 5, 6 BGB

Rz. 908 Nach § 613a Abs. 6 BGB n.F. kann der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung gem. Abs. 5 schriftlich widersprechen. Damit wird das schon zuvor richterrechtlich entwickelte und in der Literatur weitestgehend anerkannte Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gesetzlich festgeschrieben. Rz. 909 Hinweis Aller...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Personalabbau als Betriebsänderung

Rz. 25 Ein Personalabbau kann eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG darstellen, wenn er einen wesentlichen Teil der Belegschaft betrifft. Maßgebend ist die Zahlenstaffel des § 17 Abs. 1 KSchG ; in größeren Betrieben müssen allerdings mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein. Rz. 26 Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Personalabbau auf einer ei...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Voraussetzungen und Berechnung des Nachteilsausgleichs

Rz. 38 Der Arbeitgeber kann eine Betriebsänderung sanktionslos erst durchführen, wenn alle in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Verfahrensschritte durchlaufen sind. Er muss, falls eine Einigung mit dem Betriebsrat nicht zustande kommt, zur Vermeidung von Nachteilsausgleichsansprüchen (§ 113 Abs. 3 BetrVG) im Zweifel selbst die Einigungsstelle anrufen, um dort einen Interessena...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / II. Zustandekommen des Interessenausgleichs

Rz. 82 Kommt es zwischen dem Unternehmer und dem Betriebsrat nicht zu einer Einigung, können Unternehmer oder Betriebsrat gem. § 112 Abs. 2 BetrVG versuchen, eine gütliche Einigung durch Vermittlung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit oder gem. § 112 Abs. 3 und Abs. 4 BetrVG durch die Einigungsstelle zu erreichen. Rz. 83 Hinweis Dabei haben diese Stellen nicht die Komp...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Umfang der Unterrichtungspflicht

Rz. 359 Nach der Rechtsprechung des BAG[379] besteht nur eine eingeschränkte Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat bei Wegfall des Erfordernisses einer Sozialauswahl wegen Betriebsstilllegung. Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebes nicht vorzunehmen ist, braucht der A...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / a) Gestaltung des Übergangs in eine Transfergesellschaft

Rz. 35 Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Beschäftigungsgesellschaft erfolgt im Zuge eines dreiseitigen Vertrages; dieser beinhaltet die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu dem bisherigen Arbeitgeber und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu der Beschäftigungsgesellschaft. Die Arbeitsbedingungen müssen dem Zweck des Arbeitsvertrages ang...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / aa) Transfermaßnahme

Rz. 499 Nach der Legaldefinition in § 110 Abs. 1 S. 2 SGB III werden alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt erfasst, an deren Finanzierung der Arbeitgeber angemessen beteiligt ist. Diese weit gefasste Formulierung soll eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, damit die Betriebsparteien die aus ihrer Sicht im Einzelfall richtige Maß...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Verfahrensunterbrechung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 41 Zu den Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zählen vor allem Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen wie Arbeitsverhältnisse, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllen sind. Deshalb können Masseverbindlichkeiten durch Bestandsschutzprozesse betroffen werden, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Eröffnungszeitpunkt hinaus im P...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Die Insolvenzordnung selbst sieht keine zusätzlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich des Insolvenzverfahrens vor. Vielmehr sind in der InsO, insbesondere in §§ 121 ff. InsO, erhebliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane und einschränkende Verfahrensregelungen enthalten. Nach § 120 InsO können in de...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach früherem Recht

Rz. 859 Als weitgehend geklärt angesehen werden konnten schon nach der früheren Rechtslage auch die Fragen zu einem Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und zu den Fristen für dessen Ausübung im Rahmen eines Betriebsüberganges.[863] Rz. 860 Der Arbeitnehmer sollte dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zumindest dann wahlweise gegenüber dem Veräußerer (auch nach dem Übergang)...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Ein weiteres wesentliches Instrument sind Transfersozialpläne. Darin wird z.B. vereinbart, dass betroffene Arbeitnehmer vor der Entlassung für Eingliederungsprojekte freigestellt und durch eine Transferagentur betreut werden, damit sie sich optimal auf die Übernahme einer neuen Beschäftigung vorbereiten können. Rz. 72 Transfersozialpläne regeln also nicht nur Abfindung...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Sozialplanverhandlungen

Rz. 125 Wird ein Anwalt vom Betriebsrat mit Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan beauftragt, so hat er den Betriebsrat bei seinen kollektivrechtlichen Angaben nach §§ 111 ff. BetrVG zu beraten und zu vertreten. Hieraus folgt kein Mandat, auch die Individualinteressen der Arbeitnehmer zu vertreten. Rz. 126 Der vom Betriebsrat abgeschlossene Anwaltsvertra...mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / VI. Außergerichtliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren

Rz. 59 Muster 11.3: Außergerichtliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren Muster 11.3: Außergerichtliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren _________________________ An das Amtsgericht _________________________ Anschrift Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben In Sachen des _________________________, _________________________, _______________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / dd) Checkliste zur Ermittlung des Zugewinns

Rz. 434 Um zu ermitteln, wer der beiden Ehepartner den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist anhand folgender Checkliste unter Berücksichtigung der im Anschluss daran abgedruckten Anmerkungen vorzugehen: Rz. 435 (1) Ermittlung des Endvermögens des Ehemannes Schritt 1: Aktivvermögenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG n.F. darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG n.F. ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreite...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / d) Sozialplanabfindung

Rz. 24 Sozialplanabfindungen sind grundsätzlich vererblich. Doch sind die Normgeber in der Ausgestaltung des Sozialplans und der Abfindungsregelung frei. Gewährt der Sozialplan Arbeitnehmern eine Abfindung für die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, so sollen auf diesem Weg Nachteile ausgeglichen werden, die durch das beendete Arbeitsverhältnis entstehen. Gedanklich wird ...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / II. Abfindungen

Rz. 8 Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zu. Der Abfindungsanspruch setzt immer eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus. Diese kann individualvertraglicher Natur sein oder sich aus den §§ 1a, 9, 10 KSchG ergeben. Im Übrigen können sich Abfindungsansprüche auch aus speziellen ...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.13 Aufstellung von Sozialplänen

Sinn und Zweck, Zustandekommen § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG räumt der Personalvertretung ein Mitbestimmungsrecht ein bei der Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulung zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen. Gemeinhin versteht man unter einem Sozialplan die außergerichtliche, ve...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 5.8.3 Übernahmevereinbarung

Zur Vermeidung eines 2-Klassen-Systems beim Erwerber bietet es sich an, im Wege der einverständlichen Vertragsänderung mit den übernommenen Arbeitnehmern die sofortige Geltung der arbeitsrechtlichen Konditionen des Erwerbers zu vereinbaren. Den übergehenden Beschäftigten wird im Falle der Akzeptanz der Bedingungen des erwerbenden Arbeitgebers eine individuell ermittelte "Besi...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 8.3 Betriebsübergang nach § 613a BGB als Betriebsänderung

Erschöpft sich der Betriebsübergang in der bloßen Übernahme der Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber, so liegt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG , die zu Interessenausgleich und Sozialplan führen kann, nicht vor. Die zum Erwerber überwechselnden Arbeitnehmer sind ausschließ lich und ausreichend durch § 613a BGB geschützt.[1] Bei der Veräußerung eines Betr...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.1 Die rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] ist zu unterscheiden in die unmittelbar aus dem Betriebsübergang sich ergebenden Rechtsfolgen sowie die mittelbaren Folgen. Unmittelbare Rechtsfolgen Das BAG fasst hierunter sämtliche in § 613 a Abs. 1 bis 4 BGB unmittelbar geregelten Folgen, auch abhebend auf die Begründung zum Gesetz. Die unmittelbaren rechtlichen Folgen betreffen[2] den Ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Anwendbares Recht

Rn 1 § 337 dient dem Schutz der Arbeitnehmer und enthält eine ähnliche Regelung wie Art. 13 EuInsVO (Art. 10 EuInsVO a. F.). Für Arbeitsverhältnisse gilt in Abweichung von § 335 nicht die lex fori concursus, denn das Arbeitsrecht ist in der Regel mit dem rechtlichen und tatsächlichen Sozialgefüge des Staates eng verbunden, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Dementsprechend ist...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5 Renten der betrieblichen Altersversorgung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu ein...mehr

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Schell, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.3 Weitere Ausnahmen

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht vor, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nicht erforderlich ist, wenn der schwerbehinderte Mensch dadurch sozial abgesichert ist, dass er entweder nach Vollendung des 58. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan hat oder Knappschaftsleistungen nach dem SGB VI oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Be...mehr

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FoVo 1/2018, Die Pfändung e... / II. Die Lösung

Gesetzliche oder vertragliche Abfindungen Abfindungen sind im Arbeitsleben ein adäquates Instrument, um zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu kommen und eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen um eine Kündigung ist die Abfindung häufig das Mittel der Wahl, wenn eine Weiterbeschäftigung ernsthaft nicht mehr i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld sind regulär zu versteuern

Leitsatz Das Finanzgericht Köln entschied mit Urteil vom 6.12.2017, dass Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld keine ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen sind, sondern regulärer laufender Arbeitslohn. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof, bei dem bereits ein anderes Revisionsverfahren zur Thematik anhängig ist. Sachverhalt Aufgrund betriebsbedingter U...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.4 Belastungen im arbeitsrechtlichen Bereich (d)

Rn 19 Mit der Regelung in § 3 Abs. 1 Buchst. d), wird für das Insolvenzverfahren ausdrücklich klargestellt wird, dass – wie schon in der früheren Konkurspraxis – für eine erhebliche Inanspruchnahme des Verwalters durch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen ein Zuschlag zu gewähren ist. Als Beispiele werden die Bereiche Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und Sozialplan ausdr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

(1) Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wennmehr

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§ 15 Unternehmensbewertung ... / II. Liquidationswertbestimmung

Rz. 40 Als Liquidations- oder auch Zerschlagungswert [61] wird der Betrag bezeichnet, der nach Abschluss einer Liquidation des Unternehmens für dessen Eigner verbleibt.[62] Er besteht aus drei Komponenten, nämlich dem Zerschlagungswert des Vermögens, den im Rahmen der Zerschlagung zu bedienenden Schulden und den Liquidationskosten.[63] Rz. 41 Zur Bestimmung des Zerschlagungswe...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.6.3 Betriebsänderungen i. S. d. § 111 Satz 1 BetrVG

Nach § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit i. d. R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und diese mit ihm zu beraten. Die Rechte des Betriebsrats, di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckung

Rn 2 Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 210 gilt nur in der Zeit zwischen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Verfahrens bzw. bis zur Rücknahme der Masseunzulänglichkeitsanzeige; zu den Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nach der Einstellung des Verfahrens siehe § 215 Rn. 18 f. Rn 3 § 210 ergänzt die in §§ 208, 209 getroffenen Regelungen durch ein g...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 3. Arbeitsrecht

Rz. 68 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen und damit auch die Zweifelsfall-Regelung des § 305 lit. c Abs. 2 BGB finden auf Betriebsvereinbarungen keine Anwendung, so § 310 Abs. 4 S. 1 BGB.[198] Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB auf Arbeitsverträge sind nach § 310 Abs. 4 S. 2 1. Hs. BGB "die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" ange...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr