Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Kündigung wegen der zugrunde liegenden Betriebsänderung

Rz. 50 Anwendbar ist § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO bei allen Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG, und zwar auch dann, wenn der (vorläufige/endgültige) Insolvenzverwalter die vollständige Stilllegung des Betriebes und somit die Entlassung aller Arbeitnehmer plant. Bei einer Stilllegung des gesamten Betriebes zu einem einheitlichen Zeitpunkt entfällt die Notwendig...mehr

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§ 19 AGG / III. Aufgrund des Alters

Rz. 56 Gem. § 10 S. 1 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig sein, wenn diese objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei müssen gem. § 10 S. 2 AGG die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sein. Ein legitimes Ziel muss rechtmäßig sein (LAG Berlin-Brandenburg v. 19.9.2007 – 15 Sa 1144/07; ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Grundsatz der Zuständigkeitstrennung

Rz. 776 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist dann, wenn sie gegeben ist, nicht auf eine Rahmenkompetenz beschränkt. Eine einheitliche mitbestimmungspflichtige Angelegenheit kann nicht aufgespalten werden in Teile, die in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates, und solche, die in diejenige der Einzelbetriebsräte fallen. Es gilt der Grundsatz der Zuständigkeitstren...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 10. Anwaltskosten

Rz. 708 Soweit der Betriebsrat den Anwalt zur Vertretung ggü. dem Arbeitgeber mit der Geltendmachung von Rechten beauftragt, ist eine gesonderte vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Beauftragung – anders, als wenn der Anwalt den Betriebsrat beraten soll, was außer nach § 111 S. 2 BetrVG für die Beratung über eine Betriebsänderung und einen Interessenausgleich,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG

Rz. 1036 Über die in § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG abschließend aufgezählten "sozialen Angelegenheiten" hinaus, die der vom Betriebsrat erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, können Arbeitgeber und Betriebsrat weitere "soziale Angelegenheiten" freiwillig durch Betriebsvereinbarung regeln. In § 88 BetrVG sind hierzu nur beispielhaft und nicht abschließend erwähnt:mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Unterrichtung

Rz. 124 § 17 Abs. 2 KSchG verpflichtet den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, den Betriebsrat im Vorfeld anzeigepflichtiger Entlassungen rechtzeitig und schriftlich die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Nr. 1–6 KSchG zu unterrichten. Nach dem Katalog des § 17 Abs. 2 KSchG sind anzugeben, die Gründe für die geplanten Entlassungen (Nr. 1...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Form

Rz. 1587 Die Beratung findet nur auf Verlangen von Arbeitgeber, Betriebsrat oder betroffenem Arbeitnehmer statt. I.d.R. geht der Versuch eines Interessenausgleiches zwischen Unternehmer und Betriebsrat voraus (§§ 111, 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Findet eine Beratung allerdings nicht statt, besteht kein Anspruch auf eine Transfermaßnahme. Rz. 1588 Beratungspflicht besteht bereits...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / D. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

Rz. 36 Ansprüche der Arbeitnehmer, die aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung resultieren, sind gem. § 108 Abs. 2 i.Vm. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO Masseverbindlichkeiten. Voraussetzung für die Einordnung als Masseschuld ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens tatsächlich weitergeführt wird; der Arbeitnehmer also sei...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Nichtigkeit

Rz. 437 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, und für den Erwerber günstigere, Arbeitsverträge zu schließen (sog. Lemgoer Modell, wodurch die Überna...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Rechtsgrundlage

Rz. 1283 Ändern sich die bei Ausspruch der Kündigung bestehenden Verhältnisse nachträglich und kommt es unvorhergesehen doch noch zu einem Betriebsübergang, ist die Konstellation identisch mit dem Wegfall des Kündigungsgrundes nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Deshalb müssen die zum Wiedereinstellungsanspruch entwickelten Voraussetzungen auch auf den Fall ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 26 Normalerweise führt ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe. Denkbar ist jedoch auch, dass zwei oder mehrere Unternehmen einen oder mehrere Betriebe gemeinsam führen. Diese Rechtsfigur des "Gemeinsamen Betriebes" hat der Gesetzgeber im BetrVG 2001 anerkannt (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Wenn sich Unternehmen die Führung eines Betriebes als gemeinsamen Betrieb vereinbaren, ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / X. Abfindungsregelungen (als Vertragsbestandteil)

Rz. 666 Abfindungsregelungen, die bereits im Anstellungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden, kommen in der Praxis verschiedentlich vor. I.d.R. verfolgen sie den Zweck, Nachteile beim Kündigungsschutz auszugleichen. Für das Unternehmen können solche Vereinbarungen eine wirkungsvolle Möglichkeit sein, Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Rz. 667 In Geschäfts...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Betriebsübergang

Rz. 1288 Ein Betrieb wird dann stillgelegt, wenn der Betriebsinhaber die Arbeits- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Belegschaft auflöst. Dementsprechend stellt die Veräußerung oder Verpachtung eines Betriebes keine Betriebsstilllegung dar, denn der Erwerber tritt gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB in die Arbeitsverhältnisse mit dem bisherigen Betriebsinhaber ein....mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / cc) Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen gem. §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 103 Besondere Relevanz hat die Frage der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung vor Abschluss des Verfahrens um den Interessenausgleich gem. § 111 BetrVG. § 111 S. 1 BetrVG regelt, dass der Unternehmer in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorrang des Gesetzes

Rz. 1501 Weiter darf eine Betriebsvereinbarung auch nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen. Dies umfasst nicht nur Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, sondern auch die durch Richterrecht gestalteten Rechtsgrundsätze. Auch das BetrVG selbst darf in einer Betriebsvereinbarung nicht missachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Abfindungspoker

Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stets verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer eine entspre...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Inhalt des Interessenausgleichs

Rz. 1317 In all diesen Verfahrensabschnitten geht es nicht nur um das "Ob" einer Betriebsänderung (bspw. einer Betriebsstilllegung), sondern auch um die Modalitäten, also um das "Wie", mithin insb. um die Zeitpunkte, zu denen Kündigungen ausgesprochen werden und um etwaige Freistellungen, d.h. um die vollständige sofortige Betriebsstilllegung einerseits, die zeitlich gestrec...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Beratung

Rz. 125 Neben der Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG sind mit ihm die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern, § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG. Ebenso wie die Unterrichtung ist auch die Beratung Voraussetzung für eine wirksame Massenentlassungsanzeige (Niklas/Koehler, NZA 2010, 913, 916). Die Beratung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Fortzahlung der Vergütung

Rz. 530 Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes nach dem Lohnausfallprinzip (vgl. Rdn 580 ff.). Das Gesetz geht davon aus, dass auch freigestellte Betriebsratsmitglieder die Betriebsratsarbeit innerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit durchführen. Anspruch auf Gutschrift in einem Mehrarbeitszeitkonto besteht nur, wenn das freigestell...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einladung und Tagesordnung

Rz. 461 Die Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Er hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder oder der Arbeitgeber dies beantragen (§ 29 ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Restmandat und Übergangsmandat bei Abspaltung ohne Untergang des Betriebs

Rz. 381 Nach dem Wortlaut des § 21b BetrVG setzt das Vorhandensein des Restmandates den Untergang des Betriebes voraus. Wenn der Ursprungsbetrieb nicht untergeht, aber ein Teil dieses Betriebes stillgelegt und nicht weiterbetrieben wird, kommt weder Rest- noch Übergangsmandat in Betracht. Es versteht sich von selbst, dass der Ursprungsbetriebsrat sein "Voll"-Mandat auch für ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Betriebsstilllegung

Rz. 1276 Die Betriebsstilllegung – sie gilt als Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die mit den Arbeitnehmern bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG v. 26.4.2007 – 8 AZR 695/05; B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / E. Konzernbetriebsrat

Rz. 790 Die Errichtung eines Konzernbetriebsrates ist gem. § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG fakultativ. Hieran hat sich entgegen ursprünglicher Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren zur BetrVG-Reform 2001 – außer der Herabsetzung des erforderlichen Quorums – nichts geändert. Voraussetzungen sind das Bestehen eines Konzerns und entsprechende Beschlüsse des Gesamtbetriebsrates. Wegen...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonderhaftungsrecht für bestimmte Arbeitnehmeransprüche

Rz. 670 Für den Fall der sog. "Betriebsaufspaltung" hat der Gesetzgeber in § 134 UmwG ein Sonderhaftungsrecht statuiert (vgl. hierzu die Begr. zum RegE, BR-Drucks 75/94, 71 sowie Bauer/Lingemann, NZA 1994, 1057, 1062; Limmer, Handbuch der Unternehmensumwandlung, Rn 1844 f.). Diese Betriebsaufspaltung, bei der sich das bisherige Unternehmen in eine Anlage- und eine Betriebsge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaftlichen Fragen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Nachteilsausgleich

Rz. 1325 Plant ein Unternehmer eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 3 BetrVG, hat er ein abgestuftes System von Beteiligungsrechten bis zur Mitbestimmung zu beachten. Die Vorschrift des § 111 S. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat zunächst ein Informations- und Beratungsrecht. In der Entscheidung darüber, ob er die Betriebsänderung tatsächlich durchführt, ist der Unternehmer frei...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / D. Personalanpassung im Insolvenzplanverfahren

Rz. 133 Nach § 1 S. 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insb. Zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Gläubigern steht mit dem Insolvenzplan ein alternatives, ggü. Den starren gesetz...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / B. Inhalt der Unterrichtung

Rz. 6 Für die Erfüllung der Voraussetzung des § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ist der Zeitpunkt bzw. der geplante Zeitpunkt für die tatsächliche Übernahme der Organisationsgewalt durch den Erwerber zu nennen. Die Zeitangabe sollte möglichst genau sein. Aufgrund des Zweckes der Unterrichtung ist es erforderlich, dass der Erwerber grds. mit Firmenbezeichnung und Anschrift genannt wird...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 845 Die Arbeitsvertragsparteien bleiben bei betriebsbedingten Kündigungen i.Ü. frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG v. 13.12.2007 – 2 AZR 663/06, NZA 2008, 528, 529). Dies schließt die Möglichkeit ein, dass der Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung von dem ungenutzten Verstreichenlassen der Frist zur Erhebung ein...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Beachtung des AGG

Rz. 184 Zusätzlich ist das AGG beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern zu beachten. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig. Dies gilt sowohl für unmittelbare ( § 3 Abs. 1 ...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / VI. Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 25 Der Arbeitgeber hat den Sprecherausschuss mindestens einmal im Jahr über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes und des Unternehmens, wie sie in § 106 Abs. 3 BetrVG näher bezeichnet sind, sowie über geplante Betriebsänderungen i.S.v. § 111 BetrVG, die auch wesentliche Nachteile für leitende Angestellte zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Gleichbehandlungspflicht

Rz. 821 Nach § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb. dass Benachteiligungen unterbleiben. Diese Vorschrift konkretisiert den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ihre Verletzung kann dazu führen, dass Betriebsvereinbarungen – ggf. in Teilen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer

Rz. 1268 Liegen diese Voraussetzungen vor, braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob derartige Änderungen zu wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können. Der Begriff "gelten" beinhaltet solche Betriebsänderungen, die derartige Nachteile nach sich ziehen können. Er fingiert derartige Nachteile; ob sie tatsächlich ent...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Zusammenschluss und Eingliederung

Rz. 1290 Der Zusammenschluss mit anderen Betrieben gilt gem. § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG als Betriebsänderung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind gegeben, Rz. 1291 Eine Betr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Ermittlung der Daten für die Sozialauswahl

Rz. 773 Bevor der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführt, muss er die relevanten Daten ermitteln (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 948; APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 734). Soweit die auswahlrelevanten Daten nicht aus den Personalunterlagen folgen, muss der Arbeitgeber diese erfragen (BT-Drucks 15/1204, 11; Gaul/Lunk, NZA 2004, 184, 187). Hinsichtlich der Unterhaltsverpflich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Betriebsverlegung

Rz. 1286 Unabhängig davon, ob im Einzelfall wesentliche Nachteile für die Belegschaft auszuschließen sind, ist eine Betriebsverlegung eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 2 BetrVG. Allerdings stellt nicht jede geringfügige Veränderung der örtlichen Lage eines Betriebes eine Verlegung dar. Der Bereich des Geringfügigen soll jedoch bereits dann überschritten sein, wenn ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

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§ 19 AGG / V. Entschädigung bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, § 15 Abs. 3 AGG

Rz. 97 Den Arbeitgeber trifft eine Pflicht zur Entschädigung, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig Kollektivvereinbarungen anwendet, die gegen das AGG verstoßen. Kollektivvereinbarungen sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Dienstvereinbarungen (Thüsing, Rn 552). § 15 Abs. 3 AGG bezieht sich nur auf den Ersatz eines immateriellen Schadens, es liegt ...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Tarifvertragliche Abweichungen

Rz. 240 Gem. § 622 Abs. 4 S. 1 BGB können durch Tarifvertrag Regelungen vereinbart werden, die von § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Die Tarifvertragsparteien können sowohl die Grundkündigungsfrist als auch die verlängerten Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer und die Kündigungstermine abändern. Dies kann auch zuungunsten der Arbeitnehmer geschehen. Insoweit ka...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / kk) Ausnahmen von der Zusammenballungspflicht bei sozialer Fürsorge – Lockerungen bei weniger als 50 % (= mehr als ein Jahr/sog. Übergangszeit)

Rz. 221 Weitere Lockerungen gibt es, soweit es sich um ganz bestimmte Hinzuleistungen handelt. Nach der Rspr. des BFH bleibt eine Entlassungsentschädigung auch dann steuerbegünstigt, wenn in einem späteren VZ aus sozialer Fürsorge (vgl. BFH v. 29.5.2008, BFH/NV 2008, 1666, BFH v. 14.4.2005, BFH/NV 2005, 1772) für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleis...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 282 Soweit die Parteien eines Arbeitsvertrages keine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbaren, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen. Rz. 283 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist z.B. entscheidend für:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 20. Auswirkungen auf den Gesamtbetriebsrat

Rz. 401 Ein Gesamtbetriebsrat ist dann zu bilden, wenn es mehrere Betriebe mit Betriebsrat in einem Unternehmen gibt. Der Gesamtbetriebsrat hat keine Amtszeit; er wird von den Betriebsräten der einzelnen Betriebe des Unternehmens beschickt. Auf seine Identität hat es daher keine Auswirkungen, wenn einer der Betriebe abgespalten oder eingegliedert wird (solange noch zwei Betr...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Betriebsvereinbarung über die interne Stellenausschreibung

Rz. 15 In mitbestimmten Betrieben bestehen vielfach freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Einzelheiten der internen Stellenausschreibung regeln und dem Arbeitgeber über § 93 BetrVG hinausgehende Verpflichtungen auferlegen, wie z.B. die unternehmens- oder konzernweite Ausschreibung von Arbeitsplätzen oder die Bevorzugung des internen Bewerbers ggü. einem externen bei gleich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 1495 Ausgenommen von der Sperre des Tarifvertrages sind kraft Gesetzes Sozialpläne nach §§ 112, 112a BetrVG (vgl. § 112 Abs. 1 S. 4 BetrVG). Rz. 1496 Heftig umstritten war früher, ob auch der in § 87 Abs. 1 BetrVG enthaltene Tarifvorrang eine den § 77 Abs. 3 BetrVG verdrängende Regelung enthält. Nach der vom BAG in nunmehr st. Rspr. vertretenen Vorrangtheorie geht der Tar...mehr

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§ 42 Auswirkungen auf Betriebsräte

Rz. 1 Grds. berührt der Betriebsübergang den Bestand des Betriebsrates nicht. Wahrt der Betrieb ohne Änderung seine Organisationsstruktur, so ist auch Kontinuität des Betriebsrates gewahrt (BAG v. 28.9.1988 – ABR 37/87; BAG v. 5.2.1991 – 1 ABR 32/90; BAG v. 5.6.2002 – 7 ABR 17/01; ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 128; Rieble, NZA 2002, 233 f.). Rz. 2 Kommt es hingegen zu einer Organ...mehr