Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.14 Der Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag im gerichtlichen Vergleich

In der Praxis werden die meisten Kündigungsrechtsstreitigkeiten durch gerichtlichen Vergleich, in dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart wird, beendet. Für solche Prozessvergleiche gilt das bereits oben Ausgeführte ebenfalls. Wegen der erwünschten Vermeidung wirtschaftlichen Risikos und der schlechten Arbeitsmarktsituation ist de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.2 Höhe der Abfindung

Oft wird in der Praxis die Höhe der Abfindung mit einem halben Bruttomonatsgehalt des AN pro Beschäftigungsjahr vereinbart.[1] Diese Formel ist inzwischen in § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG aufgenommen worden. Will man Auflösungsverträge mit einer größeren Anzahl von AN schließen, sollte man auf eine nachvollziehbare einheitliche Festsetzung von Abfindungen achten. Das BAG[2] wendet...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.1 Begriff der Entlassungsentschädigung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Zu den Entlassungsentschädigungen zählen: Abfindungen, die im Rahmen eines Sozialplans vereinbart werden oder die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils (§ ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Literaturve... / R

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Literaturve... / O

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Literaturve... / F

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Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 90 Voraussetzung für Vermögensverteilung

Rz. 1 § 90 ist die zentrale Schutzregelung für Gläubiger im Liquidationsverfahren: da für Schulden der eG grundsätzlich nur das Vermögen der eG haftet, darf aus der Haftungsmasse nur dann an die Mitglieder geleistet werden (Vermögensverteilung), wenn die Gläubiger befriedigt sind oder Sicherheit geleistet wurde und das Sperrjahr abgelaufen ist. Diese Regelung ist weder durc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 5 Grundlegende GoB, handelsrechtliche Gewinnkonzeption

Rz. 90 Vorbemerkung: Obwohl in der Literatur seit Jahrzehnten umfangreiche Diskussionen über GoB-Systeme geführt wurden (vgl. Leffson 1987, Jüttner 1993, Euler 1996, Moxter 2007, Baetge/Kirsch/Thiele 2014) hat sich weder in Theorie noch in Praxis ein ›System‹ als konsensfähig herausgestellt. Neben unterschiedlichen Vorstellungen über den/die dominanten JA-Zweck(e) ist vor al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 "Schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 77 Im Gegensatz dazu kann der schwache vorläufige Insolvenzverwalter nur gemeinsam mit dem Schuldner agieren.[187] Der Schuldner behält mithin seine Arbeitgeberbefugnisse. Weigert er sich jedoch, die vom vorläufigen Verwalter verlangten Kündigungen auszusprechen, wird das Gericht eine "Hochstufung" zum starken vorläufigen Verwalter erwägen. Das Gericht kann alternativ den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 76 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter nimmt mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis die Arbeitgeberbefugnisse und -pflichten wahr und steht insoweit dem Insolvenzverwalter des eröffneten Verfahrens gleich.[181] Er alleine ist zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen befugt.[182] Allerdings kommen ihm die insolvenzrechtlichen Sonderregelungen der §§ 113 ff...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

Leitsatz Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die auf der Grundlage eines Transfer-Arbeitsverhältnisses und mit Rücksicht auf dieses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind regelmäßig keine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern laufender Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 3. Sozialplanverhandlungen

Rz. 125 Wird ein Anwalt vom Betriebsrat mit Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan beauftragt, so hat er den Betriebsrat bei seinen kollektivrechtlichen Angaben nach §§ 111 ff. BetrVG zu beraten und zu vertreten. Hieraus folgt kein Mandat, auch die Individualinteressen der Arbeitnehmer zu vertreten. Rz. 126 Der vom Betriebsrat abgeschlossene Anwaltsvertra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.13 Aufstellung von Sozialplänen

Sinn und Zweck, Zustandekommen § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG räumt der Personalvertretung ein Mitbestimmungsrecht ein bei der Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulung zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen. Gemeinhin versteht man unter einem Sozialplan die außergerichtliche, ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 8.3 Betriebsübergang nach § 613a BGB als Betriebsänderung

Erschöpft sich der Betriebsübergang in der bloßen Übernahme der Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber, so liegt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG , die zu Interessenausgleich und Sozialplan führen kann, nicht vor. Die zum Erwerber überwechselnden Arbeitnehmer sind ausschließ lich und ausreichend durch § 613a BGB geschützt.[1] Bei der Veräußerung eines Betr...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 5.8.3 Übernahmevereinbarung

Zur Vermeidung eines 2-Klassen-Systems beim Erwerber bietet es sich an, im Wege der einverständlichen Vertragsänderung mit den übernommenen Arbeitnehmern die sofortige Geltung der arbeitsrechtlichen Konditionen des Erwerbers zu vereinbaren. Den übergehenden Beschäftigten wird im Falle der Akzeptanz der Bedingungen des erwerbenden Arbeitgebers eine individuell ermittelte "Besi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.1 Die rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] ist zu unterscheiden in die unmittelbar aus dem Betriebsübergang sich ergebenden Rechtsfolgen sowie die mittelbaren Folgen. Unmittelbare Rechtsfolgen Das BAG fasst hierunter sämtliche in § 613 a Abs. 1 bis 4 BGB unmittelbar geregelten Folgen, auch abhebend auf die Begründung zum Gesetz. Die unmittelbaren rechtlichen Folgen betreffen[2] den Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Anwendbares Recht

Rn 1 § 337 dient dem Schutz der Arbeitnehmer und enthält eine ähnliche Regelung wie Art. 13 EuInsVO (Art. 10 EuInsVO a. F.). Für Arbeitsverhältnisse gilt in Abweichung von § 335 nicht die lex fori concursus, denn das Arbeitsrecht ist in der Regel mit dem rechtlichen und tatsächlichen Sozialgefüge des Staates eng verbunden, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Dementsprechend ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2018, Die Pfändung e... / II. Die Lösung

Gesetzliche oder vertragliche Abfindungen Abfindungen sind im Arbeitsleben ein adäquates Instrument, um zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu kommen und eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen um eine Kündigung ist die Abfindung häufig das Mittel der Wahl, wenn eine Weiterbeschäftigung ernsthaft nicht mehr i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld sind regulär zu versteuern

Leitsatz Das Finanzgericht Köln entschied mit Urteil vom 6.12.2017, dass Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld keine ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen sind, sondern regulärer laufender Arbeitslohn. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof, bei dem bereits ein anderes Revisionsverfahren zur Thematik anhängig ist. Sachverhalt Aufgrund betriebsbedingter U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.4 Belastungen im arbeitsrechtlichen Bereich (d)

Rn 19 Mit der Regelung in § 3 Abs. 1 Buchst. d), wird für das Insolvenzverfahren ausdrücklich klargestellt wird, dass – wie schon in der früheren Konkurspraxis – für eine erhebliche Inanspruchnahme des Verwalters durch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen ein Zuschlag zu gewähren ist. Als Beispiele werden die Bereiche Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und Sozialplan ausdr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

(1) Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wennmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckung

Rn 2 Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 210 gilt nur in der Zeit zwischen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Verfahrens bzw. bis zur Rücknahme der Masseunzulänglichkeitsanzeige; zu den Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nach der Einstellung des Verfahrens siehe § 215 Rn. 18 f. Rn 3 § 210 ergänzt die in §§ 208, 209 getroffenen Regelungen durch ein g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Liquidationswert

Rz. 430 [Autor/Stand] Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG definierte Mindestwert entspricht nicht dem Liquidationswert, der bei der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung als niedrigster Wertansatz dankbar ist. Der Liquidationswert ist der Zerschlagungswert, der als Barwert der erzielbaren Nettoerlöse abzüglich Schulden und Liquidationskosten zu ermitteln ist. Der als Min...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Weite Auslegung durch die Finanzverwaltung

Rz. 324 [Autor/Stand] Zwar ähnelt die für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 geltende Regelung des § 11 Abs. 2 BewG sehr der bisherigen Formulierung des § 98a BewG, wonach die "zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge" den Substanzwert bilden. Der Wortlaut d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Begriffsbestimmung

Rz. 44 [Autor/Stand] Der nachstehend auszugsweise abgedruckte Überblick enthält allgemeine Erläuterungen, Verweise und Anmerkungen zu einzelnen Branchen. Die in dem Überblick dargestellten Bewertungsgrundsätze gelten bei Bewertungen von Unternehmen für Zwecke der Erbschaftsteuer unabhängig von Größe und Rechtsform. Der Begriff des Unternehmens umfasst dabei Industrie-, Diens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Altmasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 1 Nr. 3)

Rn 16 Erst nach vollständiger Befriedigung der Neumassegläubiger werden die Altmassegläubiger (anteilig) befriedigt. Zu den Altmasseverbindlichkeiten zählen alle Masseansprüche, die nicht unter § 209 Abs. 1 Nr. 1 und 2 fallen. Dazu gehören z. B. die Transportkosten, die anfallen, wenn der Verwalter unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens Warenbestände aus verschiedenen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestandes geleistet werden

Leitsatz 1. Eine Spezialeinlage, die ein Arbeitgeber in eine schweizerische Pensionskasse zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestandes seines Arbeitnehmers und zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen leistet, kann gemäß § 3 Nr. 28 EStG zur Hälfte steuerfrei sein. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet wird. 2. S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 28 [Förderung der Altersteilzeit]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Aufstockungsbeträge i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) [1] sowie die Beiträge und Aufwendungen i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und § 4 Abs. 2 AltTZG steuerfrei (Rz. 2 f.). Gleiches gilt für Zuschläge zur Aufstockung der Altersteilzeitbezüge bei anderen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Arten von Masseverbindlichkeiten

Rn 11 § 53 differenziert zwischen "Kosten des Insolvenzverfahrens" und "sonstigen Masseverbindlichkeiten". Während die Kosten des Insolvenzverfahrens in § 54 abschließend normiert sind, gibt es außer der Regelung in § 55 noch weitere Vorschriften, die Verbindlichkeiten zu Masseverbindlichkeiten erheben. Die amtliche Überschrift zu § 55 ("sonstige" Masseverbindlichkeiten) ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 4.9 Geringere Sozialplanabfindung für Teilzeitkräfte

Ein Sozialplan, der für Teilzeitkräfte eine ihrer Arbeitszeit entsprechende nur anteilige Sozialplanabfindung vorsieht, verstößt nach Auffassung des BAG nicht gegen Art. 119 EWG-Vertrag.[1] Zweck der Abfindung sei nämlich, den Arbeitnehmern eine Überbrückungshilfe zu gewähren. Dabei solle der soziale Besitzstand der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältn...mehr

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ZAP 10/2016, Sozialplanleistung: Berechnung

(BAG, Urt. v. 13.10.2015 – 1 AZR 132/14) • Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen eigener Art wegen ihrer normativen Wirkungen wie Tarifverträge auszulegen. Zunächst ist daher vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn auszugehen. Ist in einem Sozialplan geregelt, dass von dem Sozialplan erfasste Beschäftigte eine Abfindung erhalten, die durch Multiplikation d...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / II. AGG/Diskriminierungsrecht

Ausschluss der Sozialplanabfindung bei befristeter voller Erwerbsminderungsrente Bereits 2012 hat der EuGH (Urt. v. 6.12.2012 – C-152/11, NZA 2012, 1435) die unionsrechtliche Vereinbarkeit der Differenzierung in rentennahe und rentenferne Jahrgänge bei der Bemessung von Sozialplanleistungen mit Art. 2 Abs. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 EG (sog. Gleichbehandlungsrichtl...mehr

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ZAP 9/2015, Diskriminierungsverbot: Verwendung von Sozialplanmitteln

(BVerfG, Beschl. v. 25.3.2015 – 1 BvR 2803/11) • Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Betriebsparteien im Rahmen ihres Einschätzungsspielraums vereinbaren, Mittel aus einem Sozialplan nur für diejenigen zu verwenden, die durch die Schließung des Betriebes unmittelbar Einkommen verlieren, nicht aber für jene, die eine befristete volle Erwerbsminderungsre...mehr

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 1. Abwicklungsvertrag – vorzeitiges Ausscheiden, sog. Turboklausel – Schriftform

Eine in der Praxis häufig zu findende Vereinbarung sieht vor, dass ein Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsieht, nach seiner Wahl, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, sog. Turboklausel. Eine solche Erklärung bedarf gem. § 623 BGB zwingend der gesetzlichen Schriftform (BAG, Urt. v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14, NZA 2016, 36...mehr

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ZAP 12/2016, Streitwertkata... / II. BESCHLUSSVERFAHREN

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ZAP 1/2017, Unverfallbarkei... / II. Tatbestand

In vorliegendem Fall war die betriebliche Altersversorgung über eine Betriebsvereinbarung geregelt, die hinsichtlich der Behandlung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften eine Regelung enthält, wonach eben diese versicherungsvertragliche Lösung zur Anwendung kommen sollte. Darüber wurde die Klägerin auch im Rahmen einer Standmitteilung des Arbeitgebers über die betrieblich...mehr

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ZAP 9/2015, Abfindbarkeit b... / III. Sonstige zulässige Abfindungsmöglichkeiten

§ 3 Abs. 1 BetrAVG erfasst nur gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufrechtzuerhalten sind. Dies ermöglicht zunächst einmal die Abfindung noch verfallbarer Versorgungsanwartschaften. Darüber hinaus können Anwartschaften, deren Unverfallbarkeit auf einer vertraglichen Vereinbarung beruhen, solange abgefunden werden, wie die ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rn 31 Bei diesem Verständnis von der Begründung der Rechtsstellung des Verwalters ergeben sich dessen Aufgaben und Pflichten nach seiner Ernennung im eröffneten Verfahren direkt aus der geltenden Insolvenzordnung. Es soll deshalb nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Pflichten des Insolvenzverwalters gegeben werden. Seine ihm nach der Insolvenzordnung zugewiesene Re...mehr

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AGS 6/2016, Streitwertkatal... / Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

– überarbeitete Fassung 5. April 2016 – VORBEMERKUNG Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.4.2.2 Sozialplan

Rz. 44 Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Interessenausgleichs folgt aber nicht ohne Weiteres seine Zuständigkeit auch für den Abschluss eines Sozialplans. Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die Abmilderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile zwingend unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend ge...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / I. Einleitung

Grundmodell des deutschen Prozessrechtes ist das Zwei-Personen-Streitverhältnis. Das Recht fingiert die Gleichsetzung der juristischen Person mit der natürlichen, eine der größten und erfolgreichsten Abstraktionsleistungen, die seit dem römischen Recht auf uns gekommen sind, und unterstellt damit formale Gleichheit jeden Bürgers, auch des ärmsten Obdachlosen, mit einem DAX- ...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit einer 1,8-Geschäftsgebühr; Gegenstandswerterhöhung durch Abfindung aus dem Sozialplan

Leitsatz Wird der Anwalt außergerichtlich umfangreich mit der Abwehr einer Kündigung beauftragt und zugleich mit dem Angebot des Arbeitgebers, gem. Sozialplan eine Abfindung zu zahlen, ist eine 1,8-Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden. Beim Gegenstandswert einer solchen Tätigkeit ist neben dem Wert der Kündigung (dreifaches Bruttomonatseinkommen) der Wert der Abfindung hinzuzu...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit einer 1,8-Geschäftsgebühr, Gegenstandswerterhöhung durch Abfindung aus dem Sozialplan

Leitsatz Wird der Anwalt außergerichtlich umfangreich mit der Abwehr einer Kündigung beauftragt und zugleich mit dem Angebot des Arbeitgebers, gem. Sozialplan eine Abfindung zu zahlen, ist eine 1,8-Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden. Beim Gegenstandswert einer solchen Tätigkeit ist neben dem Wert der Kündigung (dreifaches Bruttomonatseinkommen) der Wert der Abfindung hinzuzu...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Aus den Gründen

Die Berufungsbegründung rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Die Sozialplanabfindung war Gegenstand des Mandats, weil die Beklagte von ihrer Arbeitgeberin vor die Alternative einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Annahme eines Abfindungsangebots gestellt worden war, wobei die Arbeitgeberin das Bestehen eines Sozialabfindungsanspruchs streitig gestellt hatte und s...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung wie aus der Urteilsformel ersichtlich fordern. Dies ergibt sich aus dem Mandatsvertrag i.V.m. den Vorschriften des RVG. Soweit zwischen den Parteien streitig ist, ob die von der Klägerseite geltend gemachte Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 gerechtfertigt ist, so ergibt sich dies gem. § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV, dass eine Gebühr von me...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war von der Beklagten beauftragt worden, sie ihm Rahmen einer angekündigten betriebsbedingten Kündigung seitens ihres Arbeitgebers bzw. wahlweise bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit diesem zu vertreten. Hintergrund der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses war, dass die Beklagte – nach Teilbetriebsveräußerung – dem Übergang ihres Arbeitsver...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / Leitsatz

Wird der Anwalt außergerichtlich umfangreich mit der Abwehr einer Kündigung beauftragt und zugleich mit dem Angebot des Arbeitgebers, gem. Sozialplan eine Abfindung zu zahlen, ist eine 1,8-Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden. Beim Gegenstandswert einer solchen Tätigkeit ist neben dem Wert der Kündigung (dreifaches Bruttomonatseinkommen) der Wert der Abfindung hinzuzurechnen....mehr