Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Verletzt der Arbeitgeber das Recht des Betriebsrates auf den Versuch eines Interessenausgleichs bei Betriebsänderungen, so räumt § 113 BetrVG den durch die Betriebsänderung nachteilig betroffenen Arbeitnehmern einen Kompensationsanspruch in Form des Nachteilsausgleichs ein. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich kann bei allen Formen der Betriebsänderung im Sinne des § 11...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Abfindung, Ausgleich anderer wirtschaftlicher Nachteile

Rz. 8 Führt die Abweichung vom Interessenausgleich[1] oder die Betriebsänderung ohne Versuch des Interessenausgleichs[2] zu einer Entlassung des Arbeitnehmers, kann der Arbeitnehmer eine Abfindung fordern. Eine Entlassung im Sinne des § 113 Abs. 3 BetrVG liegt nur vor, wenn das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit der Betriebsänderung rechtlich beendet worden ist. Daran feh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Abweichung vom Interessenausgleich

Rz. 5 Der Betriebsrat hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Einhaltung des Interessenausgleichs.[1] Vielmehr haben die Arbeitnehmer individuelle Ausgleichsansprüche, wenn der Arbeitgeber ohne zwingenden Grund von einem vereinbarten Interessenausgleich abweicht. Unerheblich ist, ob der Interessenausgleich in der Einigungsstelle oder ohne Einigungsstelle vereinbart wur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Wirkung

Rz. 33 Im erzwingbaren Verfahren ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebspartnern. Wird eine Regelung getroffen, die an die Stelle einer Betriebsvereinbarung tritt, hat sie auch die Wirkungen einer Betriebsvereinbarung. Sie bindet die Betriebspartner und wirkt für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer als verbindliche Norm. Sow...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Rz. 21 Die Fälle des erzwingbaren Verfahrens sind gesetzlich abschließend geregelt. Hier ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Antrag von nur einer Seite. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Meinungsverschiedenheiten: Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen [1], sofern es um die zeitliche Lage...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 5.1 Unterscheidung nach dem Gegenstand

Tarifverträge werden vielfach nach ihrem Gegenstand unterschieden. Haupterscheinungsformen sind Mantel- bzw. Rahmen-, Lohnrahmen-, Lohn- bzw. Entgelt- und Tarifverträge über einzelne Leistungsarten (Sonderzuwendungen, Urlaub, Arbeitszeit). Tarifsozialpläne Unter Mantel – bzw. Rahmentarifverträgen versteht man die Vereinbarung einer Vielzahl von Arbeitsbedingungen in einem Tarifver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3 Keine analoge Anwendung

Rn 55 Der Wortlaut des § 125 Abs. 2 ist abschließend. Nur der Interessenausgleich mit Namensliste, nicht jedoch der durch einen Spruch der Einigungsstelle zustande gekommene Sozialplan ersetzt die Stellungnahme des Betriebsrats.[131] Im Übrigen folgt aus § 125 Abs. 2 im Umkehrschluss, dass für die Betriebsratsanhörung vor Ausspruch der Kündigungen (§ 102 BetrVG) auch bei Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG / 1.2.3 Beendigung und nachvertragliche Pflichten

Bei Kündigungen ist das Kündigungsschutzgesetz vorrangig gegenüber dem AGG. Letzteres findet nur Anwendung, wenn das KSchG nicht einschlägig ist (z. B. vor Ablauf der Wartezeit, also in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses). Neben Kündigungen können auch andere Umstände zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, insbesondere Befristungen, auflösende Bedingunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG / 1.7.1 Spezielle Rechtfertigungsgründe bei unmittelbarer Benachteiligung

§ 10 AGG wegen des Alters § 10 AGG regelt die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters. Ungeachtet des § 8 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Sozialpläne können beispielsweise gestaffelte Abfindungsregelungen enthalten, die wesentlich vom Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.3 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

In wirtschaftlichen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat wegen des Grundsatzes der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit grundsätzlich keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu. Die einzige – aber wichtige – Ausnahme bildet § 112 Abs. 4 BetrVG, der dem Betriebsrat bei sozialplanpflichtigen Betriebsänderungen nach §§ 111, 112, 112a Abs...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Mitbestimmung des Betriebsrats wird im BetrVG in unterschiedlicher Weise gebraucht. Aus der bloßen Verwendung des Begriffs z. B. in der Gesetzesüberschrift von § 102 BetrVG oder § 99 BetrVG lässt sich nicht ableiten, welche Rechte der Gesetzgeber dem Betriebsrat hier einräumt. Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.5 Weitere Rechte des Betriebsrats bei mobiler Arbeit

Rz. 215 In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich: Bereits bestehende Mitbestimmungsrechte gelten unverändert. In Betracht kommt: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – solange die Anordnung von mobilem Arbeiten eine denkbare Maßnahme des Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer nach § 3 ArbSchG darstellt, hat der Betriebsrat über diese Vorschrift i. V. m. den Regelungen des Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Liquidationswertbestimmung

Rz. 40 Als Liquidations- oder auch Zerschlagungswert [66] wird der Betrag bezeichnet, der nach Abschluss einer Liquidation des Unternehmens für dessen Eigner verbleibt.[67] Er besteht aus drei Komponenten, nämlich dem Zerschlagungswert des Vermögens, den im Rahmen der Zerschlagung zu bedienenden Schulden und den Liquidationskosten.[68] Rz. 41 Zur Bestimmung des Zerschlagungswe...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.8 Sozialpläne: Anknüpfung an das Alter

Bei einem "Sozialplan" handelt es sich um einen vereinbarten Interessenausgleich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Er muss erfolgen, wenn es zu einer Betriebsänderung kommt. Bei einer Betriebsänderung wird der Betrieb tiefgreifend umgestaltet und das hat häufig zur Folge, dass viele Arbeitsplätze wegfallen. Es bedeutet keinen AGG-Verstoß, wenn der Sozialplan entla...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters (§ 10 AGG)

Mit § 10 AGG existiert ein spezieller Rechtfertigungsgrund dafür, Arbeitnehmer oder Bewerber wegen des Alters unterschiedlich zu behandeln. Hinweis § 10 AGG Zitat […] eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters [ist] auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verbot des Eingriffs in die Betriebsleitung

Rz. 5 Die Regelung stellt ausdrücklich klar, dass der Betriebsrat nicht durch einseitige Handlungen in die Betriebsleitung eingreifen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sich rechtswidrig weigert, Betriebsvereinbarungen umzusetzen. Praxis-Beispiel In einer Betriebsvereinbarung wurde vereinbart, dass die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13 Uhr genommen wird. Aus betr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zum früheren Recht (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 3ff.) sind auch für die Bewertung die Vorschriften über den JA entsprechend anwendbar. Für VG des AV bestimmt § 71 GmbHG ergänzend, dass sie "wie Umlaufvermögen zu bewerten [sind, d.Verf.], soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Begriff

Rz. 6 Der Begriff der Betriebsvereinbarung wird im Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Es handelt sich um eine kollektiv-rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, welche die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung und die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt und gestaltet. Praxis-Beispiel Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.9 Betriebsvereinbarungen und Betriebsübergang

Rz. 41 Wechselt der Inhaber eines Betriebs, so bleiben die bisherigen Betriebsvereinbarungen grundsätzlich in Kraft, ohne dass es irgendeines Transformationsaktes bedarf, sofern die Identität des Betriebs gewahrt bleibt.[1] Dies gilt sowohl für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang gem. § 613a BGB als auch für die Gesamtrechtsnachfolge bei Erbschaft gem. § 1922 BGB. Die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 10 Sozialplan in der Insolvenz

Sozialpläne, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden, sind in ihrer Dotierungshöhe beschränkt. Dabei bestehen die insolvenzspezifischen Begrenzungen zusätzlich zu den Maßgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG. Das maximale Volumen des Sozialplanes ist die zweieinhalbfache Monatsvergütung der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer.[1] Dabei ist die Monat...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten bei der Kündigung in der Insolvenz. Dies betrifft zunächst die Ausnahmeregelungen zur Kündigungsfrist in § 113 InsO. Sonderkündigungsschutz gilt zwar grundsätzlich auch in der Insolvenz, kann aber in vielen Fällen nicht mehr effektiv gewährt werden. Dies gilt insbesondere für eine tarifvertraglich geregelte Unkündbark...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.1 Gerichtliche Zustimmung zur Betriebsänderung

Antrag des Insolvenzverwalters Der Insolvenzverwalter kann beim Arbeitsgericht beantragen, der Durchführung der Betriebsänderung zuzustimmen, wenn zwischen ihm und dem Betriebsrat innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn und rechtzeitiger umfassender Unterrichtung ein Interessenausgleich nicht zustande kommt.[1] Dem Verhandlungsbeginn gleichgestellt ist die schriftliche...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Personalfreisetzung

Rz. 20 Aus Entwicklungen des Umfeldes und betriebsinterner Faktoren und den daraus resultierenden Veränderungen des Aufgabenvolumens und/oder der Anforderungen an die Mitarbeiter können natürlich nicht nur positive Personalbedarfe, d. h. Beschaffungsbedarfe, resultieren, sondern auch negative, d. h., eine Freisetzung von Personal wird erforderlich. Dabei wird unter dem Termi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Personalbedarfsplanung

Rz. 9 Im Rahmen der Personalbedarfsplanung geht es vorrangig um die Ermittlung des gegenwärtigen und des zukünftigen Personal-Sollbestandes, insbesondere in quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass übergeordnete betriebliche (Teil-)Ziele erreichbar sind.[1] Eine solche Planung ist notwendig, um eine Über- oder Unterdeckung...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 1.2 Handlungsfähiger Betriebsrat

Für die Unterrichtung und Beratung sowie die Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sind grundsätzlich die für den einzelnen Betrieb gewählten Betriebsräte zuständig. Nur wenn insoweit mindestens 2 Betriebe eines Unternehmens betroffen sind und eine einheitliche Regelung zwingend geboten ist, kann eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats angenommen werden, z....mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 3.4 Beratung

Die sozialen und personellen Auswirkungen der unternehmerischen Entscheidung sind zu erörtern. Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die geplante Betriebsänderung durchgeführt wird, ist bei Meinungsverschiedenheiten mit dem ernsthaften Willen zur Einigung[1] zu verhandeln. Inhaltlich geht es dabei um Interessenausgleich und Sozialplan.mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.4 Betriebsverlegung als Betriebsänderung

Unabhängig davon, ob im Einzelfall wesentliche Nachteile für die Belegschaft auszuschließen sind, ist jede Betriebsverlegung eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG. Eine geringfügige Veränderung der örtlichen Lage eines Betriebs stellt noch keine Verlegung dar. Der Bereich des Geringfügigen ist bereits dann überschritten, wenn der neue Standort in derselben Großstadt lie...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.3 Personalabbau als Betriebseinschränkung

Eine Betriebseinschränkung kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch durch bloßen Personalabbau erfolgen.[1] Diese Rechtsprechung des BAG hat der Gesetzgeber inzwischen durch die Einfügung des § 112a Abs. 1 BetrVG bestätigt. Für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans hat er dort die Zahlen- und Prozentangaben gegenüber der durch die Rechtsprechung für das Vorliegen einer ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 1 Voraussetzungen

Führen Änderungen im betrieblichen Bereich zu wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft, sieht das Betriebsverfassungsrecht eine Beteiligung des Betriebsrats vor.[1] Plant ein Unternehmer derartige Betriebsänderungen, so hat er ein abgestuftes System von Beteiligungsrechten bis zur Mitbestimmung zu beachten. Die Vorschrift des § 111...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die für einen erheblichen Teil der Belegschaft wirtschaftliche Nachteile im weitesten Sinne zur Folge haben können, beispielsweise eine Verlagerung oder Stilllegung des Betriebs oder Massenentlassungen räumt das BetrVG dem Betriebsrat in § 111 bis § 113 BetrVG besondere Beteiligungsrechte ein, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

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Betriebsänderung / 3 Rechtsfolgen bei Betriebsänderung

Liegt im Einzelfall eine Betriebsänderung in einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern vor, so müssen Arbeitgeber und Betriebsrat nach § 112 Abs. 1–3 BetrVG den Abschluss eines Interessenausgleichs versuchen. Ziel dabei ist es, Einigkeit über die Vornahme und Art der Durchführung von Maßnahmen zu erzielen. Dabei sollte auf eine Einigung der Betriebspartner...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Bestehen eines Betriebsrats

Rz. 4 Die Mitbestimmungsrechte bestehen nur, wenn ein Betriebsrat existiert. Die Existenz eines Gesamtbetriebsrats reicht für betriebsratslose Betriebe nicht. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber sich entschließt, die Betriebsänderung durchzuführen. Wurde mit der Betriebsänderung bereits begonnen, als der Betriebsrat noch nicht bestand, hat der neu gew...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beratung

Rz. 32 Nach der Unterrichtung muss der Unternehmer mit dem Betriebsrat die geplante Betriebsänderung beraten. Hierbei handelt es sich nicht um eine isolierte oder vorgelagerte Beratung. § 111 Satz 1 BetrVG meint die einheitliche Beratung mit dem Ziel, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan abzuschließen. Der Betriebsrat ist seinerseits verpflichtet, konstruktiv an de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Größe des Unternehmens

Rz. 2 Von der Größe des Unternehmens hängt es ab, ob die Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG überhaupt zur Anwendung kommen. Sie gelten nur in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Maßgeblich ist hier das Unternehmen als der einheitliche Rechtsträger, nicht aber der jeweilige Betrieb. Das Unternehmen kann sowohl von einer juristischen Person...mehr

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Betriebsänderung / 1 Bedeutung der Betriebsänderung

Der Begriff der Betriebsänderung ist im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG von Bedeutung. Liegt eine Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG vor, so hat das folgende Konsequenzen: Der Betriebsrat hat nach § 111 Satz 1 BetrVG ein umfassendes Unterrichtungsrecht in der Planungsphase Der Wirtschaftsausschuss ist nach § 106 Abs. 3 BetrV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 28 Im Fall einer Betriebsänderung hat der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und mit ihm die geplante Betriebsänderung zu beraten (§ 111 Satz 1 BetrVG). In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Rz. 29 Das Gesetz gibt dem Betriebsrat zunächst ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Verlegung des ganzen Betriebs/wesentlicher Betriebsteile

Rz. 15 Unter der Verlegung des ganzen Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile ist jede wesentliche Veränderung der örtlichen Lage des Betriebs oder des wesentlichen Betriebsteils[1]) zu verstehen. Dabei stellt das Bundesarbeitsgericht keine hohen Anforderungen an die Distanz der Verlegung.[2] Eine Betriebsverlegung kommt daher selbst bei einer Verlegung innerhalb derselben ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Insolvenz des Unternehmens

Rz. 6 Die Insolvenz eines Unternehmens ist keine Betriebsänderung. Allein aus der Insolvenz ergeben sich daher keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Er ist auch nicht beim Stellen des Insolvenzantrags zu beteiligen. Hierüber ist lediglich der Wirtschaftsausschuss zu unterrichten (§ 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG). Plant der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsänderung / Zusammenfassung

Begriff Eine Betriebsänderung ist eine Maßnahme des Arbeitgebers, die für eine erhebliche Zahl von Arbeitnehmern typischerweise mit wirtschaftlichen Nachteilen, insbesondere Entlassungen verbunden ist. Daher werden an eine Betriebsänderung Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats, aber auch die Pflicht zur Verhandlung über einen Interessenausgleich und ggf. auch ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Hinzuziehung eines Beraters

Rz. 33 In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Der Betriebsrat hat damit einen Anspruch auf den Berater, er muss nicht eine Einigung mit dem Arbeitgeber nach § 80 Abs. 3 BetrVG erzielen. Dennoch ist der Betriebsrat bei der Hinzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Tendenzunternehmen

Rz. 5 Grundsätzlich finden die Vorschriften über die Betriebsänderung auch auf Tendenzbetriebe Anwendung. Der Arbeitgeber hat auch hier den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu unterrichten. Der Betriebsrat kann allerdings nur den Abschluss eines Sozialplans verlangen. Ein Interessenausgleich (Vereinbarung, ob und wie die Betriebsänderung durchgeführt wird) brau...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Unterrichtung

Rz. 30 Der Betriebsrat ist vom Unternehmer rechtzeitig in der Planungsphase zu unterrichten. Insoweit unterscheidet sich der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats vom Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG. Der Unterrichtungsanspruch beginnt, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Betriebsänderung entschlossen hat, und zwar bereits dann, wenn die E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein.[1] Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG eingeschränkt ist, wenn die Betriebsänderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / 5 Mitbestimmungsrecht

Die stärkste Form der Beteiligungsrechte betrifft das Mitbestimmungsrecht im engeren Sinn oder "echte" Mitbestimmungsrecht. Ein echtes Mitbestimmungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr frei treffen kann, sondern dafür die Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann jeder vo...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.3 Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

In Betriebsvereinbarungen sind Ausschlussfristen grundsätzlich ebenfalls möglich. Ihre Geltung ist wegen des Vorrangs des Tarifvertrags und des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis zum Arbeitsvertrag jedoch begrenzt. Unbestritten können Betriebsvereinbarungen Ausschlussfristen für die in einer Betriebsvereinbarung geschaffenen Ansprüche vorsehen. Typischerweise enthalten Sozia...mehr