Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertretung.

Rn 4 Der Vormund ist auch gesetzlicher Vertreter des Mündels, wobei der Umfang der gesetzlichen Vertretung derjenigen der Eltern entspricht. Er darf also für den Mündel grds alle Arten von Rechtsgeschäften vornehmen und ihn vor Gericht vertreten (§ 51 ZPO). Bei Rechtsgeschäften, die der Mündel nicht selbst vornehmen kann, ist seine Zustimmung erforderlich (vgl §§ 107, 108). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 14 Da der echte Hilfsantrag auflösend bedingt ist und damit sofort rechtshängig wird (BGH NJW 02, 3478 [BGH 14.06.2002 - V ZR 79/01]), ist er für die Zuständigkeit von der Klageerhebung an zu berücksichtigen, ohne dass es auf eine Entscheidung über ihn ankommt. Entsprechendes gilt von der Klageerweiterung an, wenn § 506 ZPO eingreift (Rn 3). Mithin kann das LG sachlich zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Dritte.

Rn 8 Bisweilen werden durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch dritte Personen in ihren Rechtspositionen betroffen. Das hängt mit dem formalisierten Charakter des Vollstreckungsverfahrens zusammen, der aus Gründen einer effektiven Zwangsvollstreckung typisierte Anknüpfungspunkte kennt. Gegen die Verletzung ihrer Rechte durch eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme können s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Abs 2.

Rn 13 Die ›bunte Mischung‹ des Abs 2 enthält zunächst (Nr 1) eine Ergänzung der Regelung in Abs 1 Nr 4 lit a. Aufgegriffen wurden einige Streitigkeiten aus dem Aktienrecht, deren Parteien nicht dem engen Kreis dieser Vorschrift zugehören, die allgemeine Nichtigkeitsklage und die Anfechtungsklage (§§ 249, 246 AktG). Eine entsprechende Anwendung auf vergleichbare Rechtsbehelfe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. § 732 S 2.

Rn 3 Der ebenfalls dispositive § 732 2 legt dem überlassenden Gesellschafter das Risiko für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung des Gegenstands auf, wozu auch der bestimmungsgemäße Verbrauch oder übliche Abnutzung zählen. Das Risiko der fehlenden Nutzungsmöglichkeit liegt dagegen bei der GbR (Soergel/Hadding/Kießling § 732 Rz 5). Ist der Untergang oder die Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfungsfolge.

Rn 5 Das AGG unterscheidet zwischen unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen, Belästigungen, sexuellen Belästigungen und Anweisungen zur Benachteiligung (§ 3 Rn 2, 11, 31, 42) wegen eines in § 1 genannten Grundes. Wird eine Ungleichbehandlung in Form unmittelbarer Benachteiligung festgestellt, bleibt zu prüfen, ob sie nach §§ 5, 8–10, 20 gerechtfertigt ist. Eine mitte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Verhältnis von § 323 zu sonstigen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen

Rn. 41 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Haftungsregelung des § 323 stellt eine abschließende Sonderregelung sowohl für Schäden aufgrund der Mangelhaftigkeit der AP als auch für Mangelfolgeschäden dar. Sie verdrängt als lex specialis die allg. bürgerlich-rechtlichen Haftungstatbestände für vertragliche Leistungsstörungen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rücknahme der Kaufsache.

Rn 13 Es genügt jede mängelrechtliche Rücknahme der Kaufsache durch den Letztverkäufer (zu § 478 aF: Lepsius AcP 207, 340, 350 f), unabhängig davon, ob sie auf (1) Rücktritt iVm §§ 440, 437 Nr 1 Alt 1, (2) Nacherfüllung (§ 439 V; zu aF str, s Anwk/Büdenbender Rz 23 ff) oder (3) Schadensersatz statt der Leistung (§§ 281, 280, 440, 437 Nr 3 Alt 1) gestützt ist. Der Rücknahme e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 431 BGB – Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung.

Gesetzestext Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner. Rn 1 Die Vorschrift ordnet bei Unteilbarkeit der Leistung (vgl § 420 Rn 2) ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund zwingend Gesamtschuld an. Können die Schuldner die Leistung jedoch nur gemeinsam erbringen, liegt gemeinschaftliche Schuld vor, für die eigene Regeln gelten (Vor §§ 420 bis 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Tod eines Ehegatten.

Rn 12 Sämtliche gem den §§ 20–24 bestehende schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach der Scheidung erlöschen mit dem Tod eines der beiden Ehegatten (§ 31 III 1). Sie gehen daher weder als Forderung noch als Verbindlichkeit auf Erben über. Aus dem nach § 31 III 2 für entspr anwendbar erklärten § 1586 II 1 BGB ergibt sich jedoch die Einschränkung, dass Ansprüche auf rückständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Der Zahler hat bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen eines Zahlungsinstruments im Original (BGH NJW 12, 1277 [BGH 29.11.2011 - XI ZR 370/10]) eine verschuldensunabhängige Beteiligung von bis zu 50 Euro am Schaden des Zahlungsdienstleisters zu tragen. Gleiches gilt bei einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung. Für den Zahler günstigere Vereinbarungen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 893 I stellt klar, dass die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung nicht die Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens entfallen lässt. Ein eigenständiger prozessualer Anspruch wird durch die Norm aber nicht begründet. Vielmehr richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den Vorschriften des materiellen Rechts (insb §§ 28...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ausnahme.

Rn 5 Sie steht in III: Aus wichtigem Grund soll der Geschädigte eine sofortige Kapitalabfindung verlangen können. Dagegen hat der Schuldner kein solches Wahlrecht, auch wenn er (etwa als Versicherer) an einer schnellen Abwicklung interessiert sein mag (s BGHZ 79, 187, 191). Bei Einigkeit ist aber jederzeit ein Abfindungsvergleich möglich und auch häufig. Rn 6 Als wichtiger Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gegenrechte.

Rn 11 Der Berechtigte kann auf den Berichtigungsanspruch dinglich nicht verzichten (Staud/Gursky Rz 127), jedoch einen pactum de non petendo vereinbaren oder den Anspruch verwirken (BGHZ 122, 308). Der Buchberechtigte kann uU nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, insb wenn er beim Grundstückskaufvertrag Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung (BGH NJW-RR 90...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1301 BGB – Rückgabe der Geschenke.

Gesetzestext 1Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den To...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Während die §§ 842, 843 bloß die §§ 249, 252 konkretisieren, weichen die §§ 844, 845 davon ab: Sie bilden eigene Anspruchsgrundlagen für den Ersatz von Schäden Dritter, die von dem Delikt mittelbar betroffen sind, wobei § 844 die Ansprüche nach dem Tod eines Geschädigten regelt. Dabei geht es um die Beerdigungskosten (§ 844 I, und zwar ohne den Einwand, diese Kosten wär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Im Zuge der vollständigen Renovierung des Verjährungsrechts mit Einführung der Schuldrechtmodernisierung ist auch die werkvertragliche Verjährung der Mängelansprüche in § 634a neu geregelt worden. Die hierdurch bedingten Abweichungen von § 638 aF sind erheblich. Anstelle der Fristenstaffelung des § 638 aF (6 Monate/1 Jahr – Grundstücke, 5 Jahre – Bauwerke) betragen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine Anforderungen.

Rn 2 Jeder Mediator muss in eigener Verantwortung die Gewähr dafür bieten, dass er die theoretischen Kenntnisse und die praktischen Erfahrungen aufweist, um ein Mediationsverfahren sinnvoll zu gestalten. Über seine Kenntnisse und Fähigkeiten muss der Mediator den Parteien Auskunft geben (§ 3 V). Das Fehlen von Kenntnissen und praktischer Erfahrung kann einen Anspruch der Par...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beschränkter Ausschluss von Naturalrestitution, Abs. 6.

Rn 25 VI schließt Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses oder beruflichen Aufstieg (Naturalrestitution) aus (BAG NZA 17, 1401 [BAG 18.07.2017 - 9 AZR 259/16]), nicht aber auf Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (BAG NZA 19, 1942; 11, 970, 973 [BAG 06.04.2011 - 7 AZR 524/09]), sofern er nicht (VI letzter Hs) aus andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 651o BGB – Mängelanzeige durch den Reisenden.

Gesetzestext (1) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. (2) Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Rn 1 Der Gedanke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 49 Über die gesetzlich geregelten Fälle der Rechtskraftdurchbrechung hinaus kann nach gefestigter Rspr der Grundsatz von Treu und Glauben der Berufung auf eine rechtskräftige, aber materiell unrichtige Entscheidung entgegenstehen. Die Rechtskraft muss nach der bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom BGH fortgeführten Formel dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Kosten.

Rn 46 ›Grds hat der Umgangsberechtigte die üblichen Kosten des Umgangs selbst zu tragen und kann sie weder unmittelbar im Wege einer Erstattung noch mittelbar unterhaltsrechtlich im Wege einer Einkommensminderung geltend machen‹ (BGH FamRZ 95, 215, 216). Etwas anderes kann aber in Mangelfällen gelten (s dazu Vor § 1577 Rn 51) oder wenn es andernfalls zu einer faktischen Umga...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starke Kundenauthentifizierung.

Rn 5 Der Zahler haftet seinem Zahlungsdienstleister auch im Fall von grober Fahrlässigkeit beim Umgang mit den Zahlungsinstrumenten nicht auf Schadensersatz, wenn der Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung ist eine Authentifizierung, die so ausgestaltet ist, dass die Vertraulichkeit der Authentifizier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Vorschrift des § 648a führt der Gesetzgeber die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund ein, die er der für Dauerschuldverhältnisse geltenden Bestimmung des § 314 nachgebildet hat. Deshalb nimmt III ausdrücklich auf § 314 II und III Bezug, womit klargestellt ist, dass für die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund die gesetzlichen Wertungen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch.

Rn 36 Im Anwendungsbereich des § 909 kommt ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 analog (dazu § 906 Rn 41 ff) in Betracht, wenn die unzulässige Vertiefung aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht rechtzeitig abgewehrt werden konnte; dieser Anspruch steht sowohl dem Eigentümer als auch dem Besitzer des geschädigten Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2383 BGB – Umfang der Haftung des Käufers.

Gesetzestext (1) 1Für die Haftung des Käufers gelten die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben. 2Er haftet unbeschränkt, soweit der Verkäufer zur Zeit des Verkaufs unbeschränkt haftet. 3Beschränkt sich die Haftung des Käufers auf die Erbschaft, so gelten seine Ansprüche aus dem Kauf als zur Erbschaft gehörend. (2) Die Errichtung des Inventars durch den Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (Nr 1).

Rn 4 Fristbeginn ist die Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher (Lorenz NJW 21, 2065, 2071; s aber Eckhoff/Bubinger RAW 22, 16, 21; Jaensch jM 22 134, 138: Beim Bestehen eines Wahlrechts iSd § 439 I muss sich der Käufer zunächst für eine Art der Nacherfüllung entscheiden, um die Frist in Gang zu setzen; aA BeckOKBGB/Faust Rz 12: Maßgeblich ist die Geltendmachung des Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beendigung.

Rn 15 Das Vertragsverhältnis als Schuldverhältnis iwS endet abgesehen von evtl nachwirkenden Treuepflichten (s § 158 Rn 23 und oben Rn 5). Rn 16 In der Praxis hat die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung große Bedeutung. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass § 649 1 dem Besteller ein freies Kündigungsrecht gewährt, für dessen Ausübung es keiner sachli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschluss oder Beschränkung der Rechtsfolgen des Verzugs.

Rn 3 Bei § 288 VI BGB geht es um Vereinbarungen, mit denen Verzugszinsen, sonstiger Schadensersatz bei Verzug oder die Pauschalentschädigung von 40 EUR (§ 288 V BGB, dazu Dornis ZIP 14, 2427) ausgeschlossen oder beschränkt werden. Hier können auch Verbraucher als Gläubiger von Entgeltforderungen betroffen sein, so dass insoweit auch Verbraucherverbände klagebefugt sind (§ 3 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 848 BGB – Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache.

Gesetzestext Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grund eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, dass der Untergang, die anderweitige Unmöglichkeit der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für Sach- und über § 453 Rechtskauf, sowie für Sach- und Rechtsmängel. Sie regelt auch die Ansprüche auf Schadensersatz gem § 437 Nr 3 und aus der Verletzung von Nebenpflichten, die sich auf die Beschaffenheit der Kaufsache auswirken (s § 438 Rn 3). Sie gilt nicht für Mängel, zu deren Beseitigung sich der Verkäufer ausdrücklich verpflichtete (Erman/Grunewa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelansprüche.

Rn 2 Der Erbe kann als Inhaber des Nachlasses die dinglichen und schuldrechtlichen Einzelansprüche auf Herausgabe der Nachlassgegenstände, auf Herausgabe der Bereicherung oder auf Schadensersatz gegen den Erbschaftsbesitzer geltend machen (§ 2018 Rn 1) oder den Gesamtanspruch. Rn 3 Auf die Einzelansprüche sind die Vorschriften über die Herausgabe der Surrogate, Nutzungen und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. (2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 43 Verstößt der Vermieter gegen Aufklärungspflichten, macht er sich nach §§ 311a, 241 II, 280, 282 schadensersatzpflichtig; ggf ist auch eine Anfechtung möglich (Rostock ZMR 09, 527, 528). Ferner kann der Mieter kündigen oder – vor Überlassung der Mietsache – zurücktreten oder nach § 123 anfechten. Verstößt der Mieter gegen seine Aufklärungspflichten oder seine Pflicht, z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators.

Rn 2 § 4 schafft eine generelle Pflicht des Mediators zur Verschwiegenheit. Damit zwingend verknüpft ist im Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 I Nr 6 ZPO. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erfasst alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Sie bezieht sich auf alle Ereignisse des Mediationsverfahren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemeine Informationspflichten (Art 247a §§ 1u 2 EGBGB).

Rn 34 Kreditinstitute, die Immobiliar-Verbraucherdarlehen anbieten, trifft seit dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unabhängig von Vertragsverhandlungen u einem bestimmten Produkt zur Herstellung von Markttransparenz die Pflicht, über Standardgeschäfte (§ 675a) Interessenten unentgeltlich schriftliches Informationsmaterial, in geeigneten Fällen auch im Internet, zur Verfügung zu stelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung bei Erbteilserwerb.

Rn 3 Der übernehmende Miterbe haftet beim Erwerb des Erbteils durch Miterben für die seinem Erbteil entspr Teilschuld; für die übernommenen Erbteile haftet er nach §§ 2382, 2385 aber nur anteilig je übernommenem Erbteil nach § 2060. Entspr gilt für den Erwerb des Erbteils durch Dritte. Rn 4 Bei unteilbarer Nachlassschuld muss der Nachlassgläubiger analog der insolvenzrechtlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bindung bei unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung (Abs 3).

Rn 5 Der in Umsetzung von Art 18 IV u Art 20 III WoImmoKrRL zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügte III 1 beschränkt alle Möglichkeiten des Darlehensgebers zur einseitigen Beendigung von Allgemein- o Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen o zur Vertragsanpassung, wenn die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers (§§ 505a ff; § 18a KWG) nicht ordnungsgemäß durchgeführt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer.

Rn 6 I enthält keine Sperre für Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer (vgl dazu BGHZ 174, 290 Tz 9 ff mit Anm Gsell NJW 08, 912: Nutzungsausfallschaden des Käufers bei Rücktritt oder Widerruf). Allerdings folgt aus dem Grundsatz der Vollharmonisierung (Art 4 VRRL), dass grds auch weitergehende Ansprüche des Verbrauchers insoweit ausgeschlossen sind, als sie sich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG.

Rn 3a Unter § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG fallen bspw Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung oder Herausgabe von Kindesvermögen (§ 1698 BGB). Ebenfalls erfasst sind Aufwendungsersatzansprüche der Eltern gg das Kind (§ 1648 BGB). Macht ein Kind einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geltend, ist auch das ein Fal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ordnung nach der Funktion im Schuldverhältnis.

Rn 17 Das Begriffspaar Haupt- und Nebenpflichten ordnet Vertragspflichten nach ihrer Funktion im Schuldverhältnis. Die Hauptpflichten bestimmen regelmäßig den Vertragstyp und damit das Standardprogramm der Pflichten und Rechtsbehelfe, während Nebenpflichten lediglich eine vorbereitende, begleitende und sichernde Funktion zukommt. Das jeweils anzuwendende Bündel von gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nutzung und Gebrauchsvorteile.

Rn 17 Für die rechtsgrundlose Nutzung einer fremden Sache ist grds der Verkehrswert des Gebrauchs zu ersetzen (AnwK/Linke § 818 Rz 33; Grüneberg/Sprau § 818 Rz 23 mw Bsp aus der Rspr), der bspw bei einem vertragslosen Miet- oder Pachtgebrauch regelmäßig dem ortsüblichen, hilfsweise dem angemessenen Miet- bzw Pachtzins entspricht (BGH NJW 08, 1266 Rz 50 – ortsübliche Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1212 BGB – Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse.

Gesetzestext Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. Rn 1 Erzeugnisse (§ 99 I) werden, dinglich nicht abdingbar, unabhängig von Eigentum u Besitz anders als beim Nutzungspfandrecht nach § 1213 vom Pfandrecht auch nach Trennung von der Pfandsache erfasst, soweit nicht §§ 936, 945, 949, 954 oder 956 eingreifen. Auf Zivilfrüchte (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verkäufers.

Rn 20 Bei wirksamer Vereinbarung eines einfachen EV ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu übereignen. Damit tritt zugleich eine Bindung der Parteien an die dingliche Einigung ein. Eventuelle Gewährleistungspflichten treffen den Vorbehaltsverkäufer wegen Sach- und Rechtsmän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur cic.

Rn 56 Nebenpflichten des Verkäufers werden häufig nicht danach getrennt, ob sie die Zeit vor oder nach Vertragsschluss betreffen (vgl die Listen bei Grüneberg/Weidenkaff § 433 Rz 22 ff; MüKo/Westermann § 433 Rz 59 ff). Damit können kaufrechtliche Nebenpflichten des Verkäufers simultan zu solchen aus cic bestehen (zur aF für Angaben zu Eigenschaften – cic – und Beratung – Neb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Disagio.

Rn 44 Ein bereits bei Auszahlung der Darlehensvaluta fälliges u vom Darlehensgeber einbehaltenes Disagio (BGH ZIP 11, 1046 Rz 17; NJW-RR 10, 1574 Rz 15) stellt eine Vorauszahlung von Zinsen u damit ein laufzeitabhängiges Entgelt dar (BGHZ 201, 168 Rz 42; 202, 302 Rz 17). Es verstößt nicht gg das Zinseszinsverbot des § 248 I (BGH NJW 00, 352), sondern führt zu einer Ermäßigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilunmöglichkeit.

Rn 10 Bei einer Teilleistung (wegen einer Teilunmöglichkeit, dazu Canaris FS Medicus [09], 17) soll nach I 1 Hs 2 § 441 III entspr gelten (dazu BGH NJW 10, 1282 [BGH 14.01.2010 - VII ZR 106/08]; NJW 07, 3488 [BGH 17.07.2007 - X ZR 31/06]). Die Gegenleistung ist also in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der ganzen Leistung zur verein...mehr