Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift dient wie § 404 u §§ 407 ff dem Schutz des Schuldners. In dessen Interesse durchbricht die unnötig kompliziert geratene Regelung (zur Kritik Eidenmüller AcP 204, 457, 484 ff) das Prinzip der Gegenseitigkeit der Forderungen iSd § 387. § 406 betrifft allein die Aufrechnung des Schuldners ggü dem Zessionar, die nach der Abtretung erklärt wird. Hat der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 6 Eine Maßregelung entgegen § 16 ist nichtig; der Beschäftigte ist so zu stellen, als sei sie nicht erfolgt (BAG NZA 02, 1389 [BAG 12.06.2002 - 10 AZR 340/01]). Bei schuldhaftem Verhalten kommt Schadensersatz gem §§ 280 I, 241 II und § 823 II iVm § 16 AGG in Betracht (§ 612a BGB Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 18, 27504).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) 1Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweitmehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verschiedene Prozessbevollmächtigte

Rz. 283 Vertreten verschiedene Prozessbevollmächtigte mehrere Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden sind, so verhandelt jeder der Rechtsanwälte nach dem seinen Mandanten betreffenden Streitwert, so dass dieser für die Berechnung der einzelnen Terminsgebühren auch nach der Verbindung der Verfahren maßgeblich bleibt.[197] Rz. 284 Beispiel Fahrer F wurde bei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 292 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Mitwirkung (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327s BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext (1) Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen, es sei denn, die Vereinbarung wurde erst nach der Mitteilung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer über die unterbliebene Bereitstellung oder über den Mangel des digitalen Produkts getro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ersatzpflichtiger.

Rn 11 Ersatzpflichtig ist grds der unmittelbar Handelnde; für Organe wird gem § 31 gehaftet (RGZ 162, 202, 207; BGH NJW 84, 921, 922; ZIP 07, 326 Rz 4; 1560 Rz 11; 1564 Rz 11; WM 16, 1975 Rz 13; BeckRS 16, 17389), wobei allerdings in Bezug auf das sittenwidrigkeitsbegründende moralische Unwerturteil und das voluntative Element des Vorsatzes keine ›Wissens‹-Zusammenrechnung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufrechnung.

Rn 1 Die Aufrechnung bleibt auch mit einer verjährten Forderung möglich, soweit die Aufrechnungslage bereits zu einem Zeitpunkt bestanden hat, als die zur Aufrechnung gestellte Forderung noch nicht verjährt war. § 215 macht entbehrlich, dass der durch die Aufrechnungslage geschützte Gläubiger seine Forderung durchsetzen muss, um ihre Verjährung zu verhindern. Dies setzt das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gegenrechte.

Rn 11 Der Berechtigte kann auf den Berichtigungsanspruch dinglich nicht verzichten (Staud/Picker Rz 130), jedoch einen pactum de non petendo vereinbaren oder den Anspruch verwirken (BGHZ 122, 308). Der Buchberechtigte kann uU nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, insb wenn er beim Grundstückskaufvertrag Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung (BGH NJW-RR 90...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1435 BGB – Pflichten des Verwalters.

Gesetzestext 1Der Ehegatte hat das Gesamtgut ordnungsmäßig zu verwalten. 2Er hat den anderen Ehegatten über die Verwaltung zu unterrichten und ihm auf Verlangen über den Stand der Verwaltung Auskunft zu erteilen. 3Mindert sich das Gesamtgut, so muss er zu dem Gesamtgut Ersatz leisten, wenn er den Verlust verschuldet oder durch ein Rechtsgeschäft herbeigeführt hat, das er oh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gemeinsames Eigentum und Miteigentumsvermutung.

Rn 8 Nur im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten stehende Haushaltsgegenstände unterliegen der Verteilung nach I, wobei es unerheblich ist, ob es sich hierbei um Miteigentum oder – wie im Falle der Gütergemeinschaft – um Gesamthandseigentum handelt. Rn 9 Durch II wird für während der Ehe angeschaffte Haushaltsgegenstände unabhängig vom Güterstand die Vermutung begründet, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Europäisches Deliktsrecht.

Rn 27 Das Deliktsrecht hat Bedeutung im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt und den Verbraucherschutz: Unterschiedliche Haftungsregeln, va unterschiedliche Haftungsstandards (ggf iVm öffentlich-rechtlichen Sicherheitsanforderungen), können den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr (Art 34, 56 AEUV) behindern, insb wenn sie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 I bestimmt die Vergütung des Dienstverpflichteten bei außerordentlicher Kündigung, II verhindert, dass der Vertragsteil, der die fristlose Kündigung verursacht hat, Vorteile daraus zieht (BAG NZA 89, 31). § 628 gilt nur für außerordentliche Kündigungen (§§ 626, 627) (ErfK/Müller-Glöge § 628 Rz 1) und nach Beginn der Dienstleistung. Wegen § 612 keine analoge Anwendung au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden. (2) 1Die Vorschriften über die Verpflichtung z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Pflichtverstöße.

Rn 57 Verletzt der Vermieter schuldhaft Schutz- oder Nebenpflichten, kann der Mieter gem §§ 535, 280 I, 241 II Schadensersatz verlangen (BGH NJW 17, 547 Rz 60; 17, 1104 Rz 11; NJW-RR 14, 840 Rz 15), auch Freihaltung (KG ZMR 11, 711). Das ist zB der Fall bei einem Körper- oder Sachschaden, Vortäuschung von Eigenbedarf (BGH ZMR 21, 211 Rz 13; NJW 15, 2324 Rz 14), einer unberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konkurrenzen.

Rn 19 Die Kondiktionstatbestände des § 812 konkurrieren in vielfältiger und unterschiedlicher Weise mit den sonstigen Vorschriften des Zivilrechts. Im Grundsatz gilt: Vertragliche Ansprüche auf Erfüllung (BGH WM 68, 776), Rückgewähr der vertraglich geschuldeten Leistung (BGH NJW 03, 2451, 2453 [BGH 17.06.2003 - XI ZR 195/02]), Schadensersatz wegen einer Leistungsstörung nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Praxisauswirkungen.

Rn 4 § 991 kann zwei getrennte Ansprüche begründen: Soweit die Voraussetzungen des § 990 sowohl ggü dem Besitzmittler als auch dem mittelbaren Besitzer vorliegen, kann der Eigentümer Herausgabe der Nutzungen bzw Wertersatz gem §§ 991 I, 987 von jedem der Besitzer verlangen. Dies insgesamt jedoch nur einmal und ohne Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses. IRd II kann durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.

Rn 2 Es muss eine Störung des Besitzes vorliegen, die noch andauert. Diese Störung muss eine verbotene Eigenmacht darstellen. Diese entfällt insb bei Zustimmung des Besitzers oder bei gesetzlicher Gestattung (s.o. § 858 Rn 6). Bedeutsam sind hier insb Duldungspflichten, wie sie die §§ 904–906, 14 BImSchG enthalten. Rn 3 Der Anspruch richtet sich auf Beseitigung des störenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rückübergang der Versorgungsansprüche (Abs 4).

Rn 7 Da der Anspruch auf die Ausgleichsrente mit dem Tod der ausgleichsberechtigten Person erlischt (§ 31 III 1), gehen die abgetretenen Versorgungsansprüche in diesem Fall wieder auf die ausgleichspflichtige Person über (§ 21 IV). Das gilt auch dann, wenn das Verfahren über den VA abgetrennt oder ausgesetzt war (BGH FamRZ 07, 1804 Rz 9). Ansprüche auf Erfüllung oder Schaden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Regel.

Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können über § 323 ZPO berücksichtigt werden. Die Ren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 29 Bei einem Verstoß in der Phase der Vertragsanbahnung kann der Vermieter gem § 21 I 1 AGG ausnw (s Rn 34) im Einzelfall verpflichtet sein, mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen (Schmid-Räntsch FS Blank, 381, 393). Der benachteiligte Bewerber hat zwar nur einen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Entscheidung über das von ihm abgegebene Vertrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung des Arbeitnehmers.

Rn 91 Führt ein Pflichtverstoß des ArbN iRe betrieblichen Tätigkeit (BAG NZA 18, 1216) zu einem Schaden, so hat der ArbG uU Anspruch auf Schadensersatz (§§ 823 ff, §§ 7, 18 StVG, § 280 I 1). Der ArbN haftet iRd innerbetrieblichen Schadensausgleichs nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei leichtester Fahrlässigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Des Vormerkungsberechtigten.

Rn 9 Nach seiner Eintragung hat der Vormerkungsberechtigte die Ansprüche aus §§ 987 ff. Vorher hat der Berechtigte gg den Dritterwerber analog §§ 987 ff nur einen Anspruch auf Nutzungsersatz, soweit dem Berechtigten auch ggü dem Schuldner des gesicherten Anspruchs die Nutzungen zustehen (BGHZ 144, 326 ff; vgl Soergel/Kern Rz 7; MüKo/Lettmaier Rz 18). Andere Ansprüche, insb S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge: Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes.

Rn 6 Der Rückgabeanspruch des Vermieters gem I ist spiegelbildlich zu § 535 I 2 auf die Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes gerichtet (BGH NJW 88, 2665 [BGH 11.05.1988 - VIII ZR 96/87]). Die Rückgabe der Mietsache ist bei beweglichen Sachen Bringschuld (Erman/Jendrek § 546 Rz 9; Grüneberg/Weidenkaff § 546 Rz 10). Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht kann der Vermie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Haftung des Erbschaftsbesitzers verschärft sich ab Eintritt der Rechtshängigkeit (§ 261 ZPO; § 818 Rz 36), weil er damit rechnen muss, nicht der wahre Erbe zu sein. Zugleich hat er die Nachlassgegenstände zu verwalten. Veräußert der Besitzer die Sachen, gehen sie unter oder verschlechtern sie sich, hat er Schadensersatz zu leisten und für Verschulden und wegen schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Probleme der Verkündung.

Rn 4 Der Verw kann, aber muss nicht (BGH ZMR 20, 770), ordnungswidrige Beschl verkünden ohne Gefahr, Schadensersatz leisten zu müssen. Hat er Bedenken, muss er eine Weisung der WEigtümer im Wege eines Geschäftsordnungsbeschl einholen. Nichtige Beschl sind nicht zu verkünden. Weigert sich der Verw, festzustellen und zu verkünden, kann subsidiär das Gericht tätig werden – Besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 340 BGB – Strafversprechen bei Nichterfüllung.

Gesetzestext (1) 1Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen. 2Erklärt der Gläubiger dem Schuldner, dass er die Strafe verlange, so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen. (2) 1Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zinseszinsverbot.

Rn 1 § 289 1 dehnt das in § 248 aufgestellte Verbot der Erhebung eines Zinseszinses aus, indem es (gesetzlich oder vertraglich) geschuldete Zinsen vom Anwendungsbereich des § 288 ausnimmt. § 248 II (s § 248 Rn 3) gilt richtigerweise für § 289 1 entspr. Der Zinsbegriff der Vorschrift entspricht dem des § 246 (s § 246 Rn 5f); auf dingliche Erbbauzinsen findet § 289 entspr Anwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Mangelvorbehalt (Abs 3).

Rn 19 Der Besteller muss sich bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme (auch konkludent) die ihm bekannten Mängel des Werkes vorbehalten, sonst geht er gem § 640 III seiner Mängelrechte aus § 634 bis auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (§ 634 Nr 4) verlustig. Auch das an den Bestand der Nacherfüllungsverpflichtung geknüpfte Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 III i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Ersteller.

Rn 38 Die Abrechnung und ihre Bestandteile/Ergänzungen hat der Verw als Organ der GdW (BGH ZMR 24, 960 Rz 12) aufzustellen, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung entstanden ist (BGH ZMR 18, 523 Rz 11). Die Organ-Verpflichtung geht nicht auf den neuen Verw über (AG Kassel ZfIR 22, 99). Der Alt-Verw kann die Erstellung indes vertraglich nach § 280 I BGB und aus s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 1 § 311a I erfasst objektive und subjektive (gerade für den Schuldner bestehende) Leistungshindernisse (§ 306 aF hatte eine Nichtigkeit nur im Falle einer objektiven, also für jedermann bestehenden anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung angeordnet). Rn 2 Der auf eine unmögliche Leistung gerichtete Vertrag ist wirksam; dass die Primärleistung nicht erbracht zu werden brauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Exkurs: Entfall der Fristsetzung gem § 323 II Nr. 3.

Rn 10 Unter Änderung seiner Rspr hat der BGH im Urt v 13.7.11 zu § 323 II Nr 3 aF festgestellt, dass ein unwirksamer Gewährleistungsausschluss das Erfordernis der Fristsetzung nicht entfallen lässt (NJW 11, 3435 [BGH 13.07.2011 - VIII ZR 215/10] Rz 32–34). Zu den Konsequenzen der Änderung des § 323 II durch das VerbraucherrechteG für Rücktritt und Schadensersatz s Riehm NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwei Ansprüche des Bestellers.

Rn 3 Das Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers des Architekten- oder Ingenieurvertrags setzt voraus, dass sein Besteller gg ihn einen Anspruch wegen eines Überwachungsfehlers hat. Die Formulierung, dass der Besteller ihn insoweit in Anspruch nimmt, dürfte keine selbstständige zusätzliche Voraussetzung darstellen (vgl hierzu Deckers NfBR 17, 523, 542). Der Überwachungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fremdgeschäft für den Namensträger.

Rn 47 Anders verhält es sich, wenn das verdeckte Handeln unter fremden Namen bei dem Geschäftspartner den Eindruck erweckt, tatsächlich werde die Erklärung vom Namensträger abgegeben, und dadurch eine falsche Vorstellung von der Identität des Handelnden hervorgerufen wird (BGHZ 208, 331 Rz 64; BGH NJW 13, 1946 Rz 7). In diesem Fall sind die §§ 164 ff analog anzuwenden, obwoh...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Vorzeitige Beendigung

Rz. 212 Ausreichend für die Entstehung der Verfahrensgebühr dem Grunde nach ist irgendeine Tätigkeit zur Ausführung des prozessbezogenen Auftrags.[149] Endet der Auftrag jedoch, bevor der Anwalt die Klage oder einen Schriftsatz mit Sachantrag/Klagerücknahme bei Gericht eingereicht hat, erhält er nur die reduzierte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG. Rz. 213 Beispiel Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch.

Rn 36 Im Anwendungsbereich des § 909 kommt ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 analog (dazu § 906 Rn 41 ff) in Betracht, wenn die unzulässige Vertiefung aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht rechtzeitig abgewehrt werden konnte; dieser Anspruch steht sowohl dem Eigentümer als auch dem Besitzer des geschädigten Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsbereich/andere Beendigungsgründe.

Rn 2 Der Besteller ist in der Ausübung des Kündigungsrechtes nach § 649 wirklich ›frei‹. Die Kündigungsmöglichkeit besteht neben anderen Beendigungstatbeständen, etwa der Kündigung aus wichtigem Grund gem § 648a (s dort) oder gem § 649 (Kostenanschlag), die gleichwohl für den Besteller wegen der für ihn im Verhältnis zu § 648 2 günstigeren Folgen für die Vergütung nicht obso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nach Erbschaftsannahme.

Rn 6 Von der Erbschaftsannahme bis zur Absonderung des Nachlasses haftet der Erbe für die ordnungsgemäße Verwaltung und Erhaltung des Nachlasses wie ein Beauftragter der Nachlassgläubiger (MüKo/Küpper § 1978 Rz 4). Neben der Rechenschaftslegung hat er den Nachlass nebst Nutzungen und Ersatzansprüchen einschl der Surrogate, die zufällig in den Nachlass gelangt sind (BGHZ 46, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Jeder WEigtümer (oder sein Vertreter) darf an jeder Versammlung – auch einer Teilversammlung, es sei denn, anderes ist vereinbart – teilnehmen (§ 24 Rn 2), dort Anträge stellen, reden und ggf – anders bei verdrängender Vertretung zB durch Insolvenzverwalter – abstimmen. Für WEigtümer besteht grds keine Pflicht, selbst oder durch Vertreter an Versammlungen teilzunehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 15 setzt Art 15 RL 2000/43/EG, Art 17 RL 2000/78/EG und Art 6 und 8d RL 67/207 EWG um, und kommt Forderung des EuGH nach Sanktion mit ›wirklich abschreckender Wirkung ggü dem Arbeitgeber, (…) und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden‹ (EuGH DB 97, 983 – Draehmpaehl; BAG AP AGG § 8 Nr 3 m Anm Krieger) nach. I regelt verschuldensabhängige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen. (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorbehaltsklausel, Art 40 III.

Rn 20 Art 40 III enthält eine spezielle ordre public-Regelung für Deliktsansprüche, die ggü Art 6 vorrangig, aber wie dieser mit Zurückhaltung anzuwenden ist (s nur Palandt/Heldrich 67. Aufl 08 Art 40 Rz 19). Der vAw zu berücksichtigende Art 40 III greift ein, wenn die Anwendung ausländischen Rechts als Deliktsstatut zu gravierenden Widersprüchen zu den Grundvorstellungen un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch in Ansehung der Sache.

Rn 5 Der Anspruch muss in Ansehung der Sache bestehen (Alt 1). Er besteht also nicht nur, wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf die Sache erstreckt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Anspruch und der Sache eine sonstige rechtliche Beziehung besteht (BGHZ 93, 191, 198 f mwN). Der Anspruch braucht auch nicht die Sache selbst zum Gegenstand haben. Es kann sich auch um ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Systematische Einordnung.

Rn 4 Im Ausgangspunkt erfordert die Haftung nach dem ProdHaftG ebenso wie diejenige nach der RL kein Verschulden. Str ist, ob es sich um eine an die Verletzung bestimmter Sorgfaltspflichten anknüpfende verschuldensunabhängige Haftung (zB Taschner/Frietsch § 1 Rz 2, 17 ff mwN; ähnl wohl Sieglitz Die Weiterentwicklung des deutschen Produkthaftungsrechts durch Einflüsse des US-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 2 Im Ausgangspunkt enthält § 637 I eine Selbstverständlichkeit. Natürlich steht es dem Besteller frei, etwaige Mängel des abgenommenen Werks selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Der Regelungsgehalt der Vorschrift betrifft also eigentlich (nur) die Frage, wer die hierdurch bedingten Kosten zu tragen hat. Die allg tatbestandlichen Voraussetzungen für diesen Aufwe...mehr