Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Doppelvermietungen.

Rn 77 Hat ein Besitzer seine Sache vermietet, diese aber dem Mieter noch nicht überlassen, ist er nicht gehindert, einen weiteren Mietvertrag abzuschließen (Doppelvermietung; zum Leasing s Ddorf OLGR 04, 267). Beide Verträge sind gültig (KG NJW-RR 18, 139; ZMR 09, 119, 120). Unabhängig davon, welcher Vertrag zuerst geschlossen worden ist, haben beide Gläubiger zunächst einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 7 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung.

Gesetzestext (1) 1Im Falle der Tötung ist Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnisse vermehrt waren. 2Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Liegen die in den §§ 987 bis 992 bezeichneten Voraussetzungen nicht vor, so hat der Besitzer die gezogenen Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht als Ertrag der Sache anzusehen sind, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben; im Übrigen ist er weder zur Herausgabe von Nutzungen noch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind. (2) Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. §§ 281 II, 323 II.

Rn 5 § 323 II nennt für den Rücktritt drei Tatbestände, nach denen die Bestimmung einer Nacherfüllungsfrist ausnahmsweise entbehrlich ist. Entsprechendes gilt über § 637 II 1 und § 638 I 1 auch für Selbstvornahme und Minderung. Der wichtigste ist in § 323 II Nr 1 niedergelegt und findet sich für den Schadensersatz statt der Leistung in § 281 II wieder. Danach ist eine Frists...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Konkurrenzschutz.

Rn 42 Wirtschaftliches Interesse des Kl, gemessen an Minderung oder Schadensersatz (Ddorf NZM 06, 159 [OLG Düsseldorf 18.07.2005 - I-24 W 33/05]; LG Köln WuM 95, 791; s.a. Rn 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zu § 340.

Rn 3 Nach I 1 hat der Gläubiger ein Wahlrecht iSv elektiver Konkurrenz (MüKo/Gottwald Rz 9, Grüneberg/Grüneberg § 340 Rz 4; vgl § 262 Rn 8) zwischen der Vertragsstrafe und der Erfüllung. Die Wahl erfolgt durch einseitiges Rechtsgeschäft. Nach I 2 ist der Gläubiger an die erklärte Wahl der (wirklich verfallenen, RGZ 77, 290, 292) Strafe gebunden und kann Erfüllung nicht mehr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit.

Rn 7 Der Haftungsausschluss muss nach allg Regeln (zB § 476 – Verbrauchsgüterkauf, nur für Verjährung und Schadensersatz; § 309 Nr 8 lit b – AGB; §§ 138, 242 – vgl Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 23 zur aF zu Kaufverträgen über neu errichtete Häuser/Wohnungen BGHZ 98, 100, 107 f mwN) zulässig (s Darstellung bei BRHP/Faust Rz 9 f) und darf nicht gem Hs 2 ausgeschlossen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verweigerungsrecht des Unternehmers – § 635 III.

Rn 7 Die Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie objektiv unmöglich ist – § 275 I. Das ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 635 III, der nur auf § 275 II, III verweist, liegt aber in der Natur der Sache, weil für den gleichgerichteten Nacherfüllungsanspruch nichts anderes gelten kann als für den Erfüllungsanspruch. Dem gleichgestellt ist gem § 275 I die subjektive Unm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 6 Eine Maßregelung entgegen § 16 ist nichtig; der Beschäftigte ist so zu stellen, als sei sie nicht erfolgt (BAG NZA 02, 1389 [BAG 12.06.2002 - 10 AZR 340/01]). Bei schuldhaftem Verhalten kommt Schadensersatz gem §§ 280 I, 241 II und § 823 II iVm § 16 AGG in Betracht (§ 612a BGB Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 18, 27504).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Ausschlüsse des Erfüllungsanspruchs.

Rn 33 Außer § 275 kennt das Gesetz eine ganze Reihe weiterer Fälle, in denen der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen ist. Dies gilt zum einen für die Fälle des Erlöschens und der Beendigung von Schuldverhältnissen. Erlischt der Anspruch des Gläubigers etwa durch Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung oder Selbsthilfeverkauf oder finden Erlass, Konfusion, Novation oder Aufhebungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rückgewähranspruch.

Rn 16 Aus dem Sicherungsvertrag steht dem Sicherungsgeber ein durch den Wegfall des Sicherungszwecks bedingter Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zu, der durch Abtretung, Verzicht oder Aufhebung der Grundschuld erfüllt werden kann. Das Wahlrecht steht dem Sicherungsgeber zu; die in der Bankpraxis häufige Beschränkung auf den Aufhebungsanspruch ist jedenfalls dann eine u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bereitstellung von Korrekturmöglichkeiten, I 1 Nr 1.

Rn 6 Fehlt es hieran, soll der Unternehmer als Schadensersatz aus cic (§§ 311 II, 280 I, 249 I) aus dem Eingabefehler keine Rechte herleiten dürfen (Grüneberg/Grüneberg Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung.

aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 29 Das Schuldrecht ist in seinen Regeln ganz überwiegend auf die Erbringung und den Austausch von Leistungen zugeschnitten, welche in einem einmaligen und kurzfristigen Vorgang erbracht werden; der Kauf ist das Paradigma des allg Schuldrechts. Charakteristisch für Dauerschuldverhältnisse ist hingegen, dass sie über einen gewissen Zeitraum hinweg bestehen und dauernde oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxisumsetzung.

Rn 2 Dem Abholungsrecht kann ein Schadensersatz- und evtl ein Sicherungsanspruch gem § 867 ggü stehen. Bei Verweigerung der Abholung der Sache ist der Anspruch durch Klage geltend zu machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Minderung.

Rn 14 Der Minderung steht der kleine Schadensersatz neben der Leistung gleich (Grüneberg/Weidenkaff Rz 13), da er dem Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts dient.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die §§ 340, 341 behandeln das Verhältnis zwischen den Ansprüchen auf Leistung, Schadensersatz und Vertragsstrafe. Dabei geht es um die Frage, ob diese Ansprüche gehäuft werden oder sich gegenseitig ausschließen. § 340 regelt die Strafe für Nichterfüllung und § 341 diejenige für nicht gehörige Erfüllung, und zwar mit teils verschiedenen Rechtsfolgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Behebbarer Mangel.

Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mitteilung des Vertragsinhalts (Abs 1 S 3).

Rn 4 Als einklagbare Nebenpflicht (Erman/Nietsch Rz 5), deren Verletzung zu Schadensersatz verpflichtet (§ 280 I) u dem Vergütungsanspruch des Vermittlers entgegengehalten werden kann (§ 273 I), hat der Vermittler dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform (§ 126b) mitzuteilen. Eine Abschrift des Vertrages muss nicht ausgehändigt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsstelle des Leistungsorts zu erfolgen; hinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle, so hat er dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Der Schuldner hat dem Gläubiger die Hinterlegung unverzüglich anzuzeigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz verpflichtet. 2Die Anzeige darf unterbleib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unverhältnismäßige Höhe der Strafe.

Rn 7 Schon bei der Entscheidung über die unverhältnismäßige Höhe sind die in I 2 genannten Gesichtspunkte zu beachten. Maßgeblich ist also insb jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse am Unterbleiben der pönalisierten Pflichtverletzung. Die Regeln für die Bemessung eines nach § 890 ZPO festzusetzenden Ordnungsgeldes spielen dabei allenfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewährleistungsrechte (III).

Rn 16 III nennt als zentrale Verweisungsnorm in den Ziffern 1 bis 7 die einzelnen Rechte des Reisenden bei Vorliegen eines Reisemangels und soll damit der der leichteren Orientierung dienen (vgl § 634 Rn 1). Nr 1 betrifft die primär (§ 634 Rn 2) geschuldete Nacherfüllung (vgl § 635), Nr 2–4 die Selbstvornahme (vgl § 637) und Nr 5–7 in bekannter Weise Kündigung, Minderung (vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen. (2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht gehörigen Erfüllung zu, so findet die Vorschrift des § 340 Absat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auf Minderung (Abs 2 S 2).

Rn 5 Bei Verschlechterung ohne Verschulden und einer nur unwesentlichen Veränderung ist Anspruch auf Minderung ausdrücklich ausgeschlossen. Daraus resultiert auch ein Ausschluss jeder sonstigen Haftung, bes auf Schadensersatz (RG 126, 308, 314; BRHP/Faust Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Das Bestimmen zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen als Tathandlung erfasst heute alle Geschlechter sowie Kinder und ist nicht mehr auf außereheliche Handlungen beschränkt (zu Unterschieden zum Strafrecht BeckOGK/Spindler § 825 Rz 2). Gewaltanwendung ist nicht erforderlich; eine Einwirkung auf die Willensentschließung reicht aus (BeckOGK/Spindler § 825 Rz 3; Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wahl des Rücktritts.

Rn 50 Für den vom Gläubiger erklärten Rücktritt gelten die Rechtsfolgen der §§ 346 ff (gesetzlicher Rücktritt). Im Gegensatz zum Recht vor dem SchRModG ist aber nach § 325 jetzt ein ergänzender Anspruch auf Schadensersatz nicht mehr ausgeschlossen (vgl § 325). Ausgeschlossen sind dagegen Erfüllungsansprüche.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 IGgs zu den vorangegangenen Vorschriften findet § 475d auf alle Verbrauchsgüterkäufe Anwendung und nicht nur auf solche über Waren mit digitalen Elementen. Er modifiziert die im allg Schuldrecht geregelten Voraussetzungen für Rücktritt und Schadensersatz für Verbrauchsgüterkaufverträge ab dem 1.1.22. Für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge gilt die alte Rechtslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Freistellung statt Zahlung.

Rn 20 Verlangt der Kl Schadensersatz in Form einer Geldzahlung und wird der Beklagte lediglich zur Freistellung verurteilt, so liegt darin ein teilweises Unterliegen des Klägers, da die Freistellung ggü der Zahlung ein ›Minus‹ ist. Hier dürfte in der Regel jedoch § 92 II Nr 1 zum Tragen kommen, da die Abweichung wirtschaftlich betrachtet geringfügig ist und idR keine besonde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift enthält Maßgaben, unter denen der Verbraucher den Vertrag beenden bzw Schadensersatz verlangen kann, wenn das digitale Produkt mangelhaft ist. Sie dient damit der Umsetzung des Prinzips des Vorrangs der Nacherfüllung (§ 327l Rn 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 § 440 wurde durch die Umsetzung der RL nicht verändert. Die Fälle, in denen gem Art 13 IV WKRL auch ohne Fristsetzung zum Rücktritt oder Schadensersatz übergegangen werden kann, sind nunmehr für den Verbrauchsgüterkauf in § 475d normiert, da wegen der zB von § 323 abweichenden Vorgaben der WKRL die Anwendung des § 440 in diesem Bereich nicht mehr ausreichend ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beweislast.

Rn 54 Nach § 280 I 2 muss der Verkäufer beweisen, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft (BRHP/Faust Rz 91).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Art und Frist der Nacherfüllung (Abs 5).

Rn 9 Die erforderliche Art und Weise der Nacherfüllung wird in Umsetzung von Art 14 I lit c WKRL durch den neu eingefügten V näher konkretisiert. Der Unternehmer hat diese innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen, hierbei sind die in Hs 2 genannten Umstände besonders zu berücksichtigen. Weder die RL selbst no...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Schutzbereich der Norm.

1. Ausgangspunkt. Rn 67 Im Gegensatz zur Adäquanztheorie (s.o. Rn 52) will die Schutzbereichslehre Schäden nicht deshalb vom Ersatz ausschließen, weil der Eintritt ganz unwahrscheinlich war. Vielmehr geht es dieser Lehre um den Zweck der den Ersatzanspruch begründenden Norm: Ersetzt werden sollen nur die Schäden, deren Verhinderung die Norm bezweckt. Damit können auch einiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktritt oder Minderung (Nr 2).

Rn 18 Beide Gestaltungsrechte können nur alternativ geltend gemacht werden. Mit wirksamer Erklärung der Minderung Ausschluss von Rücktritt und großer Schadensersatz, da Bindungswirkung (BGH NJW 18, 2868 [BGH 09.05.2018 - VIII ZR 26/17] Rz 42; krit Stöber NJW 18, 2834).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Literatur.

Rn 15 Grundl für alle Fragen der §§ 249 ff ist die Behandlung durch Lange/Schiemann Schadensersatz, 4. Aufl 20, zudem Staud/Martinek/Schiemann BGB §§ 249 bis 254 Neubearb 17; spezieller Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 4. Aufl 17; Luckey aaO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechts Schadensersatz zu leisten hat, ist zum Ersatz nur gegen Abtretung der Ansprüche verpflichtet, die dem Ersatzberechtigten auf Grund des Eigentums an der Sache oder auf Grund des Rechts gegen Dritte zustehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 56 Der Verw schuldet Schadenersatz, wenn er seine Amts- und/oder vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt. Bsp: Ladungsfehler, ›Informationsmängel‹, Nichtdurchführung von Beschl (BGH WuM 12, 399 [BGH 03.02.2012 - V ZR 83/11] Rz 8), Mängel bei § 28 I 2, II 2, Delikte, etc.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 12 Bei Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Pflichten schuldet ein Verwaltungsbeirat – nicht der Beirat als Organ – nach § 276 I 1, II BGB schon bei einfacher Fahrlässigkeit (Ddorf MDR 98, 35) der GdW und/oder einem WEigtümer oder einem Dritten, zB dem Verw, aus § 280 I 1 BGB, ggf aus §§ 823 ff BGB Schadenersatz (KG ZMR 04, 458; Zweibr NJW-RR 87, 1366, 1367). Ist ein Verw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängelrechte des Unternehmers.

Rn 15 Da I nur gesetzliche Mängelrechte erleichtert, setzt der Regress gem II eine Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette voraus, dh dem regressierenden Verkäufer muss ein Mängelrecht gegen seinen Lieferanten zustehen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 14). Vom Umfang sind die Mängelrechte beim Regress an die vom Käufer geltend gemachten Mängelrechte, also das Regressinteresse gebun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Aktualisierungspflicht gem § 475b IV.

Rn 7a Mit Geltung zum 1.1.22 liegt durch die Ergänzung von I ein ersatzfähiger Mangel auch bei Verletzung der objektiven Aktualisierungspflicht nach § 475b IV vor, (s dazu § 475b Rn 7 ff). Im Gegensatz zum Mangel (Rn 7) wird der Regressanspruch allein durch die Verletzung der Aktualisierungspflicht im Verhältnis Verkäufer/Käufer (Verbraucher) ausgelöst. Folglich kann der Lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schadenersatzanspruch der anderen WEigtümer.

Rn 10 Beschädigt der Mieter gemE oder anderes SonderE, schuldet er nach § 823 BGB Schadenersatz, der vermietende WEigtümer ggf nach § 14 I Nr 1 iVm § 278 BGB. Im Verhältnis der WEigtümer zum Mieter gilt § 548 I BGB nicht (BGH ZMR 11, 968 Rz 17). Der Schadenersatz ist nach § 9a II von der GdW durchzusetzen (§ 9a Rn 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zahlungen bewirken, Leistungen entgegennehmen.

Rn 20 Der Verw muss sämtliche bestehenden Geldverpflichtungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemE zusammenhängen, erfüllen (BTDrs 19/22634, 47). Bei den Verpflichtungen handelt sich um vertragliche, aber auch öffentlich-rechtliche Ansprüche oder Abgaben. Gemeint sind ferner Verbindlichkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen oder Aufopferungsansprüche. Rn 21 Vor ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 4 Durch die Wahl konkretisiert sich das Schuldverhältnis auf die gewählte Leistung. Die Konzentration wirkt nach II zurück, es wird fingiert, dass die gewählte Leistung die von Anfang an (allein) geschuldete war. Die Wahl der einen Leistung bedeutet gleichzeitig auch die ›Abwahl‹ der anderen Leistung, die dann nie geschuldet war (Pöschke JZ 10, 350). Man kann daher die Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ff) Schadenersatzansprüche bei unzulässigem Gebrauch.

Rn 12 Eine unzulässige Benutzung stellt, wenn sie schuldhaft ist, gem §§ 280 I, 249 ff BGB eine zum Schadenersatz verpflichtende Handlung dar (Saarbr NZM 07, 774; Stuttg WuM 93, 424). Schadenersatzansprüche können ferner aus § 823 BGB (BayObLG ZMR 04, 128) sowie wegen der Verletzung der Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis (Vor §§ 1–49 Rn 16) folgen (BayObLG ZMR 02, 286...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1220 BGB – Androhung der Versteigerung.

Gesetzestext (1) 1Die Versteigerung des Pfandes ist erst zulässig, nachdem sie dem Verpfänder angedroht worden ist; die Androhung darf unterbleiben, wenn das Pfand dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist. 2Im Falle der Wertminderung ist außer der Androhung erforderlich, dass der Pfandgläubiger dem Verpfänder zur Leistung anderweiti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Quantifizierbarkeit?

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Viel erörtert worden ist die rechtliche Behandlung nicht quantifizierbarer Nachteile. Entgegen einer überholten, früheren Lehrmeinung (vgl. Baumbach/Hueck (1968), § 311 AktG, Rn. 8) kommt es vorliegend nicht darauf an, ob der betreffende Nachteil selbständig bewertbar ist (heute h. M.; vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2012, II ZR 30/11, NZG 2012, S...mehr