Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verstöße.

Rn 32 Informiert der Verw falsch, unvollständig, verspätet oder nicht, schuldet er Schadensersatz (München ZMR 11, 406), ggf auch Schmerzensgeld (BayObLG WE 96, 159). Im Falle einer pflichtwidrig erteilten oder nicht erteilten Information kann der Verw abbestellt werden (München ZMR 06, 637; AG Bonn ZMR 10, 320).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigt ist, kann im Falle des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Teil verlangen, wenn dieser während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt. (2) Den gleichen Anspruch hat unter denselben Voraussetzungen bei einem unter einer auflösenden Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. 2Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Neben(leistungs)pflichten des Verkäufers (›Nebenpflichten‹).

1. Begriff. Rn 55 Nebenpflichten betreffen die vom Verkäufer geschuldeten Leistungshandlungen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis des § 320 stehen, aber ebenfalls der Herbeiführung des Leistungserfolgs dienen (Grüneberg/Grüneberg § 241 Rz 5), zB Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen über die Kaufsache. Dazu gehören auch die als ›Schutz-‹, ›Rücksichtnahme-‹ oder ›Verhalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift enthält Maßgaben, unter denen der Verbraucher den Vertrag beenden bzw Schadensersatz verlangen kann, wenn das digitale Produkt mangelhaft ist. Sie dient damit der Umsetzung des Prinzips des Vorrangs der Nacherfüllung (§ 327l Rn 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Doppelvermietungen.

Rn 77 Hat ein Besitzer seine Sache vermietet, diese aber dem Mieter noch nicht überlassen, ist er nicht gehindert, einen weiteren Mietvertrag abzuschließen (Doppelvermietung; zum Leasing s Ddorf OLGR 04, 267). Beide Verträge sind gültig (KG NJW-RR 18, 139; ZMR 09, 119, 120). Unabhängig davon, welcher Vertrag zuerst geschlossen worden ist, haben beide Gläubiger zunächst einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 § 440 wurde durch die Umsetzung der RL nicht verändert. Die Fälle, in denen gem Art 13 IV WKRL auch ohne Fristsetzung zum Rücktritt oder Schadensersatz übergegangen werden kann, sind nunmehr für den Verbrauchsgüterkauf in § 475d normiert, da wegen der zB von § 323 abweichenden Vorgaben der WKRL die Anwendung des § 440 in diesem Bereich nicht mehr ausreichend ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 7 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung.

Gesetzestext (1) 1Im Falle der Tötung ist Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnisse vermehrt waren. 2Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Unbehebbarer Mangel.

Rn 53 Das Verschulden muss sich auf die Unbehebbarkeit beziehen (§ 311a II 2 Alt 2). Es wird bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis vom Mangel idR vorliegen, weil daraus die weitere Pflicht zur vorherigen Klärung der Behebbarkeit folgt (HP/Faust Rz 126; Schur ZGS 02, 243, 247).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Behebbarer Mangel.

Rn 46 Zu vertreten ist die Lieferung einer Kaufsache mit einem behebbaren Mangel nur, wenn der Verkäufer den Mangel entweder verursacht oder gekannt hat bzw hätte kennen müssen. aa) Verursachung des Mangels. Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. §§ 281 II, 323 II.

Rn 5 § 323 II nennt für den Rücktritt drei Tatbestände, nach denen die Bestimmung einer Nacherfüllungsfrist ausnw entbehrlich ist. Entsprechendes gilt über § 637 II 1 und § 638 I 1 auch für Selbstvornahme und Minderung. Der wichtigste ist in § 323 II Nr 1 niedergelegt und findet sich für den Schadensersatz statt der Leistung in § 281 II wieder. Danach ist eine Fristsetzung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Herausgabepflicht des Vorerben beschränkt sich in den Fällen des § 2137 auf die bei ihm noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände. 2Für Verwendungen auf Gegenstände, die er infolge dieser Beschränkung nicht herauszugeben hat, kann er nicht Ersatz verlangen. (2) Hat der Vorerbe der Vorschrift des § 2113 Abs. 2 zuwider über einen Erbschaftsgegenstand verfügt oder hat er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Pflichten.

Rn 73 Eine mehrfach behandelte Fallgruppe ergibt sich im Arzthaftungsrecht, insb wegen einer ungewollten Schwangerschaft. So hat BGHZ 143, 389, 394 ff einen Ersatzanspruch verneint, wenn bei einem Behandlungsvertrag eine Schwangerschaft der Patientin schuldhaft nicht erkannt worden ist: Der Vertrag habe nur der Heilung gedient und nicht die Vermögenslasten aus der Geburt ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewährleistungsrechte (III).

Rn 16 III nennt als zentrale Verweisungsnorm in den Ziffern 1 bis 7 die einzelnen Rechte des Reisenden bei Vorliegen eines Reisemangels und soll damit der der leichteren Orientierung dienen (vgl § 634 Rn 1). Nr 1 betrifft die primär (§ 634 Rn 2) geschuldete Nacherfüllung (vgl § 635), Nr 2–4 die Selbstvornahme (vgl § 637) und Nr 5–7 in bekannter Weise Kündigung, Minderung (vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Art und Frist der Nacherfüllung (Abs 5).

Rn 9 Die erforderliche Art und Weise der Nacherfüllung wird in Umsetzung von Art 14 I lit c WKRL durch den neu eingefügten V näher konkretisiert. Der Unternehmer hat diese innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen, hierbei sind die in Hs 2 genannten Umstände besonders zu berücksichtigen. Weder die RL selbst no...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275; zum Finanzierungsberatungsvertrag s BGH BKR 24, 1095). Dies gilt auch...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abwicklungsverhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (S 3 u 4).

Rn 19 Bei wirksamem Rücktritt wandelt sich das Teilzahlungsgeschäft in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Für dieses gelten neben den §§ 346 ff die S 3 u 4. Der Unternehmer hat alle empfangenen Zahlungen zu erstatten, der Verbraucher den Leistungsgegenstand zurückzugeben u ggf zu übereignen. Außerdem hat er Nutzungsvergütung u Aufwendungsersatz zu leisten. Rn 20 Nach S 4 ist b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Neben dem Recht zu mindern oder kündigen steht der verschuldensabhängige vertragliche Schadensersatzanspruch (I). Für vertane Urlaubszeit entschädigt mit einem einen Ausgleich für die entgangene Urlaubsfreude daneben II (dazu Daßbach NJ 19, 6). Schadensersatz ist unverzüglich zu leisten (III). I (nicht: II) ist im Anwendungsbereich des Art 29 MÜ (§ 651a Rn 37) ausgeschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unbehebbarer Mangel.

a) bei Vertragsschluss. Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6). b) nach Vertragsschluss. Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; HP/Faust...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nutzungsausfall und Betriebsausfall.

Rn 64 Besonders umstr ist die Einordnung von Nutzungsausfall- und Betriebsausfallschäden, va solcher, die als Folge der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache oder eines Werkes entstehen. Nach altem Schuldrecht gingen solche Schäden häufig im Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf (vgl BGH NJW 97, 1231 [BGH 17.01.1997 - V ZR 285/95]); dementspr findet sich auch zum neuen Recht di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Versicherung.

Rn 15 Jeder Verwaltungsbeirat kann für sich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schließen. Ferner ist es nach § 18 II zulässig, auf Kosten der GdW eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen (KG ZMR 04, 780).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Liegen die in den §§ 987 bis 992 bezeichneten Voraussetzungen nicht vor, so hat der Besitzer die gezogenen Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht als Ertrag der Sache anzusehen sind, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben; im Übrigen ist er weder zur Herausgabe von Nutzungen noch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. 2Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind. (2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen ist, steht einem eingetragenen Recht gleich.mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 2. Rangfolge zwischen Erben und Angehörigen

Nicht abschließend geklärt ist in der Rspr. die Frage, unter welchem Prämissen Erben vor den Angehörigen heranzuziehen sind. So musste ein Enkelsohn (Miterbe) des Verstorbenen in einer Entscheidung des VG Augsburg[55] 1.916,79 EUR an die Gemeinde zahlen, die diese zunächst an das Beerdigungsunternehmen überwiesen hatte. Der Enkel zahlte notgedrungen, klagte dann aber vor dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Aktualisierungspflicht gem § 475b IV.

Rn 7a Mit Geltung zum 1.1.22 liegt durch die Ergänzung von I ein ersatzfähiger Mangel auch bei Verletzung der objektiven Aktualisierungspflicht nach § 475b IV vor, (s dazu § 475b Rn 7 ff). Im Gegensatz zum Mangel (Rn 7) wird der Regressanspruch allein durch die Verletzung der Aktualisierungspflicht im Verhältnis Verkäufer/Käufer (Verbraucher) ausgelöst. Folglich kann der Lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 4 Durch die Wahl konkretisiert sich das Schuldverhältnis auf die gewählte Leistung. Die Konzentration wirkt nach II zurück, es wird fingiert, dass die gewählte Leistung die von Anfang an (allein) geschuldete war. Die Wahl der einen Leistung bedeutet gleichzeitig auch die ›Abwahl‹ der anderen Leistung, die dann nie geschuldet war (Pöschke JZ 10, 349, 350). Man kann daher d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Untersuchungs- und Abwicklungspflichten.

Rn 46 Den Käufer trifft abseits von § 377 HGB keine Untersuchungspflicht, auch nicht als Obliegenheit zur Wahrung seiner Rechte auf Schadensersatz (MüKo/Maultzsch Rz 80). Gleichwohl kann auch ein Käufer, den die Untersuchungs- u Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nicht trifft, bei Vorliegen besonderer Umstände eine alsbaldige Untersuchung der Ware u Anzeige etwaiger Mängel vorz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schutz in anderen Mitgliedstaaten.

Rn 7 Vor Gerichten eines anderen EU-Mitgliedstaates hängt der Schutz vor exzessiven Schadensersatzsummen vom op des betreffenden Landes ab (vgl Erw 32 S 2). Auf die zunächst geplante gemeinschaftsrechtliche spezielle Vorbehaltsklausel zur Abwehr von Punitive Damages ist letztlich verzichtet worden. Dementsprechend ist in überkompensatorischem Schadensersatz nicht in jedem Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt.

Rn 111 Bei der Berücksichtigung von Reserveursachen geht es idR ebenso wie bei den o Rn 48 ff behandelten Fragen um ein Kausalitätsproblem (bisweilen wohl auch bloß um die Schadensberechnung). Doch kann man dieses nicht eindeutig als eine normative Einschränkung des Schadensersatzes auffassen. Vielmehr kann man hierin uU auch eine Erweiterung der Ersatzpflicht finden, nämlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auswirkungen auf schuldrechtliche Ausgleichsansprüche (Abs 3).

Rn 8 Sämtliche gem den §§ 20–24 bestehende schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach der Scheidung erlöschen mit dem Tod eines der beiden Ehegatten (III 1). Sie gehen daher weder als Forderung noch als Verbindlichkeit auf Erben über. Aus dem nach III 3 für entspr anwendbar erklärten § 1586 II 1 BGB ergibt sich jedoch die Einschränkung, dass Ansprüche auf rückständige monatli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Strukturelle Besonderheiten.

Rn 55 IGgs zur gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Stellvertretung bedarf es zur Begründung der organschaftlichen Vertretungsmacht eines gesellschaftsrechtlichen Bestellungsaktes (§§ 27 I; 84 AktG; 46 Nr 5 GmbHG), durch den der Vertreter in die Organstellung berufen wird (Neuner AT § 46 Rz 30). Eine weitere Besonderheit der Organschaft besteht darin, dass sie außer der Zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsgegner.

Rn 49 Anspruchsgegner als Handlungsstörer ist der im Zeitpunkt der Durchführung eingetragene WEigtümer. Etwas anderes gilt, wenn die rechtswidrige Baumaßnahme von einem Dritten stammt, zB einem Mieter, und der WEigtümer für diesen nicht einzustehen hat. Dies ist der Fall, wenn er ihm das SonderE nicht mit der Erlaubnis zum Stören überlassen hat, oder er versucht hat, dessen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 326 I 1 erfasst die Fälle der Nichtleistung und (quantitativen) Teil-Nichtleistung durch den Schuldner wegen Unmöglichkeit. Dagegen enthält I 2 eine Ausnahme für die Unmöglichkeit der Nacherfüllung bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung; hier ergibt sich die Rechtsfolge aus V. Zahlreiche Sondervorschriften gehen I vor (§§ 536, 615, 616, 645 I, 651c ff, 651j) oder en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 287 I ZPO.

Rn 9 Weiter kann dem Geschädigten § 287 I ZPO helfen: Bei Streit über die Entstehung eines Schadens oder seine Höhe darf das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier (dh pflichtgemäßer) Überzeugung ohne die Bindung an Beweisanträge entscheiden. Das gilt für die haftungsausfüllende Kausalität, die über den Umfang des ersatzfähigen Schadens entscheidet (BGH NJW 00, 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beendigung.

Rn 15 Das Vertragsverhältnis als Schuldverhältnis iwS endet abgesehen von evtl nachwirkenden Treuepflichten (s § 158 Rn 23 und oben Rn 5). Rn 16 In der Praxis hat die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung große Bedeutung. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass § 649 1 dem Besteller ein freies Kündigungsrecht gewährt, für dessen Ausübung es keiner sachli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 789 BGB – Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers.

Gesetzestext 1Verweigert der Angewiesene vor dem Eintritt der Leistungszeit die Annahme der Anweisung oder verweigert er die Leistung, so hat der Anweisungsempfänger dem Anweisenden unverzüglich Anzeige zu machen. 2Das Gleiche gilt, wenn der Anweisungsempfänger die Anweisung nicht geltend machen kann oder will. Rn 1 Der Anweisungsempfänger hat aus der Anweisung grds keine Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen und Haftung.

Rn 19 § 677 begründet bei jeder GoA die Verpflichtung für den Geschäftsführer zur Führung des Geschäfts, wie es das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen erfordert. Dabei handelt es sich um die Hauptpflicht des Geschäftsführers, die durch spezielle Nebenpflichten (§ 681) ergänzt wird. Die Art und Weise der Ausführung richte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolge.

Rn 7 Der Mieter hat bei Vorliegen aller og Voraussetzungen gg den Vermieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung des Wohnraums an den Dritten (zum Streitwert LG Berlin WuM 16, 232) unabhängig vom Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen den Belangen des Mieters und denjenigen des Vermieters. Vermieterbelange werden nur unter dem Gesichtspunkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 19 Sind die Haftungsvoraussetzungen nach § 1 I–III erfüllt, ist der Hersteller verpflichtet, dem Geschädigten den aus der Rechtsgutsverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Für den Umfang des Schadensersatzes gelten in erster Linie §§ 7–11, ergänzend sind mangels europarechtlicher Regelungen ggf §§ 249 ff BGB heranzuziehen. Auch die haftungsausfüllende Kausalität ist,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 11 Die Vorschusspflicht des Bestellers umfasst alle voraussichtlich für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, die sich idR durch Gutachten oder eingeholte Angebote ermitteln lassen. Der Besteller ist allerdings nicht zur Einholung von Kostenvoranschlägen oder gar eines Privatgutachtens verpflichtet, nur um den voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwand beziffern z...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Einigung

Rz. 288 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich nach § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglichkeit aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen der Drittschadensliquidation.

Rn 110 Der Liquidationsberechtigte kann Ersatz des Drittschadens verlangen. Dabei gibt es keine Begrenzung auf die Höhe des Schadens, der ohne die Schadensverlagerung bei dem Liquidationsberechtigten selbst entstanden wäre (BGHZ 128, 371, 377; VersR 72, 1140): Bei einer abtretungsfähigen Forderung muss der Schuldner eben mit einem Wechsel des Gläubigers und zudem mit hieraus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1057 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche.

Gesetzestext 1Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Norm enthält eine kurze Verjährun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Absolute Unverhältnismäßigkeit.

Rn 31 Der bisher für Verbrauchsgüterkäufe geltende § 475 IV (dort Rn 11) wurde mit Geltung zum 1.1.22 ersatzlos gestrichen (BTDrs 19/27424, 29). Folglich steht dem unternehmerischen Verkäufer auch im Verhältnis zum Verbraucher durch die Umsetzung der WKRL ein Totalverweigerungsrecht zu (Kirchhefer-Lauber JuS 21, 921). Somit gilt das VerweigerungsR der absoluten Unverhältnism...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert. (2) Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ersatzansprüche.

Rn 7 Eine Einwirkung, die der Eigentümer nach § 905 1 verbieten kann, verpflichtet den Einwirkenden zum Schadensersatz nach § 823. Dasselbe gilt für erlaubte Einwirkungen (§ 905 2), wenn dadurch ein Schaden verursacht wird (aA Staud/Roth Rz 39). Ein verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch ist aus dem Gesichtspunkt des Aufopferungsgedankens (s § 904 Rn 2) gegeben, wenn der Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Umsatzsteuer.

Rn 192 Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grds nicht der Umsatzsteuerpflicht (§ 4 Nr 12a UStG). Nach § 9 I UStG kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten (Umsatzsteueroption), wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH ZMR 09, 436). Ob er optiert, kann der Vermieter frei entscheiden; auch dann, wenn der Mieter hieran ein stark...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 5 Anders als bei der Notwehr ist es für den Notstand erforderlich, dass der durch die Notstandshandlung angerichtete Schaden nicht außer Verhältnis zu der dem bedrohten Rechtsgut drohenden Gefahr steht. Aus der Sozialbindung des Eigentums folgt, dass das geschützte Rechtsgut nicht wertvoller sein muss als das geschädigte, da von diesem die Gefahr ausgeht und daher das Erh...mehr