Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz, III.

Rn 10 Unter den Voraussetzungen des § 280 I kann der Verbraucher in den Fällen des I Nr 1–6 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Durch den Verweis auf § 280 I entspricht III 1 dabei funktional § 281 (BTDrs 19/27653, 69), wie auch die Anordnung der entspr Anwendung von § 281 I 3, IV in III 2 zeigt. Im Hinblick auf einen Regelungsgleichlauf mit der Vertragsbeendigung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schadensersatz statt der Leistung.

I. Grundgedanken. Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schadensersatz.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Es muss ein Reisemangel (§ 651i II) vorliegen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Dadurch muss ein Schaden (dazu EuGH 12.1.23 – C-396/21 Rz 27, Celex-Nr. 62021CJ0396) entstanden sein. Art und Umfang des Ersatzes richten sich nach §§ 249 ff. Auch im adäquaten Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung erlittene Köper-, Sach- oder reine Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schadensersatz (Nr 3 Alt 1).

I. Einleitung. Rn 29 Zwar ist die Schlechtleistung als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Schadensersatzansprüche des allg Leistungsstörungsrechts anerkannt. Dieses ist aber auf die Besonderheiten der Einstandspflicht für Mängel und des Rechts des Verkäufers zur zweiten Andienung nicht zugeschnitten. Viele rechtliche Fragen sind daher äußerst str. Zudem ist die Haftung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schadensersatz.

Rn 11 Zu ersetzen ist der durch die unwahre Tatsachenbehauptung entstandene Schaden. Meist geht es um Ersatz von Vermögensschäden, ggf aber auch um Naturalrestitution, zB durch Widerruf oder Klarstellung; hingegen besteht idR kein Anspruch auf Folgeberichterstattung (BGHZ 143, 199, 203 ff; Kübler JZ 00, 622; Ausn: BGHZ 57, 325, 333 f). Der Schadensersatz kann auch Aufwendung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 42 S Rn 39 (vgl insgesamt Schubel DB 04, 119, 121 ff; aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 35 mwN).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 325 BGB – Schadensersatz und Rücktritt.

Gesetzestext Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. A. Funktion. Rn 1 Der Rücktritt schließt hinsichtlich der Primärleistung Erfüllungsansprüche aus. Es scheint daher logisch nötig, dass auch Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung ausgeschlossen sind (hiergegen aber Gsell JZ 04, 643 f). Dement...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz.

Rn 21 Neben der Unterlassung der Errichtung der Anlage und ihrer Beseitigung kann der gestörte Nachbar Schadensersatz aus § 823 II verlangen, denn § 907 ist ein Schutzgesetz iS jener Vorschrift (BGH NJW-RR 01, 1208 [BGH 16.02.2001 - V ZR 422/99]). Ein Schadensersatzanspruch nach § 823 I kommt in Betracht, wenn das Abwehrrecht des § 907 verletzt wird, denn es ist ein sonstige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 842 ZPO – Schadensersatz bei verzögerter Beitreibung.

Gesetzestext Der Gläubiger, der die Beitreibung einer ihm zur Einziehung überwiesenen Forderung verzögert, haftet dem Schuldner für den daraus entstehenden Schaden. A. Normzweck. Rn 1 Um die mit einer Forderungspfändung und -verwertung verbundenen weitreichenden Eingriffe in das Vermögen des Schuldners und die daraus resultierenden Lasten zu reduzieren, soll der Gläubiger die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz.

Rn 12 Zu ersetzen sind nicht die getätigten Aufwendungen, Verbindlichkeiten oder Maßnahmen selbst, sondern nur der durch solche Dispositionen dem Anspruchsberechtigten entstandene Schaden. Hierfür gelten die allgemeinen Regeln zum Schadensersatz, also §§ 249 ff, insb auch § 254 und die Rspr zur Vorteilsausgleichung (vgl BGH NJW-RR 04, 79 [BGH 17.10.2003 - V ZR 84/02]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schadensersatz.

Rn 30 Der Vermieter hat dem Mieter gem § 283a IV bei unberechtigter Sicherheitsleistung Schadensersatz zu leisten. In Betracht kommen vor allem die Kosten der Sicherheit aber auch jeder weitergehende kausale Schaden, der dem Mieter wegen der fehlenden Liquidität entstanden ist. Der Anspruch kann gesondert oder im anhängigen Verfahren gem § 717 II 2 geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.

Gesetzestext (1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen. (3) Schad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 327m BGB – Vertragsbeendigung und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 251 BGB – Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung.

Gesetzestext (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen. (2) 1Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. 2Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 15 AGG – Entschädigung und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) 1Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) 1Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 2D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes.

Gesetzestext (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz gem § 280 I.

Rn 41 Zu Ausfallschäden und Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses s Rn 36, 37.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 958 ZPO – Schadensersatz.

Gesetzestext Erweist sich die Anordnung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, der im Inland vollzogen worden ist, als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung des Beschlusses oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Freigabe der vorläufig gepfändeten Geld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 651n BGB – Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangelmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 989 BGB – Schadensersatz nach Rechtshängigkeit.

Gesetzestext Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann. A. Regelungsinhalt. Rn 1 Eine weitere Schutzbestimmung des redlichen Besitzers stellt § 989 da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 250 BGB – Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung.

Gesetzestext 1Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 2Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen. A. Voraussetzungen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Anspruch auf Schadensersatz, § 1065 II S 2, § 717 II S 2.

Rn 22 Hat der Schiedskläger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Schiedsspruch vollstreckt oder hat der Schiedsbeklagte zur Abwendung der Zwangsvollstreckung an den Schiedskläger geleistet, kann der Schiedsbeklagte im Verfahren nach § 1065 einen Antrag auf Schadensersatz nach § 717 II S 2 stellen. Hebt der BGH den Schiedsspruch auf, entscheidet er zugleich über de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3).

Rn 19 In der Ausprägung als Schadensersatz statt der Leistung (§ 281) haben beide Alternativen die Gemeinsamkeit, dass sie den Leistungsanspruch des Käufers aufheben; als sog kleiner Schadensersatz kann der Käufer aber wählen, die gelieferte Sache zu behalten (s § 280 Rn 53). Zueinander stehen sie nach dem Gesetzeswortlaut im Verhältnis der Alternativität (zu den Grenzen s §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung.

Rn 38 (1) Bei Verweigerung der Nacherfüllung haftet der Verkäufer nach §§ 437 Nr 280 I, III, 281 I (Zweibr BeckRS 15, 14459 Rz 12 f). Rn 39 (2) Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden sind, da unabhängig vom Erg der Nacherfüllung (s Rn 30), nur als Schadensersatz statt der Leistung ersatzfähig (BRHP/Faust Rz 69; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618 jew mit richtiger Ausnah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II regelt Sekundäransprüche auf Schadensersatz (1, 2) und Entschädigung (3). Der verschuldensabhängige Schadensersatzanspruch entspricht strukturell § 280 I BGB sowie § 15 I AGG (§ 15 Rn 3 ff; krit Looschelders JZ 12, 105, 111). Steht pflichtwidrige Benachteiligung fest, kann Benachteiligender Entlastungsbeweis gem 2 führen, dass er sie nicht zu vertreten hat, § 276 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelheiten zum Schadensersatz – §§ 634 Nr 4, 280, 281, 283.

I. Grundlagen – Abgrenzung § 280/§ 281. Rn 14 Der mangelbedingte Schadensersatzanspruch des Bestellers ist über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 4 in den Vorschriften der §§ 280, 281 geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Herstellung einer mangelhaften Werkleistung nunmehr unter den weiten Begriff der Pflichtverletzung iSd § 280 fasst. Die darin manifestierte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 34 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung für diese von der Nacherfüllung abhängigen Schäden (s Rn 31) besteht aufgrund eines behebbaren Mangels ausschl unter den Voraussetzungen der §§ 440, 281 I 1, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer ausnahmsweise kein Recht zur zweiten Andienung hat (BGH NJW 14, 2184 Rz 23; vgl BRHP/Faust Rz 53; MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 9 ProdHaftG – Schadensersatz durch Geldrente.

Gesetzestext (1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen vermehrter Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 7 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch eine Geldrente zu leisten. (2) § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. Rn 1 § 9 regelt den Schadensersatz wege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 571 BGB – Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum.

Gesetzestext (1) 1Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. 2Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 628 BGB – Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. 2Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Weitergehender Schadensersatz gem § 546a II.

Rn 13 Bei Schlechterfüllung der Rückgabepflicht (vgl § 546 Rn 9) gelten die §§ 280 ff (vgl § 546 Rn 6). Bei Substanzschäden an der Mietsache, die der Mieter unter Verletzung seiner Obhutspflicht (vgl § 536c Rn°1) verursacht hat, ist keine vorherige Fristsetzung durch den Vermieter erforderlich (BGH NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17]; NJW-RR 18, 1103 [BGH 27.06.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens, Abs 2.

Rn 5 II gilt bei Kündigung des Dienstverpflichteten oder des Dienstberechtigten und ist Spezialregelung ggü Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung (BAG DB 04, 1784). Rn 6 Das Dienstverhältnis muss wirksam beendet sein (BAG AP Nr 14 zu § 628), nicht unbedingt durch außerordentliche Kündigung (Rn 1). Die Beendigung muss in der Frist des § 626 II (§ 626 Rn 12 ff) er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 475d BGB – Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 281 BGB – Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung.

Gesetzestext (1) 1Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. 2Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 282 BGB – Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2.

Gesetzestext Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist. A. Allgemeines. Rn 1 § 282 regelt – abw vom irreführenden Wortlaut – einen Sonderfall des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung. Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 636 BGB – Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Gesetzestext Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist. A. Allgemeines/Nacherfüllungsfrist. Rn 1 § 636 ergänzt die im allg Leistungsstörungsrecht verankerten Vorschriften betreff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 440 BGB – Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Gesetzestext 1Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge: Schadensersatz.

Rn 9 Da der Mietvertrag Schutzwirkung zugunsten Dritter, die sich regelmäßig in den Mieträumen aufhalten bzw deren Sachen begründet, sind diese ebenfalls ersatzberechtigt (BGH NJW 10, 3152 [BGH 21.07.2010 - XII ZR 189/08] Angestellte und Arbeitnehmer). Nach dem Wortlaut in § 536a I kann Schadensersatz neben der Mietminderung verlangt werden. Der Mieter kann zudem gem § 543 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auf Schadensersatz (Abs 2 S 1).

Rn 4 Bei Verschlechterung, Untergang (§ 346 II 1 Nr 3) und Unmöglichkeit aus anderem Grund (§ 275), zB wegen Herausgabe an einen Dritten, haftet der Wiederverkäufer bei Verschulden auf Schadensersatz. Da der Wiederverkäufer zur Nutzung berechtigt ist, liegt Verletzung der erforderlichen Sorgfalt nur bei unsachgemäßem Gebrauch vor (BRHP/Faust Rz 8 m Bsp), nicht bei normalen F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergütung und Schadensersatz – § 648a Abs 5, 6.

Rn 13 Nach einer berechtigten Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund steht dem Unternehmer gem V die vertragliche Vergütung nur für die bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen zu. Anders als bei einer freien Kündigung gem § 648 erhält er keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen. Insoweit verweist ihn der Gesetzgeber auf die durch VI ausdrücklic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schadensersatz.

Rn 146 Zieht der Mieter nach Mietvertragsende aus, ohne die auf ihn übertragenen Schönheitsreparaturen ausgeführt zu haben oder hat er die Schönheitsreparaturen schlecht ausgeführt, hat der Vermieter einen nach § 548 I 1 verjährenden Anspruch auf Schadensersatz gem §§ 535, 280 ff (BGH NJW 06, 1588 [BGH 15.03.2006 - VIII ZR 123/05]). Führt der Vermieter für den Mieter die Arb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 70 Der Vermieter verletzt den Mietvertrag, wenn er das Mietverhältnis grundlos kündigt (BGH NJW 02, 730, 731) oder zurücktritt (BGH NJW 87, 831). Mit der wegen fehlender materieller Gründe unwirksamen Kündigung macht der Vermieter den Gebrauch der Mietsache str und verletzt damit Vertragspflichten. Geschieht das schuldhaft, wobei Fahrlässigkeit genügt, und erwächst dem Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 16 Wählt der Vertragspartner Schadensersatz, ist er so zu stellen, wie er stünde, wenn das Rechtsgeschäft für den Vertretenen wirksam geworden und gehörig erfüllt worden wäre (Bork Rz 1628). Der Vertreter schuldet jedoch nicht Naturalrestitution iSd §§ 249 ff, da dies der Erfüllung gleichkäme. Er hat vielmehr das Interesse des Vertragspartners in Geld zu ersetzen. Bei ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schadensersatz (Abs 2 S 2).

Rn 6 Analog zu § 476 III (s dort Rn 11) gilt die Unabdingbarkeit für Schadens- und gleichstehend Aufwendungsersatzansprüche (BeckOKBGB/Faust Rz 15) nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Schadensersatz.

Rn 9 Der Erbvertrag begründet keine Anwartschaft (Vor § 2274 Rn 1). Bei Anfechtung durch den Erblasser bleibt daher Ersatz des Vertrauensschadens ausgeschlossen, als dass er sich auf den Inhalt des Erbvertrags bezieht. Relevant sind va Beurkundungskosten. Insoweit haftet der Erblasser nach § 122, da der Haftungsausschluss des § 2078 III nur für Dritte gilt, die nicht für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schadensersatz (Abs 4).

Rn 9 Abs 4 ordnet eine Schadensersatzpflicht an, die inhaltlich der Regelung des § 945 entspricht. Nach der ausdrücklichen Anordnung von Abs 4 S 2 kann dieser Schadensersatzanspruch im anhängigen schiedsrichterlichen Verfahren geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Normative Einschränkungen des Schadensersatzes.

Rn 48 Der Totalersatz nach I (s.o. Rn 5) kann sehr weit reichen. Der schadensbringende Umstand kann – zusammen mit anderen Ursachen – zu mannigfachen Folgeschäden führen. Insoweit sind Korrekturen nötig. Sie werden mit mehreren Instrumenten erreicht (abgesehen von zahlenmäßig bestimmten Obergrenzen, die es nur außerhalb des BGB gibt). Rn 49 Bisweilen kann man freilich das Kor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz kann nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden.

Rn 4 Die Voraussetzungen des § 832 dürfen nicht erfüllt sein (gleich aus welchem Grund, NK-BGB/Katzenmeier § 829 Rz 7; Erman/Wilhelmi § 829 Rz 2). Ist die Haftung des Aufsichtspflichtigen nach § 832 aus praktischen Gründen nicht realisierbar, haftet er mit dem Handelnden im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch nach § 840 I (keine Vorausklage gegen den Aufsichtspflichtigen erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schadensersatz.

Rn 18 Ein Schadensersatzanspruch iHd zu Unrecht gezahlten Unterhalts ist gem § 823 II iVm § 263 StGB gegeben im Falle des Prozessbetruges (BGH FamRZ 84, 767). Er ist ferner dann gegeben, wenn die Verpflichtung zur ungefragten Information über eine Einkommensänderung bestand und die Veränderung nicht mitgeteilt wurde. Dabei erhöhte sich die Treuepflicht bei Vergleichen (BGH F...mehr