Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift geht davon aus, dass Schadensersatz für den Verlust einer Sache oder eines Rechts auch verlangen kann, wer möglicherweise (BGHZ 6, 55, 61) auch Ansprüche aus dem Sacheigentum (insb aus § 985, der im Ergebnis eine Übertragung des Eigentums an den Schädiger bedeutet, s.u. Rn 5) oder aufgrund des Rechts gg einen Dritten hat. Dabei soll § 255 einen Verstoß gg...mehr

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zfs 09/2025, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. lediglich ein Anspruch in Höhe von 441,90 EUR aus dem Versicherungsvertrag zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch der Kl. besteht nicht. a) Ein Anspruch auf Ersatz des an den Mandanten zurückgezahlten Honorars besteht nicht. aa) Bereits nach Ziffer 1 der Versicherungsbedingungen besteht kein Versicherungsschutz für den geltend gemachten Hon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Ansprüche des Käufers.

Rn 17 Eine mangelhafte Nacherfüllung, unabhängig davon, ob der Mangel nicht beseitigt ist oder die nachgelieferte Kaufsache einen neuen Mangel aufweist (aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f [OLG Saarbrücken 25.07.2007 - 1 U 467/06]: Schadensersatz wegen Verletzung einer Nebenleistungspflicht), begründet einen neuen Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung (Auktor NJW 03, 120, 121 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Positives und negatives Interesse.

Rn 17 Allerdings kann bei der Pflichtverletzung in Schuldverhältnissen dieser schadensfreie Zustand in verschiedener Weise bestimmt werden, nämlich als Schadensersatz statt der Leistung (dazu Huber AcP 2010, 10, 319 ff, früher Schadensersatz wegen Nichterfüllung) oder als Ersatz desjenigen Schadens, den der Gläubiger durch das enttäuschte Vertrauen auf die Erfüllung erlitten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesetzlich genannte Fälle.

Rn 13 § 281 II Alt 1 ordnet dies zunächst für den Fall der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Schuldner an; eine Fristsetzung wäre in diesem Fall überflüssig (BGH NJW 02, 1571, 1573 [BGH 07.03.2002 - III ZR 12/01]). Hier sind – va an die Endgültigkeit der Verweigerung – strenge Anforderungen zu stellen, die jedoch im Blick auf die Aufwertung des Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundkonzeption und Regelungstechnik.

Rn 6 Das Spektrum denkbarer Regelungstechniken im Haftungsrecht reicht von der Fallgruppenbildung (wie etwa ursprünglich im englischen Recht) bis zur Generalklausel (wie etwa im französischen Recht). In §§ 823 ff wurde ein Mittelweg gewählt, indem 3 ›kleine‹ (eingeschränkte) Generalklauseln sowie Sondertatbestände für einzelne Regelungsbereiche geschaffen wurden. Die erste, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift setzt die Mangelhaftigkeit des Werkes iSd § 633 II voraus und nennt in Form einer zentralen Verweisungsnorm die einzelnen Mängelrechte des Bestellers, ohne sie näher zu definieren. Nach der Rspr des BGH setzen alle Rechte nach § 634 grds die Abnahme (§ 640) voraus; vorher bestehen der allgemeine Erfüllungsanspruch d § 631 I und ggf Rechte aus dem allg Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechte bei unzulässigem Gebrauch.

Rn 175 Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538). Wegen unzulässigen Gebrauchs kann der Vermieter gem § 541 Unterlassung verlangen (s § 541 Rn 7), nicht aber nach § 1004 (BGH NJW 07, 2180 [BGH 17.04.2007 - VIII ZB 93/06]). Dieser Anspruch verjährt während des L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 3 Nach § 336 I gilt die Hingabe einer Draufgabe ›als Zeichen des Abschlusses des Vertrags‹. Das meint aber nur eine widerlegliche Vermutung; der Vertragsschluss kann auch anders bewiesen werden. Die Vereinbarung einer Draufgabe bedeutet gleichfalls keine Formabrede mit der Folge von § 126. Rn 4 Da die Draufgabe im Zweifel nicht als Reugeld gelten soll (§ 336 II), führt sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Keine Erfassung.

Rn 15 Selbst dann, wenn eine Erfassung technisch nicht möglich war, soll eine Schätzung möglich sein (Streyl WuM 17, 560, 562; im Überblick Schmid Teil I L; zur formalen Seite s BGH ZMR 17, 30 Rz 27 und 15, 111 Rz 18). Nach hier vertretener Ansicht gilt hingegen § 556a I 1 (Rn 7). Der Mieter kann allerdings nachweisen, dass er bei korrekter Verbrauchserfassung weniger zu zah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 682 BGB – Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers.

Gesetzestext Ist der Geschäftsführer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so ist er nur nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen und über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verantwortlich. Rn 1 § 682 dient dem Schutz des geschäftsunfähigen und des in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Geschäftsführer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 384 BGB – Androhung der Versteigerung.

Gesetzestext (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem sie dem Gläubiger angedroht worden ist; die Androhung darf unterbleiben, wenn die Sache dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist. (2) Der Schuldner hat den Gläubiger von der Versteigerung unverzüglich zu benachrichtigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Für den zeitlichen Anwendungsbereich des § 634a ist Art 229 § 6 EGBGB zu beachten. Danach gilt neues Verjährungsrecht auch für bereits vor dem 1.1.02 geschlossene Verträge, soweit die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Der Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung bestimmen sich gem Art 229 § 6 I 2 Alt 1 EGBGB für den Zeitraum vor dem 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Schuldrecht ist das Recht der durch Pflichten zwischen Personen konstituierten und gestalteten Rechtsverhältnisse zwischen diesen Personen. Das durch das SchRModG neugestaltete Schuldrecht baut deshalb folgerichtig für Störungen, dh nicht dem Pflichtenplan entspr Entwicklungen, auf dem zentralen Begriff der ›Pflichtverletzung‹ auf (s Rn 5–8). Die Gliederung folgt dann d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktritt oder Minderung (Nr 2).

Rn 18 Beide Gestaltungsrechte können nur alternativ geltend gemacht werden. Mit wirksamer Erklärung der Minderung Ausschluss von Rücktritt und großer Schadensersatz, da Bindungswirkung (BGH NJW 18, 2868 [BGH 09.05.2018 - VIII ZR 26/17] Rz 42; krit Stöber NJW 18, 2834). Minderung und kleiner Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden (Omlor JuS 24, 1178, 1179 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesicherte Forderungen.

Rn 3 Das Pfandrecht sichert alle Forderungen ›aus dem Vertrag‹. Gemeint ist der Vertrag des Unternehmers mit dem Besteller, also der Werkvertrag. Um einen solchen handelt es sich nicht, soweit die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nach § 650 dem Kaufrecht unterliegen (s Rn 2, auch zu einer analogen Anwendung des § 647). Der Begriff der ›Forderungen‹ iSd § 647 ist weit z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorrang der Nacherfüllung (Nr 1).

Rn 15 Das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (BTDrs 14/6040, 220; BVerfG ZGS 06, 470, 472; die folgenden Zitate) und den darin liegenden Vorrang der Nacherfüllung ggü den Rechten des Käufers auf Aufhebung der Leistungsbeziehung, durch Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, und Minderung gem Nrn 2 u 3 hat der Gesetzgeber bewusst nicht ausdrücklich geregelt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 16 Zweck von III ist, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gg seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gg seinen Vorlieferanten zu eröffnen, soweit die Vorlieferanten Unternehmer sind. Die Kette endet beim Erstverkäufer, spätestens beim Hersteller (Rn 4). Zugleich stellt III klar, dass der Käufer nicht unmittelbar gg den H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 58 Mieter treffen kraft Gesetzes mit Übergabe der Mietsache (nicht mit Unterzeichnung des Vertrags) als Nebenpflicht ungeschriebene Obhuts- und Sorgfaltspflichten (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 18; s für die Wohnraummiete § 543 II 1 Nr 2). Aufgrund dieser Pflichten hat ein Mieter alles zu unterlassen, was zu einer Verschlechterun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängelrechte des Unternehmers.

Rn 15 Da I nur gesetzliche Mängelrechte erleichtert, setzt der Regress gem II eine Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette voraus, dh dem regressierenden Verkäufer muss ein Mängelrecht gg seinen Lieferanten zustehen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 14). Vom Umfang sind die Mängelrechte beim Regress an die vom Käufer geltend gemachten Mängelrechte, also das Regressinteresse gebunden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzlicher Forderungsübergang.

Rn 2 Ist der Betreute iSd § 1880 mittellos, so tritt die Staatskasse für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers ein. Ist die Staatskasse eingetreten und hat den Betreuer befriedigt, so bestimmt § 1881 S 1 eine Legalzession (BGH FamRZ 13, 440). Die Forderung verjährt gem § 195 in drei Jahren (BGH FamRZ 12, 627). Der Regress setzt die in § 1880 bestimmte Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Innenverhältnis.

Rn 8 Gem § 840 I richtet sich der Ausgleich im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern nach § 426 I 1, dh sie haften zu gleichen Anteilen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Eine andere Bestimmung kann sich insb ergeben aus gesetzlichen Regelungen (zB §§ 17, 18 III StVG, § 13 HPflG, § 41 LuftVG – dazu LG Konstanz BeckRS 07, 11147, § 5 ProdHaftG oder §§ 840 II, II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Voraussetzung ist das Vorliegen verschiedener Ansprüche, die denselben Anspruchsgrund haben. ›Aus demselben Grund‹ verlangt nicht, dass die Ansprüche im prozessrechtlichen Sinne identisch sind. Für streitgegenständliche Ansprüche (§ 204 Rn 6) gilt bereits § 204 I Nr 1. § 213 ist insoweit überflüssig. Doch müssen sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Leben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonstige Rechte.

Rn 3 Minderung und Schadensersatz (BGH ZMR 93, 151; Celle RdL 18, 384) werden durch § 586 nicht berührt. Zur Ausübung eines Optionsrechts auf vorzeitige Kündigung bei beabsichtigtem Verkauf von Pachtflächen vgl Schlesw RdL 20, 228.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Literatur.

Rn 15 Grundl für alle Fragen der §§ 249 ff ist die Behandlung durch Lange/Schiemann Schadensersatz, 3. Aufl 20, zudem Staud/Martinek/Schiemann BGB §§ 249 bis 254 Neubearb 17; spezieller Himmelreich/Halm/Staab, Hdb der Kfz-Schadensregulierung, 6. Aufl 25; Luckey aaO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 1 bestimmt das Ziel des Gesetzes. Der Verhinderung und zT auch Beseitigung dient die Schulungs-, Unterrichtungs- (§ 12 I, II, V) und Reaktionspflicht des ArbG (§ 12 III, IV). Generalpräventiv wirken auch Entschädigung und Schadensersatz (§ 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung der GdW.

Rn 13 Die GdW haftet für ein Verschulden der Verwaltungsbeiräte, so weit diese nach §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2 als ihr Organ tätig werden. Im Verhältnis der WEigtümer untereinander sind die Beiräte keine Erfüllungsgehilfen iSv § 278 BGB. Eine unmittelbare Haftung der Verwaltungsbeiräte ggü den WEigtümern kommt grds nicht Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung.

aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (HP/Faust Rz 70; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsint...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat sich der Besitzer durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat den Besitz verschafft, so haftet er dem Eigentümer nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsstelle des Leistungsorts zu erfolgen; hinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle, so hat er dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Der Schuldner hat dem Gläubiger die Hinterlegung unverzüglich anzuzeigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz verpflichtet. 2Die Anzeige darf unterbleib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. (2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit.

Rn 7 Der Haftungsausschluss muss nach allg Regeln (zB § 476 – Verbrauchsgüterkauf, nur für Verjährung und Schadensersatz; § 309 Nr 8 lit b – AGB; §§ 138, 242 – vgl Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 23 zur aF zu Kaufverträgen über neu errichtete Häuser/Wohnungen BGHZ 98, 100, 107 f mwN) zulässig (s Darstellung bei HP/Faust Rz 9f) und darf nicht gem Hs 2 ausgeschlossen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat oder eine zur Erbschaft gehörende Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt, so haftet er nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen. 2Ein gutgläubiger Erbschaftsbesitzer haftet jedoch wegen verbotener Eigenmacht nach diesen Vorschriften nur, wenn der Erbe den Besitz de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aufwendungsersatzanspruch (Nr 4, § 284).

Rn 22 Der Besteller kann nur wahlweise Aufwendungsersatz gem §§ 634 Nr 4, 284 oder Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, weshalb die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen (§ 284 ›anstelle‹). Erstattungsfähige Aufwendungen sind insb frustrierte Vertragskosten und vergeblicher Finanzierungsaufwand (s iE Kommentierung zu § 284).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rückgewähranspruch.

Rn 16 Aus dem Sicherungsvertrag steht dem Sicherungsgeber ein durch den Wegfall des Sicherungszwecks bedingter Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zu, der durch Abtretung, Verzicht oder Aufhebung der Grundschuld erfüllt werden kann. Der Sicherungszweck kann auch durch Erlass der gesicherten Forderung wegfallen (Brandbg 10.1.24 – 4 U 68/23). Das Wahlrecht steht dem Sicher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2).

1. Behebbarer Mangel. Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Regelungen.

Rn 21 Ausgangspunkt für das Verhältnis zu vertraglichen und vertragsähnlichen Ansprüchen (§ 311 II, III) ist der Grundsatz der Anspruchskonkurrenz, dh Delikts- und Vertragsansprüche sind unabhängig voneinander (hM, grundl BGHZ 9, 310; weiterhin zB BGHZ 162, 86, 93 f; 218, 22 Rz 30; NJW 21, 1883 Rz 10, alle mwN; Staud/J Hager Vorbem zu §§ 823 ff Rz 38 ff mwN auch zur aA; rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zu verwandten Rechtsfiguren.

Rn 5 Wie bei der Wahlschuld ist auch bei der Gattungsschuld der Leistungsgegenstand zunächst relativ unbestimmt, doch wählt der Schuldner bei der Gattungsschuld aus einer Menge gleichartiger Gegenstände, bei der Wahlschuld hingegen aus einer Menge verschiedener, individuell bestimmter Gegenstände aus (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 4; Staud/Bittner/Kolbe § 262 Rz 4; ausf Wiese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxisumsetzung.

Rn 2 Dem Abholungsrecht kann ein Schadensersatz- und evtl ein Sicherungsanspruch gem § 867 ggü stehen. Bei Verweigerung der Abholung der Sache ist der Anspruch durch Klage geltend zu machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Veräußerung des Pfandes ist nicht rechtmäßig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des § 1235, des § 1237 Satz 1 oder des § 1240 verstoßen wird. (2) Verletzt der Pfandgläubiger eine andere für den Verkauf geltende Vorschrift, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Behebbarer Mangel.

Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 29 Zwar ist die Schlechtleistung als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Schadensersatzansprüche des allg Leistungsstörungsrechts anerkannt. Dieses ist aber auf die Besonderheiten der Einstandspflicht für Mängel und des Rechts des Verkäufers zur zweiten Andienung nicht zugeschnitten. Viele rechtliche Fragen sind daher äußerst str. Zudem ist die Haftung des Verkäufers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.mehr