Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Baustellen und Bauarbeiten.

Rn 155 Sicherungspflichtiger bei Baustellen und Bauarbeiten ist in erster Linie der Bauherr (BGHZ 68, 169, 175; 120, 124, 128; WM 96, 835, 838; Brandbg BeckRS 09, 19318; Zweibr NJW-Spez 11, 622; bedenklich weitgehend Stuttg NJW 05, 2567 – in erster Linie zum Strafrecht, dazu Foerste NJW 05, 3182 ff; Ddorf BauR 12, 1970; Sonderfall: Bambg NJOZ 06, 1198, 1199 ff). Daneben tref...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Produktbeobachtung.

Rn 187 Die Pflichten des Herstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Vielmehr ist er im Einklang mit dem allg Grundsatz, dass die Eröffnung eines Verkehrs Pflichten auch über diesen Zeitpunkt hinaus begründet (s.o. Rn 108) auch danach zur Produktbeobachtung verpflichtet (grundl BGHZ 80, 199, 202 f; weiterhin etwa BGHZ 99, 167, 171 ff; NJW 94, 3349, 3350; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Transport.

Rn 160 Bei der Personenbeförderung auf Straße und Schiene (dazu insg Rebler MDR 11, 457 ff; Filthaut NZV 15, 265 ff; 18, 542 ff, jew mwN) ist allg dafür zu sorgen, dass die Passagiere va beim Anfahren und Anhalten (BGH MDR 72, 226; KG VersR 77, 723, 724; Grenzen: BGH MDR 72, 226; NJW 93, 654, 655; 99, 573, 574; Bremen NJW-RR 11, 1245), beim Ein- und Aussteigen (BGH VersR 69,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beeinträchtigung des Eigentumsrechts.

Rn 34 Das Eigentumsrecht kann durch schuldhaft unberechtigte Verfügungen über das Eigentum eines anderen beeinträchtigt werden, zB durch Übereignung an einen gutgläubigen Dritten oder die Belastung mit einem Sicherungsrecht (BGHZ 56, 73, 77 mwN; NJW 86, 1174 f; 96, 1535, 1537). Der Anspruch aus § 823 I steht hier (sofern nicht durch §§ 989 ff ausgeschlossen) neben demjenigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Konkurrenzen.

Rn 2 § 255 soll einen Regress des Schädigers (= Ersatzpflichtigen) gegen einen Dritten ermöglichen. Er steht daher neben den Regressvorschriften, die mit einer Legalzession arbeiten (zB §§ 86 VVG, 116 SGB X) und insb neben der Gesamtschuld, die einen doppelten Regress über § 426 vermittelt (vgl § 426 Rn 16 ff). Diese Regeln sollen dem § 255 vorgehen (BGHZ 52, 39, 43, 45, str...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 5 ProdHaftG – Mehrere Ersatzpflichtige.

Gesetzestext 1Sind für denselben Schaden memehrere Hersteller nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so haften sie als Gesamtschuldner. 2Im Verhältnis der Ersatzpflichtigen zueinander hängt, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur, Wahlrecht.

Rn 5 Die Minderung ist – wie der Rücktritt – ein Gestaltungsrecht (BTDrs 14/6040, 234 f). Ihre Ausübung führt daher unmittelbar zur Umgestaltung des Schuldverhältnisses und zum Erlöschen des Wahlrechts des Käufers zwischen Rücktritt (MüKo/Westermann Rz 4 mwN) bzw Schadensersatz statt der Leistung (BGH NJW 18, 2863 Rz 19 ff; KG BeckRS 10, 12001; aA Stöber NJW 18, 2834; Stuttg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verletzungen des Integritätsinteresses.

Rn 33 Die Anwendbarkeit von § 280 I auf Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses völlig unabhängig von Fristen zur Nacherfüllung ist ganz hM (MüKo/Westermann Rz 35; teilw aA Oechsler NJW 04, 1825, 1829 f). Der Anspruch auf Schadensersatz für die Gussstücke in Rn 31 folgt also aus § 280 I iVm Nr 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Unterscheidung.

Rn 2 Im Prinzip bestimmt § 340 die Alt zwischen Vertragsstrafe und Schadensersatz, § 341 dagegen die Häufung. Der Grund hierfür ist, dass der Schadensersatz in beiden Vorschriften eine verschiedene Funktion hat: In § 340 handelt es sich um Schadensersatz statt der Leistung: Hier soll der Gläubiger bei Interessenidentität (BGH NJW 08, 2849 [BGH 08.05.2008 - I ZR 88/06] Tz 9) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 283; § 326 V.

Rn 3 Man ist geneigt, die an versteckter Stelle in § 326 V und § 283 für Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung inhaltsgleich geregelten Ausnahmetatbestände zu übersehen. Dabei behandeln sie einen besonders naheliegenden Fall der entbehrlichen Bestimmung einer Nacherfüllungsfrist. Denn es liegt auf der Hand, dass eine Nacherfüllung nicht erfolgen kann, wenn sie obje...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift erfasst wie § 280 s ämtliche bereits bestehenden Schuldverhältnisse; für das Deliktsrecht gilt sie nicht. Der Eingangshalbsatz verweist auf die Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung. Die einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung, va Vertretenmüssen der Pflichtverletzung und regelmäßig Fristsetzung, müssen also vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ansprüche des Verletzten.

Rn 39 Sie richten sich gegen denjenigen, der die Beeinträchtigung durch unmittelbares Handeln herbeigeführt hat (unmittelbarer Störer) oder der sie in zurechenbarer Weise veranlasst hat (mittelbarer Störer). Rn 40 Als Inhalt des Anspruchs kommen grds alle Rechtsfolgen in Betracht, die sich im Bereich des gesamten Güterschutzes ergeben können. IE sind dies der Anspruch auf Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Ausfallschäden.

Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neben der Leistung für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Schadensersatzleistungen für wertlose Beteiligung

Rn. 519 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erhält ein Fondsanleger wegen unrichtiger Angaben vom Ersteller des Fondsprospekts Schadensersatz und muss im Gegenzug seine wertlos gewordenen Anteile an diesen abtreten, so soll der Schadensersatz nach Auffassung des FG BBg nicht steuerbar sein, weil er nicht unter eine Einkunftsart fällt, insb nicht zum Veräußerungspreis zählt, wenn Erwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 7 Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den angebotenen Leistungsteil anzunehmen; ihm steht also ein Zurückweisungsrecht zu (hM: Grüneberg/Grüneberg § 266 Rz 10; Staud/Bittner/Kolbe § 266 Rz 2; MüKoBGB/Krüger § 266 Rz 18). Macht der Gläubiger von seinem Zurückweisungsrecht Gebrauch, treten für den Schuldner die Nichterfüllungsfolgen in vollem Umfang ein. Der Gläubiger kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einzelfälle zugunsten des Maklers.

Rn 72 Die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung bedarf einer klaren und eindeutigen Individualabrede (BGH NJW 84, 2162; beachte aber die gesetzlichen Einschränkungen: Wohnraumvermittlung und Darlehensvermittlung und bei Doppeltätigkeit: BGHZ 61, 17). In AGB ist eine Klausel wegen der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild unwirksam, die dem Makler eine Vergütung ohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses.

Rn 37 Da verzugsbedingt unterliegen auch Schäden aus der Verletzung des Integritätsinteresses der Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618; aA: Stodolkowitz ZGS 10, 448, 451 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadensersatzansprüche.

Rn 21 Nach IV sollen Schadensersatzansprüche durch die Kündigung nicht ausgeschlossen werden (vgl § 325; so bereits BGHZ 82, 121, 129). Das umfasst neben den schon vor der Kündigung entstandenen Ansprüchen auch einen auf Schadensersatz statt der Leistung gerichteten Anspruch aus der Vertragsauflösung (vgl BGH WRP 11, 239). Doch muss dann der Kündigungsgegner den Kündigungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Dem Verbraucher stehen folgende Rechte zu: Nacherfüllung (Nr 1), Beendigung des Vertrags (Nr 2 Alt 1), Minderung des Preises (Nr 2 Alt 2), Schadensersatz (Nr 3 Alt 1) sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3 Alt 2) (s zu den RL-Vorgaben Stürner, Europäisches Vertragsrecht 21, § 23 Rz 46 ff). Rn 3 Der in Nr 1 geregelten Nacherfüllung kommt dabei Vorrang vor den andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen von § 285 vor, hat der Gläubiger ein Wahlrecht. Wird dies entspr ausgeübt, muss der Schuldner den erlangten Ersatz vollständig herausgeben. Entscheidend ist, was dem Schuldner tatsächlich zugeflossen ist oder zusteht (BGHZ 114, 34, 39). Abzüge darf der Schuldner nicht machen (RGZ 138, 45, 48 [vollständiger Veräußerungserlös]; BGH NJW 83, 929, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen – Abgrenzung § 280/§ 281.

Rn 14 Der mangelbedingte Schadensersatzanspruch des Bestellers ist über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 4 in den Vorschriften der §§ 280, 281 geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Herstellung einer mangelhaften Werkleistung nunmehr unter den weiten Begriff der Pflichtverletzung iSd § 280 fasst. Die darin manifestierte Vereinheitlichung des vertragsbezogene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten.

Rn 64 Entlastend wirken kann weiter die Berufung des Schädigers darauf, er hätte die schädigende Handlung anders als unrechtmäßig auch rechtmäßig vornehmen dürfen: Vor einem Eingriff, der ohne ärztlichen Behandlungsfehler zu einem Schaden geführt hat, möge der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein. Der auf Schadensersatz belangte Arzt macht geltend, der Patient ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) nach Vertragsschluss.

Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; BRHP/Faust Rz 117 mit Bsp; MüKo/Westermann Rz 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Kommt der Unternehmer seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts auf Aufforderung des Verbrauchers nicht unverzüglich nach, so kann der Verbraucher den Vertrag beenden. 2Nach einer Aufforderung gemäß Satz 1 kann eine andere Zeit für die Bereitstellung nur ausdr vereinbart werden. (2) 1Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Vertra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Forderung des Surrogats statt des ursprünglich geforderten Gegenstands (Nr 3).

Rn 7 Dies betrifft Veränderung nach Rechtshängigkeit (Hamm NJW-RR 01, 142). Das Interesse ist iSv Schadensersatz zu verstehen. Anderer Gegenstand ist etwa Zahlung statt Wandelung oder das Surrogat gem § 285 BGB, Herausgabe der Pachtsache statt Feststellung der Pachtbeendigung (BGH NJW-RR 96, 1020), Wertersatz nach Versteigerung (Saarbr OLGR 08, 943), Übergang von Abschlags- ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss.

Rn 2 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung iSd § 639 ist grds zu unterscheiden von den rechtsgeschäftlichen Abreden der Vertragsparteien über die Beschaffenheit des herzustellenden Gewerkes. Es steht ihnen iRd Privatautonomie bspw frei, eine hinter den anerkannten Regeln der Technik (zur Bedeutung für die Mangelfreiheit des Werkes s § 633 Rn 23) zurückbleibende Art der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die (2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bezeichnung des Anspruchs – Individualisierung (Nr 3).

Rn 20 Die in § 690 I Nr 3 Hs 1 vorgeschriebene ›Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung‹ ist räumlich beschränkt auf die im Formular auf Papier und online vorgegebenen Feldlängen (Formularzwang, § 703c). Der so verfügbare Platz reicht aus, um den Anforderungen an Individualisierung zu genügen (vgl BGH NJW 08, 1220 [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird die von dem Geber geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den er zu vertreten hat, unmöglich oder verschuldet der Geber die Wiederaufhebung des Vertrags, so ist der Empfänger berechtigt, die Draufgabe zu behalten. 2Verlangt der Empfänger Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist die Draufgabe im Zweifel anzurechnen oder, wenn dies nicht geschehen kann, bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Gründe für eine Ersatzbeschränkung.

Rn 76 Es gibt wenigstens noch eine Gruppe von Fällen, bei denen der Schadensersatz beschränkt werden muss. Ein Beispiel bildet BGH NJW 76, 1143, 1144 [BGH 03.02.1976 - VI ZR 235/74]: Jemand erleidet einen Stammhirnschaden mit der Folge von Lähmungen und Sprachstörungen durch bloße Beleidigungen und leichte Tätlichkeiten, oder ein Unfallverletzter wird vom Arzt grob fehlerhaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht.

Rn 4 Dogmatisch folgt aus der Vereinheitlichung des Leistungsstörungsrechts die Erkenntnis, dass die Herstellung eines mangelhaften Gewerkes als Unterfall der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages zu behandeln ist. Das ändert freilich nichts daran, dass die im Werkvertragsrecht verbliebenen, vertragsspezifischen Vorschriften zum Mängelhaftungsrecht abschließende Sonderre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zessionsfälle.

Rn 81 In vielen Fallgruppen erlangt der Geschädigte neben dem Schadensersatz einen Anspruch gegen einen Dritten, etwa gegen einen Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung oder gegen einen Schadensversicherer auf die Versicherungssumme. Dann wird regelmäßig der Übergang des Anspruchs gegen den Schädiger an den leistenden oder auch nur zur Leistung verpflichteten Dritten bestimmt. Am w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 8 Zweck von III ist, entsprechend § 445a III, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen. Die Kette endet beim Hersteller (§ 445a Rn 16) und ist auf Regresse gegen Unternehmer beschränkt, so dass sie mit jeder Einschaltung eines Nichtunternehm...mehr

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zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 2 Aus den Gründen:

A. Die zulässige Klage ist nahezu vollumfänglich begründet. I. Dass die Klägerin am Schadenstag Eigentümerin des Fahrzeugs war und für dieses ein Leasingvertrag mit einer Firma R GmbH i.Gr. bestand, hat die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen (insbesondere Ankaufsrechnung der Klägerin vom 5.5.2021, Anlage K5 und Leasingvertrag samt Annahme durch die Klägerin, Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 4 Nach II 2 ergeben sich nach Maßgabe Art 250 § 10 EGBGB Informationspflichten, ggf auch zu der Ersatzreise und deren Reisepreis. II 3 fingiert die Annahme des Angebots zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Fristablauf; das gilt nicht für das Angebot einer Ersatzreise. Für den Fall des Rücktritts verweist III 1 folgerichtig auf § 651h I 2, V, ohne den Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Für den zeitlichen Anwendungsbereich des § 634a ist Art 229 § 6 EGBGB zu beachten. Danach gilt neues Verjährungsrecht auch für bereits vor dem 1.1.02 geschlossene Verträge, soweit die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Der Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung bestimmen sich gem Art 229 § 6 I 2 Alt 1 EGBGB für den Zeitraum vor dem 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 5 Vom Erstattungsanspruch umfasst sind alle Aufwendungen, die objektiv erforderlich waren, um die Mängel und deren Erscheinungsformen zu beseitigen (BGH NJW 73, 46 [BGH 12.10.1972 - VII ZR 51/72]). Weil die Selbstvornahme in der Sache nichts anderes ist als die – nun vom Besteller übernommene – Nacherfüllung (§ 635), lassen sich für den Umfang der Kostenerstattungspflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Lebenssachverhalt.

Rn 6 Geltendmachung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht statt der Geltendmachung aus eigenem Recht (BGH 21.1.10 IX ZB 281/08; Ddorf Schaden-Praxis 13, 343); Übergang von Wechselklage zur Klage aus dem Grundverhältnis (BGH NJW-RR 87, 58 [BGH 26.05.1986 - II ZR 237/85]); Auswechslung des Gegenstandes und des Bestimmungsorts der Fracht (Ddorf NJW-RR 93, 1149); Umstellung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 6 Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs tritt in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ohne Abnahme ein, wenn eine Abnahme nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist (§ 646) oder wenn der Unternehmer eine Fertigstellungsbescheinigung vorlegt (§ 641a). Lange war str, ob nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung der Vergütungsanspruch aus § 649 au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift geht davon aus, dass Schadensersatz für den Verlust einer Sache oder eines Rechts auch verlangen kann, wer möglicherweise (BGHZ 6, 55, 61) auch Ansprüche aus dem Sacheigentum (insb aus § 985, der im Ergebnis eine Übertragung des Eigentums an den Schädiger bedeutet, s.u. Rn 5) oder aufgrund des Rechts gegen einen Dritten hat. Dabei soll § 255 einen Verstoß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 1 § 830 regelt Aspekte der Beteiligung mehrerer an einer unerlaubten Handlung; bei Abs 1 handelt es sich um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (s nur BGHZ 67, 14, 17 ff; 72, 355, 358; NJW 94, 932, 934; NK-BGB/Katzenmeier § 830 Rz 1; Grüneberg/Sprau § 830 Rz 6; die Urteile, die den Charakter als Beweislastregel hervorheben, zB BGHZ 25, 271, 273; 55, 86, 92; 101, 106, 11...mehr