Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit.

Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druckkündigung‹ – von Bedeutung), wird in der Rspr nicht einheitlich beurteilt (dagegen: LAG Hessen BeckRS 06, 41360 Rz 36; offengelassen: BAG NJW 99, 164, 165 f; NZA 07, 1167 [BAG 18.01.2007 - 8 AZR 234/06] Rz 11; 14, 1023 Rz 26). Die Literaturmeinung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Organisationspflichten.

Rn 128 Insbesondere – aber nicht nur – bei Delegation von Verkehrspflichten entstehen (neben einer evtl Verantwortlichkeit nach § 831) Organisationspflichten des primär Sicherungspflichtigen: Die Schaffung einer komplexen, arbeitsteiligen Organisation führt zur Entstehung zusätzlicher Gefahren (zB weil Gefahrursachen und -verursacher dezentralisiert werden), für die in erste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Recht der Totenfürsorge.

Rn 74 Auch das auf § 1922 zurückzuführende Recht der Totenfürsorge wird teilw als sonstiges Recht iSd § 823 I angesehen (so jetzt auch BGH VersR 19, 699 Rz 14 mwN). Hier können sich allerdings Folgeprobleme, insb im Hinblick auf die Ausschließlichkeit des Rechts bei mehreren Berechtigten, ergeben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 172 Grundlage der Haftung für Verletzung von Verkehrspflichten bei der Ausübung bestimmter Berufe (grundl RGZ 102, 372, 374) ist das besondere Vertrauen, das der Berufsausübung entgegengebracht wird, und die damit verbundene Verringerung des Selbstschutzes des Geschädigten. Die Berufshaftung hat sich zur eigenständigen Fallgruppe der Haftung für Verkehrspflichtverletzung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Das Wahlrecht des Schädigers.

Rn 12 Die für II maßgebliche Unverhältnismäßigkeit der Herstellungskosten muss vom Schädiger geltend gemacht werden; er hat eine Ersetzungsbefugnis (hM, Staudinger/Schiemann Rz 24). Solange der Schädiger diese nicht ausgeübt hat, schuldet er also die Herstellung oder den Ersatz der Herstellungskosten. Nach der Ausübung schuldet er nur den Sachwert und nicht etwa den Geldbetr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gesetzliche Rechtfertigungsgründe.

Rn 15 Rechtfertigungsgründe können sich aus dem BGB oder aus anderen Gesetzen ergeben, zB Notwehr (§ 227, § 32 StGB), Notstand (§§ 228, 904, § 34 StGB), Selbsthilfe (§§ 229 f, 562b I, 859 f, 910) oder nachbarrechtliche Duldungspflichten nach § 906 (BGHZ 90, 255, 257 f; NJW 10, 3160 Rz 11 f) bzw § 910 (München NJOZ 17, 281; Karlsr BeckRS 19, 21256). Wichtig ist die Wahrnehmun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kfz-Unfälle.

Rn 13 Speziell zu Kfz-Unfällen findet sich Vieles schon bei § 249, weil es mit der Herstellung zusammenhängt (etwa § 249 Rn 30 f Ersatzbeschaffung, § 249 Rn 26 Verwendungsfreiheit des Geschädigten, § 249 Rn 34 Werkstattfehler, § 249 Rn 35 Prognoserisiko, § 249 Rn 38 Schätzung der Kosten, § 249 Rn 39 Restwertanrechnung). Anderes, was an sich zu § 251 gehört, ist bei § 249 zT ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Untergang der Sache.

Rn 4 Der Untergang einer Sache wird im BGB ebenfalls an mehreren Stellen geregelt (vgl §§ 292, 644, 645, 848, 2023, 2375). Zunächst bedeutet dies entweder eine tatsächliche oder wirtschaftliche Zerstörung der Sache, so dass eine Wiederherstellung – etwa durch Reparatur – nicht mehr möglich oder sinnvoll ist. Über den Wortlaut hinaus kann eine Sache jedoch auch durch Verbrauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefährliche Stoffe.

Rn 166 Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (zB leicht entzündlichen Stoffen, Umweltgiften oder Arzneimitteln) sind stets öffentlich-rechtliche Spezialregelungen zu beachten, die evtl als Schutzgesetze iSd § 823 II in Betracht kommen. Zivilrechtliche Verkehrspflichten betreffen insb Aufbewahrung bzw Lagerung (BGH NJW 07, 1683 [BGH 06.02.2007 - VI ZR 274/05]; Hamm NJW-RR 90, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Perspektiven.

Rn 174 Schien sich die Berufshaftung bislang weitgehend auf die Zusammenfassung von Fallgruppen zu beschränken, könnte in neuerer Zeit stärker gefragt werden, ob sich über die bisherigen Fallgruppen hinaus allgemeine Grundsätze der Berufshaftung entwickeln lassen. In diese Richtung könnten erste Entscheidungen des BGH deuten, in denen er die Beweislastumkehr bei groben Behan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verletzung des Lebens.

Rn 23 Verletzung des Lebens ist die Tötung eines Menschen (auch des nasciturus, BVerfG NJW 93, 1751, 1753, problematisch ist allerdings der exakte Beginn des Lebensschutzes, insb bei Embryonen- und Stammzellforschung, BeckOGK/Spindler § 823 Rz 104; ausf zum Meinungsstand Mürmann Der zivilrechtliche Schutz des ungeborenen Kindes vor seiner Mutter 22, 95 ff; krit zum eigenstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aneignungsrechte.

Rn 62 Als eigentumsähnliche Rechte sind auch Aneignungsrechte von § 823 I erfasst, insb Jagdausübungsrechte (zB BGHZ 84, 261, 264; NJW-RR 04, 100, 101 f mwN; Hamm BeckRS 10, 8384; Rostock BeckRS 20, 29907), Fischereiausübungsrechte (BGHZ 49, 231, 234; VersR 69, 928 f; NJW-RR 07, 1319 Rz 12; BeckRS 14, 1035 Rz 7), Bergwerkseigentum (RGZ 110, 1, 17; 161, 203, 208), Wasserentna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Organisation.

Rn 217 Organisationspflichten treffen insb Krankenhausträger, aber auch Arztpraxen. Erforderlich sind die Schaffung einer aufgabenorientierten, zweckmäßigen Organisation, zB im Hinblick auf Arbeitsverteilung (zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Medizinpersonal s hier nur Spickhoff/Seibt MedR 08, 463 ff mwN; Frahm VersR 09, 1576 ff), Personaleinsatz (s nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Boykott.

Rn 100 Der Boykott eines Unternehmens zu Wettbewerbszwecken ist ausschließlich nach §§ 3 I, 4 Nr 4 UWG, 21 GWB, Art 102 AEUV zu beurteilen; teilw wird dies auch bei Verfolgung außerwettbewerblicher Ziele mit wettbewerblichen Mitteln angenommen (zB Erman/Wilhelmi § 823 Rz 74 gegen BVerfGE 25, 256, 264 [BVerfG 26.02.1969 - 1 BvR 619/63]). In anderen Fällen ist – ggf neben eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 106 Verkehrspflichten sind Pflichten, die ein den Verkehrsanforderungen entsprechendes Gefahrsteuerungsverhalten zum Gegenstand haben (Mertens VersR 80, 397); zu Entstehung, Funktion (Haftungsbegründung bei Unterlassen und mittelbaren Verletzungen) und dogmatischer Einordnung s.o. Rn 2 f. Als Geltungsgrund werden insb sozialethische Rücksichtnahmegebote, welche die Handlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Allgemeininteressen.

Rn 122 IRd Allgemeininteressen ist insb die positive Bedeutung der gefährdenden Tätigkeit (dazu insb Soergel/Spickhoff § 823 Rz 9), also das Interesse der Allgemeinheit an der Tätigkeit als solcher, ihre soziale und ökonomische Nützlichkeit zu berücksichtigen. Rn 123 Von Bedeutung sind daneben die allgemeinen Verkehrserwartungen in Bezug auf die Sicherheit (zuletzt BGH NJW 08...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anwartschaftsrecht.

Rn 60 Das Anwartschaftsrecht kann nach § 823 I gegen Beeinträchtigungen durch Dritte, evtl aber auch durch den Eigentümer, geschützt sein. Für bewegliche Sachen ist beides anerkannt (zB RGZ 170, 1, 6 f; BGHZ 55, 20, 25 f mwN): Der Vorbehaltskäufer ist auch ohne Besitz geschützt (BGHZ 55, 20, 25), der Treugeber jedenfalls bei Besitz (BGH WM 59, 1002, 1004). Bei Immobilien ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Haftung für Tiere.

Rn 169 Auch aus der tatsächlichen Gewalt über Tiere können sich Verkehrspflichten ergeben (BGH VersR 14, 1263; Hamm MDR 15, 511 f), die insb dann praktisch bedeutsam sind, wenn die Voraussetzungen der §§ 833 f nicht vorliegen, der Aufsichtführende also weder Tierhalter noch Tieraufseher iS dieser Vorschriften ist. Zu den teilw weiterreichenden Verkehrspflichten des Tierhalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Untersuchung und Diagnosestellung.

Rn 209 Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten umfassend zu untersuchen und eine Diagnose zu stellen. Ein deliktsrechtlich relevanter Behandlungsfehler liegt aber nicht bei jeder objektiv unrichtigen Diagnose, sondern nur unter besonderen Umständen vor, zB beim Unterlassen einer notwendigen Befunderhebung (s zB BGH NJW 61, 2203, 2204; BGHZ 85, 212, 217 f; 99, 391, 398 f; 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bauwerkshaftung.

Rn 204 Auch die Haftung für mangelhafte Bauwerke sollte wegen ihrer strukturellen Parallelen zur deliktsrechtlichen Produkthaftung (dazu Schaub Haftung und Konkurrenzfragen bei mangelhaften Produkten und Bauwerken im deutschen und englischen Recht 99, insb 1, 66 ff, 402 ff) als Haftung für die Verletzung von Verkehrspflichten aufgefasst werden (so bereits MüKo/Mertens 3. Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Schadensersatzanspruchs.

Rn 7 § 989 gewährt nur insoweit einen Ersatzanspruch, als ein Schaden dadurch entsteht, dass die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde nicht herausgegeben werden kann. Ein Schaden aus der bloßen Vorenthaltung der Sache wird nicht ersetzt. Hinsichtlich dessen verschaffen die §§ 990 II, 992 Abhilfe. Hinsichtlich des Inhalts des Schadensersatzanspru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ungenügen der Herstellung.

Rn 3 Hierhin gehört etwa, dass eine technisch mögliche Herstellung unzumutbar lange dauert (zB RGZ 76, 146: Trockenlegung der durch Bergbau abgesunkenen Wiesen erst in 5 Jahren). Auch kann die Herstellung mit unzumutbaren Belästigungen oder Spätfolgen für den Geschädigten verbunden sein (zB bei der Beseitigung von Altlasten oder der sichtbar bleibenden Reparatur eines Abendk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktionen.

Rn 1 Die Vorschrift verfolgt drei sehr verschiedene Zwecke: I hilft dem Geschädigten, der bei Unmöglichkeit oder nicht genügender Herstellung mit § 249 nicht zum Erfolg kommt. Dagegen hilft II 1 dem Schädiger, der sich vor den Kosten einer unverhältnismäßig teuren Herstellung soll schützen können. Beide Tatbestände schließen sich gegenseitig aus. Der später im Zusammenhang m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Der Geschädigte kann nach Fristablauf (bzw bei Entbehrlichkeit einer Fristsetzung schon ab dem Zeitpunkt, in welchem er Geldersatz verlangt, BGH NJW-RR 11, 910, 913) die Herstellung nicht mehr verlangen, weil sich der Anspruch in einen Zahlungsanspruch wandelt. Streitig – wenngleich praktisch kaum von Relevanz – ist aber, ob er dann Kostenersatz nach § 249 II oder Gelde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 158 Die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit Personen- oder Gütertransporten auf anderen Verkehrswegen überschneidet sich vielfach mit spezialgesetzlichen Regelungen, insb für den Straßenverkehr mit der Haftung nach §§ 7, 18 StVG sowie nach § 823 II iVm Vorschriften der StVO (s.u. Rn 241), für den Luftverkehr mit der Haftung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ersatzanspruch aus §§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II.

Rn 8 Der verschuldensunabhängige Anspruch aus § 122 I steht einer Haftung nach den §§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II nicht entgegen (BRHP/Wendtland § 122 Rz 12; aA Früh JuS 95, 126). Die Begrenzung des § 122 I auf das Erfüllungsinteresse ist nicht auf die neuen Haftungsregeln übertragbar. Durch eine Anfechtung wird ein vertraglicher Schadensersatzanspruch ausgeschlossen (Hö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Keine Rechtfertigungsgründe.

Rn 18 Keine Rechtfertigungsgründe sind insb: das Züchtigungsrecht (jedenfalls heute), vgl § 1631 II (das muss im Erst-recht-Schluss aus dem Züchtigungsrecht der Eltern auch für Dritte gelten) sowie das Handeln auf eigene Gefahr (BGHZ 34, 355, 360 ff). Ganz überwiegend abgelehnt wird heute zu Recht auch verkehrsrichtiges Verhalten als Rechtfertigungsgrund (Soergel/Spickhoff §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Verschulden.

Rn 236 Bezugspunkt des Verschuldens ist in erster Linie die Schutzgesetzverletzung; die daraus folgende Rechtsgutverletzung bzw der Schaden nur, wenn diese vom Tatbestand des Schutzgesetzes vorausgesetzt werden (zB BGHZ 7, 198, 207; 103, 197, 200; NJW 07, 2854 Rz 12 mwN). Das für die Schutzgesetzverletzung erforderliche Verschulden wird bereits iRd Verletzung dieser Norm nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Reisen.

Rn 163 Der Veranstalter von Reisen ist für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise verantwortlich (in BGHZ 103, 298, 304 als besonderer Fall der Berufshaftung angesehen, krit zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 561). Zu berücksichtigen sind insb Art und Beschreibung der Reise sowie Reiseziel (BGH NJW 06, 2918 Rz 6: splitternde Glastür trotz Werbung mit ›kindgerechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonderfälle.

Rn 52 Der Entzug einer Sache, insb durch Diebstahl oder Unterschlagung, verletzt nicht nur den Besitz, sondern auch das Eigentum, da die Nutzungsmöglichkeit entfällt (BGHZ 75, 230, 231; VersR 75, 658, 659). Str ist dies für den versuchten Sachentzug: für Eigentumsverletzung zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 147; Soergel/Spickhoff § 823 Rz 69 mwN; dagegen zB Erman/Wilhelmi § 823 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verkehrspflichten bei elektronischen Marktplätzen.

Rn 175a Erst am Anfang befindet sich die Diskussion zu Verkehrspflichten der Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Dabei sind die Haftungsprivilegierungen nach §§ 8 ff TMG und ab 2024 nach Art 4 ff des Gesetzes über digitale Dienste (VO [EU] 2022/2065, DSA) sowie die Sorgfaltsflichten nach Art 11 ff DSA zu beachten. Insb darf den Betreibern keine allgemeine Verpflichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verbreitung von Tatsachen.

Rn 94 Die Verbreitung wahrer, aber geschäftsschädigender Tatsachen (zB kritischer Berichte oder zutreffender Bonitätsauskünfte) stellt grds keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am Unternehmen dar, da sie idR von Art 5 I GG gedeckt ist (BGH NJW 87, 2746 f mwN; BGHZ 138, 311, 320 f; NJW 05, 2766, 2769 f; 11, 2204 Rz 18 ff; Brandbg MDR 18, 738, 739). Anderes gilt nur, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sachlicher und persönlicher Schutzbereich und Schutzzweckzusammenhang.

Rn 234 Der durch die Schutzgesetzverletzung verursachte Schaden muss in den sachlichen und persönlichen Schutzbereich der verletzten Norm fallen (s nur BGH NJW 19, 3003 Rz 14 mwN; VersR 20, 1452 Rz 10): Das betroffene Rechtsgut muss vom Schutzgesetz erfasst sein, was zB nicht der Fall ist für das Vermögen bei Eingriffen in den Straßenverkehr iSd §§ 315 ff StGB (BGHZ 19, 114,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sonstige Rechtfertigungsgründe.

Rn 16 Die Inanspruchnahme gesetzlicher Verfahren ist grds rechtmäßig und kommt daher als Rechtfertigungsgrund in Betracht (s nur BGHZ 36, 18, 20 ff; NJW 04, 446, 447; NJW-RR 05, 315, 316 f mwN; BVerfG NJW 87, 1929); unberührt bleibt jedoch die Haftung auf Schadensersatz nach § 826 sowie nach §§ 717 II, 945 ZPO. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsanwalts-/Steuerberaterhaftung.

Rn 81 Rechtsanwälte: Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 563, 566 [BGH 22.10.1987 - IX ZR 175/86]; 91, 2079 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90]; BGH NJW-RR 90, 1241 [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89]), es sei denn, dass dieser zu erkennen gegeben hat, dass er nur hinsichtlich einer bestimmten Richtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 7 Der Gläubiger soll nach II 1 in Geld entschädigt werden können, wenn die Herstellung den Schädiger unverhältnismäßig teuer käme (§ 249 I) oder die nach § 249 II geschuldeten Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Hierfür gilt bei Kfz die 130 %-Grenze (wenngleich dort nicht über § 251, sondern über das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet, § 249 Rn 9, 29). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestand.

Rn 5 Haftungsbegründend kann jedes bewusstseins- und willensgelenkte Handeln oder Unterlassen sein. Ein Unterlassen ist jedoch nur tatbestandsrelevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln (Verkehrssicherungspflicht in ihrer urspr Bedeutung, s.o. Rn 2) bestand. Rn 6 Weiterhin erfordert der Tatbestand des § 823 die Verletzung eines der in Abs 1 genannten Rechtsgüter, einer Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ehe.

Rn 69 Ein Schutz der Ehe als ›sonstiges Recht‹ kommt wegen des grds Vorrangs familienrechtlicher Regelungen nur hinsichtlich einzelner Aspekte in Betracht. Rn 70 Der persönliche Bereich der Ehe ist nach der Rspr bei Ehestörungen grds weder durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche noch durch Schadensersatzansprüche geschützt (insb BGHZ 23, 215, 216 ff; 279, 281 f; NJW 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertretenmüssen der Pflichtverletzung.

Rn 19 Für das Vertretenmüssen gelten die allgemeinen Regeln, so dass regelmäßig wenigstens Fahrlässigkeit vorliegen muss (s § 276 Rn 5). Das Vertretenmüssen ist keine – auch keine ›materielle‹ – Haftungsvoraussetzung, vielmehr ist dem Schuldner lediglich die Verteidigung durch Entlastungsbeweis (s Rn 24–26) gestattet; für die Schlüssigkeit bedarf es daher keines gesonderten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausnahme: Besonders hochwert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gegen einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Keine sonstigen Rechte.

Rn 55 Kein sonstiges Recht ist insb das Vermögen als solches (s nur RGZ 51, 92, 93; BGHZ 27, 137, 140; NJW 92, 1511, 1512), es wird ggf nach §§ 823 II, 824, 826, 839, 839a geschützt. Eine Ausnahme sind die Kosten der Abwehr eines Angriffs auf ein von § 823 I erfasstes Rechtsgut (s dazu nur Soergel/Spickhoff § 823 Rz 87 mwN; Schaub Haftung und Konkurrenzfragen bei mangelhafte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 21 Regelmäßig geht der Schadensersatzanspruch aus II 1 auf Schadensersatz statt der Leistung. Dieser umfasst wie bei §§ 280, 281 außer dem Wert der Leistung auch alle Folgeschäden, die durch die Nichtleistung für den Gläubiger entstehen (Bsp: BGH NJW 13, 1733; BGHZ 201, 148 Rz 27), einschließlich des Betriebsausfallschadens. Allerdings braucht der Gläubiger nach § 326 I w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. 2. Stufe – Wahlrecht des Bestellers.

Rn 3 Auch nach Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller auf der zweiten Stufe der Mängelhaftung grds frei wählen, ob er den Unternehmer auf Mängelbeseitigung (Nacherfüllung) in Anspruch nehmen oder andere Mängelrechte (Selbstvornahme mit Vorschuss und Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen will. Demggü hat der Unternehmer nach ergebn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Systematisierung.

Rn 30 Die mit Schadensersatz bewehrten Pflichten des Verkäufers lassen sich in folgender Matrix ordnen: (1) Primärer Anknüpfungspunkt ist die Art der Pflichtverletzung. Zu unterscheiden ist zwischen Verletzungen der Hauptleistungspflicht des § 433 I 2 und von Nebenpflichten. Die Verletzung von § 433 I 2 ist zu differenzieren in die drei Fallgruppen behebbare Mängel, Pflichtv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Veranstaltungen.

Rn 161 Bei Massenveranstaltungen sind die Besucher (BGH NJW 90, 905, 906 [BGH 21.11.1989 - VI ZR 236/89]) sowie etwaige betroffene Nachbarn (BGH NJW 80, 223, 224 [BGH 02.10.1979 - VI ZR 245/78]) vor Gefahren zu schützen. Sicherungspflichtig ist in erster Linie der Veranstalter (zu Ausstellungen zB Ddorf NJW-RR 99, 672, 673 [OLG Düsseldorf 06.11.1998 - 22 U 95/98]). Entscheid...mehr