Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehung eines Kaufvertrags.

Rn 5 Die Ausübung begründet einen neuen Kaufvertrag zwischen Verpflichtetem als Verkäufer und Berechtigtem als – neuem – Käufer; ein Eintritt des Berechtigten in den Drittkaufvertrag findet nicht statt (allgM: s BGHZ 98, 188, 190 f; 199, 136 Rz 21). Sie begründet keine rechtlichen Beziehungen des Berechtigten zum Drittkäufer (RG 163, 142, 155, s § 463 Rn 16). Vereitelt der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mitwirkungspflicht.

Rn 16 Die Miterben sind einander verpflichtet, bei den für eine ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, I 2 Hs 1 (MüKo/Gergen § 2038 Rz 41). Hierzu gehören grds auch Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände (BGH ZEV 06, 24), auch wenn die Verfügung durch die Mehrheit ausreichend ist (Rn 6). Die Zustimmung kann im Klagewege erzwungen werden (BGHZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Beschl-Kompetenz.

Rn 52 Die WEigtümer können – so weit die Voraussetzungen vorliegen – abw von § 16 II 1 oder abw von einer Umlagevereinbarung (Rn 49; s.a. BGH NZM 15, 218 [BGH 12.12.2014 - V ZR 53/14] Rz 14; NJW 11, 2202 [BGH 01.04.2011 - V ZR 162/10] Rz 7) nach § 23 I 1 (Beschl aufgrund einer Öffnungsklausel) oder nach § 16 II 2 für einzelne Kosten (Rn 56) oder bestimmte Arten von Kosten (R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2182 BGB – Haftung für Rechtsmängel.

Gesetzestext (1) 1Ist ein nur der Gattung nach bestimmter Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte die gleichen Verpflichtungen wie ein Verkäufer nach den Vorschriften des § 433 Abs. 1 Satz 1, der §§ 436, 452 und 453. 2Er hat den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer frei von Rechtsmängeln im Sinne des § 435 zu verschaffen. 3 § 444 findet entsprechende Anwendung. (2) Dasselbe gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelansprüche.

Rn 2 Der Erbe kann als Inhaber des Nachlasses die dinglichen und schuldrechtlichen Einzelansprüche auf Herausgabe der Nachlassgegenstände, auf Herausgabe der Bereicherung oder auf Schadensersatz gg den Erbschaftsbesitzer geltend machen (§ 2018 Rn 1) oder den Gesamtanspruch. Rn 3 Auf die Einzelansprüche sind die Vorschriften über die Herausgabe der Surrogate, Nutzungen und der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt den Ausgleich für durch einseitige Beendigung eines Verlöbnisses nutzlos gewordene Aufwendungen oder sonstige Maßnahmen, die der betroffene Verlobte, seine Eltern oder anstelle der Eltern Handelnde in Erwartung der Ehe getätigt haben. Sie normiert einen Anspruch auf Schadensersatz und knüpft diesen an den Rücktritt vom Verlöbnis, den der in Anspruc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur cic.

Rn 56 Nebenpflichten des Verkäufers werden häufig nicht danach getrennt, ob sie die Zeit vor oder nach Vertragsschluss betreffen (vgl die Listen bei Grüneberg/Weidenkaff § 433 Rz 22 ff; MüKo/Westermann § 433 Rz 59 ff). Damit können kaufrechtliche Nebenpflichten des Verkäufers simultan zu solchen aus cic bestehen (zur aF für Angaben zu Eigenschaften – cic – und Beratung – Neb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (Nr 1).

Rn 4 Fristbeginn ist die Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher (Lorenz NJW 21, 2065, 2071; s aber Eckhoff/Bubinger RAW 22, 16, 21; Jaensch jM 22, 134, 138: Beim Bestehen eines Wahlrechts iSd § 439 I muss sich der Käufer zunächst für eine Art der Nacherfüllung entscheiden, um die Frist in Gang zu setzen; aA HP/Faust Rz 12: Maßgeblich ist die Geltendmachung des Nacherfü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Veraltet: Primäre und sekundäre Pflichten.

Rn 20 Als weitere Differenzierung findet sich nicht selten die Einteilung nach primären und sekundären Pflichten (oder Ansprüchen). Diese ist unter dem neuen Schuldrecht anachronistisch, weil sie den – als primär gesetzten – Erfüllungsanspruch noch zur Vertragsinhaltsseite schlägt. Mit der Etablierung des Erfüllungsanspruchs als Rechtsbehelf (s Rn 21–24), der grds gleichrang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Boykott.

Rn 26 Ein Boykott kann außer durch §§ 3 I, 4 Nr 4 iVm § 9 UWG und das Recht am Unternehmen (§ 823 Rn 81) auch durch § 826 erfasst werden. Im Verhältnis zwischen Unternehmen dürften die Vorschriften des UWG idR vorrangig sein; mit Blick auf das Recht am Unternehmen kann iRd Anspruchskonkurrenz ein Boykott nur unter von § 823 I abweichenden Voraussetzungen zum Schadensersatz n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verkäufers.

Rn 20 Bei wirksamer Vereinbarung eines einfachen EV ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu übereignen. Damit tritt zugleich eine Bindung der Parteien an die dingliche Einigung ein. Eventuelle Gewährleistungspflichten treffen den Vorbehaltsverkäufer wegen Sach- und Rechtsmän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650s BGB – Teilabnahme.

Gesetzestext Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Rn 1 § 650s enthält eine bedarfsgesteuerte Sonderregel zur Abnahme von Architekten- und Ingenieurleistungen, mit der die Haftungsrisiken der Architekten und Ingenieu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 21 Für schuldhafte Pflichtverletzungen kommt eine Haftung des Steuerberaters nach § 280 I in Betracht. Dafür reicht ein pflichtwidriges Unterlassen des Steuerberaters aus, auch wenn eine pflichtwidrige Unterlassung der Behörde vorliegt (München BeckRS 16, 133417; zur Befolgung von Weisungen: BGH NJW 18, 541). Eine Haftung kommt auch in Betracht, wenn eine einmalig nutzbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausnahmen.

Rn 8 Die wichtigsten Ausnahmen von der Regel in I stehen in II (u. Rn 9 ff) und anderen Vorschriften über ein Schmerzensgeld: va § 11 2 StVG, § 6 HaftpflG, § 8 ProdHaftG, § 29 II AtomG und § 84 AMG. Eine Art von Schmerzensgeld gewähren auch die §§ 651f II; 844 III BGB; 21 II 3 AGG. Dagegen begründet der von der Rspr entwickelte Anspruch auf Genugtuung wegen Verletzung des al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 8 Sollte der Eigentümer einen solchen Anspruch geltend machen, muss er darlegen und beweisen, dass eine Vindikationslage zum Zeitpunkt des Eintrittes der Rechtshängigkeit bestanden hat und eine Verschlechterung der Sache ggü dem Zustand vor Rechtshängigkeit eingetreten ist. Dies gilt ebenso bei der Behauptung, dass die Sache untergegangen oder die Herausgabe anderweitig u...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / a) Anspruch nur teilweise begründet

Rz. 134 Haften die Gegner nicht für sämtliche Schäden des Unfalls bzw. aufgrund Mithaftung des Mandanten nur nach einer Quote, so verbleibt ein Differenzbetrag an Anwaltskosten, der nicht vom Erstattungsanspruch erfasst wird. Rz. 135 Beispiel 1 Eigentümer E macht Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR geltend. Der gegnerische Versicherer V wendet ein Mitverschulden am Unfall e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grenzen der vertragsgemäßen Nutzung.

Rn 9 Der Pächter muss bei der Fruchtziehung die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhalten. Anderenfalls kann der Verpächter Unterlassung (§§ 581 II, 541) und ggf Schadensersatz verlangen oder kündigen (§§ 581 II, 543 III). Ist die Art und Weise der Führung eines Hotels nicht Gegenstand des Pachtvertrages, kann der Verpächter hierauf keinen Einfluss nehmen. Etwaige Gä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 160 ist die Partei eines bedingten Rechtsgeschäfts, die das bedingte Recht schuldhaft beeinträchtigt, dem anderen Teil zum Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses nach §§ 249 ff verpflichtet. Der Verschuldensmaßstab richtet sich vorbehaltlich Sonderregeln (§ 521) nach § 276. § 278 findet Anwendung. Neben dem Schadensersatzanspruch aus § 160 besteht bei geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsverweigerungsrecht (Abs 5 S 1, § 320).

Rn 20 Entscheidet sich der Unternehmer dafür, von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, braucht er die ausstehenden Leistungen einschließlich etwaiger Mängelbeseitigungsarbeiten nicht zu beginnen oder fortzusetzen. Er gerät insoweit nicht in Verzug (BGH BauR 07, 2052, 2056; Ddorf BauR 05, 572). Vielmehr befindet sich der Besteller wegen der nicht geleisteten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der Abnahme.

Rn 6 Mit der Abnahme endet das Erfüllungsstadium und der Besteller ist fortan auf die Mängelrechte des § 634 verwiesen (s iE § 633 Rn 5 ff). Es treten der Gefahrübergang (§§ 644, 645) und die Fälligkeit der Vergütung (§ 641) nebst Verzinsungspflicht (§ 641 IV) ein; die Verjährung beginnt zu laufen. Die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks trägt bis zur Abnahme der Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf – zum Reformbedarf Hinz NZM 23, 185 – bedeutet, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Um den Vertragspartner zu schützen, wenn er die Minderjährigkeit oder die fehlende Einwilligung nicht gekannt hat, erlaubt ihm § 109, sich während der Schwebezeit durch Widerruf von dem Vertrag zu lösen. Der durch einseitige, empfangsbedürftige, nicht formgebundene Willenserklärung ggü dem gesetzlichen Vertreter (§ 131 II 2) oder ggü dem Minderjährigen (I 2) zu erklären...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 231 BGB – Irrtümliche Selbsthilfe.

Gesetzestext Wer eine der in § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht. Rn 1 Das Selbsthilferecht stellt eine Durchbrechung des staatlichen Gewaltmono...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entlastung.

Rn 8 Entlastung ist die Billigung der Führung des Vorstandsamts durch die Mitgliederversammlung. Mit der Entlastung des Vorstandes verzichtet der Verein auf Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche, aber nicht auf solche, die die Mitgliederversammlung aufgrund der ihr erteilten Informationen nicht zu überblicken vermag (so für eG: BGH NZG 05, 562 = WuB II D § 34 GenG 1.05 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Eine weitere Schutzbestimmung des redlichen Besitzers stellt § 989 dar, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz (mehr) hat. Allerdings entsteht dem Eigentümer ein einforderbarer Anspruch auf Schadensersatz (§§ 249 ff) nur, soweit der nichtberechtigte Besitzer die Verschlechterung der Sache, deren Untergang oder Nichtherausgabe schuldhaft zu vertreten hat und Rechtshängi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651o BGB – Mängelanzeige durch den Reisenden.

Gesetzestext (1) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. (2) Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Rn 1 Der Gedanke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starke Kundenauthentifizierung.

Rn 5 Der Zahler haftet seinem Zahlungsdienstleister auch im Fall von grober Fahrlässigkeit beim Umgang mit den Zahlungsinstrumenten nicht auf Schadensersatz, wenn der Zahlungsdienstleister bei dem konkreten Vorgang eine starke Kundenauthentifizierung nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung ist eine Authentifizierung, die so ausgestaltet ist, dass die Vertraul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 § 19 I Fall 2 gibt eine Beschl-Kompetenz, über eine ordnungsmäßige Benutzung des gemE und des SonderE einen Benutzungsbeschl zu fassen. Insoweit gelten Rn 2 und Rn 3 entspr. Ferner besteht die Möglichkeit zu Benutzungsvereinbarungen (dazu § 10 Rn 8 ff). Kommt es bei der Willensbildung zu Mängeln oder findet eine notwendige Willensbildung nicht statt, so haftet die GdW a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL; Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt Art 13 IV WKRL in nationales Recht um. § 475d regelt, wann eine Fristsetzung für Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung entbehrlich ist. Er weicht insoweit von §§ 281 II, 323 II, 440 ab u verdrängt diese in seinem Anwendungsbereich aufgrund seines abschließenden Charakters (BTDrs 19/27424, 35; Weiß ZVertriebsR 21, 208, 215). Dies ist notwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Enteignungsgleicher Eingriff.

Rn 6 Es wird unterschieden zwischen dem – rechtswidrigen – enteignungsgleichen und dem – an sich rechtmäßigen – enteignenden Eingriff. Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1285 BGB – Mitwirkung zur Einziehung.

Gesetzestext (1) Hat die Leistung an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich zu erfolgen, so sind beide einander verpflichtet, zur Einziehung mitzuwirken, wenn die Forderung fällig ist. (2) 1Soweit der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Forderung ohne Mitwirkung des Gläubigers einzuziehen, hat er für die ordnungsmäßige Einziehung zu sorgen. 2Von der Einziehung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Primäransprüche.

Rn 3 Der primäre Rechtsschutz erfolgt durch die Fachgerichte. Unterlässt es der Geschädigte schuldhaft, Primärrechtsschutz zu erlangen, kann das wegen § 839 III (Rn 48) zum Wegfall des nachrangingen Schadensersatzanspruchs führen; zum Folgenbeseitigungsanspruch und sozialrechtlichen Herstellungsanspruch besteht allerdings Anspruchskonkurrenz (BGHZ 197, 375). Begehrt der Verl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erlöschen des Abfindungsanspruchs.

Rn 9 Der Abfindungsanspruch erlischt mit dem Tod der ausgleichsberechtigten oder der ausgleichspflichtigen Person (§ 31 III 1). Soweit der Anspruch noch nicht erfüllt ist, kann er daher von den Erben der ausgleichsberechtigten Person nicht mehr geltend gemacht werden (BTDrs 7/650, 170). Nach dem Tod der ausgleichspflichtigen Person kann die ausgleichsberechtigte Person deren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Disagio.

Rn 44 Ein bereits bei Auszahlung der Darlehensvaluta fälliges u vom Darlehensgeber einbehaltenes Disagio (BGH ZIP 11, 1046 Rz 17; NJW-RR 10, 1574 Rz 15) stellt eine Vorauszahlung von Zinsen u damit ein laufzeitabhängiges Entgelt dar (BGHZ 201, 168 Rz 42; 202, 302 Rz 17). Es verstößt nicht gg das Zinseszinsverbot des § 248 I (BGH NJW 00, 352), sondern führt zu einer Ermäßigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwaltungsbefugnis.

Rn 2 Die Erbengemeinschaft verwaltet bis zur Auseinandersetzung den Nachlass gemeinschaftlich und ist als solche dessen handlungsfähiges Organ. Hierzu gehört auch das Erfordernis gemeinschaftlicher Verfügungen nach § 2040 (MüKo/Gergen § 2038 Rz 1). Trotz des Grundsatzes der gemeinschaftlichen Verwaltung ist die einstimmige Entscheidung nur bei außerordentlichen Verwaltungsma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstoß gg den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.

Rn 148 Verletzt der Vermieter schuldhaft seine Nebenpflicht (Rn 140), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen, schuldet er Schadensersatz (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 Rz 36). Dieser richtet sich auf Freihaltung des Mieters von den unnötigen Kosten (BGH NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; 15, 132 Rz 11; NJW 11, 3028 [BGH 06...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1476 BGB – Teilung des Überschusses.

Gesetzestext (1) Der Überschuss, der nach der Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten verbleibt, gebührt den Ehegatten zu gleichen Teilen. (2) 1Was einer der Ehegatten zum Gesamtgut zu ersetzen hat, muss er sich auf seinen Teil anrechnen lassen. 2Soweit er den Ersatz nicht auf diese Weise leistet, bleibt er dem anderen Ehegatten verpflichtet. Rn 1 Sind die Gesamtgutsverb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erkennbarkeit des Mangels.

Rn 51 Der Verkäufer hat bei Vertragsschluss erkannte oder erkennbare Mängel zu vertreten. Den Händler trifft eine Untersuchungspflicht vor Verkauf nur ausnw (Hamm BeckRS 14, 00843; HP/Faust Rz 103; MüKo/Westermann Rz 30; zur aF BGH NJW 81, 1269, 1270): Ablieferungsinspektion beim Verkauf von Neuwagen (zur aF BGH NJW 69, 1708, 1710); Endinspektion beim Verkauf von Gebrauchtwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 II, III DIRL. Dort wird – ohne die im Kaufrecht verwendete Differenzierung zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung – der Begriff der unentgeltlichen Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes verwendet. Wenn § 327l nun ein Recht auf Nacherfüllung statuiert, so dient dies dem Gleichlauf mit den Regelungen im Kauf- und Werk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bindung bei unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung (Abs 3).

Rn 5 Der in Umsetzung von Art 18 IV u Art 20 III WoImmoKrRL zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügte III 1 beschränkt alle Möglichkeiten des Darlehensgebers zur einseitigen Beendigung von Allgemein- o Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen o zur Vertragsanpassung, wenn die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers (§§ 505a ff; § 18a KWG) nicht ordnungsgemäß durchgeführt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Absatz 1 zu verzinsen. 2Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. (2) 1Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind auf einem ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten bei verbundenen Verträgen (S 6).

Rn 16 S 6 bezieht sich auf verbundene Verträge (§ 358 III). Die Rücktrittsvermutung greift, wenn der Darlehensgeber die finanzierte Sache, etwa als Sicherungseigentümer, an sich nimmt. Er rückt dann ggü dem Verbraucher, der vor dem Aufspaltungsrisiko geschützt werden soll, in die Rechtsposition des Warenkreditgebers ein. Im Falle eines Rücktritts des Verkäufers beschränkt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff.

Rn 2 § 1940 enthält eine Begriffsbestimmung der Auflage. Sie ist keine Zuwendung, sondern die durch eine Verfügung von Todes wegen erfolgende Auferlegung einer erzwingbaren Verpflichtung, ohne dass eine bestimmte Person daraus Rechte herleiten könnte (MüKo/Leipold § 1940 Rz 2). Auch der durch die Auflage Begünstigte hat weder einen Anspruch auf die Leistung noch auf Schadens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Anwendbare Rechtsvorschriften.

Rn 6 Auf den Kreditauftrag ist das Auftragsrecht anwendbar, das aber durch § 778 – und ggf weiter durch Parteivereinbarung – modifiziert wird: Es gelten (1.) §§ 662–668 und (2.) §§ 672–675, nicht aber die Vorschusspflicht aus § 669, da dies dem Sinn des Kreditauftrags widerspräche (Grüneberg/Sprau § 778 Rz 3) und der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670, da diese Vorschrift v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr