Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.

Rn 2 Der Besitz muss dem Besitzer durch verbotene Eigenmacht (§ 858) entzogen worden sein. Ohne Bedeutung ist es, ob der Besitzer vergeblich Selbsthilfe versucht hat oder ob er Selbsthilfe nicht in Anspruch genommen hat. Ist die Besitzentziehung noch nicht vollendet, so gilt § 862. Neben dem Herausgabeanspruch kann auch ein Verfolgungsrecht nach § 867 in Betracht kommen. Der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Tod eines Ehegatten.

Rn 23 Sämtliche gem den §§ 20–24 bestehende schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach der Scheidung erlöschen mit dem Tod eines der beiden Ehegatten (§ 31 III 1). Sie gehen daher weder als Forderung noch als Verbindlichkeit auf Erben über. Aus dem nach § 31 III 2 für entspr anwendbar erklärten § 1586 II 1 BGB ergibt sich jedoch die Einschränkung, dass Ansprüche auf rückständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verzugspauschale (Abs 5).

Rn 9 Bei Entgeltforderungen, deren Schuldner kein Verbraucher ist, begründet der Verzug zudem einen Anspruch auf eine Pauschale von 40 EUR (Einzelheiten Dornis ZIP 14, 2427). Zweck ist der Ausgleich interner und externer Beitreibungskosten (BAG NJW 20, 1012), so dass Abs V als besonderer Verzögerungsschaden iSv § 280 II einzuordnen ist. Eine Anrechnung auf den Schadensersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dinglicher Anspruch.

Rn 2 Der dingliche Anspruch (BGH Rpfleger 65, 223) ist kein Leistungsanspruch. Er ist auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichtet. Eine Unterwerfung gem § 800 ZPO ist nicht möglich (BayObLG NJW 59, 1876 [BGH 02.07.1959 - VIII ZR 194/58]; Staud/Reymann § 1107 Rz 18; aA MüKo/Mohr § 1107 Rz 13). Bei klageweiser Geltendmachung ist nicht die Leistung selbst, sondern Duldung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 842 sagt nichts, was sich nicht schon aus den §§ 249 (Totalreparation, s § 249 Rn 5), 252 ergäbe (zweifelnd Staud/Vieweg Rz 3). Das gilt insb für die Regel, der Schadensersatz umfasse auch den Fortkommensschaden: Auch dieser wäre ja ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand nicht eingetreten (§ 249 I). § 842 enthält also kein Sonderrecht für deliktische Ersatzansprü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 33 In II und III enthält § 311 eine Teilregelung für die cic (das Verschulden bei Vertragsverhandlungen, s Heinrichs FS Canaris 07 I, 421, 425 ff; Lehmann ZEuP 09, 693; Lüsing, Die Pflichten aus culpa in contrahendo und positiver Vertragsverletzung, 10). Nur eine Teilregelung bildet dies aus mehreren Gründen: (1.) Die Vorschrift enthält nur Bestimmungen über die Verletzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fehlende/Unzureichende Begründung.

Rn 8 Fehlt eine Begründung vollständig oder ist diese nicht zureichend, ist die entspr Rechtsverordnung nichtig (BGH WuM 20, 488 Rz 9; ZMR 19, 845 Rz 14; BayVerfGH NJW-RR 17, 777 Rz 30), was vom Zivilgericht zu prüfen ist (BGH ZMR 19, 845 Rz 15). Was gilt, muss stets aktuell geklärt werden, da viele bislang als unwirksam angesehene Rechtsverordnungen mittlerweile (wieder) wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftungsfolgen.

Rn 15 Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind idR auf nachträglichen Schadensausgleich gerichtet. Der Umfang des Schadensersatzes ergibt sich aus §§ 249 ff, ggf iVm §§ 842 ff, evtl begrenzt durch den Schutzzweck der jeweiligen Haftungsnorm. Ausnw kommen ergänzend quasinegatorische Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in Betracht (grundl RGZ 48, 114, 118 ff; 60, 6, 7 f; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kündigung des Beauftragten.

Rn 3 Für die Kündigung gelten im Grundsatz die gleichen Regeln, was wegen der Unentgeltlichkeit des Auftrags gerechtfertigt erscheint. Die ordentliche Kündigung muss so gewählt werden, dass der Auftraggeber anderweitig Fürsorge für das Geschäft treffen kann (zB anderer Sicherungsgeber, BGH WM 72, 661). Eine zur Unzeit erklärte Kündigung ist gleichwohl wirksam, verpflichtet a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Während die §§ 842, 843 bloß die §§ 249, 252 konkretisieren, weichen die §§ 844, 845 davon ab: Sie bilden eigene Anspruchsgrundlagen für den Ersatz von Schäden Dritter, die von dem Delikt mittelbar betroffen sind, wobei § 844 die Ansprüche nach dem Tod eines Geschädigten regelt. Dabei geht es um die Beerdigungskosten (§ 844 I, und zwar ohne den Einwand, diese Kosten wär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1238 BGB – Verkaufsbedingungen.

Gesetzestext (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unberührt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine erfolglose Nacherfüllungsfrist.

Rn 4 Während der Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags in Bezug auf den ›Mangel‹ (Schaden) am Bauwerk unmittelbar auf Schadensersatz in Geld haftet, besteht gg den Bauunternehmer grds zunächst nur der primäre Anspruch auf Nachbesserung, §§ 634 Nr 1, 635 (s § 634 Rn 2). Weitere Mängelrechte hat der Besteller gg den Bauunternehmer grds erst nach erfolglosem Ablau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gestaltungsrechte.

Rn 6 Selbstständige Gestaltungsrechte wie das Wiederkaufsrecht, das Aneignungsrecht u das Recht, die Rückauflassung eines Grundstücks zu verlangen (BGHZ 154, 64, 69), unterfallen § 413, das Vorkaufsrecht (RGZ 148, 105, 112) sowie das Recht aus einem Vertragsangebot (RGZ 111, 46, 47) dann, wenn sie vertraglich übertragbar ausgestaltet worden sind. Rn 7 Bei unselbstständigen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Buchführung.

Rn 33 Der Verw ist zu einer ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet (BayObLG NJWE-MietR 97, 14; BayObLGZ 85, 63, 65). Diese muss die ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftsmögens sowie die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 27, 28 sowie der vertraglichen Pflichten ermöglichen. Aus ihr müssen sich jederzeit der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verstöße.

Rn 204 Verletzt der Vermieter einen gebotenen Konkurrenzschutz, stellt dies einen Sachmangel dar (BGH WM 20, 648 Rz 39; NJW 13, 44 Rz 35). Bei einem Verstoß kann der Mieter Erfüllung verlangen, die Miete anteilig gem § 320 zurückbehalten (Rn 147) und ggf gem § 543 II Nr 1 kündigen (BGH WM 20, 648 Rz 39). Ferner ist nach § 536 Minderung (BGH WM 20, 648 Rz 39; NJW 13, 44 Rz 35...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung bei Erbteilserwerb.

Rn 3 Der übernehmende Miterbe haftet beim Erwerb des Erbteils durch Miterben für die seinem Erbteil entspr Teilschuld; für die übernommenen Erbteile haftet er nach §§ 2382, 2385 aber nur anteilig je übernommenem Erbteil nach § 2060. Entspr gilt für den Erwerb des Erbteils durch Dritte. Rn 4 Bei unteilbarer Nachlassschuld muss der Nachlassgläubiger analog der insolvenzrechtlic...mehr

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§ 7 Muster / H. Antrag nach § 11 RVG

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Antrag nach § 11 RVG An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Vergütungsfestsetzungsantrag In der Rechtsanwaltsvergütungssache des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Antragstellers, gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Antragsgegner, wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Kosten.

Rn 46 ›Grds hat der Umgangsberechtigte die üblichen Kosten des Umgangs selbst zu tragen und kann sie weder unmittelbar im Wege einer Erstattung noch mittelbar unterhaltsrechtlich im Wege einer Einkommensminderung geltend machen‹ (BGH FamRZ 95, 215, 216). Etwas anderes kann aber in Mangelfällen gelten (s dazu Vor § 1577 Rn 51) oder wenn es andernfalls zu einer faktischen Umga...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Nach I kann der Veranstalter seine Haftung für Schäden die keine Körperschäden sind und die außerdem nicht schuldhaft herbeigeführt werden, auf den dreifachen Reisepreis beschränken. Verschulden umfasst auch Fahrlässigkeit (§ 276 I). Eine Beschränkung für Leistungsträger (vgl § 651h I Nr 2) gibt es nicht (mehr). Rn 3 Wie bei § 651h II nach II gilt der Vorrang internation...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 55 Nebenpflichten betreffen die vom Verkäufer geschuldeten Leistungshandlungen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis des § 320 stehen, aber ebenfalls der Herbeiführung des Leistungserfolgs dienen (Grüneberg/Grüneberg § 241 Rz 5), zB Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen über die Kaufsache. Dazu gehören auch die als ›Schutz-‹, ›Rücksichtnahme-‹ oder ›Verhaltenspflichten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ordnung nach der Funktion im Schuldverhältnis.

Rn 17 Das Begriffspaar Haupt- und Nebenpflichten ordnet Vertragspflichten nach ihrer Funktion im Schuldverhältnis. Die Hauptpflichten bestimmen regelmäßig den Vertragstyp und damit das Standardprogramm der Pflichten und Rechtsbehelfe, während Nebenpflichten lediglich eine vorbereitende, begleitende und sichernde Funktion zukommt. Das jeweils anzuwendende Bündel von gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Reichweite.

Rn 53 Ob die Sicherungsrede auch Ersatzforderungen wie etwa Schadensersatz-, Bereicherungs-, Rückgewähr- u Vorfälligkeitsansprüche erfasst, ist Auslegungsfrage. Bei einer weiten Sicherungszweckvereinbarung ist dies zu bejahen (Hambg DZWIR 03, 79; Hamm WM 05, 1265). Gleiches gilt, soweit ein Bürge für die Ersatzforderung haften würde (MüKo/Oechsler Anh §§ 929–936 Rz 27), zB b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. §§ 433–435, 437, 439–441 und 443 (Alt 1).

Rn 4 Jede Abweichung, auch außerhalb des Kaufvertrags (Erman/Grunewald Rz 5), ist nachteilig, die die Rechtsstellung des Verbrauchers verglichen mit den von I 1 Alt 1 zugunsten des Verbrauchers für zwingend erklärten Normen verschlechtert (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz 39: Unterschreitung des gesetzlichen Standards). Dazu gehören reduzierte Rechtsfolge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 696 BGB – Rücknahmeanspruch des Verwahrers.

Gesetzestext 1Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen. 2Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 3Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme. Rn 1 § 696 enthält den Rücknahmeanspruch des Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm hat zwei Inhalte: S 1 erweitert die Tatbestände des allg Schuldrechts für die Zulässigkeit von Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 II) und Rücktritt (§ 323 II) ohne vorherige Fristsetzung um drei kaufrechtsspezifische Voraussetzungen: Verweigerung, Fehlschlagen und Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer. Darin liegt die kaufrechtliche Limitation d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Vertreters und Rechtsnatur des Wahlrechts.

Rn 14 Aus II ergibt sich, dass der Vertreter nur dann auf das positive Interesse nach I haftet, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht gekannt hat. Nach Maßgabe des § 166 II muss er sich die Kenntnis des Vertretenen zurechnen lassen (Köln NJW-RR 90, 760). Weil II dispositiv ist, kann der Vertreter durch eine Individualvereinbarung, nicht aber durch AGB (§ 309 Nr 11 lit b) a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beseitigungsanspruch.

Rn 6 Beseitigen setzt aktives Handeln durch den Störer oder einen von diesem Beauftragten voraus. Die Beseitigungspflicht umfasst alles, was zur Beendigung der immer noch fortdauernden Beeinträchtigung notwendig ist. Wichtig ist, dass sie nicht mit einem Schadensersatzanspruch und der damit einhergehenden Naturalrestitution des § 249 verwechselt werden darf (näher: Armbrüste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt.

Rn 80 Der für die Schadensermittlung nach § 249 I anzustellende Zustandsvergleich braucht für den Geschädigten nicht bloß Nachteile zu ergeben. Vielmehr können ihnen Vorteile gegenüberstehen. Ob und wie diese auf den geschuldeten Schadensersatz anzurechnen sind, ist eine praktisch sehr wichtige und weithin zweifelhafte Frage (dazu Schiemann FS Picker [10], 695 ff). Das BGB b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Grundsatznorm des § 6 I 1 stellt klar, dass Vereinbarungen über den VA geschlossen werden können. Sie enthält weder in zeitlicher noch in inhaltlicher Hinsicht irgendwelche Einschränkungen der Dispositionsbefugnisse. Die Ehegatten können daher grds zu jeder Zeit, also vor, während und auch nach der Ehe Vereinbarungen schließen. Scheidungsfolgenvereinbarungen nehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erbschein für den Nacherben.

Rn 9 Er kann nach Eintritt des Nacherbfalls (§ 2139), aber schon vor Einziehung bzw Kraftloserklärung des Erbscheins des Vorerben erteilt werden (BeckOGK/Deppenkemper § 2139 Rz 57). Aufzunehmen ist der Zeitpunkt des Nacherbfalls (BayObLG FamRZ 90, 320, 322; 98, 1332, 1333), inwieweit das (Nach-)Erbrecht beschränkt ist (München 6.6.14 – VI 828/03) und die Person des Nacherben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Vorschrift des § 648a führt der Gesetzgeber die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund ein, die er der für Dauerschuldverhältnisse geltenden Bestimmung des § 314 nachgebildet hat. Deshalb nimmt III ausdrücklich auf § 314 II und III Bezug, womit klargestellt ist, dass für die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund die gesetzlichen Wertungen des ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abgrenzung zum Prozessauftrag

Rz. 10 Der Auftrag kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden. Entscheidend ist, dass vom Anwalt lediglich eine Beratung verlangt wird. Will der Mandant den Anwalt eigentlich als Prozessbevollmächtigten für einen Rechtsstreit beauftragen und nimmt er nach einem entsprechenden Rat von diesem Vorhaben Abstand, handelt es sich nicht um eine außergerichtliche Beratung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für Sach- und über § 453 Rechtskauf, sowie für Sach- und Rechtsmängel. Sie regelt auch die Ansprüche auf Schadensersatz gem § 437 Nr 3 und aus der Verletzung von Nebenpflichten, die sich auf die Beschaffenheit der Kaufsache auswirken (s § 438 Rn 3). Sie gilt nicht für Mängel, zu deren Beseitigung sich der Verkäufer ausdrücklich verpflichtete (Erman/Grunewa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2179 BGB – Schwebezeit.

Gesetzestext Für die Zeit zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses finden in den Fällen der §§ 2177, 2178 die Vorschriften Anwendung, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird. Rn 1 Die Vorschrift begründet durch die Anwendbarkeit des Bedingungsrechts eine Anwartschaft für den Bedachten, die in gewissem Umf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten des Verwalters.

Rn 3 Der Verwalter ist zur umfassenden Verwaltung des Gesamtguts berechtigt (§ 1422), aber auch verpflichtet. Ihn trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung, zur Erhaltung und Mehrung des Wertes des Gesamtguts und zur Auskunftserteilung ggü dem nicht verwaltenden Ehegatten (§ 1435). Rn 4 Mindert sich der Wert des Gesamtguts durch unerlaubte einseitige Maßnahmen (§§ 142...mehr

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zfs 09/2025, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte in dem seit dem Jahr 2015 vor dem LG Leipzig anhängigen Rechtsstreit sechs Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Beklagten zu 1 bis 4 hat das LG den Rechtsstreit unterbrochen, da jeweils Insolvenzverfahren über deren Vermögen eröffnet worden waren. Hinsichtlich der Beklagten zu 5 und 6 hat das LG Leipzig Termin zur mündlichen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 17 Bei Beendigung des Verlöbnisses zu Lebzeiten beider Verlobter entsteht der wechselseitige Anspruch auf Rückgabe der einander gemachten Geschenke (§ 1301 1). Bei Beendigung durch den Tod eines Verlobten ist ein solcher Anspruch im Zweifel ausgeschlossen (§ 1301 2). Rn 18 Bei Rücktritt vom Verlöbnis kommen Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht, §§ 1298, 1299. Daneben k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, haben die WEigtümer die Möglichkeit, zur Verwaltung des gemE und/oder des Gemeinschaftsvermögens einen Verwaltungsbeschl zu fassen. Bei der Beschl-Fassung entscheidet nach § 25 I die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die sprachliche Fassung ›beschließen‹ soll verdeutlichen, dass mit der Beschl-Kompetenz auch eine Pflicht ggü de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit der Herstellung.

Rn 2 § 249 I erfordert die fortdauernde Möglichkeit der Herstellung (etwa BGHZ 92, 85, 87). Bei § 249 II 1 muss diese zumindest einmal bestanden haben (vgl § 249 Rn 22). Wenn es daran fehlt, eröffnet § 251 I dem Geschädigten den Weg zum Geldersatz wegen seiner Vermögensminderung (vgl Rn 5f). Beispiele bilden eine nicht heilbare Verletzung, die Tötung eines Tieres, die Zerstö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Absatz 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt. (2) 1Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zur GdW.

Rn 17 Die WEigtümer schulden auch der GdW Treue (BGH NJW 05, 2061, 2067 [BGH 02.06.2005 - V ZB 32/05]). Danach können sie zB gezwungen sein, einen Dritten und nicht die GdW auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (LG Stuttgart MietRB 16, 234). Umgekehrt soll die GdW dem einzelnen WEigtümer ggü aus dem mitgliedschaftlichen Treueverhältnis verpflichtet sein, den Verw zur unve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1220 BGB – Androhung der Versteigerung.

Gesetzestext (1) 1Die Versteigerung des Pfandes ist erst zulässig, nachdem sie dem Verpfänder angedroht worden ist; die Androhung darf unterbleiben, wenn das Pfand dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist. 2Im Falle der Wertminderung ist außer der Androhung erforderlich, dass der Pfandgläubiger dem Verpfänder zur Leistung anderweiti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweislast.

Rn 7 Bei deutschem Vertragsstatut sind – jedenfalls bei einem Verfahren in der EU – deutsche Regeln zur Beweislast und zur Beweislastumkehr (s zB § 280 BGB Rn 25–26) anzuwenden. Zur Beweislast gehört auch ihr Ausmaß: die Entscheidung darüber, ob (1) Schadensersatz nach billigem oder freiem Ermessen gewährt werden kann, oder (2) Pauschalierungen die Beweislast abmildern (vgl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ggü der GdW.

Rn 54 Bei Schlechtleistung bestehen ggü dem Verw (auch dem faktischen, vgl. LG Frankfurt aM ZMR 21, 836) Schadensersatzansprüche der GdW (KG ZMR 10, 467, 468; München ZMR 07, 814; AG Saarbrücken ZMR 09, 961) aus § 280 I BGB (BGH ZMR 24, 593 Rz 4; WuM 12, 399 Rz 9; Köln ZMR 05, 573). Der Verw muss ggf für das Handeln Dritter gem § 278 BGB einstehen (München ZMR 06, 884). Der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Nacherfüllungsfrist.

Rn 1 § 636 ergänzt die im allg Leistungsstörungsrecht verankerten Vorschriften betreffend die Mängelrechte des Rücktritts (§§ 634 Nr 3, 323; iE hierzu: § 634 Rn 9 ff) und des Schadensersatzes statt der Leistung (§§ 634 Nr 4, 281 I; iE hierzu: § 634 Rn 14 ff), indem den dort niedergelegten Gründen für die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung weitere, vertragsspezifische hinzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 8 Nach § 3 I VOB/B hat der Besteller dem Unternehmer die erforderlichen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. In § 4 VOB/B findet sich eine Regelung zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Bauausführung. Der Besteller hat nach § 4 I Nr 1 S 2 VOB/B insb die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu bescha...mehr