Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ergebnislose Auskunft und Erledigung der 3. Stufe.

Rn 18 Stellt sich aufgrund der durch den Bekl erteilten Auskunft (und ggf bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) heraus, dass ein Leistungsanspruch nicht besteht, muss die Klage abgewiesen werden. Rn 19 Eine einseitige Erledigungserklärung gem § 91a hilft dem Kl nicht, da der Leistungsantrag zu keiner Zeit begründet war (BGH NJW 94, 2895). Auch die analoge Anwendung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Weitere Einzelfragen.

Rn 207 Der berücksichtigungsfähige Wert eines Anschlussrechtsmittels ist auch dann zu addieren, wenn dieses seine Wirkungen verliert (BGH NJW 79, 878). Ist das Rechtsmittel eindeutig versehentlich eingelegt, kann der Mindestwert angesetzt werden (Bambg KostRspr § 146 GKG Nr 29; Frankf MDR 84, 237); bei fehlender Beschwer liegt er einen Gebührensprung darüber (Frankf JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die ordnungsgemäße Erhebung einer Klage setzt grds einen bestimmten Antrag voraus. Hierzu ist der Kl oft nicht in der Lage, weil er zur Bestimmung seines Leistungsantrags sich vom Gegner noch notwendige Informationen beschaffen muss. Steht dem Kl ein materiell-rechtlicher Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch gegen den Anspruchsgegner zu, kann er als Ausn zu § 253 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 I bestimmt die Vergütung des Dienstverpflichteten bei außerordentlicher Kündigung, II verhindert, dass der Vertragsteil, der die fristlose Kündigung verursacht hat, Vorteile daraus zieht (BAG NZA 89, 31). § 628 gilt nur für außerordentliche Kündigungen (§§ 626, 627) (ErfK/Müller-Glöge § 628 Rz 1) und nach Beginn der Dienstleistung. Wegen § 612 keine analoge Anwendung au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein anfechtbares, aber noch nicht angefochtenes Rechtsgeschäft vorliegen. Die Bestätigung muss erklärt sein, benötigt aber nicht die für das Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form, § 144 II. Nach der Rspr muss der Bestätigende das Anfechtungsrecht gekannt oder mit ihm zumindest gerechnet haben (BGHZ 110, 222; NJW 58, 177; 95, 2291; NZM 16, 582 Tz 8), doch ist auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 11 Die Vorschusspflicht des Bestellers umfasst alle voraussichtlich für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, die sich idR durch Gutachten oder eingeholte Angebote ermitteln lassen. Der Besteller ist allerdings nicht zur Einholung von Kostenvoranschlägen oder gar eines Privatgutachtens verpflichtet, nur um den voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwand beziffern z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2182 BGB – Haftung für Rechtsmängel.

Gesetzestext (1) 1Ist ein nur der Gattung nach bestimmter Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte die gleichen Verpflichtungen wie ein Verkäufer nach den Vorschriften des § 433 Abs. 1 Satz 1, der §§ 436, 452 und 453. 2Er hat den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer frei von Rechtsmängeln im Sinne des § 435 zu verschaffen. 3 § 444 findet entsprechende Anwendung. (2) Dasselbe gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 1 § 311a I erfasst objektive und subjektive (gerade für den Schuldner bestehende) Leistungshindernisse (§ 306 aF hatte eine Nichtigkeit nur im Falle einer objektiven, also für jedermann bestehenden anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung angeordnet). Rn 2 Der auf eine unmögliche Leistung gerichtete Vertrag ist wirksam; dass die Primärleistung nicht erbracht zu werden brauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 20 Im Falle eines Verstoßes gegen die §§ 307 ff kann von der gem § 3 UKlaG zuständigen anspruchsberechtigten Stelle ein Unterlassungs- und ggf Widerrufsanspruch nach § 1 UKlaG vor dem nach § 6 UKlaG zuständigen LG geltend gemacht werden. Parallel kann der Verbraucherzentrale als qualifizierter Einrichtung iSv § 8 III Nr 3 UWG ein Beseitigungsanspruch aus §§ 3a, 8 I 1 UWG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Exkurs: Entfall der Fristsetzung gem § 323 II Nr. 3.

Rn 10 Unter Änderung seiner Rspr hat der BGH im Urt v 13.7.11 zu § 323 II Nr 3 aF festgestellt, dass ein unwirksamer Gewährleistungsausschluss das Erfordernis der Fristsetzung nicht entfallen lässt (NJW 11, 3435 [BGH 13.07.2011 - VIII ZR 215/10] Rz 32–34). Zu den Konsequenzen der Änderung des § 323 II durch das VerbraucherrechteG für Rücktritt und Schadensersatz s Riehm NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unvermögen.

Rn 6 Der Primäranspruch erlischt bei objektiver Unmöglichkeit ggü allen Gesamtschuldnern, Unvermögen befreit hingegen nur den jeweils betroffenen Schuldner (§ 275). Die Schadensersatzpflicht nach §§ 280 I, III, 283; 311a II besteht nur ggü dem Schuldner, der die Unmöglichkeit zu vertreten hat. Bei zu vertretendem Unvermögen haftet der Betroffene auf Schadensersatz, die übrig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Durchsetzungssperre für Einzelansprüche.

Rn 6 Nach Auflösung der GbR können Ansprüche der Gesellschafter gegen die GbR oder Mitgesellschafter nicht mehr selbstständig durch Leistungsklage durchgesetzt werden (sog Durchsetzungssperre, BGH NJW 08, 2987 [BGH 07.04.2008 - II ZR 181/04] Rz 30; NJW 98, 376 [BGH 02.10.1997 - II ZR 249/96]). Möglich ist vielmehr nur die Feststellung im Wege der Feststellungsklage (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten. (2) 1Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. 2Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 § 687 II ist eine eigene Anspruchsgrundlage mit Ansprüchen für den Geschäftsherrn, uU auch für den Geschäftsführer. § 687 II 1 gewährt dem Geschäftsherrn ein Wahlrecht: Falls der Geschäftsführer vorsätzlich in einen objektiv fremden Rechts- und Interessenkreis eingegriffen hat, kann der Geschäftsherr die Ansprüche aus GoA geltend machen, insb auf Herausgabe des Erlangte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fremdgeschäft für den Namensträger.

Rn 47 Anders verhält es sich, wenn das verdeckte Handeln unter fremden Namen bei dem Geschäftspartner den Eindruck erweckt, tatsächlich werde die Erklärung vom Namensträger abgegeben, und dadurch eine falsche Vorstellung von der Identität des Handelnden hervorgerufen wird (BGHZ 208, 331 Rz 64; BGH NJW 13, 1946 [BGH 01.03.2013 - V ZR 92/12] Rz 7). In diesem Fall sind die §§ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter alle – grds keine Teilkü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwaltungsbefugnis.

Rn 2 Die Erbengemeinschaft verwaltet bis zur Auseinandersetzung den Nachlass gemeinschaftlich und ist als solche dessen handlungsfähiges Organ. Hierzu gehört auch das Erfordernis gemeinschaftlicher Verfügungen nach § 2040 (MüKo/Gergen § 2038 Rz 1). Trotz des Grundsatzes der gemeinschaftlichen Verwaltung ist die einstimmige Entscheidung nur bei außerordentlichen Verwaltungsma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Regel.

Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können leicht über § 323 ZPO berücksichtigt werden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Absatz 1 zu verzinsen. 2Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. (2) 1Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind auf einem ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zeitpunkt und Dauer der Schadensberechnung.

Rn 11 Die Dauer der Schadensberechnung (genauer der Durchsetzbarkeit von Ersatzansprüchen) wird materiellrechtlich durch die Verjährung begrenzt (s.o. Rn 10). Daher ist es zweckmäßig, bei ungewissem künftigen Schadensverlauf mit der Leistungsklage eine Feststellungsklage hinsichtlich der Ersatzpflicht für künftige Schadensfolgen zu verbinden (mit der Folge von § 197 I Nr 3)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio.

Rn 5 Es war bereits die Rede davon, dass der Gläubiger, der aus einem Titel vollstreckt, im Vollstreckungsrecht rechtmäßig handelt, solange der Titel sich im Rechtsmittelzug nicht als materiell unberechtigt erweist und daher aufgehoben oder abgeändert wird (s Rn 1). In diesem Fall realisiert sich jedoch die Gefahr, die er bei der Vollstreckung trägt. Er muss nun die Folgen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners, IV.

Rn 23 Nach IV soll der Gläubiger ›wegen der Verletzung einer Pflicht aus I‹ Schadensersatz nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 verlangen können. Das bedeutet eine Rechtsgrundverweisung insb auf § 280 I. Zunächst muss also eine Pflichtverletzung des Rückgewährschuldners vorliegen. Hierzu gibt es einen Streit in der Lit mit erheblichen Auswirkungen für das Ergebnis (Überblick bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wechselseitige Ausschließung (Alternativansprüche).

Rn 10 In diese Kategorie fallen Ansprüche des Streitverkünders gegen Dritte, die anstelle des Bekl alternativ als Schuldner der eingeklagten Leistung oder von Schadensersatz in Betracht kommen. Derartige Konstellationen liegen vor, falls für Baumängel entweder der Bauhandwerker oder der Baubetreuer einzustehen hat (BGHZ 70, 187 = NJW 78, 643), für einen Wasserschaden eine vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 6 Macht der Besteller die Minderung geltend, behält er das mangelhafte Werk und die vertraglich geschuldete Vergütung wird mit Zugang der Minderungserklärung um den Minderungsbetrag herabgesetzt. Da die Minderung die ganze Vergütung betrifft, ist der Minderungsbetrag im Prozess nicht notwendig vom eingeklagten Teilbetrag, sondern stets vom letztrangigen Teil der Vergütung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftungsfolgen.

Rn 15 Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind idR auf nachträglichen Schadensausgleich gerichtet. Der Umfang des Schadensersatzes ergibt sich aus §§ 249 ff, ggf iVm §§ 842 ff, evtl begrenzt durch den Schutzzweck der jeweiligen Haftungsnorm. Ausnahmsweise kommen ergänzend quasinegatorische Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in Betracht (grundl RGZ 48, 114, 118 ff; 60, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 3 Nur derjenige Gesamtschuldner gerät in Verzug, bei dem die Voraussetzungen des § 286 vorliegen; Mahnung ggü Kfz-Versicherer hat allerdings wg § 10 IV AKB Gesamtwirkung zu Lasten des Versicherten (Nürnbg NJW 74, 1950 f [OLG Nürnberg 30.04.1974 - 7 U 5/74]). Verlangt der Gläubiger ggü einem der in Verzug befindlichen Gesamtschuldner Schadensersatz statt der Leistung, ände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Enteignungsgleicher Eingriff.

Rn 6 Es wird unterschieden zwischen dem – rechtswidrigen – enteignungsgleichen und dem – an sich rechtmäßigen – enteignenden Eingriff. Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Des Vormerkungsberechtigten.

Rn 9 Nach seiner Eintragung hat der Vormerkungsberechtigte die Ansprüche aus §§ 987 ff. Vorher hat der Berechtigte gegen den Dritterwerber analog §§ 987 ff nur einen Anspruch auf Nutzungsersatz, soweit dem Berechtigten auch ggü dem Schuldner des gesicherten Anspruchs die Nutzungen zustehen (BGHZ 144, 326 ff; vgl Soergel/Stürner Rz 4b; MüKo/Lettmaier Rz 18). Andere Ansprüche,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt.

Rn 80 Der für die Schadensermittlung nach § 249 I anzustellende Zustandsvergleich braucht für den Geschädigten nicht bloß Nachteile zu ergeben. Vielmehr können ihnen Vorteile gegenüberstehen. Ob und wie diese auf den geschuldeten Schadensersatz anzurechnen sind, ist eine praktisch sehr wichtige und weithin zweifelhafte Frage (dazu Schiemann FS Picker [10], 695 ff). Das BGB b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffnung verschlossener Türen und Behältnisse (Abs 2).

Rn 6 Eine zusätzliche Erlaubnis zur zwangsweisen Öffnung verschlossener Haus- und Zimmertüren sowie Behältnisse auch gegen den Willen des Schuldners muss der GV nach Abs 2 dann nicht einholen, wenn er aufgrund richterlicher Anordnung bereits zur Durchsuchung befugt ist (Ddorf NJW 80, 485). Grds soll das dem Schuldner vor deren gewaltsamen Öffnung nach § 61 VI 3 GVGA schriftl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 287 I ZPO.

Rn 9 Weiter kann dem Geschädigten § 287 I ZPO helfen: Bei Streit über die Entstehung eines Schadens oder seine Höhe darf das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier (dh pflichtgemäßer) Überzeugung ohne die Bindung an Beweisanträge entscheiden. Das gilt für die haftungsausfüllende Kausalität, die über den Umfang des ersatzfähigen Schadens entscheidet (BGH NJW 00, 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mitwirkungspflicht.

Rn 16 Die Miterben sind einander verpflichtet, bei den für eine ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, I 2 Hs 1 (MüKo/Gergen § 2038 Rz 41). Hierzu gehören grds auch Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände (BGH ZEV 06, 24 [BGH 28.09.2005 - IV ZR 82/04]), auch wenn die Verfügung durch die Mehrheit ausreichend ist (Rn 6). Die Zustimmung kann im Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Teilschiedsspruch.

Rn 19 Für vollstreckbar erklärt werden kann auch ein Teilschiedsspruch, mit dem das Schiedsgericht über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands endgültig und wirksam entschieden hat zB bei einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Unterlassung nur über den Zahlungsanspruch. Auch ein ausländischer Schiedsspruch über den Grund kann anerkannt und für vollstreckbar er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 15 setzt Art 15 RL 2000/43/EG, Art 17 RL 2000/78/EG und Art 6 und 8d RL 67/207 EWG um, und kommt Forderung des EuGH nach Sanktion mit ›wirklich abschreckender Wirkung ggü dem Arbeitgeber, (…) und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden‹ (EuGH DB 97, 983 – Draehmpaehl; BAG AP AGG § 8 Nr 3 m Anm Krieger) nach. I regelt verschuldensabhängige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweislast.

Rn 7 Bei deutschem Vertragsstatut sind – jedenfalls bei einem Verfahren in der EU – deutsche Regeln zur Beweislast und zur Beweislastumkehr (s zB § 280 BGB Rn 25–26) anzuwenden. Zur Beweislast gehört auch ihr Ausmaß: die Entscheidung darüber, ob (1) Schadensersatz nach billigem oder freiem Ermessen gewährt werden kann, oder (2) Pauschalierungen die Beweislast abmildern (vgl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unrechtmäßige Veräußerung (Abs 1).

Rn 1 Außer in den Fällen des I ist die Veräußerung vorbehaltlich §§ 1245f auch dann nicht rechtmäßig, wenn es an einem Pfandrecht fehlt (BGH NJW-RR 87, 317 [BGH 26.11.1986 - VIII ZR 295/85]; WM 98, 1133, 1136 [BGH 10.07.1997 - I ZR 75/95]). Eine unrechtmäßige Veräußerung ist nur unter den Voraussetzungen des § 1244 wirksam (BGH NJW 11, 2960 [BGH 05.05.2011 - IX ZR 144/10] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. 2Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. 3Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken. (2) §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss der Ersatzpflicht.

Rn 13 Die Verpflichtung des vom Verlöbnis zurückgetretenen Verlobten zum Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn ein wichtiger Grund zum Rücktritt gegeben war (III). Ein solcher Grund liegt vor, wenn sich Tatsachen ergeben, die den Zurücktretenden bei verständiger Würdigung von der Verlobung abgehalten hätten (MüKo/Roth Rz 10). Auf ein Verschulden des anderen Verlobten kommt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Folgen.

Rn 7 Die Lüge der Partei kann als Prozessbetrug nach § 263 StGB strafbar sein. Eine Klage auf Schadensersatz kann begründet sein, da der Prozessbetrug eine unerlaubte Handlung iSv § 263 StGB iVm § 823 II, 826 BGB darstellt (weshalb dahinstehen kann, ob § 138 I selbst ein Schutzgesetz darstellt; umstr vgl Zö/Greger Rz 7 mwN). Bei eigenständigem Bruch der Wahrheitspflicht durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Anwendbare Rechtsvorschriften.

Rn 6 Auf den Kreditauftrag ist das Auftragsrecht anwendbar, das aber durch § 778 – und ggf weiter durch Parteivereinbarung – modifiziert wird: Es gelten (1.) §§ 662–668 und (2.) §§ 672–675 , nicht aber die Vorschusspflicht aus § 669, da dies dem Sinn des Kreditauftrags widerspräche (Grüneberg/Sprau § 778 Rz 3) und der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670, da diese Vorschrift v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gerichtliche Geltendmachung.

Rn 13 Für Schadensersatzansprüche, die aus § 945 abgeleitet werden, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben Dies gilt auch dann, wenn die zugrunde liegende einstweilige Anordnung von einem VG gem § 123 VwGO erlassen wurde (BGHZ 78, 127, 129 = NJW 81, 349). Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann der Schadensersatzanspruch nicht geltend gemacht werden (RGZ 58, 239; MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzsurrogation.

Rn 5 Gegenstand dieser Surrogationsart ist alles, was für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung von Nachlassgegenständen kraft Gesetzes erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 3), wie zB Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche oder Ansprüche gegen eine Sachversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls oder Schadensersatzansprüche gegen einen Notar wegen einer Nachl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Mangelvorbehalt – § 640 III.

Rn 19 Der Besteller muss sich bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme (auch konkludent) die ihm bekannten Mängel des Werkes vorbehalten, sonst geht er gem § 640 III seiner Mängelrechte aus § 634 bis auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (§ 634 Nr 4) verlustig. Auch das an den Bestand der Nacherfüllungsverpflichtung geknüpfte Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 III i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Primäransprüche.

Rn 3 Der primäre Rechtsschutz erfolgt durch die Fachgerichte. Unterlässt es der Geschädigte schuldhaft, Primärrechtsschutz zu erlangen, kann das wegen § 839 III (Rn 48) zum Wegfall des nachrangingen Schadensersatzanspruchs führen; zum Folgenbeseitigungsanspruch und sozialrechtlichen Herstellungsanspruch besteht allerdings Anspruchskonkurrenz (BGHZ 197, 375). Begehrt der Verl...mehr