Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 03/2024, Auswirkungen d... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Praxis hat mit den Auswirkungen der Unterbrechung des Rechtsstreits auf das Kostenfestsetzungsverfahren so manchmal ihre Schwierigkeiten. 1. Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens Zunächst gilt der Grundsatz, dass das Kostenfestsetzungsverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten gem. § 240 ZPO unterbrochen wird (BGH AGS...mehr

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AGS 03/2024, In diesem Heft

Nach dem Referentenentwurf liegt nunmehr auch der Regierungsentwurf für das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor (S. 97). Für die Anwaltschaft von Interesse ist insoweit die geplante Änderung des § 10 RVG, wonach die bisherige Schriftform, also die eigenhändige Unterschrift des Anwalts, nicht mehr erforderlich sein, sondern Textform ausreichen soll. Im Aufsatzte...mehr

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AGS 03/2024, Tagung der Geb... / 2. Erhöhung der Verfahrenswerte in sämtlichen Kindschaftssachen

In den vergangenen Jahren haben Anzahl und Umfang der Verfahren in Kindschaftssachen enorm zugenommen. Der Arbeitsaufwand für in Kindschaftssachen tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist immens. Die anfallenden Gebühren sind in vielen Fällen nicht ansatzweise kostendeckend. Infolge der geplanten Unterhaltsreform ist außerdem damit zu rechnen, dass die Zahl der Verfahr...mehr

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zfs 03/2024, Strafrechtssch... / 2 Aus den Gründen: “…

a) Mit seinem Hinweisbeschluss vom 17.4.2023 hat der Senat ausgeführt: “Dem Kl. steht im Hinblick auf die streitgegenständliche Honorarforderung derzeit ("vorläufig") ein Anspruch auf Deckung zu. Es liegt ein Versicherungsfall vor (a), der geltend gemacht Anspruch ist nicht aufgrund des Vorliegens einer wissentlichen Pflichtverletzung (b) oder sonstigen Obliegenheitsverletzun...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / II. Anwendbare Verfahrensvorschriften

Gem. § 11 Abs. 3 S. 1 RVG wird im Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vergütung vom UdG festgesetzt. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG gelten die für die jeweilige Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend, hier somit die Vorschriften der VwGO. 1. Frist von zwei Wochen Nach den Ausführungen des OVG...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 3 Anmerkung:

Unrichtige Sachbehandlung Erstmals hat ein OLG die Frage bejaht, dass dem Betroffenen im Bußgeldverfahren vor Veranlassung erheblicher Kosten rechtliches Gehör jedenfalls dann zu gewähren ist, wenn die aufgrund der beabsichtigten Beweiserhebung zu erwartenden Kosten das verhängte Bußgeld erheblich überschreiten. Liegt in einem solchen Fall ein Verstoß gegen eine zwingende Rech...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / II. 2,5-Gebühr ist nicht unbillig

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch i.H.v. weiteren 1.642,32 EUR aus §§ 611 Abs. 1, 675 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsanwaltsvertrag zu. Der Kläger hat mit Kostennote v. 15.11.2021 eine 2,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 9.487,71 EUR berechnet. Die Rechtsschutzversicherung de...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsgebühr für außergerichtliche arbeitsrechtliche Vertretung

§ 14 Abs. 1 RVG; Nr. 2300 VV RVG Leitsatz Zur Angemessenheit einer 2,5-Geschäftsgebühr in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit betreffend die Abwehr einer Kündigung. AG Berlin-Mitte, Urt. v. 9.10.2023 – 3 C 26/22 I. Sachverhalt Der Beklagte hatte den Kläger am 30.7.2021 mit seiner Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beauftragt....mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei isoliertem Einklagen

§ 15a Abs. 3 RVG; Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 2302 Nr. 2, 3102 VV RVG Leitsatz Bei einem Widerspruchsverfahren mit dem Begehren höherer Leistungen nach dem SGB II und der (anschließenden) Klage auf Erstattung der Kosten für dieses Widerspruchsverfahren handelt es sich nicht um denselben Gegenstand i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahre...mehr

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AGS 02/2024, Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren

§ 48 RVG; Nr. 4143 VV RVG Leitsatz Die Beiordnung des Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 StPO erstreckt sich auch auf die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren. An seiner früheren entgegenstehenden Rechtsauffassung (OLG Dresden, Beschl. v. 10.12.2013 – 2 Ws 569/13) hält der Senat nicht fest. OLG Dresden, Beschl. v. 21.12.2023 – 2 Qs 298/23 I. Sachverhalt Der Rechtsa...mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnu... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Gegen die Entscheidung des SG über die Erinnerung ist abweichend von § 178a SGG der weitere Rechtsbehelf der Beschwerde zum LSG eröffnet (§ 73a Abs. 1 SGG; § 1 Abs. 3 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 bis 8 RVG; vgl. LSG Halle (Saale), Beschl. v. 3.3.2017 – L 4 AS 141/16 B). Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Beteiligung d...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / VIII. Zeitpunkt der Geltendmachung

Der Anspruch kann geltend gemacht werden, sobald der Berechtigte einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat und sobald aufgrund eines beabsichtigten gerichtlichen Verfahrens die Höhe der bestehenden Gerichtskostenvorschusspflicht bekannt ist. Auf die Fälligkeit des Anspruches kommt es nicht an.[50] Dies ist insbesondere wichtig für die anwaltliche Vergü...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / Leitsatz

Der notwendige Inhalt, der dem im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ergehenden Beschluss beizufügenden Rechtsbehelfsbelehrung richtet sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 58 Abs. 1 VwGO und nicht nach § 12c RVG, der im Unterschied zu § 58 Abs. 1 VwGO weitergehend eine Belehrung auch über die Form des Rechtsbehelfs vorsieht. OVG Berlin-Brandenburg, Bes...mehr

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AGS 02/2024, Voraussetzunge... / II. Allgemeines zur Erhöhungsgebühr Nr. 1008 VV

Der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller stehe die geltend gemachte Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV nicht zu. Nach dieser Vorschrift erhöhe sich, sofern eine Vertretung von mehreren Personen in derselben Angelegenheit vorliege, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3. Vertrete ein Rechtsanwalt in demselben Verfahren mehrere Auftraggeber, ent...mehr

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AGS 02/2024, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine schöne und m.E. für Verteidiger wichtige Entscheidung. Beide "Streitpunkte" hat das LG zutreffend zugunsten des Angeklagten und seines Verteidigers entschieden. 1. Hinsichtlich des Gegenstandswertes gilt der allgemeine Satz: Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen, bzw.: Es kommt für den Gegenstandswert, der der Berechnung der Nr. 4142 VV zugrunde zu legen ist, nicht d...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / II. Anfall der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Grundlagen Nach der – vom BAG nicht erwähnten – Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Das BAG hat zunächst festgestellt, dass den Prozessbevollmächtigten der Beklagten jedenfalls die geltend gemachte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV angefallen war. Hierzu hat das BAG auf die Bestim...mehr

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zfs 02/2024, Zusammenstoß m... / 2 Aus den Gründen.

II. Die Berufungen der Parteien sind zulässig. In der Sache haben die Berufungen der Beklagten keinen Erfolg. Die Berufung der Klägerin ist zu einem geringen Teil begründet. Das Landgericht hat seiner Entscheidung rechtsfehlerfrei und mit zutreffenden Erwägungen eine Haftungsquote von 50 % zu 50 % zugrunde gelegt. Den dagegen von den Parteien vorgebrachten Einwendungen ist di...mehr

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AGS 02/2024, Voraussetzungen für eine Gebührenerhöhung

Nr. 1008 VV RVG Leitsatz Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV scheidet aus, wenn es sich um unterschiedliche Verfahrensgegenstände (hier: Aufenthaltserlaubnisse der beiden Antragsteller) handelt. VG Bremen, Beschl. v. 22.12.2023 – 2 E 2138/22 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin hat einen Vater und seinen minderjährigen Sohn vertreten. Sie haben beim VG einen Antrag a...mehr

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AGS 02/2024, Bezifferter Ko... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Bindung des Rechtspflegers an den Kostenfestsetzungsantrag Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, ist der Rechtspfleger an den Antrag des Erstattungsberechtigten gebunden (OLG München JurBüro 1995, 427). Deshalb muss aus dem Kostenfestsetzungsantrag hervorgehen, welcher Betrag festgeset...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / II. Änderungen und deren Auswirkungen

Ab dem 1.1.2024 gilt derjenige als bedürftig, dem ein geringeres Einkommen als 20,00 EUR im Monat, gemessen an der obigen Berechnungsmethode, verbleibt. Zwar erscheint es legitim, die Freibeträge anzupassen, denn der starke Anstieg der Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld um rund 12 % wirkt sich nach § 115 ZPO auch auf die Freibeträge bei PKH und damit auch auf die Bera...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

§§ 11 Abs. 3 S. 2, 12c RVG; § 58 Abs. 1 VwGO Leitsatz Der notwendige Inhalt, der dem im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ergehenden Beschluss beizufügenden Rechtsbehelfsbelehrung richtet sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 58 Abs. 1 VwGO und nicht nach § 12c RVG, der im Unterschied zu § 58 Abs. 1 VwGO weitergehend eine Belehrung auch über die Form de...mehr

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AGS 02/2024, Gegenstandswert für die Einziehung; erstinstanzliche Kostenentscheidung

Nr. 4142 VV RVG; § 465 Abs. 2 StPO Leitsatz Entscheidend für die Berechnung des Gegenstandswertes für die Nr. 4142 VV ist nicht, in welcher Höhe die Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme eine Einziehung für gerechtfertigt hält, sondern vielmehr, welcher Betrag durch die Anklageerhebung zum Verfahrensgegenstand gemacht wird. Zur Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO in erstins...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattung bei Berufungsrücknahme

Nrn. 3200, 7008 VV RVG; § 64 Abs. 7 ArbGG; § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO Leitsatz Entfaltet der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten Tätigkeiten, die über Neben- und Abwicklungstätigkeiten i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG hinausgehen, fällt diesem eine Verfahrensgebühr an. Sie entsteht insbesondere, wenn der Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten anzeigt und beantr...mehr

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AGS 02/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2023 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2024, 5 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2023 ergangenen Rspr. Der Stand des Beitrags ist Mitte Februar 2024. Hinweismehr

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AGS 02/2024, Erstreckung de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Allmählich scheinen nicht nur der BGH, sondern auch die OLG begriffen zu haben, dass zumindest nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung im Jahr 2019 die früher von den OLG wohl überwiegend vertretene Auffassung, dass die Pflichtverteidigerbestellung die Verteidigung im Adhäsionsverfahren nicht erfasst, nicht mehr haltbar ist (vgl. zur früheren Rspr. Burhoff...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / 2. Erstattungsfähige Verfahrensgebühr

In Anwendung dieser Grundsätze ist lediglich die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV mit einem Gebührensatz von 1,1 erstattungsfähig. Für den Kostenantrag ist Rechtsanwalt A keine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV nach dem Kostenwert entstanden. Diese Tätigkeit gehört nämlich gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug der Berufungsinsta...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / Leitsatz

Entfaltet der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten Tätigkeiten, die über Neben- und Abwicklungstätigkeiten i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG hinausgehen, fällt diesem eine Verfahrensgebühr an. Sie entsteht insbesondere, wenn der Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten anzeigt und beantragt, die gegnerische Berufung zu verwerfen bzw. zurückzuweisen. Nach dem auch im...mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnu... / III. Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Nicht derselbe Gegenstand Zu Unrecht hat das SG die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.H.v. 100,00 EUR angerechnet. Nach der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV wird eine Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, soweit sie wegen desselben Gegenstands entstanden ist. Eine solche Anrechnung scheidet hier aus, da es sich bei de...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / I. Angefallene Gebühren und Auslagen

Die Entgegennahme der Berufungsschrift gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum (ersten) Rechtszug und wird durch die in der ersten Instanz verdiente Verfahrensgebühr abgegolten. Rechtsanwalt A ist jedoch auch darüber hinaus tätig geworden. Er hat – was als zur sachgemäßen Bearbeitung des Berufungsmandats gehörend unterstellt werden kann – nach Erhalt der Berufungsschrift g...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / XII. Fazit – praktische Hinweise

Bei erkennbarer Bedürftigkeit des Mandanten, aufgrund dessen dieser zur Zahlung der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten nicht in der Lage ist, hat der beratende Anwalt nicht nur auf die staatlichen Hilfen in Form der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Er ist auch gehalten, auf die vorrangigen Ansprüche auf Einforderung eines Verfahrenskostenvorschusses hinz...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / I. Sachverhalt

Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten einer Partei hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) des VG Potsdam am 19.12.2022 einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss gem. § 11 Abs. 1 RVG erlassen, der dem Mandanten am 23.12.2022 zugestellt worden ist. Diesem Beschluss beigefügt war eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Angaben über den einzulegenden Rechtsbehelf, das Gericht, be...mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist in vollem Umfang zuzustimmen. Die Begründung des LSG überzeugt weit mehr als die des BGH (AGS 2024, 22), der in vergleichbaren Fällen in Zivilsachen von einer Anrechnung ausgeht. Das LSG stellt zu Recht auf den formalen Begriff der Angelegenheit ab und verzichtet auf eine wertende wirtschaftliche Betrachtung. Die Geschäftsgebühr ist gerade nicht Gegenstand...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / II. Gegenstandswert

Gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert nach den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Streitwertvorschriften. Nach dem somit anwendbaren § 47 Abs. 1 S. 2 GKG bestimmt sich der Streitwert nach der Beschwer des Beklagten, weil das Berufungsverfahren infolge der Berufungsrücknahme geendet hatte, ohne dass der Beklagte einen Antrag eingereicht hat. Der Beklag...mehr

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AGS 02/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz - RDL, RDGEG, RDV

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 815 S., 99,00 EUR Der Gesetzgeber hat durch mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das RDG grundlegend geändert. Dabei hat der Gesetzgeber umfangreiche Neuregelungen wie etwa bei der Definition der Inkassodienstleistun...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / VII. Bedeutung für die Praxis

In seiner Entscheidung hat sich das BAG weitgehend auf gefestigte Rspr. des BGH bezogen. Dies ist auch deshalb gerechtfertigt, weil sich die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Berufungs- oder Revisionsverfahren auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit nach den in § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO niedergelegten Grundsätzen bestimmt. Danach wäre hier sogar eine 1,6-Verfahrensge...mehr

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AGS 02/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Ab- und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern, NJW-Spezial 2023, 667 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, erhöht sich nach Nr. 1008 VV die Geschäfts- oder die Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um den Gebührensatz von 0,3. Bei der Abrechnung ergeben si...mehr

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AGS 02/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner kritisch mit der jüngsten Erhöhung der PKH-Freibeträge und weist darauf hin, dass dies auch zu einer drastischen Anzahl der Beratungshilfebewilligungen führen wird (S. 49). Burhoff setzt die Rechtsprechungsübersicht zur Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen für 2023 fort. Der Teil 2 beinhaltet die Gebühren aus den Teilen 4-7 VV (S. 52). Mit ...mehr

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AGS 02/2024, Gegenstandswer... / II. Berücksichtigung des Teilerfolgs der Verteidigung

Die Beschwerde war nach Ansicht des LG begründet, da bei der Kostentscheidung entgegen § 465 Abs. 2 StPO analog der Teilerfolg der Verteidigung hinsichtlich des ursprünglich verfahrensgegenständlichen Einziehungsbetrages durch das AG nicht berücksichtigt worden ist. 1. Gegenstandswert Zunächst stellt das LG fest, dass entgegen der von der Staatsanwaltschaft in der Beschwerdeer...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / b) Erfolgshonorar – § 138l Abs. 3 Nr. 1 lit. b AO-E

Wird die Vergütungsvereinbarung in Bezug auf den steuerlichen Vorteil der Steuergestaltung festgesetzt, d.h. hängt die Vergütung von der Höhe des steuerlichen Vorteils ab oder wird die Vergütung ganz oder teilweise zurückerstattet, falls der mit der Gestaltung zu erwartende steuerliche Vorteil ganz oder teilweise nicht erzielt wird, löst dies eine Mitteilungspflicht aus. Bera...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / V. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für falsch, weil § 1 Abs. 3 RVG für den Anwendungsbereich des RVG der Regelung des § 80 AsylG vorgeht. Damit setzt das OVG Lüneburg Richterrecht anstelle des Gesetzgebers und entzieht damit dem betroffenen Rechtsanwalt seinen gesetzlichen Richter. 1. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 RVG In dieser Vorschrift heißt es: Zitat "Die Vorschriften...mehr

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AGS 01/2024, Anrechnung bei... / III. Die Begründung des BGH

1. BGH folgt den Erwägungen des OLG Der BGH folgt den Erwägungen des OLG. Es habe die vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühren zu Recht jeweils hälftig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet mit der Folge, dass diese vollständig aufgezehrt worden seien. Die Beklagte könne sich auch gem. § 15a Abs. 2 Fall 1 RVG a.F. (jetzt § 15a Abs. 3 Fall 1 RV...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Erinnerung Gegen Entscheidungen in Verfahren über die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG sowohl für den Rechtsanwalt als auch für die Staatskasse die Erinnerung gegeben. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG erklärt für das Erinnerungsverfahren die Vorschriften des § 33 Abs. 4 S. 1, Abs. 7 und 8 RVG betreffend die Festsetzung des Gegenstandswer...mehr

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zfs 01/2024, Keine Glaubhaf... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Bamberg ist zutreffend. Geht es um die Kosten aufgrund einer Tätigkeit eines Terminsvertreters, muss zwischen zwei unterschiedlichen Konstellationen unterschieden werden, was im Fall des OLG Bamberg der Rechtspfleger des LG Würzburg nicht getan hat. Der Mandant beauftragt den Terminsvertreter selbst Vertragsverhältnis In dieser Fallgestaltung beauftragt ...mehr

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zfs 01/2024, Keine Glaubhaf... / 2 Aus den Gründen:

II. [10] "Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet und führt zur Abänderung des angefochtenen Beschlusses in Höhe der bislang nicht festgesetzten 1,2-fachen Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG." [11] Die Terminsgebühr ist im vorliegenden Fall durch die Tätigkeit der Terminsvertreter als Erfüllungsgehilfen d...mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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AGS 01/2024, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit von Auslagen

1. Allgemeines Zu den Kosten im Verwaltungsgerichtsverfahren zählen neben den Gerichtskosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, § 162 Abs. 1 VwGO. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Auslagen eines Rechtsanwaltes stets erstattungsfähig. Bei Rechtsanwälten sind hierbei die Bestimmungen des RVG zu beac...mehr

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / 2. Pauschale Abgeltung – nicht aufwandsbezogen

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500 ff. VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[4] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[5] und – oh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Kosten

Rz. 55 Wird die Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen, so wird die volle Gerichtsgebühr von 1,0, höchstens aber ein Betrag von 800 EUR erhoben (Nr. 14510 KV GNotKG). Wird die Beschwerde vor einer Entscheidung zurückgenommen, ist die Hälfte der vollen Gerichtsgebühr zu zahlen, höchstens aber ein Betrag von 400 EUR (Nr. 14511 KV GNotKG). Eine ...mehr