Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 166 In Ehewohnungssachen ergibt sich der Gegenstandswert gem. § 48 Abs. 1 FamGKG für Ehewohnungssachen i.S.v. § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG auf 3.000 EUR. Betroffen sind hier die Verfahren zur vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung. Für die einstweilige Anordnung ist daher von der Hälfte dieses Wertes, folglich 1.500 EUR, auszugehen. Der Gerichtskostenvorschuss bestimmt sich dem...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Kosten und Gebühren

Rz. 194 Für die Verfahren in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richtet sich der Gebührenwert nach § 33 ff. FamGKG, wobei für eine Stufenklage § 38 FamGKG zu beachten ist. Der Gebührensatz beläuft sich für selbstständige Güterrechtssachen als Hauptsacheverfahren auf 3,0 (§ 28 KV FamGKG 1. Anlage Nr. 1220), für einstweilige Anordnungen folglich auf 1,5, ausgehend vom V...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 80. Aufl. 2022 Bergschneider (Hrsg.), Familienvermögensrecht, 3. Aufl. 2016 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Aufl. 2019 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl. 2007 Eder (Hrsg.), Das familienrechtliche Mandat – Familienvermögensrecht,...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 9 Hausgeldinkasso / III. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 66 Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung [Anschrift, Rubrum, Forderungsaufstellung und weiterer Text wie bei beim Antrag auf Zwangsverwaltung (→ § 9 Rdn 42). Wegen der obigen Ansprüche sowie wegen der weiterlaufenden Zinsen und der weiteren Vollstreckungskosten beantrage ich namens und in Vollmacht der Gläubigerin, die Zwangs...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 4. Titulierung und Vollstreckung von Unterlassungspflichten

Rz. 72 Bei der Formulierung des Klageantrags ist zu beachten, dass der Anspruch nur auf Unterlassung der Störung und nicht auf das Verbot und Gebot bestimmten Verhaltens gerichtet wird; denn dem Störer muss es grundsätzlich selbst überlassen bleiben, welche Mittel er einsetzt, um den Anspruch zu erfüllen.[176] Nur dann, wenn sich eine unzulässige Störung nur durch Unterlasse...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 3. Der Aufforderungs- und Vorbereitungsbeschluss

Rz. 65 Jede Beschlussfassung setzt eine entsprechende Ankündigung voraus. Muss nun der Verwalter von sich aus das Thema "Störungen" ankündigen, nur weil ihm solche bekannt geworden sind? Die Frage ist zwar zu verneinen; aber zugleich gibt es wenig Grund, weshalb der Verwalter ein an ihn herangetragenes aktuelles Problem nicht auf die Tagesordnung nehmen sollte. Wenn das Them...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 3. Kosten und Kostenentscheidung

Rz. 101 Das Berufungsverfahren ist teurer als das Verfahren erster Instanz. Die Gerichtskosten belaufen sich auf vier Gebühren (Nr. 1220 KV-GKG), die sich auf eine oder zwei Gebühren ermäßigen können, wenn es nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt (Nr. 221, 1222 KV). Bei Einlegung der Berufung muss (derzeit[181]) kein Kostenvorschuss eingezahlt werden. Die Gerichtsko...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Grundlagen

Rz. 61 Der "Streitwert" hat unterschiedliche Bedeutung. Als Zuständigkeitsstreitwert ist er maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht; in WEG-Verfahren spielt dieser Gesichtspunkt wegen der streitwertunabhängigen Zuständigkeit des Amtsgerichts keine Rolle. Als Gebührenstreitwert ist er maßgeblich für die Berechnung der Gerichts...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / III. Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss

Rz. 85 Gegen den Streitwertbeschluss können die Parteien gem. § 567 Abs. 2 ZPO Beschwerde (→ § 13 Rdn 111) einlegen, sofern sie ihn für zu hoch halten und der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Die beschwerdeführende Partei muss geltend machen, dass sie infolge des Fehlers der Streitwertbemessung mindestens 200,00 EUR mehr an Prozesskosten zu tragen hat a...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Sofortige Beschwerde

Rz. 105 Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ist gem. § 567 ZPO die sofortige Beschwerde (im Folgenden nur noch: Beschwerde) in zwei Fällen statthaft: Rz. 106 Entweder die Beschwerdefähigkeit des Beschlusses ist im Gesetz (hier insbesondere ZPO oder ZVG) ausdrücklich bestimmt. Beispielemehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Einzelne Vergütungsregelungen

Rz. 143 Außerordentliche bzw. weitere Eigentümerversammlung. Seit jeher ist es unbestritten, dass die Vereinbarung einer Sondervergütung für die Durchführung einer weiteren ("außerordentlichen") Versammlung prinzipiell ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Üblich sind Pauschalsätze zwischen 150 EUR und 300 EUR, was aber nicht bedeutet, dass eine höhere Vergütung nicht auch ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Einzelfälle

Rz. 67 Aufforderungsbeschluss. Mangels Rechtswirkung der Aufforderung soll das Anfechtungsinteresse nicht mit 100 %, sondern mit einem Drittel des Interesses, dem Beschluss nicht folgen zu müssen, zu bewerten sein.[111] Überzeugend ist diese Reduzierung nicht. Aus der (maßgeblichen) Sicht eines klagenden Wohnungseigentümers macht es keinen Unterschied, ob sich gegen eine Unt...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Allgemeines

Rz. 12 Mit der WEG-Reform 2020 wurde ein neuer Begriff eingeführt: Die Beschlussklagen. Unter diesen Oberbegriff fallen gem. § 44 Abs. 1 WEG drei Klagearten: Die Anfechtungsklage, die Nichtigkeitsklage und die Beschlussersetzungsklage. Die Anfechtungsklage wird im nächsten Abschnitt näher erörtert. Die Nichtigkeits- und die Beschlussersetzungsklage wurden bereits oben (→ § 2...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Muster für Beschlüsse und Schreiben

Rz. 77 Vorbemerkungen. Die Rechtsprechung ist meistens nicht kleinlich, wenn es um die Beurteilung von Beschlüssen zum gemeinschaftlichen Vorgehen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geht. Die Beschlüsse sind unter verständiger Würdigung des Gemeinten auszulegen (→ § 2 Rdn 18). Ausreichend ist etwa ein Beschluss, "rechtliche Schritte gegen den Bauträger einzuleiten",[182]...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 5. Hausgeldrückstände

Rz. 77 Bei den Hausgeldrückständen, die schon vor der Insolvenzeröffnung fällig waren, ist zu differenzieren: Die in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden (privilegierten) dinglichen Hausgeldforderungen (Rückstände der letzten 2 Jahre), ermöglichen gem. § 49 InsO die abgesonderte Befriedigung im Rahmen der Immobiliarvollstreckung (→ § 9 Rdn 89). Daraus ergibt sich die p...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 21 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bei teilweisem Obsiegen und Verlieren werden die Kosten im Urteil im Normalfall nach dem Verhältnis von Sieg und Niederlage verteilt (§ 92 Abs. 1 ZPO). Rz. 22 Mitunter besteht die unterliegende Partei aus mehreren Personen, z.B. wenn eine Beschlussklage von mehreren Wohnungseigent...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Musterbeschluss

Rz. 30 Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme 1. Grundlagen a) Das Gebäude soll auf der Grundlage des Sanierungskonzepts des Ingenieurbüros Dr. Ing. vom 22.3.2021 saniert werden. Dazu gehören die Erneuerung der Fassade (mit verbesserter Wärmedämmung), die Sanierung der Balkone und der Einbau neuer Fenster (dreifachverglaste ...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / V. Anmeldung oder Beitritt zu einem laufenden Verfahren; Nachtitulierung

Rz. 74 Außer den titulierten Ansprüchen, aus denen die Gemeinschaft die Zwangsversteigerung betreibt, kann es noch weitere Hausgeldrückstände geben. Es ist sogar der Normalfall, dass nach der (ersten) Titulierung weitere Außenstände auflaufen. Die Gemeinschaft muss die weiteren Außenstände nicht zwangsläufig titulieren lassen. Denn bei der Erlösverteilung werden alle (nicht ...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 42 Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – In der Zwangsvollstreckungssache WEG Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Gläubi...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / F. Sicherungshypothek

Rz. 92 Die Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 867 ZPO (auch sog. Zwangshypothek) ist bei Forderungen ab 750,00 EUR[92] möglich. Dadurch kann die WEG ihre titulierte "persönliche" Forderung dinglich sichern. Die Sicherungshypothek hat zwar Rang vor späteren Rechten am Grundstück, geht den schon vorhandenen aber nach; sie wird deshalb auch "Schornsteinhypothek" genannt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Niedrigere Entgelte (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 79 Als zweite objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung regelt § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG, dass die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. Die Steuerbefreiung kommt daher insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Entgelte nach kaufmännis...mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Auswertung eines Vermögensverzeichnisses eine eigenständige Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus?

I. Das Problem Zwangsvollstreckungsmaßnahme: Abnahme der Vermögensauskunft Wir möchten aus einem Vollstreckungsbescheid im Namen des Gläubigers die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Da uns keine Informationen zum Einkommen und Vermögen des Schuldners vorgelegen haben, haben wir die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt und das Vermögensverzeichnis dann auch ...mehr

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AGS 07/2022, Pauschgebühr f... / II. Pauschgebühr nach § 51 RVG

Das OLG hat für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand gem. nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG eine Pauschgebühr von 420,00 EUR festgesetzt, die sich aus den gesetzlichen Gebühren i.H.v. 220,00 EUR und einem Erhöhungsbetrag von 200,00 EUR zusammensetzt. Die gesetzlichen Gebühren belaufen sich – so das OLG – auf 220,00 EUR. Das OLG schließt sich der Auffassung in der Rspr. ...mehr

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AGS 07/2022, Fragen und Lös... / 3. Bestellung eines Terminsvertreters

Rechtsanwalt B hat auch die Möglichkeit, für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Hannover einen dort kanzleiansässigen Rechtsanwalt im eigenen Namen zum Terminsvertreter zu bestellen. Damit schuldet Rechtsanwalt B dem Terminsvertreter die mit diesem vereinbarte Vergütung, die sich nicht an die Vorgaben des RVG halten muss. Der Terminsvertreter nimmt dann für R...mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / II. Die Lösung

Die Frage: Wie viele Angelegenheiten liegen vor? Die Frage beantwortet sich danach, wie viele Angelegenheiten in der Zwangsvollstreckung vorliegen. Für jede Angelegenheit fällt einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG an. Für die Zwangsvollstreckung leistet § 18 RVG die Abgrenzung zwischen den Angelegenheiten. Mit dem aufgezeigten Fall musste sich die Rechtsprechung s...mehr

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AGS 07/2022, Kosten eines T... / II. Anspruch gegen die Landeskasse

1. Gesetzliche Grundlagen Der dem Kläger im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat gem. § 45 Abs. 1 S. 1 RVG einen Anspruch gegen die Landeskasse auf die gesetzliche Vergütung. Zu dieser gesetzlichen Vergütung gehören nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG die Gebühren und Auslagen. Grund und Höhe des Vergütungsanspruchs bestimmen sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Um...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / I. Insolvenzverwalter-Vergütung

Gleichwohl ob Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, eines Kreditinstitutes oder der Gerichte: Vergütungsrecht wird am ehesten mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gleichgesetzt. Doch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) ist hiervon zu unterscheiden. Während beim RVG einzelne "Geschäfte" mit einer entsprechenden Gebühr "honoriert" werden, wird durch die Ins...mehr

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FoVo 07/2022, Welche Kosten... / II. Die Lösung

Die Behandlung dieser Kosten ist streitig. Nach § 788 Abs. 1 ZPO hat der Schuldner zunächst die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. Was darunter zu verstehen ist, begegnet keinem einheitlichen Verständnis, ist aber letztlich höchstrichterlich geklärt: Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen, deren Zweck darin besteht, die Befriedigung der tituliert...mehr

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AGS 07/2022, Toussaint, Kostenrecht

Von Dr. Guido Toussaint. 52. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 2.844 S., 163,00 EUR In der 52. Aufl. haben die Autoren die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts fortgesetzt. So sind etwa die §§ 1,3–6, 14, 23a–31b, 39–41a RVG und der Teil 5 VV RVG sowie § 66 GKG und §§ 72–76 GNotKG sowie § 788 ZPO völlig neu bearbeitet worden. Markenzeichen der Neubear...mehr

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AGS 07/2022, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen a) Zulässigkeit des Antrags Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs – das war hier der VGH München – den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag eines Antragsberechtigten durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert...mehr

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FoVo 07/2022, Welche Kosten... / I. Das Problem

Abtretung im Kontext der Zwangsvollstreckung Wir haben einen Darlehensrückzahlungsanspruch im gerichtlichen Mahnverfahren tituliert. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist es zum Kontakt mit dem Schuldner gekommen und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Hier hat der Schuldner u.a. seine pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens gegen die Drittschuldnerin abgetr...mehr

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AGS 07/2022, Einwand der Za... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages al solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzungs...mehr

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zfs 07/2022, Unzulässigkeit... / 3 Anmerkung:

Diese kurze und zutreffende Entscheidung des BGH zeigt, dass in der Praxis häufig die verschiedenen Werte, um die es in einem Zivilprozess gehen kann, verwechselt werden und auch unzulässige Beschwerden eingelegt werden. Deshalb soll die Entscheidung Anlass geben, die drei verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren vorzustellen. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manc...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

Die – zutreffende – Entscheidung des BGH gibt Anlass, einen Blick auf die verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren zu werfen. Deren gibt es nämlich drei verschiedene, die in der Praxis immer wieder verwechselt werden. 1. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manchen Fällen hängt die Zuständigkeit des Gerichts von dem Erreichen eines bestimmten Wertes ab. Dies gilt auch...mehr

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AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter im amtsgerichtlichen Verfahren

§ 14 RVG; Nrn. 4100, 4106, 4108 VV RVG Leitsatz Zur Festsetzung von Verfahrensgebühr und Terminsgebühr für den Nebenklägervertreter in einem amtsgerichtlichen Verfahren i.H.d. Mittelgebühr. LG Ravensburg, Beschl. v. 16.5.2022 – 1 Qs 19/22 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin war als Vertreterin des Nebenklägers in einem Strafverfahren tätig, das bei einem AG anhängig war. Dem Angekl...mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des nach Vergleichsschluss beigeordneten Rechtsanwalts

§§ 48, 55, 56 RVG; Nrn. 1000, 1003 VV RVG Leitsatz Auch die erst nach Vergleichsschluss bewilligte Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts erfassen das gesamte Verfahren ab Klageerhebung bzw. ab Antragstellung. Dies gilt auch dann, wenn das beim Gericht eingeleitete Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe lediglich die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf ...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteidiger für nur einen Termin

Vorbem. 4 VV RVG; Nr. 4102 VV RVG Leitsatz Auch dem nur für einen Termin beigeordneten Rechtsanwalt stehen sämtliche im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV zu. AG Halle (Saale), Beschl. v. 20.5.2022 – 398 Gs 540 Js 594/22 (259/22) I. Sachverhalt In dem Ermittlungsverfahren ist dem Beschuldigten mit Beschluss des AG der Rechtsanwalt R. gem. § 1...mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / II. Anspruch auf eine Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Einigungsvertrages i.S.d. Nr. 1000 VV oder ist die Beiordnung oder die ...mehr

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AGS 07/2022, Kosten eines T... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Halle (Saale) ist zuzustimmen. Das LAG Nürnberg (AGS 2019, 574) hat allerdings in einem Fall, in dem der beigeordnete Rechtsanwalt ebenfalls einen Terminsvertreter beauftragt hatte, jedoch nicht die hierfür gezahlte Vergütung, sondern fiktive Terminsreisekosten geltend gemacht hatte, die Festsetzung dieser Terminsreisekosten abgelehnt. Dies hatte das...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / II. Alle Gebühren

Das AG sieht keinen Anlass, die Entscheidung des Urkundsbeamten abzuändern. Ob für den nur für einen Termin als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt eine Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr neben der Terminsgebühr entstehen, sei umstritten. Nur für den Anfall einer Terminsgebühr habe sich das OLG Celle (RVGreport 2019, 17 = StraFo 2018, 534 = JurBüro 2018, 580; s. au...mehr

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung Ende 2019 kommt es vermehrt zu Bestellung eines Pflichtverteidigers nur für einen Termin (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Wie dieser Pflichtverteidiger seine Tätigkeit abrechnet, ist in der Rspr. nicht abschließend geklärt, wie die Zusammenstellung der Rspr. in der Entscheidung des AG Halle (Saale) zeigt (eingehend zu der ...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / II. Anspruch auf PKH-Anwaltsvergütung

1. Anspruchsgrundlagen Aufgrund der Beiordnung des Rechtsanwalts durch das SG Halle (Saale) hatte dieser gem. § 45 Abs. 1 RVG einen Anspruch auf Vergütung aus der Landeskasse erworben. Diesen Anspruch hatte der Rechtsanwalt durch seinen gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG gestellten Antrag auf Festsetzung auch geltend gemacht. 2. Einrede der Verjährung Nach Auffassung des LSG Halle (Saal...mehr

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AGS 07/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einwendungen oder Einreden im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, JurBüro 2022, 169 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ermöglicht es dem Rechtsanwalt, seine in einem gerichtlichen Verfahren verdiente Vergütung gegen den Auftraggeber auf recht einfachem und kostengünstigen Weg titulieren zu lassen. In seinem Beitrag gib...mehr

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AGS 07/2022, Fragen und Lös... / 2. Rechtsanwalt B nimmt den Termin selbst wahr

Da die Beiordnung somit ohne Einschränkung erfolgt ist, was für das Verfahren auf Festsetzung der PKH-Vergütung gem. § 55 Abs. 1 RVG bindend ist, steht fest, dass ihm die gem. § 46 Abs. 1 RVG erforderlichen Reisekosten zum Termin aus der Staatskasse zu ersetzen sind.[5]mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

Die grds. richtige Entscheidung des LSG Halle (Saale) bedarf es einiger Anmerkungen. 1. Verjährung des Vergütungsanspruchs Auch der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse unterliegt gem. § 195 BGB der dreijährigen Verjährungsfrist (OLG Düsseldorf AGS 2008, 397 m. Anm. N. Schneider; KG JurBüro 1987, 1805; LG Cottbus RVGreport 20...mehr

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AGS 07/2022, Mitwirkung im Bußgeldverfahren

Nr. 5115 VV RVG Leitsatz Der Umstand, dass es in einem anwaltlichen Schreiben heißt, die Mandantschaft werde derzeit von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, ändert nichts daran, dass der Inhalt des Schreibens objektiv geeignet ist, die endgültige Verfahrenseinstellung zu fördern. AG Strausberg, Urt. v. 29.3.2022 – 9 C 166/21 I. Sachverhalt Der beklagte Rechtsanwalt wird von der ...mehr

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AGS 07/2022, Pauschgebühr f... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung enthält nichts wesentlich Neues, aber wenn schon mal ein OLG eine Pauschgebühr bewilligt – und dann auch noch für den Zeugenbeistand –, muss darauf zumindest kurz hingewiesen werden. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass das BVerfG (vgl. BVerfG NJW 2019, 3370 = RVGreport 2020, 13 = JurBüro 2019, 573) die Nichtgewährung einer Pauschgebühr für einen Zeuge...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 4. Wertberechnung

Vertritt der Rechtsanwalt den Schuldner, ist gem. § 28 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 1 GKG der Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens bzw. der Angelegenheit der Gebühr der Nr. 3317 VV zugrunde zu legen. Hier gilt also, was den "Wert" angeht, nichts Anderes als beim Insolvenzverwalter. Anders hingegen beim Gläubigervertreter. Da hier nicht die gesam...mehr

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AGS 07/2022, Fragen und Lös... / 2. Unterbrechung der Verjährungsfrist

Um zu verhindern, dass sein Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse verjährt, muss Rechtsanwalt A somit die Verjährung durch einen Antrag auf Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung gem. § 55 Abs. 1 RVG rechtzeitig unterbrechen. Rechtsanwalt A muss deshalb sicherstellen, dass sein Antrag spätestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht des ersten Rechtszuges (s....mehr