Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 06/2022, Notwendigkeit ... / IV. Verlangen des Originals bei Erfordernis nur zur Glaubhaftmachung des Vergütungsanspruches

Grds. sei die Vorlage eines Original-Berechtigungsscheines denkbar. Dies erfordere aber einen konkreten Anlass bzw. ein entsprechendes Petitum, was kundzutun ist, und kann nur dann verlangt werden, wenn dies zur Glaubhaftmachung des vom Rechtsanwalt geltend gemachten Vergütungsanspruches gem. § 55 Abs. S. 1 RVG, § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO erforderlich ist. Eine reine Zurückweisun...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / a) Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1)

Nach Nr. 4102 Nr. 1 VV entsteht die Gebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und (richterlichen) Augenscheinseinnahmen.[23] In welchem Verfahrensstadium diese stattfinden, ist unerheblich. Die Terminsgebühr entsteht also auch für die Teilnahme an einer sog. kommissarischen Vernehmung i.S.d. § 223 StPO im Laufe der Hauptverhandlung.[24] Unerheblich ist, in welch...mehr

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AGS 06/2022, Original-Berec... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie bereits zuvor das OLG Saarbrücken (Beschl. v. 16.12.2019 – 9 W 30/19, RVGreport 2020, 116) und auch das OLG Oldenburg (Beschl. v. 1.4.2022 – 12 W 25/22, AGS 2022, 282, [Lissner], in diesem Heft) sieht auch das AG Ludwigshafen keine generelle Vorlagepflicht für den Original-Berechtigungsschein, sofern der Vergütungsantrag in der Beratungshilfe elektronisch eingereicht wer...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Braunschweig ist bei dem gegebenen Sachverhalt zuzustimmen. Der Anfall der Verfahrensgebühr setzt – wie es regelmäßig bei der Vergütung in einem gerichtlichen Verfahren der Fall ist – voraus, dass dem Rechtsanwalt ein entsprechender Auftrag für das betreffende Verfahren (hier: Erbscheins-Beschwerdeverfahren) erteilt worden ist und er eine entsprechen...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / II. Allgemeiner sachlicher Abgeltungsbereich

Bei der Gebühr Nr. 4102 VV handelt es sich um eine "Terminsgebühr". Es gelten für diese die allgemeinen Regeln.[3] Abgegolten wird also die Teilnahme an dem jeweiligen (Vernehmungs-)Termin und die dazugehörige Terminsvorbereitung.[4] Erfasst werden von der Nr. 4102 VV im Wesentlichen im Ermittlungsverfahren stattfindende Termine, wie z.B. die Vernehmungen des Beschuldigten od...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / II. Bewilligung einer Pauschgebühr

Das OLG hat die besondere Schwierigkeit und auch den besonderen Umfang des zugrundeliegenden Verfahrens bejaht. 1. Besonderer Umfang des Verfahrens a) Allgemeines Nach Auffassung des OLG war das Verfahren nicht nur in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders schwierig, wozu das OLG allerdings nicht näher ausführt. Es habe sich vielmehr auch um ein besonders umfangreiche...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Vom Anwendungsbereich erfasst werden alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse.[1] Das RVG und die StBVV (StGebV a. F.) schließen die Anwendung von § 628 BGB mangels abschließender Regelung nicht aus. Jedoch treffen § 15 Abs. 4 RVG sowie § 12 Abs. 4 StBVV (der wortlautidentisch mit § 12 Abs. 4 StGebV a. F. ist) spezielle Anordnungen hinsichtlich der Honoraransprüche von Rec...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten

Rz. 39 Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung der Aufforderung nach Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 11 EUR nach KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Aufnahme der Erklärungen, die der Drittschuldner zu Protokoll des Gerichtsvollziehers gibt, werden Schreibauslagen erhoben (KV Nr. 700 der Anlage zu § 9 GvKostG). Im Übrigen erhält der Gerichtsvollz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.6 Kosten/Gebühren

Rz. 74 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 28,60 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebenenfalls ein Zeitzuschlag nach Nr. 500 KV als Anlage zu § 9 GvKostG erhoben. Kosten für Futter und Unterbringung des Tieres sind als Auslagen des Gerichtsvollziehers voll erstattungsfähig (Nr. 707 KV als...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Zuständigkeit

Rz. 35 Der Schadensersatzanspruch gemäß Abs. 2 Satz 2 ist ein in der Zivilprozessordnung geregelter seiner Natur nach aber materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch (LG Ellwangen, Vollstreckung effektiv 2010, 19). Sachlich zuständig sind die allgemeinen Zivilgerichte (LAG Köln, FA 2021, 28). Dies gilt auch, wenn Lohnanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfänd...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 35 Für die Pfändung und Überweisung ist eine Gerichtsgebühr in Höhe von insgesamt 22 EUR in Ansatz zu bringen (KV Nr. 2111 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Mehrere Verfahren innerhalb eines Rechtszugs gelten als ein Verfahren, wenn sie denselben Anspruch und denselben Vollstreckungsgegenstand betreffen. Der Rechtsanwalt erhält für die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreck...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / III. Wertfestsetzung nach § 33 RVG

Da sich allerdings die anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), ist insoweit eine gesonderte Festsetzung im Verfahren nach § 33 RVG vorzunehmen. Der Antrag des Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers auf Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit ist nach § 33 Abs. 1 und 2 RVG insoweit zulässig.mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / II. Kein Gebührenanspruch des Wahlanwalts gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG)

Nach Auffassung des OLG besteht ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aus § 45 RVG nicht. § 45 Abs. 1 RVG erfordere die Beiordnung des Rechtsanwalts im Wege der PKH nach §§ 114 ff. ZPO; in welchem Verfahren die PKH gewährt werde, sei gleichgültig. Im strafrechtlichen Bereich finden sich hierzu Regelungen beispielsweise für das Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs. 3 S. 2,...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / IV. Kein Anspruch aus § 45 Abs. 3 RVG

Ein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ergibt sich nach Auffassung des OLG auch nicht aus § 45 Abs. 3 RVG. Es sei bereits fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Zuständigkeitsnorm zur Frage handelt, welche Staatskasse die Gebühren schuldet (Hartung/Schons/Enders/Hartung, RVG, 3. Aufl., 2017, § 45 Rn 52). Aber selbst wenn diese Norm ("sonst") dahin auszulegen sei, d...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / IV. Gegenstandswert richtet sich nach § 25 RVG

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wiederum richtet sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG und ist am Wert einer Hauptsacheklage auf Unterlassung auszurichten. Der Wert des Vollstreckungsverfahrens nach § 890 ZPO richtet sich damit nach dem Interesse, dass der Unterlassungsgläubiger an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbots hat. Der für das einstweilige Verfügungsve...mehr

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AGS 05/2022, Scherer, Grundlagen des Kostenrechts - RVG

Von Dipl.-Kfm. Michael Scherer. 19. Aufl., 2022. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 632 S., 39,00 EUR Das vorliegende Werk wendet sich primär an ReNo-Fachangestellte und die, die es werden wollen. In seinem Umfang und seiner Fülle ist es aber auch für jeden anderen, der den Einstieg in das anwaltliche Vergütungsrecht sucht oder seine Kenntnisse vertiefen will, hervorragend geeigne...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 3 Anmerkung:

In seinem sehr gut begründeten Urteil hat sich der BGH mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Anwaltsvergütungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Versicherungsvertragsrecht und dem Bürgerlichen Recht befasst. Dabei hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Anspruch des Mandanten (oder hier der gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf die Rechtschutzversicherun...mehr

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AGS 05/2022, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin Birgit Benker, Korrektur von Rechnungen, anwaltsbüro 2022, 4 Gem. § 10 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. § 10 Abs. 2 RVG enthält die gesetzlichen Vorgaben, was in diese Vergütungsberechnung aufzunehmen ist. Daneb...mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] … .Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den nach § 11 Abs. 3 Satz 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO ergangenen Erinnerungsbeschluss des Verwaltungsgerichts ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht ist im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass ein Vergütungsanspruch der Antragstellerin für die Vertr...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Besetzung des Gerichts Die Entscheidung setzt zum Leitsatz zu 1. die bisherige Rspr. des BGH zur Besetzung des Senats in den Fällen der Entscheidung über eine Pauschgebühr – egal, ob nach § 42 RVG für den Wahlanwalt oder nach § 51 RVG für den Pflichtverteidiger – fort. Ein Wort eines Strafsenats des BGH dazu war jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für ...mehr

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AGS 05/2022, Übernahme von ... / III. Die Vergleichsberechnung

Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht, wie hoch die Reise- und Übernachtungskosten waren. Daher sollen die Gründe der Entscheidung an folgendem Beispiel erläutert werden: Beispiel Im selbstständigen Beweisverfahren wird zunächst ein außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassener Anwalt beigeordnet, der bei einem Streitwert von 20.000,00 EUR folgende Vergütung verdient:mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / 3 Anmerkung:

Ich kann der Entscheidung des Bay. VGH nicht zustimmen. Erhebung außergebührenrechtliche Einwendungen Der BayVGH hat zunächst zutreffend erkannt, dass bereits die Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen zur Ablehnung der Festsetzung nach § 11 Abs. 5. S. 1 RVG führt. Dabei bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG keiner Substantiierung ...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vergütungsvereinbarungen Die (rechtskräftige) Entscheidung des OLG München bestätigt zunächst die Grundsätze der Rspr. zur Sittenwidrigkeit bzw. zur ungemessen hohen vereinbarten Vergütung (dazu Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., 2021, § 3 Rn 19 ff.; AnwK-RVG/N. Schneider, RVG, 9. Aufl., 2021, § 3 Rn 104 ff.). 2. Hinweispflicht des Rechtsanwalts Die Entscheidung best...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des BGH ist in mehrfacher Hinsicht unrichtig. 1. Zuständigkeit des Einzelrichters Aufgrund des Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen des BGH vom 9.8.2021 (AGS 2021, 471 [Hansens] = zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens = NJW 2021, 3191) entscheidet über Anträge auf Festsetzung des Gegenstandswertes beim BGH der Einzelrichter. Dies hat für a...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / II. Fünfer-Spruchgruppe

Der 3. Strafsenat hat über den Antrag in einer Spruchgruppe mit fünf Richtern entschieden. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters, wie sie § 42 Abs. 3 RVG für die OLG ermöglicht, komme nach geltendem Recht nicht in Betracht. § 122 Abs. 1 GVG sehe für das OLG vor, dass in bestimmten Fällen der Einzelrichter entscheiden kann. Eine entsprechende Regelung für den BGH enthalte das...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / III. Rechtskräftige Festsetzung der Kosten für das Revisionsverfahren

Der Antrag sei, so der BGH, unzulässig, weil die Kosten für das Revisionsverfahren bereits rechtskräftig festgesetzt worden seien. Der Wahlverteidiger habe am 14.1.2019 Kostenfestsetzung bezüglich des Revisionsverfahrens und am 4.2.2019 die Feststellung einer Pauschgebühr beantragt. Am 26.4.2019 habe das LG einen Kostenfestsetzungsbeschluss auch hinsichtlich der Kosten des R...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / I. Allgemeines

Für das Strafverfahren ist die (allgemeine) Terminsgebühr in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 VV und für das Bußgeldverfahren in Vorbem. 5 Abs. 3 S. 1 VV geregelt. In beiden Teilen ist in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV bzw. in Vorbem. 5 Abs. 3 S. 2 VV eine gleichlautende Regelung für die in der Praxis nicht seltenen Fällen enthalten, dass ein anberaumter Termin nicht stattfindet, der Rechtsa...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach Verbindung von Verfahren; Grundgebühr/Verfahrensgebühr

§§ 15, 48 RVG; Nrn. 4100, 4104 VV RVG Leitsatz Grundsätzlich ist jedes von den Strafverfolgungsbehörden betriebene Ermittlungsverfahren ein eigenständiger Rechtsfall i.S.v. Nr. 4100 VV, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden sind. Eine Verfahrensverbindung hat auf bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Gebühren keinen Einfluss. Eine Prüfung der Recht- oder gar Zw...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des Wahlverteidigers aus der Staatskasse für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren

§ 45 Abs. 1 RVG; Nr. 4143 VV RVG; §§ 403 ff. StPO Leitsatz Der Wahlverteidiger des Angeklagten kann nur dann Erstattung von Gebühren für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren aus der Staatskasse verlangen, wenn er dem Angeklagten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.1.2022 – 1 Ws 108/21 (S) I. Sachverhalt Gestritten wird um die Festset...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Verfahrensgebühr Hinsichtlich der Ausführungen des LG zum Anfall der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist dem LG zuzustimmen. Es kommt nicht darauf an, ob sich die vom Rechtsanwalt erbrachte Tätigkeit im Hinblick auf die Einziehung aus der Akte ergibt oder nicht. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine grds. normale Verfahrensgebühr, für die die allgemeinen Rege...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / II. Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Inhaltlich sei die (zweite) Vergütungsvereinbarung vom 28.1.2020, die hier zugrunde zu legen sei, nicht zu beanstanden. Eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG komme – ungeachtet der Verpflichtung zur Erholung eines Gutachtens der zuständigen Rechtsanwaltskammer – nicht in Betracht. Auch eine Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben. 1. Unang...mehr

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AGS 05/2022, Entstehen und ... / III. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Die Klägerin hat die Hebegebühr auch zu erstatten. Die Hebegebühr sei erstattungsfähig, wenn der Schuldner, ohne vom Gläubiger oder dessen Anwalt dazu aufgefordert zu sein, an den Rechtsanwalt des Gläubigers zahlt (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, 25. Aufl., 2021, VV 1009 Rn 20 m.w.N.). Dies sei hier der Fall gewesen. Der Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr stehe auch nicht entgege...mehr

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AGS 05/2022, Mayer, Das neue Erfolgshonorar

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 112 S., 28,00 EUR Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber die bisherigen engen Voraussetzungen für den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen geändert. Während bisher eine Erfolgshonorarvereinbarung ...mehr

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AGS 05/2022, Zahlungsauffor... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Gericht nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen dem späteren Prozessbevollmächtigten des Klägers für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände hat der Kläger in dem Schadensersatzprozess vorzutragen und im Streitfall zu beweis...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / Leitsatz

Über den Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit des Wahlanwalts im Revisionsverfahren vor dem BGH entscheidet der Senat in einer Spruchgruppe mit fünf Bundesrichtern. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters, wie sie § 42 Abs. 3 RVG für die OLG ermöglicht, kommt nach geltendem Recht nicht in Betracht. Der Zulässigkeit eines Pauschgebührenantrags des Wahlanw...mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / Sachverhalt

In der vor dem VG Augsburg geführten Verwaltungsstreitsache hatte die Prozessbevollmächtigte einer Partei als Antragstellerin die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG gegen den Antragsgegner, ihren früheren Mandanten, beantragt. Dieser hatte geltend gemacht, er habe der Rechtsanwältin keine schriftliche Vollmacht erteilt. Die hierzu gehörte Rechtsanwältin hat dies nicht...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Verfahrensgebühr Die Entscheidung entspricht der h.M. zu den vom LG angesprochenen Fragen. Wegen weiterer Rspr.-Nachweise wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Kommentierung zur Nr. 4142 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, verwiesen. Hier stellt sich auch nicht die sonst in Zusammenhang mit der Nr. 4142 VV immer ...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / II. Gesetzliche Gebühren auch in den später verbundenen 21 Fallakten

1. Grundsätze Die allgemeine Vergütung des Verteidigers und die Vergütung im vorbereitenden Verfahren richte sich – so das OLG – nach Nrn. 4100 bis 4105 VV. Ausgangspunkt bilde dabei stets die in Nr. 4100 VV geregelte Grundgebühr. Gem. Anm. 1 zu Nr. 4100 VV erhalte der Rechtsanwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Der Rechtsfall werde dabei ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / III. Gegenstandswert

Den für die Höhe der 1,0-Gebühr Nr. 4142 VV maßgeblichen Gegenstandswert (§§ 13, 49 RVG) hat das LG auf über 50.000,00 EUR bemessen. Entscheidend sei der objektive Wert, welcher sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Einziehung bemesse (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4142 Rn 19). Da im Zeitpunkt vor Anklageerhebung von ei...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebühr bei Einziehung

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht für alle Tätigkeiten des Verteidigers, die sich auf die Einziehung oder einer ihr gleichstehenden Rechtsfolge beziehen, unabhängig davon, ob die Vermögensabschöpfung auch der Entschädigung des Verletzten dient. Die Nr. 4142 VV setzt keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes voraus. Die Einziehung muss auch...mehr

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AGS 05/2022, Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Nr. 1009 VV RVG Leitsatz Die Hebegebühr ist erstattungsfähig, wenn der Schuldner, ohne vom Gläubiger oder dessen Anwalt dazu aufgefordert zu sein, an den Rechtsanwalt des Gläubigers zahlt. LG Frankfurt, Beschl. v. 7.4.2022 – 2-15 O 74/20 I. Sachverhalt Die Klägerin hatte nach einem Zivilrechtsstreit der Kläger Kosten zu erstattet. Die Klägerin hatte u.a. auch die die Festsetzung ...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswert in Ordnungsgeldverfahren

§§ 25, 33 RVG Leitsatz In Ordnungsgeldverfahren richtet sich der Wert der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Wert der Hauptsache. Ist die Hauptsache ein einstweiliges Verfügungsverfahren, so ist der Abschlag des Verfügungsverfahrens herauszurechnen. LG Mainz, Beschl. v. 2.5.2022 – 11 HKO 13/15 I. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Antragsgegn...mehr

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AGS 05/2022, Einigungs- und Terminsgebühr für außergerichtlichen Vergleich

Nrn. 1000, 1003, Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG; §§ 91, 104 ZPO Leitsatz Bietet der Kläger dem Beklagten den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs dergestalt an, dass hinsichtlich der Klageforderung zu 1 die volle Zahlung ohne die begehrten Zinsen und hinsichtlich der Klageforderung zu 2 ein Abschlag angeboten wird, so kann die Zahlung des erwarteten Betrags ...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 3. Begriff des Erscheinens

Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV formuliert mit "erscheinen". Diese Formulierung hat aber nicht die Folge, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr nur dann erhält, wenn er erst im Gerichtssaal erfährt, dass der Termin nicht stattfindet. Die Gebühr entsteht vielmehr auch, wenn ein Termin aufgehoben oder verlegt wird, die entsprechende Terminsnachricht den Rechtsanwalt aber aus Gründe...mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / Leitsatz

Der Einwand des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, er habe den antragstellenden Rechtsanwalt nicht bevollmächtigt, stellt einen außergebührenrechtlichen Einwand dar, der zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führt. (Leitsatz der Schriftleitung) Bay. VGH, Beschl. v. 14.2.2022 – 10 C 22.272mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nur teilweise zutreffend. Sie zeigt hinsichtlich des vom OLG dargestellten Verhältnisses von Grundgebühr zur Verfahrensgebühr eklatante Lücken in den Gebührenkenntnissen des OLG, die zu einer für den Verteidiger erheblichen Mindereinnahme geführt haben (vgl. dazu IV. 2.). 1. Verbindung und Erstreckung Zutreffend sind allerdings die Ausführungen des OLG zu ...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswert in Wohnungseigentumssachen in Übergangsfällen

§ 33 RVG; §§ 49, 49a, 71 Abs. 1 S. 2 GKG; § 3 ZPO; § 48 Abs. 5 WEG Leitsatz Ist eine Beschlussanfechtungsklage vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG a.F. und nicht nach § 49 GKG. Die (allgemeine) Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 S. 2 GKG ist in...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten im Revisionsverfahren als Wahlverteidiger verteidigt. Er hat nach Abschluss des Verfahrens wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit im Revisionsverfahren gem. § 42 RVG die Feststellung einer Pauschgebühr i.H.v. 1.100,00 EUR beantragt. Die Vertreterin der Bundeskasse hat das befürwortet. Der BGH hat de...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Anordnung des Gerichtsvollziehers zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis

§ 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG; § 802c ZPO Leitsatz In dem Rechtsbeschwerdeverfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Gerichtsvollziehers zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis noch unterbliebener Vermögensauskunft des Schuldners geht, bestimmt sich der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners nach dem Betrag, der einschließlich...mehr