Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht von der Verordnungsermächtigung nach Abs 3 Gebrauch gemacht wird, nach § 152 f. Gem § 3 Nr 2a RpflG sind alle Kindschaftssachen dem Rechtspfleger zugeordnet, der Richter hat nur in denjenigen Fällen zu entscheiden, die ihm durch Gesetz ausdrücklich vorbehalten sind. Der Gesetzgeber hat nunmehr den in § 14 RPflG gereg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung von Amts wegen.

Rn 16 Der Richter muss im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung vAw prüfen, ob ein Aufhebungsgrund aus § 1059 II 2b vorliegt, va ein Verstoß gg den ordre public (s § 1059 Rn 59 ff). Aber es gibt keine Amtsermittlung, sondern es gilt der Beibringungsgrundsatz. Die Prüfung des OLG auf einen behaupteten Verstoß setzt eine ordnungsgemäß ausgeführte Rüge voraus. Stellt es daraufhi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Stellung des Vorsitzenden.

Rn 10 Soweit das Gesetz dem Vorsitzenden die Prozessleitung überträgt, nimmt er eine selbstständige, vom Kollegium unabhängige Stellung ein (Musielak/Voit/Stadler § 136 Rz 6). Dies schließt nicht aus, dass einzelne Aufgaben auf ein Mitglied des Gerichts übertragen werden können, so zB iRd Güteverhandlung im Hinblick auf die Einführung des Sach- und Streitstandes, § 278 V 1. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemein.

Rn 15 a) § 383 I Nr 4–6 schützen solche Personen vor dem Zwang zur Aussage, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden, wobei andererseits eine besondere Vertraulichkeit der Mitteilung nicht erforderlich ist. Ausreichend ist vielmehr, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Freie Beweiswürdigung.

Rn 9 Dem Schiedsgericht steht in gleicher Weise wie dem staatlichen Gericht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung zur Seite (Abs 4 S 2). Dieser Grundsatz bedeutet, dass es keine Bindungen des Schiedsgerichts an gesetzliche Beweisregeln gibt und dass entscheidend für die schiedsgerichtliche Entscheidung die richterliche Würdigung ist. Bei der Würdigung der gesamten Verhand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Freie Beweiswürdigung.

Rn 1 Wie alle Beweismittel unterliegt die Aussage der Partei, ob sie uneidlich oder eidlich nach § 452 erfolgt ist, der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Abs 1 wiederholt (klarstellend) den Grundsatz des § 286 für die Parteivernehmung. Da, wie beim Zeugenbeweis, Wahrnehmungen über streitige Tatsachen oder Zustände berichtet werden, gelten grds dieselben Regeln bzgl Glaubw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Notvertretung.

Rn 1 Für den Sonderfall, dass vorübergehend (BGH NJW 95, 2337) die Vertretung innerhalb des Gerichts (vgl § 21e, § 60 Rn 4) nicht mehr von den Richterinnen und Richtern am Gericht wahrgenommen werden kann, eröffnet Abs 1 die Möglichkeit einer Notvertretung. Die personellen Ressourcen sind allerdings durch sinnvolle Planung, insb durch Abstimmung der Termine zwischen den Spru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeiner Regelungsbereich.

Rn 5 Die §§ 41 ff regeln die mögliche Hinderung an der Ausübung des Richteramtes, wenn begründete Zweifel in einer konkreten Verfahrenssituation an der Integrität des Richters bestehen. Ist er unabhängig vom Verfahrensgegenstand in der sachgemäßen Ausübung seines Amtes beschränkt, greifen diese Regelungen nicht (allgM). Als solche Beschränkungen kommen in Betracht: Berufung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Erstreckung der Regelungen auf die Sonderfälle des kommissarischen Richters, nämlich des beauftragten (§§ 268 V 1, 361) und des ersuchten Richters (§§ 278 V 1, 362).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Erläuternde Auslegung

Rz. 5 Ziel der Auslegung eines Testaments ist die Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133 BGB).[5] Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den "wirklichen", d.h. realen Willen des Erblassers zu erforschen; sie soll klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte, und nicht etwa einen von der Erklärung losgelösten Willen ermitteln.[6] Der so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die Ablehnung eines SV ähnl der Ablehnung eines Richters (§§ 41, 42). Eine Ablehnung kommt überhaupt nur in Betracht, weil der SV austauschbar ist (also nicht beim sachverständigen Zeugen, § 414) und hat ihren Grund in seiner Funktion und Stellung als Gehilfe des Richters sowie seiner besonderen Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Zur Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. 2Für die Protokollführung kann ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle zugezogen werden, wenn dies auf Grund des zu erwartenden Umfangs des Protokolls, in Anbetracht der besonderen Schwierigkeit der Sache oder aus einem sonstigen wichtigen Grund erforderlich ist. (2) Absatz 1 gilt entsprechend fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Menschenrechtsbeschwerde

Schrifttum: Ambos, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfahrensrechte, ZStW 2003, 583; Benda, Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, AnwBl. 2005, 602; Bergmann, Diener dreier Herren? – Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR, EuR 2006, 101; Eisele, Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskon...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung.

Rn 6 Die Zustellung muss gesetzlich vorgeschrieben (vgl zB §§ 253 I, 317 I 1, 693 I) oder durch Verfügung des Richters oder Rechtspflegers nach pflichtgemäßem Ermessen angeordnet sein (§ 166 II). In diesem Fall beweist die Zustellung die erforderliche Mitteilung, die allerdings auch formlos hätte erfolgen können (vgl Rn 5). Der UdG ist an die Anordnung des Richters oder Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidungsformen.

Rn 2 Beschlüsse ergehen ohne bzw aufgrund fakultativer mündlicher Verhandlung (§ 128 IV, näher § 329 Rn 2). Sie werden vom Gericht, Rpfleger oder UdG erlassen. Ihrem Inhalt nach entscheiden sie nicht über den Streitgegenstand der Hauptsache. Sie können aber wie Urteile zu einer abschließenden Entscheidung im Hinblick auf den im jeweiligen Verfahrensstadium relevanten Streits...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21d ergänzt § 21a II hinsichtlich der 4 aus gewählten Richtern bestehenden Präsidien, um das Repräsentationsprinzip der 4 gewählten Präsidien (Kissel/Mayer § 21a Rz 12; MüKoZPO/Pabst § 21a GVG Rz 9) zu wahren. Die Herabstufung der Präsidien ist nach Abs 2 bis auf die Stufe des kleinen Präsidiums nach § 21a II 4 geregelt, während die Heraufstufung des Präsidiums beim k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmtheitsgebot.

Rn 31 Die Geschäftsverteilung dient der Bestimmung des gesetzlichen Richters bis auf die letzte Stufe des konkret zuständigen Richters oder Spruchkörpers. Insoweit folgt aus Art 101 I 2 GG das Erfordernis der Bestimmtheit der Regelung, die so weit reichen muss, dass eine Manipulation der Richterbestimmung ausgeschlossen ist (BFH Beschl v 3.6.20 – II B 54/19, Rz 25). Selbst d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. 2Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 auf Beschlüsse des Gerichts und auf Verfügungen des Vorsitzenden sowie eines beauftragten oder ersuchte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Urteil kann nur von denjenigen Richtern gefällt werden, welche der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 21a I ordnet an, dass bei jedem Gericht ein Präsidium zu bilden ist. Das Präsidium ist nach der Systematik des Zweiten Titels der Urheber der gerichtsinternen Geschäftsverteilung. Das Präsidium ist der Träger der richterlichen Selbstverwaltung, aufgrund seiner konkludent zum Zwecke der Gewaltenteilung mitgeregelten Unabhängigkeit der Präsidiumsmitglieder hinsichtlich de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reichweite und Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 8 Der Beschl ist für das Adressatgericht bindend, insoweit allerdings nur hinsichtlich der Rechtswegfrage (§ 17a II 3), nicht indes bei anderweitiger sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit innerhalb seines Rechtswegs (BAG NJW 96, 742; OVG NRW Beschl v 31.1.24 – 4 E 72/24 – juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl v 6.6.17 – 1 SHa 2/17 – juris; Hamm Beschl v 3.11.16 – III-1 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gg das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann seiners...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gegenbeweis oder Beweis des Gegenteils.

Rn 30 Der Beweis der Unrichtigkeit nach § 415 II wird häufig als Gegenbeweis der Unrichtigkeit bezeichnet (BGH NJW 90, 2125 [BGH 07.06.1990 - III ZR 216/89]; ThoPu/Seiler § 415 Rz 6). Es findet sich auch die Formulierung, dass der Gegenbeweis durch Beweis des Gegenteils zu erbringen sei (BVerfG NJW-RR 02, 1008 [BVerfG 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01]; Zö/Feskorn § 418 Rz 4; s.a. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eingang.

Rn 5 Der Zeitpunkt des Eingangs ist derjenige, zu dem das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt ist. Die Mitwirkung des Gerichts (zB durch die Entgegennahme des Schriftstücks) ist nicht erforderlich (BVerfG NJW 80, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78]; BGH NJW 81, 1216). Der Eingang bei einem anderen Gericht genügt auch dann n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berücksichtigung nur des mündlich Vorgetragenen.

Rn 11 Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung notwendig, darf das Gericht als Prozessstoff nur berücksichtigen, was Gegenstand der mündlichen Verhandlung war (BAG NJW 96, 1166 [BFH 21.08.1995 - VI R 30/95]; BGH NJW 95, 1841; St/J/Kern Rz 9, 30). Gemäß § 137 III zulässig in Bezug genommene Schriftstücke stehen dem mündlich Vorgetragenen gleich (St/J/Kern Rz 31). Ebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verständigung im Ermittlungsverfahren

Rz. 1285 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren mit seinem Grundsatz der freien Gestaltung sind Verständigungen unter den vorbezeichneten Kautelen – ausgenommen die im Rahmen der Hauptverhandlung zu beachtenden Prozessmaximen – in noch weitergehendem Maße zulässig und im Sinne einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten auch geboten[2]. Grenzen sind in diesem Verfahrensst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Im Einzelnen haben bearbeitet

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz –PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist eine umfassende Novellierung geschaffen worden. Die neuen Regelungen über das Pfändungsschutzkonto sind zum 1.12.21 in Kraft getreten. Durch das Gesetz ist im B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1, Strafbare Falschaussage des Gegners.

Rn 5 Es geht dabei um unrichtige nach § 452 beeidigte oder nach § 484 bekräftigte Parteiaussagen des Gegners des Restitutionsklägers iRd Parteivernehmung nach §§ 445 ff. Erfasst sind der Meineid nach § 154 StGB und die falsche eidesgleiche Bekräftigung nach § 155 StGB sowie deren fahrlässige Begehung nach § 161 StGB. Nicht erfasst sind aber falsche Versicherungen an Eides st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 181 GVG – [Beschwerde gegen Ordnungsmittel].

Gesetzestext (1) Ist in den Fällen der §§ 178, 180 ein Ordnungsmittel festgesetzt, so kann gegen die Entscheidung binnen der Frist von einer Woche nach ihrer Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden, sofern sie nicht von dem Bundesgerichtshof oder einem Oberlandesgericht getroffen ist. (2) Die Beschwerde hat in dem Falle des § 178 keine aufschiebende Wirkung, in dem Falle ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Teilurteils.

Rn 21 Das Teilurteil spaltet den Rechtsstreit in zwei Teile auf. Ein Vorbringen zu dem durch Teilurteil erledigten Teil ist im Verfahren über den verbleibenden Teil nicht mehr zulässig. Verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen nicht durch Teilurteil zurückgewiesen werden (Rn 4). Das Teilurteil kann für den jeweils entschiedenen Teil selbstständig formell und mater...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung ins bewegliche Vermögen.

Rn 30 In § 119 ist jetzt klargestellt, dass das Vollstreckungsgericht im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit PKH pauschal für die gesamte Zwangsvollstreckung bewilligen kann (ebenso gem § 77 Abs 2 FamFG in FG-Familiensachen). Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Die funktionelle Zuständigkeit ergibt sich aus § 20 Nr 5 RPflG. Grds ist die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Durchführung der Verhaftung

Rz. 508 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch Verhaftung vollstreckt. Für sie ist die StA zuständig (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO), die ihre Ermittlungspersonen oder die Polizei einschaltet. Die Verhaftung erfolgt durch Ergreifung. Ein flüchtiger Verdächtiger kann auch im Wege der Ausschreibung im polizeilichen Informationssystem INPOL und im Schengener Informationssystem SIS g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisantritt.

Rn 1 Es gibt – anders als beim Augenschein (§ 144) – keinen Zeugenbeweis vAw. Die Partei hat also Beweis anzutreten gem § 373 (BeckOKZPO/Scheuch § 373 Rz 1). Der in dem Beweisantritt liegende Beweisantrag kann nur abgelehnt werden, wenn die angebotene Zeugenvernehmung für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die Behauptung, zu deren Beweis der Zeuge angeboten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / b) Einfache erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 64 Die einfache Nachfolgeklausel ist Gegenstand von § 711 Abs. 2 S. 1 BGB, der die Zulässigkeit der Vererblichstellung der Gesellschaftsbeteiligung ausdrücklich anordnet. Konsequenz der einfachen Nachfolgeklausel ist die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben, die sämtlich in die die Gesellschafterstellung einrücken.[98] Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vormundschaft, Nr 4.

Rn 14 Umfasst sind sämtliche Verfahren, die die Bestimmung der Person oder der Rechte oder Pflichten des Vormunds betreffen (§§ 1773–1808 BGB); insb sind zu nennen (vgl BTDrs 16/6308, 234; vgl auch Prütting/Helms/Hammer § 151 Rz 15–18a; MüKoFamFG/Heilmann § 151 Rz 41–43; Sternal/Schäder § 151 Rz 14): die Anordnung der Vormundschaft, auch schon vor der Geburt des Mündels (§ 17...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesamter Inhalt der Verhandlung.

Rn 5 Gegenstand der Beweiswürdigung sind zunächst alle entscheidungserheblichen Tatsachen einschließlich der negativen Tatsachen (Rn 69) sowie der inneren Tatsachen wie Wille, Vorsatz oder Kenntnis (§ 284 Rn 7). Voraussetzung ist dabei stets, dass sie unstr, zugestanden oder vom Gericht als bewiesen angesehen werden. Bei den Indiztatsachen, mit deren Hilfe üblicherweise solc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht.

Rn 22 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn es möglich ist, dass für die Verzögerung des Rechtsstreits ein Fehler des Gerichts mitursächlich ist (Köln NJW 80, 2421, 2422 [OLG Köln 23.05.1979 - 2 W 65/79]), insb wenn der Richter die Verzögerung durch seine pflichtwidrige Verfahrensleitung mit verursacht hat (vgl Rn 2; s EGMR NJW-RR 09, 141). Das Gericht muss eine Verspätung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verfahrensrechtlicher ordre public – rechtliches Gehör.

Rn 67 Verletzt das Schiedsgericht in erheblicher Weise im Schiedsverfahren die zentralen Verfahrensgrundrechte einer Partei, ist stets der verfahrensrechtliche ordre public verletzt. Hierzu gehören insb das Recht der Parteien auf ein faires Verfahren (BVerfG NJW 04, 2149, 2150 [BVerfG 15.04.2004 - 1 BvR 622/98] Nr 2), auf Gleichbehandlung und auf prozessuale Waffengleichheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Selbstverständlich wirkt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auf die Einordnung der Tätigkeit innerhalb des Gebührenrahmens aus. Um die 1,3 Regelgebühr der Geschäftsgebühr überschreiten zu können muss der übliche Umfang eines anwaltlichen Mandates überschritten worden sein. Besonders die zeitliche Komponente ist hier ausschlaggebend. Dabei zählen sämtliche Zeita...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / a) Allgemeines

Rz. 49 Um mehr Publizität im Stiftungssektor zu schaffen, wird zum 1.1.2026 ein grundsätzlich für jedermann einsehbares Stiftungsregister eingeführt (vgl. §§ 82b ff. BGB und § 15 StiftRG). Über dieses Register werden neben dem Namen und dem Sitz der Stiftung auch Angaben zu den vertretungsberechtigten Organmitgliedern abrufbar sein.[77] Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Termin zur Erörterung.

Rn 10 Gem § 118 I S 2 kann das Gericht die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist. Dann kann ein Vergleich zu gerichtlichem Protokoll genommen werden. Eine solche mündliche Erörterung kommt daher nur in Betracht, wenn das Gericht nach dem PKH-Antrag, ggf einer schriftlich erfolgten Einlassung des Gegners, davon ausgehen kann, dass ein Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist in den Kindschaftssachen des § 151 Nr 1–5 und Nr 8 anwendbar, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger funktionell zuständig ist (hierzu zB Bambg v 27.11.24 – 7 WF 246/24e, juris; KG NJW-RR 25, 259; Frankf FamRZ 23, 1216) für die Verfahren betreffend die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes iSv § 151 Nr 6 und 7 enthält § 167 I ...mehr