Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Bindung.

Rn 42 Ein Verweisungsbeschl ist ausnahmsweise nicht bindend, wenn die Begründung bei Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm nicht mehr zu rechtfertigen ist, da sie nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist. Dies ist der Fall, bei fehlendem Bindungswillen des verweisenden Gerichts oder der Verweisungsbeschl auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift legt den Inhalt eines förmlichen Beweisbeschlusses fest. Aus dem vorgeschriebenen Inhalt können die Parteien entnehmen, wie das Gericht ihren Vortrag wertet, va welche Tatsachen seiner Ansicht nach entscheidungserheblich und beweisbedürftig sind, wie der Beweis zu erheben ist und welche Partei beweisbelastet ist. Er trägt auch zu einer prozesswirtschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Entscheidung.

Rn 7 Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der die Ausschließung feststellt oder die Ablehnung für (un)begründet erklärt (Zö/Vollkommer § 48 Rz 10). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Der Beschl sollte begründet werden (s.a. § 46 Rn 8). Er ist dem Richter bekannt zu geben und den Parteien gem § 329 II 1 mitzuteilen. Begründung und Zustellung sind erforderlich, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft nur die Ladung, also die Aufforderung zum Erscheinen zum festgesetzten Termin (§ 214), nicht die Terminsbestimmung selbst, für die die allgemeinen Regeln gelten (§ 216), wobei allerdings Fälle, in denen mit der Terminsbestimmung nicht auch gleichzeitig die Ladung erfolgt, kaum vorstellbar sind. Jedenfalls sollen nach dem Normzweck das Verfahren b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 9 Der Mieter soll durch die Modernisierungsankündigung in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen auf seine Wohnung einzuschätzen. Sie muss vor diesem Hintergrund zwar klar und transparent beschreiben, womit zu rechnen ist, und ankündigen, um welche Modernisierungsmaßnahme es sich handelt, und was der Mieter durch sie zu erwarten hat (s.a. BGH ZMR 21, 723 Rz 24). Sie m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage des Schiedsspruchs.

Rn 5 Art IV 1 UNÜ verlangt, Schiedsspruch und Schiedsvereinbarung im Original oder in legalisierten Kopien vorzulegen. Ist der Schiedsspruch in einer Fremdsprache abgefasst, ist nach Art IV 2 UNÜ zusätzlich eine amtliche Übersetzung in die Gerichtssprache beizufügen. Rn 6 § 1064 III enthält jedoch mit dem Verweis auf § 1064 I für die Vorlagepflicht ausländischer Schiedssprüch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel (S 3).

Rn 4 Auf die erfolgte oder unterbliebene Übertragung auf die Kammer kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden. Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs liegt darin keine Verkürzung des Rechtsschutzes, weil jedenfalls über die Rechtsbeschwerde der zuständige Senat des BGH als Kollegialgericht entscheide (BTDrs 14/4722, 111). Wenn der Einzelrichter von einer Über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 310 regelt im Zusammenspiel mit § 311 und § 312 sowie §§ 136 IV, 160 III Nr 7 die Modalitäten der Urteilsverkündung. Erst die Urteilsverkündung, nicht schon oder erst die Unterschrift der Richter, macht aus einem Urteilsentwurf (BGHZ 14, 39, 44; NJW 04, 2019, 2020; Frankf 12.9.12 – 1 U 32/09, BeckRS 13, 02866; § 309 Rn 2) den rechtlich existenten, endgültigen und dami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vernommener Zeuge oder Sachverständiger (Nr 5).

Rn 30 Über den allgemeinen Normzweck hinaus (s Rn 1 ff, 19) soll hier die Objektivität der Beweiswürdigung geschützt werden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 21). Der Begriff ›Sache‹ ist entgegen der überwiegenden Meinung (Frankf FamRZ 89, 518, 519; Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 12; St/J/Bork § 41 Rz 14; Wieczorek/Schütze/Niemann § 41 Rz 11) hier ebf nur prozessual zu verstehen. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme (§ 556a III 2).

Rn 40 Die Betriebskosten sind für eine oder mehrere Kostenpositionen nach § 556a I 1 (Rn 20 ff) umzulegen, wenn der Umlageschlüssel, der im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung gilt, im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht oder nicht mehr billigem Ermessen widerspricht. Rn 41 Ob es so liegt, ist anhand der Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 3 Für die Anordnung der Fristsetzung ist das Gericht zuständig, das den Arrest erlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist. Hat das Beschwerde- bzw das Berufungsgericht den Arrest erlassen, so ist gleichwohl hinsichtlich der Anordnung der Fristsetzung das erstinstanzliche Gericht zuständig (Schuschke/Walker/Walker Rz 29; Zö/Vollk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung in der Hauptsache.

Rn 3 Unter Entscheidung in der Hauptsache iSd § 99 I 1 ist jede Entscheidung über den Streitgegenstand zu verstehen. Auf die Form der Entscheidung (Beschl oder Urt) kommt es nicht an. § 99 I 1 gilt in allen Verfahren, auch in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile (Naumbg OLGR 05, 105). Die Vorschrift gilt auch für Nebenverfahren wie zB die Kostenfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenstreitwert.

Rn 14 Hat das Gericht den der Kostenberechnung zugrunde zu legenden Wert festgesetzt (§§ 63 GKG, 33 RVG), ist dieser maßgebend. Fehlt es hieran, ermittelt der Rechtspfleger den Gebührenstreitwert nur in offenkundigen und zwischen den Parteien unstreitigen Fällen selbstständig. Andernfalls legt er die Akte dem Richter zur Wertfestsetzung nach § 63 I GKG bzw § 33 I RVG vor. Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Konsequenz dessen, dass der Beweisbeschlusses bis zu seiner vollständigen Erledigung im Amtsbetrieb auszuführen ist. Prozessgericht wie ersuchter oder beauftragter Richter haben daher weitere Termine zur Beweisaufnahme vAw zu bestimmen, wenn sie etwa wegen Nichterscheinens eines Zeugen nicht oder nur zT durchgeführt werden konnte. Die Vorschrift stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa)

Rn 6 Diese erfolgt gem §§ 402, 394 II ff durch Vernehmung des SV. Zuständig ist grds das Prozessgericht. Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter nach Maßgabe des § 375; bei komplexen und schwierigen Fachfragen und einer erheblichen Bedeutung für den Prozessausgang dürfte aber eine Beweisaufnahme vor dem Kollegium geboten sein (vgl BGH NJW 80, 2751; 94, 801; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 303.

Rn 4 Für den Anwendungsbereich des § 303 bleiben neben § 280 nur solche verfahrensrechtlichen Fragen, die weder unmittelbar die Zulässigkeit der Klage noch die Verfahrensfortführung (Rn 3) betreffen. Zu § 303 gehört daher neben dem Fall von Rn 3 aE der Streit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (aber nur bei Bejahung der Zulässigkeit, sonst Verwerfung, zB § 341 I 2), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzung.

Rn 4 Fehlt die Beschlussfähigkeit und besteht Gefahr im Verzuge, so ermächtigt Abs 2 S 1 den Präsidenten oder Aufsicht führenden Richter, die Geschäftsverteilung im Rahmen seiner Notzuständigkeit vorzunehmen und verpflichtet ihn, die Anordnung und deren Gründe schriftlich niederzulegen und dem Präsidium nach Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit vorzulegen. Die Notanordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zustellung nach Abs 1.

Rn 1 § 168 Abs 1 S 1 wurde geändert mWv 1.1.22 durch G v 5.10.21 (BGBl I S 4607). Die Zustellung vAw ist grds Aufgabe der Geschäftsstelle, dh des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bzw seines Stellvertreters (vgl § 153 GVG), der insoweit als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig wird (Frankf OLGR 02, 167). Dies schließt die eigenverantwortliche Prüfung der Zustellungsbed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung (Abs 1).

Rn 3 (1) Gemeint ist jeder Verkauf iRd Zwangsvollstreckung, unabhängig davon ob über Versteigerung, freihändig, privat- oder öffentlich-rechtlich (Erman/Grunewald Rz 2), insb Verkäufe gem §§ 814 ff, 825, 844, 857, 866 ZPO und Zwangsversteigerungen gem §§ 869 ZPO; 66 ff, 162, 171a ZVG. Rn 4 (2) Ausgeschlossen sind Beauftragte und ihre Hilfspersonen, also zB Richter, Rechtspfle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt und Inhalt (Abs 2).

Rn 5 Ausfertigungen werden nach Abs 2 S 1 nur auf Antrag an das jeweilige Gericht und nur in Papierform erteilt. Gemäß Abs 2 S 2 dürfen Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften vor Verkündung und Unterschrift sämtlicher (§ 309) Richter nicht erfolgen, da das Urt zu diesem Zeitpunkt das Entwurfsstadium noch nicht verlassen hat. Gleiches gilt für eine gem § 310 III erforderlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Systematik.

Rn 1 Der Schuldner hat zwar im Verfahren vor dem Rechtspfleger (nicht aber in den Fällen der Klauselerteilung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 724s § 724 Rn 10) einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Anhörung vor der Erteilung einer sog qualifizierten Klausel. Allerdings ergibt sich dieser Anspruch nicht aus Art 103 I GG, sondern aus dem recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung.

Rn 28 In eiligen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag gem § 765a I 2 iVm § 732 II einstweilige Anordnungen erlassen. Es kann insb anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstw einzustellen oder nur gegen Sicherheitsleistung fortzuführen ist. Die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen im Weg der einstweiligen Anordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen. (2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsnatur.

Rn 29 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass der Anscheinsbeweis keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast hat. Während die Anwendung von Beweislastnormen das Vorliegen eines non liquet zur Voraussetzung hat, soll der Anscheinsbeweis eine Beweislastentscheidung gerade verhindern. Abzulehnen ist auch die Auffassung, der Anscheinsbeweis sei dem materiellen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ermessensfehler.

Rn 72 Das allgemeine Verfahrensermessen des Schiedsgerichts aus § 1042 IV gehört im Regelfall nicht zum verfahrensrechtlichen ordre public. Ein einfacher Ermessensfehlgebrauch oder auch Nichtgebrauch des Verfahrensermessens durch das Schiedsgericht ist daher kein Aufhebungsgrund. Hierzu gehört auch der Rückgriff des Schiedsgerichts auf die allgemeinen Vorschriften der ZPO fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht von der Verordnungsermächtigung nach Abs 3 Gebrauch gemacht wird, nach § 152 f. Gem § 3 Nr 2a RpflG sind alle Kindschaftssachen dem Rechtspfleger zugeordnet, der Richter hat nur in denjenigen Fällen zu entscheiden, die ihm durch Gesetz ausdrücklich vorbehalten sind. Der Gesetzgeber hat nunmehr den in § 14 RPflG gereg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der durch § 24 begründete ausschließliche Gerichtsstand ist auf die Annahme des Gesetzgebers zurückzuführen, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Richter der belegenen Sache zu erwarten ist (BGH WM 70, 1149, 1150). Dabei spielt im Zeitalter elektronisch geführter Register weniger der Aspekt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung der Verbraucherschlichtungsstelle (Abs 1).

Rn 2 Nach Abs 1 muss eine Verbraucherschlichtungsstelle mit mindestens einem Streitmittler und einem Vertreter besetzt sein (also faktisch mit mindestens zwei Personen). Die Abwicklung der Tätigkeiten wird vom Träger der Verbraucherschlichtungsstelle geregelt. Es wird wohl in aller Regel eine Geschäftsstelle mit dem nötigen Personal erforderlich sein. Eine Geschäftsordnung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 3: Familiengerichtliche Unterstützung.

Rn 6 Auf jederzeit widerruflichen Antrag beider personensorgeberechtigter Eltern oder eines allein personensorgeberechtigten Elternteils muss das FamG – funktionell der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2a RPflG) – diese unterstützen. Allerdings nur in geeigneten Fällen, weshalb das FamG ein Tätigwerden auch ablehnen kann; entscheidend hierfür ist das Kindeswohl. Das Gericht kann hinter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungswille.

Rn 7 Die Bekanntgabe eines Dokuments ohne Zustellungswillen (oder Zustellungsabsicht) entfaltet keine Zustellungswirkung (BGH NJW 17, 2472 Rz 37, 60). Veranlasst der Urkundsbeamte die Zustellung, kommt es auf dessen Willen an. Hat der Richter oder Rechtspfleger die Zustellung verfügt, ist dessen Willensäußerung entscheidend (BGH NJW 56, 1878, 1879). Der Zustellungswille muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 10 § 119 regelt die Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts nicht abschließend. Von den zahlreichen Zuständigkeiten seien genannt: §§ 31 VI, 60 VI AuslWBG (sofortige Beschwerde im Verfahren auf Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen); § 229 BauGB (Rechtsmittel in Baulandsachen); § 208 BEG (Rechtsmittel in Entschädigungssachen); § 11 BinSchGerG (Rechtsmittel gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Anfechtung findet § 526 III entsprechende Anwendung: Wenn sogar die deutlich weiterreichende Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter zur Entscheidung nicht anfechtbar ist, muss dies erst recht für die Zuweisung an den Einzelrichter bloß zur Vorbereitung der Entscheidung gelten. Auf die erfolgte oder unterlassene Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art V 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regime de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die mündliche Bekanntgabe (Abs 2).

Rn 4 Bei Anwesenden ist eine mündliche Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel zulässig (II 1). Daraus folgt, dass eine telefonische Bekanntgabe generell ausgeschlossen ist. Mit der Verlesung ist der Beschluss erlassen (§ 38 III 3). Soweit die mündliche Bekanntgabe dem Beteiligten gegenüber erfolgt, für den der Beschluss seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitlich.

Rn 3 Einigkeit besteht, dass die Wartefrist mit dem Eingang des ordnungsgemäßen Gesuchs beginnt, auch wenn der Richter keine Kenntnis hat (Frankf NJW 88, 1238 zu § 29 I StPO). Zu weitgehend ist es, bei nicht begründeten Gesuchen die Sperrwirkung zu verneinen, es sei denn, bei rechtsmissbräuchlichen Gesuchen (§ 45 Rn 1), da diese einer Entscheidung nicht bedürfen. Sie endet m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 §§ 1034–1039 regeln die Fragen der Bildung des Schiedsgerichts. Dabei ist die in der Norm geregelte Zusammensetzung des Schiedsgerichts der zentrale Ausgangspunkt. Während im staatlichen Gerichtsverfahren der allgemein und abstrakt vorher bestimmte gesetzliche Richter den Rechtsstreit entscheidet, ist es gerade das Kennzeichen der Schiedsgerichtsbarkeit, dass ad hoc und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erinnerung.

Rn 4 Die Erinnerung (zB §§ 573, 766; § 11 I 2 RPflG) ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. Sie wird vom Richter des Ausgangsgerichts beschieden und gelangt nicht in die höhere Instanz. Die Entscheidung über die Erinnerung kann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein (nicht im Falle des § 11 II RPflG). Neben den gesetzlich geregelten Rechtsbehelfen gibt es ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungsspielraum des Einzelrichters.

Rn 4 Dem Einzelrichter nach § 527 muss nach der Zuweisung ein – wenn auch beschränkter – Entscheidungsspielraum zustehen. Soll der Einzelrichter lediglich im Detail bereits vorgegebene Prozesshandlungen (zB eine durch Spruchkörperbeschluss fixierte Beweisaufnahme) durchführen, so handelt er allenfalls als beauftragter Richter iSd §§ 375 I, 1a, 402, 451 (BGH NJW 64, 108, 109)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gericht eines Mitgliedstaats.

Rn 12 Der Begriff des Gerichts bezeichnet ein Rechtsprechungsorgan eines Mitgliedstaats iSd EuGVO, das kraft seines Auftrags selbst über zwischen den Parteien bestehende Streitpunkte in einem justizförmigen Verfahren entscheidet (EuGH C-414/92 – Solo Kleinmotoren, Rz 17, NJW 95, 38, 39; EuGH C-39/02 – Mærsk Olie & Gas A/S, Rz 45, IPRax 06, 262 [BGH 20.11.2003 - I ZR 294/02])...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskräftiges Endurteil (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Protokolle über Verhandlungen des Prozessgerichts brauchen keine Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und Nr 5 zu enthalten, wenn das auf die Verhandlung ergehende Endurteil nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Vorschrift erfasst mithin nur Endurteile, gegen die Rechtsmittel unstatthaft oder unzulässig sind (§ 511 I und II; § 543). Bei einem Berufungsurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz, Nr 8.

Rn 23 Nr 8 erklärt schließlich die aufgrund des JGG dem Familiengericht zugewiesenen Aufgaben zu Kindschaftssachen. Das sind insb die Festsetzung von Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG durch das Familiengericht (§§ 53, 104 IV JGG) als Rechtsfolge einer Straftat des Jugendlichen. In Betracht kommen auch Entscheidungen nach § 67 IV 3 JGG, wonach dem Erziehungsberechtigten oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag des Klägers.

Rn 6 Das Urt nach Abs 2 setzt den Prozessantrag des Klägers auf Erlass des Versäumnisurteils voraus. Dieser Antrag ist Grundlage dafür, dass ein Sachurteil gegen den Bekl ohne Berücksichtigung auch der dem Richter bekannten Einwendungen ergehen kann (RGZ 28, 393, 397). Ein Versäumnisurteil ist nicht zulässig, wenn der Kl nach einem Anerkenntnis des Bekl, das auch schriftsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensablauf.

Rn 29 Gegner der Erinnerung des Schuldners ist regelmäßig der Gläubiger; ohne dessen Anhörung darf nicht zu seinem Nachteil entschieden werden. Gleiches gilt, wenn ein Dritter die Erinnerung gegen eine Vollstreckungsmaßnahme einlegt. Bei der Erinnerung des Gläubigers, insb auch derjenigen des § 766 II, ist Erinnerungsgegner der Schuldner; es bedarf auch dessen Anhörung, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 18 § 851 II lockert für vertraglich vereinbarte Abtretungsverbote die Verbindung zwischen materiellem und Vollstreckungsrecht. Schuldner und Drittschuldner sollen nicht darüber disponieren können, ob Teile des Schuldnervermögens dem zwangsweisen Gläubigerzugriff entzogen sind (s.a. Foerste DNotZ 17, 583). Selbst wenn eine Unabtretbarkeit vereinbart ist, bleibt die Forderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 5 Das Vermittlungsverfahren ist ein selbstständiges Verfahren (anders als die Mediation, die nach § 36a innerhalb eines laufenden gerichtlichen Verfahrens vorgeschlagen werden kann); daraus folgt, dass die örtliche Zuständigkeit des Gerichts gem § 152 neu zu bestimmen ist und nicht notwendigerweise mit der örtlichen Zuständigkeit im vorausgegangenen Umgangsverfahren übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B...mehr