Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teil eines Anspruchs (Abs 1 S 1 Nr 2).

Rn 10 Der Antrag soll zurückgewiesen werden, wenn der MB nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. Nach allgM ist mit einem ›Teil des Anspruchs‹ nicht gemeint, dass nicht jeder von mehreren im selben Antrag eingetragenen Hauptsacheansprüchen bedenkenfrei ist. Nr 2 greift jedoch ein, wenn bei einer Nebenforderung Bedenken auftreten, dass sie überhöht se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschluss.

Rn 7 Die Beeidigung wird durch entspr Beschl des Prozessgerichts (als Nacheid gem § 392 oder bei Beauftragung eines beauftragten oder ersuchten Richters gem §§ 361, 362 bereits im Beweisbeschluss) angeordnet. Eine zu Unrecht unterlassene Beeidigung kann durch rügelose Verhandlung der Partei gem § 295 I geheilt werden (Zö/Greger § 391 Rz 5; BFH 22.11.13 – X B 35/13, Rz 14), w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nr 5, Straftaten durch das Gericht.

Rn 9 Auch hier muss die Verfälschung der Urteilsgrundlage auf einer in Bezug auf den Vorprozess verübten Straftat beruhen, und zwar des Richters nach den §§ 331 ff StGB, was insb die Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfasst (vgl BFH/NV 13, 1604). Die praktische Bedeutung dieses Restitutionsgrundes ist gering. Entgegen dem Wortlaut der Norm ist – wie bei den Straftatbeständen (RGSt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfassungsrechtliche Anforderungen.

Rn 11 Ein Rechtsbehelf gg die unterbliebene Zulassung ist in dem § 17a IV GVG, der auch insoweit ggü sonstigen Regelungen der einschlägigen Prozessordnung eine Sonderregelung darstellt, nicht vorgesehen (BSG NZS 98, 206 [BSG 04.12.1997 - 3 BS 1/97], zu § 160a SGG; BAG NZA 92, 954). Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen nicht (BVerwG NVwZ 94, 782, 05, 1201). Ob für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zurückverweisung.

Rn 11 Ist die Sache nicht entscheidungsreif, kann sie, wie sich aus Abs 3 ergibt, an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden. Eine § 538 entspr Bestimmung, welche das Beschwerdegericht verpflichtet, die notwendigen Beweise selbst zu erheben und in der Sache zu entscheiden, und welche die Zurückverweisung an bestimmte Tatbestände sowie den Antrag einer der Parteien knüpft,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bindung an Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze.

Rn 11 Die Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung erfährt zunächst eine Einschränkung dadurch, dass er bei seiner Überzeugungsbildung an zwingende Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze gebunden ist (BGHZ 160, 308, 317 = NJW 04, 3623, 3625; NJW-RR 14, 1147, 1148). Dazu gehören auch die Sätze der allgemeinen Lebenserfahrung (BGH MDR 02, 82, 83). Zu den Denkgesetzen rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Organqualität.

Rn 5 Das Präsidium ist Organ richterlicher Selbstverwaltung mit gesetzlich fixierter Zuständigkeit (Kissel/Mayer § 21a Rz 7; Schilken Rz 364). Die Klage eines Richters gg eine seine Unabhängigkeit berührende Geschäftsverteilung ist nach überwiegender Auffassung gg den Rechtsträger (Land bzw im Falle von Bundesgerichten: BRD) zu richten (VGH Baden-Württemberg NJW-RR 11, 861 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Beweisaufnahme durch Videokonferenz.

Rn 5 In der bisherigen Fassung des § 128a II war auch die Möglichkeit vorgesehen, eine Beweisaufnahme durch Videokonferenz durchzuführen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber in § 128a gestrichen und in das Beweisrecht verschoben. Im Einzelnen gelten die §§ 284 II, III, 377 II Nr 4, 5, 411 III. Danach ist eine Beweisaufnahme nach den Regeln des § 128a zulässig, soweit es sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Senat.

Rn 1 Die Zivilsenate entscheiden in Urteils- und Beschlusssachen in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren auf Lebenszeit ernannten Richtern, von denen einer an das OLG abgeordnet sein kann. Eine Überbesetzung von Senaten ist zulässig, dann muss allerdings im Wege der kammerinternen Geschäftsverteilung die Besetzung abstrakt festgelegt sein (§ 21g). Der Vorsi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 6 Weitere Zuständigkeiten bestehen zB für Wiederaufnahmeverfahren (§ 584 ZPO), Entscheidungen über Ablehnungen von Richtern des OLG, wenn das Gericht beschlussunfähig geworden ist (§ 45 III ZPO), Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn das OLG von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will (§ 36 III ZPO), Revisionen in Baulandsachen (§ 230 BauGB), En...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit.

Rn 2 Die Erinnerung nach § 573 findet statt gegen Entscheidungen des beauftragten (§ 361) oder des ersuchten (§ 362) Richters sowie des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 153 I GVG; Bsp: Ablehnung der Erteilung eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle, AG Göttingen ZVI 2008, 447, 450; Ablehnung der Übersendung einer Entscheidungsurschrift, BGH 17.9.09, IX ZR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1079 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Ausstellung der Bestätigungen nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind die Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Rn 1 Die Zuständigkeit für die Bestätigung eines Urteils als Europäischer Volls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kollegialgericht.

Rn 2 Über die Ablehnung eines Richters, der bei einem Gericht tätig ist, bei dem zwingend Spruchkörper zu bilden sind, entscheidet der Spruchkörper (allgM) (Wieczorek/Schütze/Gerken § 45 Rz 1). Das gilt auch für den Einzelrichter (BGH NJW 06, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05]) und für den Vorsitzenden einer KfH (BayObLG MDR 80, 237 [LG Kassel 22.10.1979 - 6 T 288/79]; Cell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Befangenheit des Sachverständigen.

Rn 31 Ein Gutachter kann gem § 30 I iVm § 406 I 1 ZPO wegen Befangenheit von jedem Verfahrensbeteiligten aus denselben Gründen, die zur Befangenheit eines Richters führen können, abgelehnt werden (Stuttg FamRZ 18, 455; Brandbg 7.2.17 – 13 WF 27/17, juris). Rn 32 Über die Ablehnung ist vorab durch Zwischenbeschluss zu entscheiden; anderenfalls kann das Gutachten nicht verwerte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Sowohl für Klageerwiderung (Abs 3) als auch Replik (Abs 4) besteht eine Mindestfrist von 2 Wochen. Bei erneuter Fristsetzung wird vorherige Frist bedeutungslos (Kobl OLGR 03, 115). Die Frist kann zusammen mit der Bestimmung eines Verhandlungstermins gesetzt werden (München MDR 21, 92). Rn 5 Die zu kurz gesetzte Frist kann Befangenheit des Richters begründen (Jena BauR 04...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliches Verfahren (Abs 2).

Rn 3 Haben die Parteien über das Verfahren der Schiedsrichterablehnung keine Vereinbarung getroffen, so gilt Abs 2. Danach muss dem Schiedsgericht ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, in dem die Ablehnungsgründe darzulegen sind. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingehen, nachdem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand bekannt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 8 Gemäß Abs 4 S 2 ist dem Schiedsgericht iRd Beweiserhebung eine gewisse Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Das Schiedsgericht ist also frei, eine Beweisaufnahme anzuordnen und durchzuführen und dabei einen konkreten Beweisbeschluss zu formulieren. Das Schiedsgericht ist auch nicht an die Regelungen über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355) gebunden. Ebenso wenig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsfortbildungsvorlage (Abs 4).

Rn 10 Die Rechtsfortbildungsvorlage dient dem aus Art 3 I GG hergeleiteten Gebot nach Rechtsanwendungsgleichheit und stellt sich zugleich als aus Art 20 III GG abgeleitete Normierung der Rechtsfortbildung als richterliche Gestaltungsaufgabe dar (MüKoZPO/Pabst Rz 21). Sie setzt eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung voraus, deren Klärung zur Fortbildung des Rechts oder zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 2.

Rn 6 Die Form der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird grds vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. In Einzelfällen bestimmt die MiZi eine Zuständigkeit des Richters bzw Rechtspflegers. Diese können sich auch in sonstigen Fällen die Entscheidung vorbehalten. Rn 7 Aus § 19 folgt, dass der Zweck bei der Übermittlung angegeben wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Umfang, Hausrecht.

Rn 5 Die Befugnisse gelten für die Sitzung. Sie ermöglichen die Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände, Einlasskontrollen in den Räumlichkeiten vor dem Sitzungssaal und gelten auch für die Verteidiger (BVerfG NJW 06, 1500 [BVerfG 05.01.2006 - 2 BvR 2/06]). Sitzungspolizeiliche Maßnahmen erstrecken sich räumlich auf den gesamten Bereich der Sitzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Katalog der Kindschaftssachen.

Rn 4 Die einzelnen Regelungsgegenstände der Kindschaftssachen sind im Katalog des § 151 im Einzelnen aufgeführt, der insoweit abschließend ist (vgl MüKoFamFG/Heilmann § 151 Rz 6; Schulte-Bunert/Weinreich/Ziegler § 151 Rz 2). Mitumfasst sind Verfahrensgegenstände, die mit den genannten Regelungsgegenständen in einem sachlichen oder verfahrensrechtlichen Zusammenhang stehen (B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit (Abs 2 S 2 iVm § 287 Abs 2).

Rn 13 Ist die Bekanntgabe des Beschlusses an den Vormund ausnahmsweise nicht möglich oder Gefahr im Verzug, kann das Gericht nach Abs 2 S 2 iVm § 287 II die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. In diesem Fall wird der Beschluss mit der Bekanntgabe an das verfahrensfähige Kind oder den nach § 158 bestellten Verfahrensbeistand wirksam. Das Kind ist nach § 9 I Nr 3 v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterbliebene Vorlage.

Rn 8 Die Verletzung der Vorlagepflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Entscheidung, kann bei willkürlicher Verletzung der Vorlagepflicht aber einen Verstoß gg den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art 101 I S 2 GG) begründen (BVerfG NJW 14, 532, 535). Ein solcher Verstoß ist dann nicht anzunehmen, wenn die Abweichung von der Rspr eines anderen Senates im Vergleich zum ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Maßstab.

Rn 10 Wie bei der Ablehnung eines Richters kommt es nicht darauf an, dass der SV tatsächlich befangen ist. Vielmehr ist entscheidend, dass aus Sicht des Ablehnenden bei objektiver Wertung ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gg die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des SV zu rechtfertigen (stRspr BGH NJW 05, 1869, 1870; sog parteiobjektiver Maßstab), wobe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nationale Gerichte.

Rn 14 Auch die Nichtbeachtung gesetzlich angeordneter Vorlagepflichten ggü Verfassungsgerichten nach Art 100 I 1 GG oder bei Zweifeln über die innerstaatliche Verbindlichkeit oder Auslegung allgemeiner Regeln des Völkerrechts (Art 100 II GG, dazu BVerfG WM 11, 2185; EuGRZ 13, 563) bzw ggü gemeinsamen oder großen Senaten, die zur Wahrung einheitlicher Rspr vorgesehen sind (et...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Protokollberichtigung ist nach § 567 I Nr 2 anfechtbar: Gg die vorgenommene Berichtigung ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft (BGH MDR 05, 46). Nur im Fall der Ablehnung einer Protokollberichtigung durch das Amtsgericht oder erstinstanzlich entscheidendes LG findet die sofortige Beschwerde statt (weitergehend: St/J/Roth Rz 18, der auch dann, wenn die Bericht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze

Rz. 28 [Autor/Stand] Indem § 385 Abs. 1 AO die allgemeinen Gesetze für anwendbar erklärt, folgt daraus auch die Geltung allgemeiner Verfahrensgrundsätze im Steuerstrafprozess.[2] Diese lassen sich aufteilen in allgemeine, auf dem Rechtsstaatsprinzip beruhende und damit für jede Prozessart gültige Grundsätze einerseits und spezifisch strafprozessuale Grundsätze, sog. Prozessm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41–48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankerten J...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 155 GVG – [Ausschließung des Gerichtsvollziehers].

Gesetzestext Der Gerichtsvollzieher ist von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zurückweisung.

Rn 27 Ist die Ablehnung erfolglos, ist je nach Gericht und Instanz die sofortige Beschwerde statthaft (Abs 5; § 567 I Nr 1; dagegen bei Zulassung im Beschl über die Beschwerde: Rechtsbeschwerde zum BGH, § 574 I Nr 2 [III, II]; sonst kein Rechtsmittel, BGH NJW-RR 05, 294 [BGH 08.11.2004 - II ZB 24/03]) oder bei Zulassung in der angefochtenen Entscheidung die Rechtsbeschwerde ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Adressat der Zurückverweisung.

Rn 3 Zurückverwiesen wird regelmäßig an das Berufungsgericht. Nur das Berufungsgericht kann – mit Ausn der Sprungrevision (§ 566 VIII 2) – Adressat der Zurückverweisung nach § 563 I sein. Eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs kommt außer in den Fällen der Sprungrevision nur als ersetzende Entscheidung (§ 538) auf Antrag nach § 538 II 1 und nur durch eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einlassung in eine Verhandlung.

Rn 3 Der Begriff ist umfassend zu verstehen. Die Verhandlung kann mündlich (zum Begriff s. § 47 Rn 5) oder schriftlich sein. Einlassen ist jedes prozessuale, der Erledigung eines Streitpunkts dienendes Handeln einer Partei unter Mitwirkung des Richters (BGH NJW-RR 08, 800 [BGH 05.02.2008 - VIII ZB 56/07]; NJW-RR 14, 382 [BGH 16.01.2014 - XII ZB 377/12]), mag sie die Hauptsac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht bestellt einen Sachwalter. Vor der Bestellung sollen die Parteien des Abhilfeverfahrens zur Person des Sachwalters gehört werden. (2) Zum Sachwalter ist eine geeignete und von den Parteien unabhängige Person zu bestellen. Die Unabhängigkeit wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Person von einer Partei vorgeschlagen worden ist. Das Gericht kann von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 22a GVG – [Vorsitzender des Präsidiums].

Gesetzestext Bei Amtsgerichten mit einem aus allen wählbaren Richtern bestehenden Präsidium (§ 21a Abs. 2 Nr. 5) gehört der Präsident des übergeordneten Landgerichts oder, wenn der Präsident eines anderen Amtsgerichts die Dienstaufsicht ausübt, dieser Präsident dem Präsidium als Vorsitzender an. Rn 1 Die Vorschrift trifft eine Sonderregelung für den Vorsitz und die Zusammens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Begründungspflicht (§ 284 I 2).

Rn 17 Nach § 284 I 2 sind im Urt die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. Diese Begründungspflicht dient sowohl als Grundlage für eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht als auch der Selbstkontrolle des Richters, der dadurch gezwungen wird, die wesentlichen Gesichtspunkte seiner Überzeugungsbildung im Urt nachvo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 3 Zur Entscheidung über den Antrag, der nach § 109 III 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden kann (deswegen besteht auch kein Anwaltszwang, § 78 III), ist dasjenige Gericht örtlich und sachlich zuständig, das die Sicherheitsleistung angeordnet hat. Nach § 20 I Nr 3 RpflG liegt die funktionelle Zuständigkeit beim Rechtspfleger. Die Entscheidun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel (Abs 4).

Rn 9 Gg Beschlüsse des Richters oder Rechtspflegers im Vollstreckungsverfahren besteht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff ZPO, § 11 I RPflG). Die Beschwerde muss innerhalb von 2 Wochen (§ 569 I ZPO) erhoben werden. Zuständig ist das OLG (§ 119 I Nr 1 GVG) bzw bei Entscheidungen der Betreuungsgerichte und in Freiheitsentziehungssachen das LG (§ 72 I 2 GVG)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gleiches Gericht.

Rn 2 Die zu verbindenden Prozesse müssen bei demselben Gericht, nicht zwingend bei demselben Spruchkörper anhängig sein (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 11; aA Zö/Greger Rz. 10). Dennoch ist die spruchkörperübergreifende Verbindung außerhalb des Bereichs der zwingend vorgeschriebenen Verbindung in der Gerichtspraxis regelmäßig nur dann anzutreffen, wenn alle Beteiligten (Part...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründete Ablehnung.

Rn 10 Sie ist nach Abs 2 unanfechtbar. Eine Nachprüfung ist auch im Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache nicht möglich (BGH NJW 95, 403 = MDR 95, 409 [BGH 08.11.1994 - XI ZR 35/94]). Das gilt auch, wenn der Amtsrichter nach § 45 II 2 sich selbst durch begründeten Beschl für befangen erklärt hat. Der Begründung bedarf es wg der Berührung von Verfahrensgrundsätzen der Par...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 36 Das Verfahrensrecht aller Gerichtszweige und damit auch der Zivilprozess werden heute in hohem Maße von verfassungsrechtlichen Vorgaben beeinflusst. Daher hat das BVerfG auf der Grundlage des Grundgesetzes immer wieder in das Verfahrensrecht eingegriffen und es vielfach durch verfassungskonforme Auslegung und verfassungsrechtlich bedingte Erweiterung oder Einschränkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, zfs Aktuell / 2.1 Streitwertkatalog 2025

Am 1.7.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Stand: 21.2.2205) veröffentlicht, der unter folgenden Link abgerufen werden kann: https://www.bverwg.de/rechtsprechung/streitwertkatalog. Der Streitwertkatalog spricht Empfehlungen aus, die die Verwaltungsgerichte im Rahmen ihres Ermessens bei der Festsetzung des Streitwerts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung der Großen Senate (Abs 5).

Rn 2 Die Großen Senate sind jeweils besetzt mit dem Präsidenten des BGH und weiteren Richtern, der Große Senat in Zivilsachen mit je einem Mitglied der Zivilsenate, der Große Senat in Strafsachen mit je zwei Mitgliedern der Strafsenate. Weil die Anzahl der Strafsenate deutlich geringer ist als die der Zivilsenate und beide Senate gemeinsam die Vereinigten Großen Senate bilde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bindungswirkung.

Rn 8 Nach Abs 3 S 2 ist der Verweisungsbeschluss auch bei Rechtsirrtum, Verfahrensfehlern oder Abweichung von einer nahezu einhelligen Rechtsauffassung (BGH ZIP 98, 792, 793) für das als zuständig erklärte Gericht bindend. Die Bindungswirkung entfällt allerdings nicht durch eine auf einem bloßen Rechtsirrtum beruhende fehlerhafte Entscheidung des verweisenden Gerichts (Hambg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Überblick

Rz. 497 [Autor/Stand] Wegen der Einzelheiten der Untersuchungshaft wird auf § 399 Rz. 590 ff. verwiesen. Zur Auslieferung s. § 399 Rz. 1150 ff. Rz. 498 [Autor/Stand] Als besonders einschneidender Eingriff in die persönliche Freiheit darf die U-Haft nur in gesetzlich eng umgrenzten Ausnahmefällen verhängt werden. Rz. 499 [Autor/Stand] Die sachlichen Voraussetzungen für die Anor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Haftbefehl

Rz. 507 [Autor/Stand] Die U-Haft kann gem. § 114 StPO nur durch einen schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet werden, der den Beschuldigten, die Tat, den Haftgrund und die Tatsachen bezeichnet, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergeben. Liegt die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nahe (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO) oder beruft sich d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 5 Die Mitwirkung eines Richters, der nicht an der Schlussverhandlung teilgenommen hat, ist ein absoluter Revisionsgrund (§ 547 Nr 1 vgl auch BVerfG NJW 56, 545 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55]) und Nichtigkeitsgrund iSd § 579 I Nr 1 (St/J/Althammer Rz 13; Zö/Feskorn Rz 5). Da Gegenstand der Revision idR das Berufungsurteil ist, ist ein Verstoß gg § 309 in 1. Instanz rev...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Diese Regelung erfasst die Aufgaben des Präsidenten bzw des Aufsicht führenden Richters iRd gerichtlichen Selbstverwaltung durch das Präsidium, soweit sie nicht durch das Präsidium selbst zu verteilen sind (BGH NJW 74, 509). Er wird vertreten durch seinen ständigen Vertreter (Vizepräsidenten), bei mehreren ständigen Vertretern in der Reihenfolge des Dienstalters bzw des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 4a Es müssen die technischen Möglichkeiten vorhanden sein, an allen betreffenden Orten Bild und Ton in der Weise zu übertragen, dass alle Beteiligten die Möglichkeit haben, die vorgesehenen Prozesshandlungen vorzunehmen. § 128a ist also nicht erfüllt, wenn nur eine reine Telefonkonferenz (so auch Windau NJW 20, 2753, 2754) oder nur eine reine Bildübertragung möglich wäre....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 71 Unter einer Beweislastumkehr ist ausschließlich eine Umkehr der objektiven Beweislast durch die Abweichung des Richters von den gesetzlichen Vorgaben der Beweislastverteilung im Wege einer Rechtsfortbildung zu verstehen (Baumgärtel/Laumen/Prütting Bd 1 Kap 25 Rz 1 ff; Hk-ZPO/Saenger Rz 66; Katzenmeier FS Prütting 18, 361, 362). Ausgenommen vom Begriff der Beweislastumk...mehr