Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beglaubigte Abschrift.

Rn 3 Sie ist eine Zweitschrift (meist Fotokopie oder zweiter Ausdruck), auf der bescheinigt ist, dass sie mit der Urschrift inhaltlich völlig übereinstimmt (vgl BAG NJW 15, 3533 [BAG 25.02.2015 - 5 AZR 849/13] Rz 35). Umfasst sie mehrere Blätter, kann die Beglaubigung auf einem mit der Abschrift derart verbundenen Blatt erfolgen, dass die Verbindung als dauernd gewollt erken...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Geltendmachung eines Erb- bzw. Pflichtteils durch den Sozialleistungsträger

Rz. 17 Soweit der Sozialleistungsträger vorleistet, kann er Rückgriff auf die zum Vermögen gehörenden, aber noch nicht realisierten Ansprüche des Leistungsberechtigten gegen einen Anderen, der kein Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I ist, nehmen. So kann er einen Erbteil pfänden und verwerten (§§ 859 Abs. 2, 844, 857 ZPO) und an einem Pflichtteilsanspruch partizipieren. Der Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren/die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Rn 18 Die Auswahl eines Vormunds kann auch im einstweiligen Anordnungsverfahren gem §§ 49 ff erfolgen. Hierfür kann aufgrund der Neuregelungen deshalb ein Erfordernis bestehen, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ermittlungen des Gerichts bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds dahingehend ausgeweitet werden sollen, dass unter allen möglichen Vormündern der Vorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift gilt in allen Kindschaftssachen nach § 151 Nr 1–5 und Nr 8, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger zuständig ist (vgl zB Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 4; MüKoFamFG/Schumann § 160 Rz 3; Bambg FamRZ 25, 184; Frankf FamRZ 23, 1217; 15, 1521). In Verfahren, die die freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes betreffen (§ 151 Nr 6 und 7) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweismaßsenkung.

Rn 25 In einer Vielzahl von Fällen weicht das Gesetz vom Regelbeweismaß ab und begnügt sich mit einem geringeren Grad an richterlicher Überzeugung. Dazu gehören zunächst sämtliche Vorschriften, in denen das Gesetz die bloße Glaubhaftmachung einer behaupteten Tatsache ausdrücklich erlaubt oder gar vorschreibt (s die Aufstellung § 294 Rn 1). Bei ihnen reicht die überwiegende W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einschränkungen.

Rn 14 Die durch die Konzentrationsvorgabe eröffneten Auswahlmöglichkeiten für Rechtsbehelfsführer werden grds in Kauf genommen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg vollständig zur Disposition der Beteiligten steht. Nach der Rspr sind daher angeführte, aber offensichtlich nicht erfüllte Anspruchsgrundlagen in dem Zusammenhang unbeachtlich (vgl nur BVerwG NVwZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandssurogat (Abs 1 Nr 1).

Rn 14 Mit Wechsel der Berufungsinstanz von einer Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens hin zu einer bloßen Fehlerkontrolle und -beseitigung braucht das Berufungsurteil den Inhalt der Sachentscheidung nicht vollständig darzustellen, sondern kann sich auf die Darstellung derjenigen tatsächlichen Umstände beschränken, die im erstinstanzlichen Urt unrichtig oder unvollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überraschender Charakter der Entscheidung.

Rn 16 Für das Bestehen einer gerichtlichen Hinweispflicht kommt es als wesentliches Moment entscheidend auf den Überraschungseffekt bei den Parteien an. Eine solche Überraschung kann sich daraus ergeben, dass das Gericht von der übereinstimmenden Beurteilung der Parteien hinsichtlich eines Gesichtspunkts abweicht (S 2) oder daraus, dass das Gericht einen Gesichtspunkt für ma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuerbarkeit des Anwachsungserwerbs

Rz. 558 [Autor/Stand] Dieser sog. Anwachsungserwerb ist tatbestandsmäßig i.S.d. § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG, wenn der Gesellschafter die Gesellschaft zu Lebzeiten verlässt – bei Todesfall bedingtem Ausscheiden greift § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 180 ff.).[2] Ein subjektives Merkmal in Gestalt der Kenntnis bzw. des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit auf Seit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaften; Rentenversicherungsträger; Lohnsteuerhilfevereine; Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung; Bauernver...mehr

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zfs 08/2025, Keine Verwerfu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat – zumindest vorläufig – Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Sachrüge hat allerdings keinen Erfolg. Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG hat keinen materiellrechtlichen Inhalt. Eine Sachrüge führt daher – ebenso wie b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Geständnisfiktion und Grenzen.

Rn 11 Die Säumnis des Bekl bewirkt, dass das gesamte (rechtzeitig vorgetragene) tatsächliche Vorbringen des Kl als zugestanden anzunehmen ist. Ausgenommen sind die einem Geständnis nicht zugänglichen, vAw zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzungen (s Rn 3), was nach Abs 1 S 2 auch für das Vorbringen des Kl zu Vereinbarungen über den Erfüllungsort- und den Gerichtsstand gilt. Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bekanntmachung von Schriftsätzen und Entscheidungen.

Rn 4 Gem Abs 1 S 1 wird die Vertraulichkeit des Scheidungsverfahrens dadurch gewährleistet, dass Schriftsätze einem beteiligten Dritten nur mitgeteilt werden, soweit sie die Folgesache betreffen, an der er beteiligt ist. Die Beschränkung bei der Übermittlung von Schriftstücken ist zwingend angeordnet und steht nicht im Ermessen des Gerichts (MüKoFamFG/Heiter § 139 Rz 7). Übl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Stattgebender Beschluss.

Rn 3 Er entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss gem § 359. Daraus, dass das Gericht an die Tatsachenbehauptungen gebunden ist, ergibt sich nicht, dass in den Beschl die Formulierungen des Antrags übernommen werden müssen; zum Abweichen v Wortlaut der Antragstellung besteht Veranlassung bei Gefahr der Missverständlichkeit (Köln 27.12.16 – 5 W 41/16; Rostock 18.8.20 – 5 W ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhalt.

Rn 16 Auf das Parteivorbringen ist angemessen und nachvollziehbar einzugehen (BayVerfGH NJW 05, 3771, 3772 [BVerfG 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04]), nicht aber auf jede Einzelheit, sondern auf den Kern des Vorbringens; wird ein Gesichtspunkt, der von einer Partei vorgebracht wird, nicht gewürdigt, obwohl er auch nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich wäre, so lässt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensrechtliche Stellung des förmlich beteiligten Jugendamts.

Rn 16 Aufgrund der förmlichen Beteiligung stehen dem Jugendamt alle Verfahrensrechte eines Beteiligten zu. Das Jugendamt kann insb Akteneinsicht beantragen, § 13 I (ein Akteneinsichtsrecht nach § 13 II steht dem nicht beteiligten Jugendamt nicht zu, da dieses auf ›Personen‹ beschränkt ist, MüKoFamFG/Pabst § 13 Rz 16; Sternal/Sternal § 13 Rz 53; Heilmann/Heilmann § 13 Rz 5; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Methode der Sachverhaltsermittlung im Prozess.

Rn 3 In der Praxis hat sich mit der sog Relationstechnik eine Methode entwickelt, die eine möglichst effektive und für die Beteiligten kostengünstigste Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts gewährleistet (s dazu Anders/Gehle AssEx Rz A 2 ff; Oberheim ZPR Rz 428 ff). Unter der Geltung des Beibringungsgrundsatzes ist es Sache der Parteien, den entscheidungserheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit s § 724 Rn 9. Die funktionelle Zuständigkeit für die Klauselerteilung nach § 726 I liegt nach § 20 I Nr 12 RPflG beim Rechtspfleger oder gem. § 797 beim Notar für diejenigen Urkunden, die er bei sich verwahrt. Für die Klauselerteilung bei Widerrufsvergleichen nach § 795b ist dagegen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 23d GVG – [Ermächtigung].

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Familiensachen sowie ganz oder teilweise die Handelssachen, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Entscheidungen über Maßnahmen, die nach den Vollzugsgesetzen der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder gerichtlichen Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei Umwandlung, Abs 1 S 2.

Rn 8 Der Pfändungsschutz bei Umwandlung eines Zahlungskontos in ein Pfändungsschutzkonto ist in S 2 bestimmt. Wenn das Zahlungskonto vor Ablauf eines Monats seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, gilt Abs 1 S 1 entspr. Auch in diesem Fall ist also der volle Grundfreibetrag geschützt. Der Pfändungssc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 19 ErbStG erlangte in der Rechtsprechung des BVerfG insb. dadurch Bedeutung, dass das Gericht in seiner Entscheidung vom 7.11.2006 die Regelung als "Klammernorm" verstand, die durch ihren einheitlich anzuwendenden Steuersatz aus bloßen bewertungsrechtlichen Ungleichheiten tatsächlich ungleiche Besteuerungsfolgen mache.[2] Rz. 5 [Autor/Stand] Dessen ungea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterte Leistungssperre (Abs 4 S 1 aF).

Rn 37 Mit der durch Art 3 des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (vom 12.4.11, BGBl I, 615; BTDrs 17/4776) in Abs 4 geschaffenen Regelung hat der Gesetzgeber die Leistungssperre für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto erweitert. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über das Guthaben iHd Sockelfreibetrags verfügt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bewirkt, dass der BGH nicht zu prüfen hat, ob ein Zulassungsgrund bestand oder nachträglich entfallen ist (BGH WM 24, 1975 Rz 6). Sie bindet den BGH jedoch, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfassungsrechtliche Implikationen; Verhältnis zu anderen Verfahrensgrundsätzen.

Rn 6 Das Mündlichkeitsprinzip selbst ist durch die Verfassung nicht zwingend vorgegeben (St/J/Kern Rz 6; R/S/G § 79 Rz 8). Insb folgt aus dem durch Art 103 I GG geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör (Einl Rn 44) nicht die Mündlichkeit des Verfahrens. Rechtliches Gehör kann nach allgemeiner Meinung vielmehr auch schriftlich gewährt werden (BVerfG NJW 94, 1043; St/J/Kern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befugnisse der Präsidien.

Rn 21 Das Verbot der willkürlichen Einrichtung eines Ausnahmegerichts für einen Einzelfall oder für eine überschaubare Zahl von individuell bestimmten Fällen abw von den die rechtsstaatliche Justiz im Verständnis des Grundgesetzes kennzeichnenden allg abstrakten und im Voraus festgelegten Zuständigkeitsregeln (dazu oben Rn 7) richtet sich an den Gesetzgeber sowie an die Exek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Unter Aufsicht des Richters können Referendare Rechtshilfeersuchen erledigen und außer in Strafsachen Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise erheben und die mündliche Verhandlung leiten. 2Referendare sind nicht befugt, eine Beeidigung anzuordnen oder einen Eid abzunehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 3 Zuständig zur Aufnahme von Anträgen und Erklärungen ist jedes deutsche Amtsgericht. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Justizverwaltung, so dass für die Zuständigkeit innerhalb des Amtsgerichts nicht das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters anzuwenden ist (MüKoZPO/Wagner § 129a Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 196 GVG – [Mehrheit].

Gesetzestext (1) Das Gericht entscheidet, soweit das Gesetz nicht ein anderes bestimmt, mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. (2) Bilden sich in Beziehung auf Summen, über die zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, deren keine die Mehrheit für sich hat, so werden die für die größte Summe abgegebenen Stimmen den für die zunächst geringere abgegebenen so lange hinzuger...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Persönliche.

aa) Im engeren Sinne. Rn 10 Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen nicht für die Annahme der Befangenheit (BGH NJW-RR 13, 1211 [BGH 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12]). Eine enge Beziehung des Richters zu einer Partei über die in § 41 Nr 2–3 normierten hinaus wie Verlöbnis, Liebesverhältnis, Freundschaft, Feindscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. ›Gewillkürte‹ Beweisregeln.

Rn 19 Der Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung entspricht die Pflicht, diese Freiheit auch auszuschöpfen. Demgegenüber neigt die Praxis zuweilen dazu, diesen gesetzlich gewährten Freiraum durch die Bildung von zusätzlichen ›gewillkürten‹ Beweisregeln wieder einzuschränken (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 4 Rz 18 ff). Bekannt und weit verbreitet war die sog ›Beif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Entscheidung des Gerichts beantragt werden (Erinnerung). 2Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. 3 § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und die §§ 570 und 572 gelten entspreche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kammern für Handelssachen entscheiden in der Besetzung mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht nach den Vorschriften der Prozessgesetze an Stelle der Kammer der Vorsitzende zu entscheiden hat. (2) Sämtliche Mitglieder der Kammer für Handelssachen haben gleiches Stimmrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Wesen.

Rn 3 Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich für die materielle Rechtskraft weder in der ZPO noch im BGB. Über den Zweck, den Inhalt und das Wesen der materiellen Rechtskraft gibt es dementsprechend unterschiedliche Anschauungen. Zwar kommt den verschiedenen Rechtskrafttheorien eine wichtige Rolle bei der rechtstheoretisch richtigen Einordnung der Rechtskraftwirkunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21b regelt die Wahl der Präsidiumsmitglieder für die Präsidien nach § 21a II Nr 1–4, die aus gewählten Richtern des Gerichts bestehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Abs 1 zählt die Überschrift des Urteils nicht zu den zwingenden Bestandteilen von Urteilen (Oldbg MDR 91, 159, 160; Frankf OLGR Frankf 96, 11), vgl aber § 311 I. In den Fällen des § 313b (dort Rn 4) ist die Art des Urteils anzugeben; gleiches empfiehlt sich bei besonderen Urteils- und Prozesskonstellationen (zB [Urkunden-]Vorbehaltsurteil, Teilanerkenntnis- und Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 3 Die Streitwertregel wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Nicht zuständig ist das LG in den Fällen von § 23 Nr 2 lit a–g, §§ 23a, 27, die eine ausschließliche Zuständigkeit des AG begründen. Das OLG (oder ObLG) ist zuständig für Verbandsklagen gem § 1 I VDuG (§ 3 VDuG; vgl auch § 119 III aF für frühere Musterfeststellungsklagen) und unter den Voraussetzungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Prozessökonomie.

Rn 35 Der Gedanke der Prozessökonomie wird neuerdings als Rechtsprinzip und Verfahrensgrundsatz der ZPO eingehender behandelt (Hofmann ZZP 126, 83; Bruns ZZP 124, 29; Berner ZZP 136, 23). Es leuchtet ein, dass eine wirtschaftliche Verfahrensgestaltung aus der Sicht des Gesetzes, des Richters und der Parteien sinnvoll und erforderlich ist. Als ein Prinzip vermag die Prozessök...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

Rn 1 Im Grundsatz sind anwendbar die allgemeinen Vorschriften der §§ 355–370. Ergibt sich im selbstständigen Beweisverfahren ein Hindernis der Beweisaufnahme, greift betr das Hauptsacheverfahren indes nicht § 356, insoweit kann nämlich keine Verzögerung der Hauptsacheentscheidung eintreten; vielmehr kann das Beweismittel in der Hauptverhandlung erneut gebracht werden. Für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sachliche Beziehungen.

aa) Wirtschaftliche. Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die von einer Partei behaupteten Tatsachen bedürfen insoweit keines Beweises, als sie im Laufe des Rechtsstreits von dem Gegner bei einer mündlichen Verhandlung oder zum Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters zugestanden sind. (2) Zur Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses ist dessen Annahme nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

Rn 24 § 526 III schließt die Überprüfung einer erfolgten oder unterlassenen Übertragung, Vorlage oder Übernahme iRe Rechtsmittels aus. Damit ist die Rechtsbeschwerde gg einen entspr Beschl (§ 574 I Nr 2) genauso ausgeschlossen, wie eine auf einen der genannten Fehler gestützte Revisionsrüge iRd Anfechtung des Endurteils (§ 557 II) oder eine Wiederaufnahmeklage (§ 578; BayObL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 372 regelt nach seinem Wortlaut nur die Beiziehung von Sachverständigen und den Einsatz von ersuchten und beauftragten Richtern. Die Durchführung der Beweisaufnahme beim Augenschein ergibt sich iÜ aus den allgemeinen prozessualen Vorschriften.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm stellt klar, dass es die Aufgabe des Gerichts (genauer: dessen Geschäftsstelle auf Weisung des Richters) ist, Zeugen zum Termin herbeizuschaffen. Eine § 220 StPO entspr Norm kennt das Zivilprozessrecht dagegen nicht (Zö/Greger § 377 Rz 1). Durch Gesetz vom 15.7.24 wurden in Abs 2 die Nr 4 und 5 mit Wirkung ab 19.7.24 angefügt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verkündung im Verkündungstermin (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2, Abs 2).

Rn 5 Beraumt das Gericht einen Verkündungstermin an, so ist eine Ladung ebenso entbehrlich (§ 218 Rn 2) wie die Anwesenheit der übrigen Mitglieder des Prozessgerichts (§ 311 IV). Der VT darf nicht zur mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme bestimmt und geeignet sein (St/J/Althammer Rz 13); anders bei § 87 III ZVG. Wird das Urt zeitlich vor dem vorgesehenen Termin verkünd...mehr