Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anträge, Zuständigkeit.

Rn 21 Zuständig ist ausschl das Vollstreckungsgericht, dies auch für die Vollstreckung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung (Frankf NJW-RR 13, 776, 777 [KG Berlin 27.03.2013 - 17 UF 42/13]). Das Vollstreckungsgericht entscheidet gem § 20 Nr 17 RPflG durch den Rechtspfleger. Vollstreckungsgericht ist gem § 764 II grds das AG, in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Präsident.

Rn 3 Präsidenten (Präsidentinnen) sind durch die Landesgesetze zur Verwaltung und Dienstaufsicht berufen (vgl etwa §§ 16, 17 AGGVG BW; Art 19, 20 AGGVG Bay; §§ 20 ff AGGVG Nds). § 59 hingegen spricht ausschließlich ihre Tätigkeit im Richteramt an. Darüber hinaus weist das Gesetz den Präsidenten in §§ 21a ff eine eigene Rolle mit Rechten und Pflichten in der Selbstverwaltung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verzicht auf Aufhebungsgründe.

Rn 13 Auf nicht zwingende einzelne Aufhebungsgründe aus dem Katalog von § 1059 II 1 kann eine Partei auch vor Erlass des Schiedsspruchs verzichten (str). Ein so beschränkter vorheriger Verzicht berührt keine öffentlichen Interessen, sondern ist nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit wirksam. Zwingend sind § 1059 II 2a) und b). Rn 14 Unwirksam ist dagegen ein vorheriger Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gerichtlicher Vergleich.

Rn 2 Der Vergleich muss in einem gerichtlichen Verfahren vor einem deutschen Gericht geschlossen sein. Er kann in einem PKH-Verfahren, § 118 I 3 ZPO, im Zwangsvollstreckungs- und Arrestverfahren (RGZ 165, 162; München DNotZ 71, 545), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGHZ 14, 388), im Privatklage- und Adhäsionsverfahren (Stuttg NJW 64, 110), im schiedsrichterlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mediator (Abs 2) und gemeinsame Ausübung der Mediation.

Rn 4 Der Begriff des Mediators ist gemäß Abs 2 nur sehr wenig festgelegt. Grds kann jede unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis Mediator sein. Berufsrechtlich ist der Begriff des Mediators nicht konkretisiert. Als Mediator kann daher nicht nur ein Rechtsanwalt oder ein Notar tätig werden, sondern auch ein Pädagoge, ein Therapeut, ein Konfliktmanager oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widersprüchlichkeit zu überprüfen und bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten Rechtsanwalt muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tenor.

Rn 7 Das Gesuch wird bei fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzungen als ›unzulässig verworfen‹. Ist es zulässig, aber nicht begründet, wird es ›als unbegründet zurückgewiesen‹; ist es begründet, wird es entspr § 547 Nr 3 ›für begründet erklärt‹. In allen Fällen ist zu empfehlen, im Tenor deutlich zu machen, wer der Ablehnende ist und wer abgelehnt wird: ›Das Gesuch des Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Seit dem ZPO-Reformgesetz ist das Kollegialprinzip für das Verfahren vor dem LG in 1. Instanz aufgegeben. In der Erwartung, hierdurch die Zahl der Erledigungen ohne (relevante) Qualitätseinbußen zu erhöhen, ist die grds Zuständigkeit des Einzelrichters begründet worden (Abs 1 S 1). Dieser ist in den Fällen seiner Zuständigkeit gesetzlicher Richter und mit allen Befugnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich aus §§ 343, 344, 356 II FamFG. Rn 3 Da die Nachlasspflegschaft eine Pflegschaft iSd §§ 1982, 1809 ff darstellt, ist aufgrund der Zuständigkeitszuweisung in § 1962 das Nachlassgericht sachlich zuständig. Darüber hinaus ist auch jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Fürsorgebedürfnis besteht, sachlich zuständig....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Prozessuales.

Rn 32 Vor dem Rückgriff auf die ergänzende Vertragsauslegung durch den Richter hat immer der Versuch zu stehen, eine privatautonome Lösung durch Verhandlungen der Parteien herbeizuführen. Hierauf hat das Gericht auch noch in der Verhandlung hinzuwirken. Rn 33 Die ergänzende Auslegung wird, jedenfalls soweit es sich um Individualverträge handelt, trotz ihres normativen Charakt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfolgt die Weigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter, so sind die Erklärungen des Zeugen, wenn sie nicht schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben sind, nebst den Erklärungen der Parteien in das Protokoll aufzunehmen. (2) Zur mündlichen Verhandlung vor dem Prozessgericht werden der Zeuge und die Parteien von Amts wegen geladen. (3) 1Auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Anhörung.

Rn 27 Die Anhörung der Berufsrichter des Spruchkörpers regelt Abs 6. Da der Beschl alle Mitglieder des Spruchkörpers ›betrifft‹, sind alle anzuhören, idR iRd Beschlussfassung. Die durch das Präsidium benannten Vertreter zählen nicht zu den ›Betroffenen‹ des spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsbeschlusses, sie sind also nicht nach Abs 6 zu hören. Sinnvoll ist die Anhörun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Ansprüche des Vermieters bei unwirksamer Klausel.

Rn 23 Es besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313, Börstinghaus WuM 05, 675, Klimke/Lehmann-Richter WuM 06, 653 [BGH 18.10.2006 - VIII ZR 52/06], Klimke WuM 10, 8; aA nur Horst DWW 07, 48). Der Vermieter muss dem Mieter Verhandlungen über eine Vertragsänderung (Ziel: wirksame Schönheitsreparaturenklausel mit ex-nunc-Wirkung, LG München II NZM 08, 608) anbieten. Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identische Beweisfrage in parallel geführten Prozessen.

Rn 12 Auch dann, wenn sich in mehreren Prozessen dieselben Beweisfragen stellen, scheidet eine Aussetzung nach § 148 aus (BGHZ 162, 375; Wieczorek/Schütze/Smid Rz 37). Denn jeder zur Entscheidung berufene Richter muss sich eine eigene Überzeugung vom Ergebnis der Beweisaufnahme bilden. Das Gericht wird auf ein Ruhen des Verfahrens hinwirken, wenn Aussicht besteht, dass beide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anforderungen.

Rn 6 Abs 2 enthält eine weitere Erleichterung. Es genügt, dass das abgekürzte Urt auf die Klageschrift oder auf Mahnbescheid (§ 697 V; Zö/Feskorn Rz 6) gesetzt wird. Auch die Niederschrift auf einem besonderen Blatt, das mit der Klageschrift verbunden wird, reicht aus. Die Verbindung ist von der Geschäftsstelle gem Abs 2 S 5 vorzunehmen. Die Angabe der Namen der Richter (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsinterne Ermittlungen.

Rn 7 Der erkennende Richter kann zunächst versuchen, sich die Kenntnis des ausländischen Rechts durch eigene Recherchen zu verschaffen, indem er in Kommentare, Lehrbücher oder sonstige Veröffentlichungen zu ausländischen Rechtsordnungen – etwa die jährlich veröffentlichten Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht – Einsicht nimmt, Kollegen bzw andere Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gegen alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gegen alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ablehnung des Sachverständigen.

Rn 7 Nach Abs 3 gelten für die Frage einer Ablehnung des Sachverständigen die Regeln über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§§ 1036, 1037 I und II) entsprechend. Die Parallele von Richter- und Sachverständigenablehnung findet sich auch beim staatlichen Gericht in § 406 I. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger nach § 1036 I vorhandene Ablehnungsgründe ebenso wie ein Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 13. Sportrecht.

Rn 18 Das gesamte Sportrecht und va die internationalen Beziehungen sind ohne Eingreifen der Schiedsgerichtsbarkeit im Streitfalle wohl kaum denkbar (Orth SpuRt 15, 230). Allerdings ergeben sich Schwierigkeiten im Hinblick auf einen Mangel an Freiwilligkeit der Unterwerfung unter die jeweiligen Schiedsklauseln der einzelnen Sportverbände. Im Falle Pechstein haben deshalb das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärungen, deren Feststellung vorgeschrieben ist (Nr 3).

Rn 14 Hierunter fallen die Zeugnisverweigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter nach § 389 I, die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags (§ 134 FamFG). Im amtsgerichtlichen Verfahren korreliert die Vorschrift mit § 510a, der es dem Gericht ermöglicht, alle Erklärungen im Protokoll festzustellen, deren Protokollierung das Gericht für erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Rn 12 Will das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als der erstinstanzliche Richter oder will es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders als dieser verstehen, muss es den Zeugen erneut vernehmen (§ 398, vgl § 398 Rn 4). Das Ermessen des Berufungsgerichts, ob die zu treffenden Feststellungen die erneute Erhebung bereits in 1. Instanz erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verteilungsermessen.

Rn 6 Werden einem Vorsitzenden Richter gem § 21e I 4 mehrere Spruchkörper zugewiesen, so muss das Präsidium im Rahmen dieser Ermessensentscheidung mit Blick auf die Leistungs- und Belastungsfähigkeit dieses Vorsitzenden gewährleisten, dass er in allen Spruchkörpern seinen richtungsweisenden Einfluss auf die Güte und Stetigkeit der Rspr ausüben kann (BGHZ 37, 210, 213; BSG NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 54 Brüssel IIb-VO – Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständigen Behörden oder die Gerichte des Vollstreckungsmitgliedstaats können die Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts regeln, wenn die notwendigen Vorkehrungen überhaupt nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Entscheidung der Gerichte des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen Mitgliedstaats getroffen wur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbare Entscheidung.

Rn 2 Die Entscheidung (vgl Art 2 lit a) muss im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sein. Maßgeblich hierfür ist dessen Recht, ungeachtet tatsächlicher Durchsetzungshindernisse. Vollstreckbar iSd Norm ist damit ggf auch ein in Südzypern über ein in Nordzypern belegenes Grundstück ergangenes Urt (EuGH C-420/07 – Apostolides/Orams Rz 71, BeckRS 2009, 704419). Vorläufige Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Säumnisfälle.

Rn 2 § 95 ist zum einen anwendbar, wenn die Partei einen Termin oder eine Frist versäumt. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich. Unter Termin nach 95 ist jeder Termin iSd §§ 214 ff zu verstehen, also ein Verhandlungstermin, ein Gütetermin (§ 278 IV), ein Erörterungstermin, ein Termin vor dem ersuchten Richter (zB nach § 278 V), ein Beweisaufnahmetermin etc. Auch ein Ter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Präsidium.

Rn 4 Das Präsidium gewährleistet durch seine Geschäftsverteilung die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Rspr dieses Gerichts (Kissel/Mayer § 21a Rz 8). Es ist damit der Garant der mangelfreien Organisation der Justizgewährungspflicht des Art 20 III GG (Kissel/Mayer § 21e Rz 6). Diese Aufgabe der Präsidiumsmitglieder als Repräsentanten aller Richter schließt es aus, dass das Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abhilfe.

Rn 3 Die Entscheidung darüber, der sofortigen Beschwerde abzuhelfen, ergeht durch Beschl. Hilft das Ausgangsgerichts (vollständig) ab, kann diese Entscheidung vom Beschwerdegegner angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 567 ff). Der Abhilfebeschluss muss daher begründet und dem Beschwerdegegner förmlich zugestellt werden (§ 329 III). Nicht jeder Abhilf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Außerhalb der Verhandlung.

Rn 4 Außerhalb der mündlichen Verhandlung zählt zur formellen Prozessleitung insb die Bestimmung der Beweisaufnahme durch den beauftragten Richter (§ 361), die Anberaumung (§§ 216, 361), Aufhebung und Verlegung eines Termins (§ 227), die Entscheidung über die Fristen (§§ 134 II 2, 226, 239 III 2, 274 III 2, 520 II 2, 521 II 1, 551 II 5, 6) sowie die Wahl zwischen frühem erst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Notarielle Testamente sollen bis zur Eröffnung ununterbrochen in der besonderen amtlichen Verwahrung verbleiben, damit sie vor Fälschungen geschützt sind. Gleichzeitig soll der Erblasser verhindern können, dass ein verwahrtes, inhaltlich überholtes Testament gegen seinen Willen verkündet wird. Die Vorschrift trägt beiden Zielen Rechnung, indem sie an die Rückgabe des Te...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beibringungsgrundsatz.

Rn 28 Der Zivilprozess ist vom Beibringungsgrundsatz geprägt. Es sind also allein die Parteien, die den tatsächlichen Stoff in der mündlichen Verhandlung vortragen. Das Gericht ist an diesen Vortrag gebunden und darf seiner Entscheidung nur die vorgebrachten Tatsachen zugrunde legen. Die Behauptung eines von den Parteien nicht vorgetragenen Sachverhalts durch das Gericht ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil (§§ 540 II, 313b).

Rn 27 Besondere formelle Vorschriften gelten für Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteile. Gemeinsam ist diesen Urteilsformen, dass sie keiner tatsächlichen Feststellungen und keiner rechtlichen Begründungen bedürfen. Anstelle dessen sind sie im Urteilseingang (Überschrift) als solche zu bezeichnen. Das Urt kann auf die Klageschrift gesetzt und auch so ausgefertigt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter (Rn 14) wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie nicht ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit, Form, Frist.

Rn 8 Nach § 802 ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht, dessen Urkundsbeamter oder Rechtspfleger die Vollstreckungsklausel tatsächlich erteilt hat (nicht das Vollstreckungsgericht: Musielak/Voit/Lackmann § 732 Rz 7; aA Stuttg Rpfleger 97, 521), und zwar auch dann, wenn die Erinnerung gerade die Unzuständigkeit des klauselerteilenden Organs rügt. Wurde die Klausel vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Aushändigung bedeutet persönliche Übergabe (nicht: Einlegen in das Anwaltsfach) durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, einen von ihm Beauftragten oder auch durch den Richter oder Rechtspfleger. Der Empfänger muss Annahmewillen haben, § 179 ist nicht anwendbar. Das Schriftstück kann offen übergeben werden (§ 176 I gilt nicht). Die Amtsstelle umfasst alle Diensträu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Materielle Unwirksamkeit.

Rn 35 Eine Schiedsvereinbarung ist aus materiellen Gründen unwirksam, wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der nicht schiedsfähig ist. Beinahe alle vermögensrechtlichen Ansprüche sind schiedsfähig, § 1030 I. Das gilt auch für Beschlussmängelstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht (BGHZ 180, 221 ff – Schiedsfähigkeit II, für die GmbH, s § 1066 Rn 11 ff). Unwirksam ist jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Abs 1 beinhaltet den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung und damit ein Kernstück des Beweisrechts. Die freie richterliche Beweiswürdigung gilt in allen Verfahrensordnungen unabhängig von den jeweils geltenden Verfahrensgrundsätzen. Mit dem subjektiven Maßstab der freien Würdigung durch den Richter wird zugleich anerkannt, dass es im Prozess die Ermittlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mehrheitsbeschluss.

Rn 20 Die Geschäftsverteilung erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluss der dem Spruchkörper vom Präsidium zugewiesenen Mitglieder. Dieser bedarf der Schriftform; er kann von einem mitwirkenden Richter auch nachträglich unterschrieben werden (BGH FamRZ 09, 1044 Rz 10, 11). Bei Stimmengleichheit liegt kein Vertretungsfall vor, sodass eine Vertretung nach Abs 4 nicht stattfindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Ist die zu vernehmende Partei nicht erschienen, ihr Prozessbevollmächtigter dagegen anwesend, sollte, sofern sich nicht aus den Angaben des Prozessbevollmächtigten Anhaltspunkte für ein absichtliches Fernbleiben ergeben, nach § 368 ein neuer Verhandlungstermin bestimmt werden. Aus dem erstmaligen Ausbleiben wird im Allgemeinen nicht der Schluss gezogen werden können, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlerhafte Schiedsvereinbarung.

Rn 24 Zu den wichtigsten Einwendungen zählt die fehlerhafte Schiedsvereinbarung, Art V 1a UNÜ. Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung richtet sich regelmäßig nach dem anwendbaren Recht, unter dem sie abgeschlossen worden ist. Ist die Schiedsvereinbarung jedoch gemessen am Maßstab von § 1031 wirksam zustande gekommen, muss sie der Richter im Verfahren nach § 1061 als wirksam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 263 FamFG – Abgabe an das Gericht der Ehesache.

Gesetzestext Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine Güterrechtssache bei einem anderen Gericht anhängig ist, ist diese von Amts wegen an das Gericht der Ehesache abzugeben. § 281 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Rn 1 Ist eine Güterrechtssache lediglich anhängig, ist also bisher nur der Antrag bei Gericht eingereicht, wird aber im Laufe di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reichweite der Schiedsklausel.

Rn 20 Das Schiedsgericht leitet seine Stellung ausschließlich aus der Rechtsstellung des Erblassers ab. Seine Befugnisse zur Streitentscheidung sind daher begrenzt durch die Befugnisse des Erblassers. Was der Erblasser von Gesetzes wegen nicht anordnen kann, darf das Schiedsgericht nicht entscheiden. Eine Schiedsklausel ist insoweit unwirksam (BGH NJW 17, 2115 Rz 23). Das gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausschluss der Beweiswürdigung aus verfahrensrechtlichen Gründen.

Rn 16 Im Einzelfall kann das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen gezwungen sein, eine Entscheidung gegen seine Überzeugung zu fällen. Hat etwa bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden und erscheint der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht, muss gegen ihn auf Antrag des Klägers Versäumnisurteil ergehen, selbst wenn das Beweisergebnis eindeutig zu seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Rn 10 Beamte, Richter und Soldaten arbeiten in öffentlich-rechtlich begründeten und gestalteten Dienstverhältnissen, für die nicht das allg Arbeitsrecht gilt, sondern Sondervorschriften (vgl BBG, BRRG, DRiG und SG; kein Streikrecht BVerfG NJW 18, 2695).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung von Amts wegen.

Rn 16 Der Richter muss im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung vAw prüfen, ob ein Aufhebungsgrund aus § 1059 II 2b vorliegt, va ein Verstoß gegen den ordre public (s § 1059 Rn 59 ff). Aber es gibt keine Amtsermittlung. Die Prüfung des OLG auf einen behaupteten Verstoß setzt eine ordnungsgemäß ausgeführte Rüge voraus. Stellt es daraufhin eine entscheidungserhebliche Verletzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gegen ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaber.

Rn 7 Inhaber der Notkompetenz ist nach Abs 2 S 1 der Präsident des Gerichts oder sein Aufsicht führender Richter, also der Vorsitzende nach § 21a II. Im speziellen Falle des § 22a muss dies nach Sinn und Zweck der Regelung der dem Gesamtpräsidium vorsitzende Präsident sein (Kissel/Mayer § 21i Rz 8; MüKoZPO/Pabst § 21i Rz 7; Zö/Lückemann § 21i GVG Rz 5; aA aufgrund des Wortla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beurteilung.

Rn 6 Bei der Entscheidung, ob ein Befangenheitsgesuch begründet ist, sind zwei Ebenen zu unterscheiden, die der Tatsachenfeststellung und der Tatsachenbewertung (Wieczorek/Schütze/Niemann § 42 Rz 4). Die Tatsachenfeststellung fußt auf dem Akteninhalt, der Glaubhaftmachung gem § 44 II und der dienstlichen Äußerung gem § 44 III. Die Bewertung erfolgt in den Zuständigkeiten des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 3 Stellt ein Besitzer bewegliche Sachen für karitative Zwecke an einem zugänglichen Platz zur Sammlung zusammen, wird man darin eine Übereignung an den Betreiber der karitativen Sammlung sehen müssen, keine Dereliktion (MüKo/Quack Rz 6; Erman/Ebbing Rz 3). Wird die Aufgabe des Eigentums zu Gunsten einer bestimmten Person erklärt, so liegt darin eine Übereignung an diese P...mehr